Auftragsbekanntmachung (2026-02-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Neubau Energiezentrale ZKM - Los 110 Tiefbau- und Verbauarbeiten
Referenznummer: 5P.285.33.110
Kurze Beschreibung:
“Neubau Energiezentrale ZKM - Los 110 Tiefbau- und Verbauarbeiten”
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Gebäude im Gesundheitswesen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“- Herstellen von 100 m² Baugrubenverbaus mit verrohrter Bohrung; Trägerlänge 8,40m HEB 400, Ausfachung mit Holzbohlen
- Rückbau von 50lfm L-Winkelwänden, h=...”
Beschreibung der Beschaffung
- Herstellen von 100 m² Baugrubenverbaus mit verrohrter Bohrung; Trägerlänge 8,40m HEB 400, Ausfachung mit Holzbohlen
- Rückbau von 50lfm L-Winkelwänden, h= 4,00 m, Stärke 25 cm; inkl. Entsorgung
- Herstellen der Baugrube mit Abtrag und Entsorgung des Aushubmaterials von ca. 1000 m³
- Wiederherstellen der Baugrundsituation nach Abschluss der Hochbauarbeiten in Vorbereitung für den Außenanlagenbauer
- Rückbau von 2 Entwässerungsschächten mit Entsorgung, h= 6 m)
- Herstellen von Entwässerungskanälen (Anschluss an Bestandsleitungen), ca. 50 lfm
- Rückbau von Außenanlagen (Außenbank, Fahrradständer, Findlinge, Treppengeländer 12 m, Außentreppe mit 18 Stg. aus Betonstufen und Zwischenpodesten)
- Vorbereitung des Kranstellplatzes mit Rückbau von 25 lfm Betonbordsteinen und Revisionsklappen, nachträgliche Wiederherstellung des Kranstellplatzes in den Urzustand
- Herstellen eines 1,5 m tiefen Medienschachts mit Aufschneiden der Aspahltdecke, Aushub mit Entsorgung, Wiederauffüllung und fachgerechter Wiederherstellung der Asphaltdecke
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-23 13:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-03-23 13:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Gemäß § 14 EU VOB/A Abs. 1 sind keine Bieter zur Angebotsöffnung zugelassen.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Öffnung der Angebote erfolgt gem. § 14 EU Abs. 1. Der Auftraggeber stellt den Bietern die in Absatz 3 Buchstabe a bis d genannten Informationen...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Die Öffnung der Angebote erfolgt gem. § 14 EU Abs. 1. Der Auftraggeber stellt den Bietern die in Absatz 3 Buchstabe a bis d genannten Informationen unverzüglich elektronisch über die Vergabeplattform zur Verfügung.
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Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Gem. § 6a EU Nr. 1 VOB/A die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes des Bieters. Der Nachweis der Eignung kann...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Gem. § 6a EU Nr. 1 VOB/A die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes des Bieters. Der Nachweis der Eignung kann auch durch Eigenerklärung gem. Formblatt 124 Eigenerklärungen zur Eignung erbracht werden. DasFormblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) liegt den Verdingungsunterlagen bei. Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Gem. § 6a EU Nr. 3 VOB/A erbringt der Bieter die Nachweise der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit. Der Bieter hat mit seinem Angebot seine...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Gem. § 6a EU Nr. 3 VOB/A erbringt der Bieter die Nachweise der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit. Der Bieter hat mit seinem Angebot seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachzuweisen. Dies kann durch direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen. Es dürfen nur leistungsfähige Bieter für die ausgeschriebene Leistung anbieten. Es sind mind. 3 Referenzen gleichwertig zum ausgeschriebenen Leistungsumfang der letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahre zu benennen. Es ist durch den Bieter sicherzustellen, dass die im Präqualifizierungsverzeichnis hinterlegen Referenznachweise (mind. drei Stück) mit der zu vergebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind. Sind die hinterlegten Referenznachweise nicht mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar, werden keine Nachweise nachgefordert und das Angebot des Bieters ist auszuschließen. Dem Bieter steht es mit Angebotsabgabe frei, zusätzlich zur Angabe der Eintragung im Präqualifizierungsverzeichnis, vergleichbare Referenznachweise einzureichen. Der Nachweis der Eignung kann auch durch Eigenerklärung gem. Formblatt 124 Eigenerklärungen zur Eignung erbracht werden. Das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) liegt den Verdingungsunterlagen bei. Der Bieter hat die Anzahl der beschäftigten Arbeitskräfte der letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahre, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal, zu benennen. Beruft sich der Bieter auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen (Eignungsleihe), ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gem. Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Bieter hat mit seinem Angebot seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachzuweisen. Dies kann durch direkt abrufbare Eintragung in die...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter hat mit seinem Angebot seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachzuweisen. Dies kann durch direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.(Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen. Es dürfen nur leistungsfähige Bieter für die ausgeschriebene Leistung anbieten. Es sind die Umsatzzahlen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zu benennen. Der Nachweis der Eignung kann auch durchEigenerklärung gem. Formblatt 124 Eigenerklärungen zur Eignung erbracht werden. Das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) liegt den Verdingungsunterlagen bei. Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Folgende sonstige aktuelle Nachweise sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers einzureichen: Eignungsnachweise entsprechend dem Formblatt 124 -...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Folgende sonstige aktuelle Nachweise sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers einzureichen: Eignungsnachweise entsprechend dem Formblatt 124 - Eigenerklärung zur Eignung, Freistellungsbescheinigung Finanzamt, Bescheinigung Haftpflichtversicherung unter Berücksichtigung Deckungssummen gem. Punkt 10.8 der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen UKL, Urkalkulation.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“selbstschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter”
Geforderte Kautionen und Garantien:
“Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der...”
Geforderte Kautionen und Garantien
Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten. Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Gemäß VOB/B.”
“Es gelten ausschließlich die Ausführungsfristen gem. Formblatt 214 inkl. Einzelfristen.” Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: DE287064009
Postanschrift: Braustraße 3
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: post@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 3419770📞
URL: http://www.ldl.sachsen.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Universitätsklinikum Leipzig AöR
Nationale Registrierungsnummer: DE213218064
Postanschrift: Liebigstraße 18, Haus B
Postleitzahl: 04103
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle-b5@uniklinik-leipzig.de📧
Telefon: +49 3419719205📞
URL: http://www.uniklinikum-leipzig.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1bis Nr. 4 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1bis Nr. 4 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstößegegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erstin den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Form und Inhalt des Nachprüfungsantrags definiert § 161 Abs. 1 und 2 GWB.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 037-125184 (2026-02-20)