1.) Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die
Vergabeplattform erhältlich. Ggf. erforderliche
Änderungen an diesen Unterlagen oder zusätzliche
Informationen werden ebenfalls ausschließlich über die
Vergabeplattform kommuniziert. Registrierte Bewerber/
Bieter werden hierüber automatisch informiert. Es wird
daher empfohlen, die Unterlagen mit Registrierung zu
beziehen. Werden Vergabeunterlagen anonym
heruntergeladen, liegt die Information über die Aktualität
dieser Unterlagen in der alleinigen Verantwortung des
unregistrierten Bieters.
2.) Hinsichtlich der geforderten
Auskünfte / Eigenerklärungen zur Erfüllung der
Eignungsanforderungen stehen Formularvordrucke zur
Verfügung, die die Bewerber verwenden sollen.
Maßgeblich bleibt der Inhalt der EU-Bekanntmachung.
Die Verwendung von bereitgestellten Vordrucken wird
für die Erstellung des Angebotes empfohlen.
3.)Anfragen von Bietern werden nur in Textform über die
Vergabeplattform entgegengenommen und von der
Vergabestelle ausschließlich in Textform über die
Vergabeplattform beantwortet.
4.)Ergänzende Informationen oder sonstige
Korrespondenz der Vergabestelle erfolgen über die
Vergabeplattform. Das Postfach der Bieters auf der
Vergabeplattform erfüllt dabei für den Bieter die
Funktion eines persönlichen elektronischen
Briefkastens und ist maßgeblich und verbindlich für den
Zugang von Erklärungen, Nachforderungen und
sonstigem Schriftverkehr.
5.) Der Versand der Informations- und Absageschreiben gemäß § 134 GWB
/ § 62 VgV erfolgt grundsätzlich über die
Vergabeplattform an das plattformseitig hinterlegte
Postfach des Bieters bzw. an das Postfach der das
Angebot einreichenden Stelle. Im Falle des Angebotes
einer Bietergemeinschaft erfolgt die Korrespondenz der
Vergabestelle über die Vergabeplattform an das
plattformseitig hinterlegte Postfach des
bevollmächtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft bzw.
an das Postfach der das Angebot einreichenden Stelle.
6.) Das Angebot ist in all seinen Bestandteilen in
deutscher Sprache abzufassen und muss in
elektronischer Form mit den geforderten Erklärungen
und Nachweisen bis zum Ablauf der jeweiligen
Einreichungsfrist über die Vergabeplattform Deutsche
eVergabe:
https://www.deutsche-evergabe.de/
vollständig und ordnungsgemäß signiert (mindestens
„einfache“ elektronische Signatur in Textform nach §
126b BGB) eingereicht werden. Eine gültige
Unterschrift (in Textform nach § 126b BGB) erfolgt zum
Abschluss des Vorgangs direkt digital im Portal unter
dem Arbeitsschritt Verifizierung/Signatur. Dieser Schritt
ist unbedingt erforderlich um ein gültiges Angebot
abzugeben.
7.) Ausländische Bieter haben geforderte
Nachweise /Bescheinigungen ihres Herkunftslandes
vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher
Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung
ins Deutsche beizufügen.
8.) Die Abgabe von schriftlichen Angeboten (in Papierform) ist nicht
zugelassen.
9.) Der Auftraggeber wendet das Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland-Pfalz an.