Auftragsbekanntmachung (2026-03-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Neubau Neckartalschule
Referenznummer: HN 75/94/24
Kurze Beschreibung:
“Schreinerarbeiten und Türen”
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bautischlerei-Einbauarbeiten📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“- ca. 46 Innentüren aus Holzwerkstoff einflüglig mit Glasseitenfeld und Holz-Stockzargen
- ca. 20 Innentüren aus Holzwerkstoff einflüglig mit...”
Beschreibung der Beschaffung
- ca. 46 Innentüren aus Holzwerkstoff einflüglig mit Glasseitenfeld und Holz-Stockzargen
- ca. 20 Innentüren aus Holzwerkstoff einflüglig mit Holz-Stockzargen
- ca. 3 Innentüren aus Holzwerkstoff zweiflüglig mit Holz-Stockzargen
- ca. 25 Innentüren aus Holzwerkstoff einflüglig mit Stahlzargen
- ca. 2 Innentüren aus Holzwerkstoff zweiflüglig mit Stahlzargen
- ca. 7 Innentüren aus Holzwerkstoff einflüglig mit Edelstahlzargen
- ca. 1 Innenschiebetür Holzwerkstoff mit Edelstahl-zarge
- ca. 500 m2 Einbauschränke aus Holzwerkstoffplat-te Esche furniert
- ca. 200 m2 Wandbekleidung aus Akustiklamelle Esche furniert über Einbauschränken
- ca. 250 lfm Sitznischen und Verkleidungen von Fas-sadenlüftungsgeräten, Höhe ca. 3,20 m
- ca. 850 m2 Wandverkleidung aus Dreischichtplatte
- ca. 175 m2 Wandverkleidung Holzwerkstoffplatte Esche furniert
- ca. 90 m2 Wandbekleidung aus Akustiklamelle Esche furniert
- ca. 22 lfm Holzgeländer mit Metallhandlauf
- ca. 70 lfm Garderobensitzbänke aus Dreischicht-platte
- ca. 25 lfm Sitzbänke aus Dreischichtplatte
- ca. 18 Pinnwände B/H 3000/1600 mm
- ca. 1 Innenverglasung B/H 2500/925 mm
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Zusätzliche Informationen:
“Die Bieter werden einmalig aufgefordert innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen, gerechnet vom Tag nach Absendung der Aufforderung evtl. fehlende,...”
Zusätzliche Informationen
Die Bieter werden einmalig aufgefordert innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen, gerechnet vom Tag nach Absendung der Aufforderung evtl. fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Geschieht dies innerhalb der gesetzten Frist nicht, wird das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Die Aufforderung wird über die Vergabeplattform subreportELVIS versandt, die nachgeforderten Unterlagen sind vom Bieter auf der Vergabeplattform subreportELVIS einzustellen. Zur Fristwahrung ist der rechtzeitige upload auf der Vergabeplattform subreportELVIS maßgeblich.
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Ort der Leistung: Heilbronn, Stadtkreis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-08-10 📅
Datum des Endes: 2027-05-28 📅
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-23 09:45:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-04-23 09:45:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Öffnung entspr. § 14 EU VOB/A durch zwei Vertreter des Auftraggebers ohne Beisein der Bieter.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Es sind ausschließlich digitale Angebote über www.subreport.de/E44167751 einzureichen.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 57
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angabe des Zertifizierungscodes oder Vorlage einer Kopie des gültigen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angabe des Zertifizierungscodes oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates.
Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, sind mit dem Angebot (Ziff. 2.2.6 des Angebotsschreibens EU VOB 8) Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bieter/Bewerber:
- nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bieter/Bewerber in Frage stellt,
- die gewerblichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt, in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes oder der nach Maßgabe der Rechtsvorschriften seines Landes zuständigen Stelle eingetragen ist,
- eine gültige Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen hat.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angabe des Zertifizierungscodes oder Vorlage einer Kopie des gültigen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angabe des Zertifizierungscodes oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates.
Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, sind mit dem Angebot (Ziff. 2.2.6 des Angebotsschreibens EU VOB 8) Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bieter/ Bewerber:
— weder die Eröffnung eines Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahrens über sein Vermögen beantragt hat, noch dass ein solches Verfahren eröffnet ist oder mangels Masse abgelehnt wurde,
— sich nicht in Liquidation befindet,
— seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist,
— in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 6 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist.
Eigenerklärung (Ziff. 2.2.5 des Angebotsschreibens EU VOB 8) über den Umsatz des Unternehmens, soweit er Bauleistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Mindestanforderung: Für die letzten drei Geschäftsjahre.
Die vorstehend zur Eigenerklärung Umsatz genannten Mindestanforderungen sind auch bei erfolgter Präqualifizierung zu erfüllen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angabe des Zertifizierungscodes oder Vorlage einer Kopie des gültigen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angabe des Zertifizierungscodes oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates.
Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, sind mit dem Angebot (Ziff. 2.2.5 des Angebotsschreibens EU VOB 8) folgende Eigenerklärungen vorzulegen:
- Tabellarische Aufstellung über die Zahl der beim Unternehmen jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
Mindestanforderung: Für die letzten drei Jahre.
Die vorstehend zur Eigenerklärungen genannten Mindestanforderungen sind auch bei erfolgter Präqualifizierung zu erfüllen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung Bezug Russland
05 VgV 9-1 Erklärung Russlandsanktionen”
Geforderte Kautionen und Garantien:
“Vorlage einer Bankbürgschaft eines in der Europäischen Gemeinschaft oder einem der in § 17 Abs. 2 VOB/B genannten Staaten zugelassenen Kreditinstituts oder...”
Geforderte Kautionen und Garantien
Vorlage einer Bankbürgschaft eines in der Europäischen Gemeinschaft oder einem der in § 17 Abs. 2 VOB/B genannten Staaten zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers mit 5 % der Auftragssumme (brutto) einschl. aller Nachträge für die Vertragserfüllung und 3 % der Abrechnungssumme (brutto) für die Gewährleistung.
Es bleibt dem Auftragnehmer überlassen, stattdessen Sicherheit durch Einbehalt gem. § 17 Abs. 6 VOB/B zu leisten. Auch kann er die gestellte Bürgschaft durch einen Einbehalt ersetzen und umgekehrt.
“Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er dem Auftraggeber hinsichtlich der...”
Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er dem Auftraggeber hinsichtlich der Eignung nachweisen, dass er über die Fähigkeiten und Mittel der anderen Unternehmen verfügen kann. Er hat entsprechende Erklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
Kommen Nachunternehmer zum Einsatz, sind mit der Abgabe des Angebotes die Leistungen an Nachunternehmer in VgV 8 Angebot zu nennen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 7219268730📞
Fax: +49 7219263985 📠
URL: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Heilbronn Rechtsamt - Zentrales Vergabemanagement -
Nationale Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00000358
Postanschrift: Moltkestr. 35
Postleitzahl: 74072
Postort: Heilbronn
Region: Heilbronn, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabemanagement@stadt-heilbronn.de📧
Telefon: +49 7131561241📞
Fax: +49 713156161241 📠
URL: http://www.heilbronn.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Abs. 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
Satz 2 nicht zitiert, da irrelevant.
Einleitung des Verfahrens vor der Vergabekammer, Antrag (§ 160 GWB):
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 048-167102 (2026-03-06)