Neubau KiTa Schwarzenholz - Tischlerarbeiten WC-Trennwände

Gemeinde Saarwellingen

Neubau KiTa Schwarzenholz Teilabbruch der ehemaligen Grundschule Schwarzenholz und Neubau einer Kinderstagesstätte. hier: Tischlerarbeiten WC-Trennwände

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-04-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-03-17.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-03-17 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-03-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Neubau KiTa Schwarzenholz - Tischlerarbeiten WC-Trennwände
Referenznummer: 26-08-002
Kurze Beschreibung:
Neubau KiTa Schwarzenholz Teilabbruch der ehemaligen Grundschule Schwarzenholz und Neubau einer Kinderstagesstätte. hier: Tischlerarbeiten WC-Trennwände
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Installation von Trennwänden 📦
Beschreibung
Interne Kennung: 26-08-002
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung:
Die Gemeinde Saarwellingen plant als Ersatzbaumaßnahme für den bestehenden Kindergarten St. Elisabeth, den Bau einer neuen KiTa im Ortsteil Schwarzenholz der Gemeinde Saarwellingen. Das Bauvorhaben umfasst den Rückbau der ehemaligen Astrid - Lindgren - Schule in der Ortsmitte, die Sanierung des Untergeschosses und den Neubau einer eingeschossigen KiTa, welche barrierefrei geplant ist. Hier: Tischlerarbeiten WC-Trennwände Näheres entnehmen Sie bitte dem LV.
Mehr anzeigen
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Postanschrift: Bousstraße 10
Postleitzahl: 66793
Stadt: Saarwellingen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Saarlouis 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-05-18 📅
Datum des Endes: 2026-08-14 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-21 09:30:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 24 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-04-10 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen, deren Vorlage mit dem dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert, soweit zulässig. Ebenso werden fehlende Preisangaben nachgefordert, soweit zulässig.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: VHB 124 Eigenklärung zur Eignung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Einzureichende Unterlagen: * Mit dem Angebot ** Mittels Eigenerklärung: - Eigenerklärung Russland-Sanktionen - GAEB x84 - Leistungsverzeichnis - Verpflichtungserklärung Tariftreue Saarland allgemein ** Keine oder anderweitige Formerfordernis: - Angebotsschreiben VHB FB 213 - VHB FB 221/222 Preisermittlung - VHB FB 233 Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen * Auf Anforderung der Vergabestelle ** Mittels Dritterklärung: - VHB 421 Vertragserfüllungsbürgschaft
Mehr anzeigen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Rein nationale Ausschlussgründe sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB
Bildung krimineller Vereinigungen ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB
Bildung terroristischer Vereinigungen ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB
Betrug oder Subventionsbetrug ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung sind zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von
Steuern oder Abgaben sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB
Sozialversicherungsbeiträgen sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB
Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB
Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB
Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlusssgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Insolvenz ist ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB
Einstellung der beruflichen Tätigkeit ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB
Insolvenz vergleichbares Verfahren sind zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlungen sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB
Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB
Interessenkonflikt ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB
Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB
Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Gemeinde Saarwellingen
Nationale Registrierungsnummer: 0683890070
Postanschrift: Am Schlossplatz 1
Postleitzahl: 66793
Postort: Saarwellingen
Region: Saarlouis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: bauamt@saarwellingen.de 📧
Telefon: +49 683890070 📞
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXVHYRRYT7MZNC53/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXVHYRRYT7MZNC53 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXVHYRRYT7MZNC53 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXVHYRRYT7MZNC53# Anderslautende Geschäfts-, Liefer- oder Zahlungsbedingungen der Auftragsnehmerin oder des Auftragnehmers, auch soweit sie Gegenstand einer Auftragsbestätigung oder sonstiger Bestätigungen der Auftragsnehmerin oder des Auftragnehmers sind, werden nicht Bestandteil des Vertrages, auch wenn der Auftraggeber ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht. Bitte beachten Sie, dass grundsätzlich das Leistungsverzeichnis sowohl als pdf-Datei sowie als GAEB-Datei (.84-Format) einzureichen ist. Fehlt eine der beiden Dateien, wird diese nachgefordert. Wird dieser Nachforderung nicht fristgemäß nachgekommen, kann das Angebot ausgeschlossen werden.
Mehr anzeigen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer
Nationale Registrierungsnummer: 10000000-00108010000001-47
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Str. 17
Postleitzahl: 66119
Postort: Saarbrücken
Region: Regionalverband Saarbrücken 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wirtschaft.saarland.de 📧
Telefon: +49 6815014994 📞
URL: https://www.saarland.de/mwide/DE/themen-aufgaben/weitere_aufgaben/vergabekammern/vergabekammern 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-03-17+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 054-188640 (2026-03-17)