Auftragsbekanntmachung (2026-02-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Neubau Förderschule Radebeul, Los 21 Estricharbeiten
Referenznummer: 2026-03-22.1.3.02
Kurze Beschreibung:
“Neubau Förderschule Radebeul, Los 21 Estricharbeiten”
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Estricharbeiten (Fußboden)📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Neubau Förderschule Radebeul - FSR Los 21 - Estricharbeiten
Art und Umfang der Leistung:
Herstellung / Einbau von Estrichbelägen einschl. der erforderlichen...”
Beschreibung der Beschaffung
Neubau Förderschule Radebeul - FSR Los 21 - Estricharbeiten
Art und Umfang der Leistung:
Herstellung / Einbau von Estrichbelägen einschl. der erforderlichen Dämm- und Trennschichten sowie Abdichtungen und Einbauteile.
Leistungsumfang:
Höhenaufmaß, Verlegeplan, Baufristenplan, Konzepte Nachhaltigkeit;
1.600 m² Abdichtung Bodenplatte Bitumenbahn;
8.700 m² Dämmschichten unterschiedlicher Dicke, überwiegend mehrlagig;
4.100 m Randdämmstreifen;
700 m Dehnfugen;
60 m³ Gebundene Schüttung;
3.800 m² Zementestrich unterschiedlicher Dicke, tlw. als Heizestrich;
100 m² Schnellzementestrich;
3 St Technikfundamente;
3 St Sauberlaufsysteme;
Mehr anzeigen Dauer
Datum des Beginns: 2026-06-08 📅
Datum des Endes: 2027-01-08 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-05 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-03-05 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Landratsamt Meißen, Brauhausstraße 21 in 01662 Meißen in Zimmer A 2.01
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Im offenem Verfahren stellt der öffentliche Auftraggeber den Bietern die in § 14 EU Absatz 3 Buchstabe a bis d VOB/A genannten Informationen unverzüglich...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Im offenem Verfahren stellt der öffentliche Auftraggeber den Bietern die in § 14 EU Absatz 3 Buchstabe a bis d VOB/A genannten Informationen unverzüglich elektronisch zur Verfügung. Daher ist eine persönliche Teilnahme am Eröffnungstermin nicht zugelassen.
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Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 30
“Auch ist die Vorlage der Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und 124 GWB des Bieters/der Mitglieder einer Bietergemeinschaft...”
Auch ist die Vorlage der Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und 124 GWB des Bieters/der Mitglieder einer Bietergemeinschaft oder des Eignungsleihgebers erforderlich. Die Angaben gemäß den Ziffern II. 1.1; III 1.2 (hier: Angaben zu Umsatz und Mindestlohn); III 1.3 (hier: Eigenerklärung zu Mitarbeitern) sind für Nachunternehmer auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers nachzureichen. Der Einsatz von Nachunternehmern ist zugelassen, wenn der Bieter für alle angebotenen Leistungen über einen einzigen Hauptansprechpartner verfügt. Ein Bieter darf im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazität anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, ohne das diese zugleich einen Teil des Auftrags ausführen. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur zwischen dem Bewerber und den anderen bestehenden Verbindungen in der sogenannten "Eignungsleihe". Hierfür muss der Bieter die "Verpflichtungserklärung für die Eignungsleihe nach § 47 VgV" ausfüllen lassen und einreichen. Im Falle der beabsichtigten Eingehung einer Bietergemeinschaft ist die "Erklärung zur Bildung einer Bietergemeinschaft" einzureichen.
Hiernach muss erklärt werden, dass sich die beteiligten Unternehmen zu einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall zusammenschließen, für deren Verbindlichkeiten alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften. Zudem ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Das Vergabeverfahren und im Zuschlagsfall, die Leistungserbringung werden ausschließlich in deutscher Sprache durchgeführt. Nichtdeutschsprachige Erklärungen und Nachweise müssen in einer beglaubigten Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er den Auftraggeber unverzüglich bzw. spätestens 6 Kalendertage bvor Angebotsabgabefrist in Textform darauf hinzuweisen. Die Fragen/Antworten (FAQ Katalog) werden allen Bietern bekannt gegeben mittels Nachsendung (hier: neue Version der Vergabeunterlagen!). Diese Nachsendungen werden Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: DE287064009
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@ldl.sachsen.de📧
Telefon: +49 341 977-3800📞
Fax: +49 3419771049 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 023-076594 (2026-02-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-04-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): -1 EUR 💰
Beschreibung
Ort der Leistung: Meißen🏙️
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: CON-0001
Datum des Vertragsabschlusses: 2026-04-20 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 21
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 21
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 20
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: -1 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Gökser Fußbodentechnik Bau GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE323147325
Postanschrift: Weißenfelser Str. 47a
Postleitzahl: 06217
Postort: Merseburg
Region: Saalekreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@goekser-bau.de📧
Telefon: +49 17695956180📞
Fax: +49 34612596006 📠
“Das Vergabeverfahren und im Zuschlagsfall, die Leistungserbringung werden ausschließlich in deutscher Sprache durchgeführt. Nichtdeutschsprachige...”
Das Vergabeverfahren und im Zuschlagsfall, die Leistungserbringung werden ausschließlich in deutscher Sprache durchgeführt. Nichtdeutschsprachige Erklärungen und Nachweise müssen in einer beglaubigten Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Aufrtraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftaggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen; vergangen sind.
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Quelle: OJS 2026/S 077-269804 (2026-04-20)