Auftragsbekanntmachung (2026-03-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Neuaufstellung des Nahverkehrsplans (NVP) des Rheinisch-Bergischen Kreis
Referenznummer: 2026 - 004
Kurze Beschreibung:
“Neuaufstellung des Nahverkehrsplans (NVP) des Rheinisch-Bergischen Kreis”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Beratung für Transportsysteme📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“AP 1: Kurzfristige Planungsunterstützung
AP 2: Evaluation des bestehenden öffentlichen Mobilitätsangebots
AP 3: Netzkonzeption und Haltestellenbedarf
AP...”
Beschreibung der Beschaffung
AP 1: Kurzfristige Planungsunterstützung
AP 2: Evaluation des bestehenden öffentlichen Mobilitätsangebots
AP 3: Netzkonzeption und Haltestellenbedarf
AP 4: Finanzierung des Angebots
AP 5: Ausgestaltung und Optimierung des Angebots
AP 6: Betriebliche Infrastrukturen
AP 7: Haltestellen
AP 8: Verknüpfte Handlungsfelder der Mobilität
AP 9: Entwicklung einer "Perspektive Stadtbahn RBK"
AP 10: Entwicklungsszenarien
AP 11: Organisationsstrukturen
AP 12: Bewertungsschema und Umsetzungsfahrplan
AP 13: Abstimmungsprozess sowie Ergebnispräsentation
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“- AP 1: Prozessgestaltung
- AP 2: Öffentlichkeitsarbeit
- AP 3: Informations-, Arbeits- und Beteiligungsformate
- AP 4: Formelles Beteiligungsverfahren
-...”
Beschreibung der Beschaffung
- AP 1: Prozessgestaltung
- AP 2: Öffentlichkeitsarbeit
- AP 3: Informations-, Arbeits- und Beteiligungsformate
- AP 4: Formelles Beteiligungsverfahren
- AP 5: Strategische Kommunikation und Stakeholder-Zusammenarbeit
- AP 6: Abstimmungsprozess sowie Ergebnispräsentation
Mehr anzeigen Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-09 23:59:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 74
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“1. Nachweis über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausführung”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“2. Erklärung über den Jahresumsatz mit Leistungen vergleichbarer Art in den letzten drei vollwertigen abgeschlossenen Jahren (2023, 2024, 2025)”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“3. Nachweis über Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung”
“#Bekanntmachungs-ID: CXV8YYDYTQ5YS2M6#” Körper überprüfen
Name: Bezirksregierung Köln
Nationale Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstr. 2
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: +49 221147-3045📞
Fax: +49 221147-2889 📠
URL: http://www.bezreg-koeln.nrw.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Fristen für ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer gem. §160 Abs. 3 GWB :
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Fristen für ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer gem. §160 Abs. 3 GWB :
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 048-163826 (2026-03-09)