Neubau Pflegeschule mit Verwaltung und Schülerwohnheim in Forchheim – Leistungen des Brandschutzes gemäß Kapitel 1.4 des Heftes 17 der Schriftenreihe AHO - LPH 2-9
Die bfz gGmbH plant die Errichtung eines neuen Bildungsstandorts in Forchheim. Das Vorhaben umfasst: • die Umnutzung eines bestehenden Hotelgebäudes (Bamberger Straße 6a) sowie • einen Neubau auf dem benachbarten Grundstück (Waisenhausstraße 6). Beide Gebäude werden funktional zu einem zusammenhängenden Bildungscampus verbunden. Ziel ist die Schaffung eines modernen, barrierefreien und langfristig wirtschaftlich betreibbaren Standorts zur Sicherung des regionalen Fachkräftebedarfs im Pflegebereich sowie zur Durchführung arbeitsmarktpolitischer und integrationsbezogener Bildungsmaßnahmen. Am Campus werden folgende Einrichtungen betrieben: • Berufsfachschule für Pflege • Berufsfachschule für Altenpflegehilfe • Fort- und Weiterbildungszentrum für Pflegeberufe • Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen im Auftrag öffentlicher Kostenträger • Sprach- und Integrationskurse • Wohnheim für Auszubildende (19 Plätze) Die Teilnehmerzahlen variieren tagesabhängig aufgrund unterschiedlicher Kursformate und Maßnahmenlaufzeiten. Der Betrieb erfolgt überwiegend im Tagesbetrieb ohne regelmäßige Abend- oder Nachtveranstaltungen. Aus der Nutzung ergeben sich folgende Anforderungen an Umnutzung und Neubau: • Unterrichts- und Seminarräume unterschiedlicher Größe • Fachräume für die Pflegeausbildung • Räume für Sprach- und Integrationskurse • Verwaltungs-, Beratungs- und Besprechungsbereiche • Aufenthalts- und Pausenflächen • Barrierefreie Erschließung aller Nutzungsbereiche • Wohnheimflächen mit Einzelzimmern und Gemeinschaftsbereichen • Außenanlagen mit Erschließung, Fahrradstellplätzen und Aufenthaltsbereichen Es handelt sich um einen langfristig angelegten Bildungsbetrieb mit überwiegend öffentlich refinanzierten Maßnahmen. Die Nutzung ist nutzerspezifisch geprägt und erfordert eine hohe funktionale Flexibilität, wirtschaftliche Betriebssicherheit sowie langfristige Planungssicherheit. Für den Neubau sind ca. 3.000 m² NGF und für den Umbau ca 1.000 m² NGF geplant Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor: - Leistungsbeginn: Juli 2026 - Baubeginn: Juli 2027 - Fertigstellung: Sept 2028 Die Gesamtkosten des Projektes (KG 200-700) werden auf 9.63 Mio € Brutto geschätzt, und gliedert sich in folgende Aufteilung der KG: - KG 200 170.000 € - KG 300 5.000.000 € - KG 400 1.500.000 € - KG 500 230.000 € Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen zu beauftragen: Leistungen des Brandschutzes gemäß Kapitel 1.4 des Heftes 17 der Schriftenreihe AHO Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 2-4 gemäß HOAI beauftragt. Die Leistungsphasen 5-9 werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-04-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-03-27.
Auftragsbekanntmachung (2026-03-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Neubau Pflegeschule mit Verwaltung und Schülerwohnheim in Forchheim – Leistungen des Brandschutzes gemäß Kapitel 1.4 des Heftes 17 der Schriftenreihe AHO - LPH 2-9
Referenznummer: Brandschutz
Kurze Beschreibung:
Die bfz gGmbH plant die Errichtung eines neuen Bildungsstandorts in Forchheim. Das Vorhaben umfasst:
• die Umnutzung eines bestehenden Hotelgebäudes (Bamberger Straße 6a) sowie
• einen Neubau auf dem benachbarten Grundstück (Waisenhausstraße 6).
Beide Gebäude werden funktional zu einem zusammenhängenden Bildungscampus verbunden.
Ziel ist die Schaffung eines modernen, barrierefreien und langfristig wirtschaftlich betreibbaren Standorts zur Sicherung des regionalen Fachkräftebedarfs im Pflegebereich sowie zur Durchführung arbeitsmarktpolitischer und integrationsbezogener Bildungsmaßnahmen.
Am Campus werden folgende Einrichtungen betrieben:
• Berufsfachschule für Pflege
• Berufsfachschule für Altenpflegehilfe
• Fort- und Weiterbildungszentrum für Pflegeberufe
• Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen im Auftrag öffentlicher Kostenträger
• Sprach- und Integrationskurse
• Wohnheim für Auszubildende (19 Plätze)
Die Teilnehmerzahlen variieren tagesabhängig aufgrund unterschiedlicher Kursformate und Maßnahmenlaufzeiten.
Der Betrieb erfolgt überwiegend im Tagesbetrieb ohne regelmäßige Abend- oder Nachtveranstaltungen.
Aus der Nutzung ergeben sich folgende Anforderungen an Umnutzung und Neubau:
• Unterrichts- und Seminarräume unterschiedlicher Größe
• Fachräume für die Pflegeausbildung
• Räume für Sprach- und Integrationskurse
• Verwaltungs-, Beratungs- und Besprechungsbereiche
• Aufenthalts- und Pausenflächen
• Barrierefreie Erschließung aller Nutzungsbereiche
• Wohnheimflächen mit Einzelzimmern und Gemeinschaftsbereichen
• Außenanlagen mit Erschließung, Fahrradstellplätzen und Aufenthaltsbereichen
Es handelt sich um einen langfristig angelegten Bildungsbetrieb mit überwiegend öffentlich refinanzierten Maßnahmen. Die Nutzung ist nutzerspezifisch geprägt und erfordert eine hohe funktionale Flexibilität, wirtschaftliche Betriebssicherheit sowie langfristige Planungssicherheit.
Für den Neubau sind ca. 3.000 m² NGF und für den Umbau ca 1.000 m² NGF geplant
Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor:
- Leistungsbeginn: Juli 2026
- Baubeginn: Juli 2027
- Fertigstellung: Sept 2028
Die Gesamtkosten des Projektes (KG 200-700) werden auf 9.63 Mio € Brutto geschätzt, und gliedert sich in folgende Aufteilung der KG:
- KG 200 170.000 €
- KG 300 5.000.000 €
- KG 400 1.500.000 €
- KG 500 230.000 €
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen zu beauftragen:
Leistungen des Brandschutzes gemäß Kapitel 1.4 des Heftes 17 der Schriftenreihe AHO
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 2-4 gemäß HOAI beauftragt. Die Leistungsphasen 5-9 werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Die bfz gGmbH plant die Errichtung eines neuen Bildungsstandorts in Forchheim. Das Vorhaben umfasst:
• die Umnutzung eines bestehenden Hotelgebäudes (Bamberger Straße 6a) sowie
• einen Neubau auf dem benachbarten Grundstück (Waisenhausstraße 6).
Beide Gebäude werden funktional zu einem zusammenhängenden Bildungscampus verbunden.
Ziel ist die Schaffung eines modernen, barrierefreien und langfristig wirtschaftlich betreibbaren Standorts zur Sicherung des regionalen Fachkräftebedarfs im Pflegebereich sowie zur Durchführung arbeitsmarktpolitischer und integrationsbezogener Bildungsmaßnahmen.
Am Campus werden folgende Einrichtungen betrieben:
• Berufsfachschule für Pflege
• Berufsfachschule für Altenpflegehilfe
• Fort- und Weiterbildungszentrum für Pflegeberufe
• Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen im Auftrag öffentlicher Kostenträger
• Sprach- und Integrationskurse
• Wohnheim für Auszubildende (19 Plätze)
Die Teilnehmerzahlen variieren tagesabhängig aufgrund unterschiedlicher Kursformate und Maßnahmenlaufzeiten.
Der Betrieb erfolgt überwiegend im Tagesbetrieb ohne regelmäßige Abend- oder Nachtveranstaltungen.
Aus der Nutzung ergeben sich folgende Anforderungen an Umnutzung und Neubau:
• Unterrichts- und Seminarräume unterschiedlicher Größe
• Fachräume für die Pflegeausbildung
• Räume für Sprach- und Integrationskurse
• Verwaltungs-, Beratungs- und Besprechungsbereiche
• Aufenthalts- und Pausenflächen
• Barrierefreie Erschließung aller Nutzungsbereiche
• Wohnheimflächen mit Einzelzimmern und Gemeinschaftsbereichen
• Außenanlagen mit Erschließung, Fahrradstellplätzen und Aufenthaltsbereichen
Es handelt sich um einen langfristig angelegten Bildungsbetrieb mit überwiegend öffentlich refinanzierten Maßnahmen. Die Nutzung ist nutzerspezifisch geprägt und erfordert eine hohe funktionale Flexibilität, wirtschaftliche Betriebssicherheit sowie langfristige Planungssicherheit.
Für den Neubau sind ca. 3.000 m² NGF und für den Umbau ca 1.000 m² NGF geplant
Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor:
- Leistungsbeginn: Juli 2026
- Baubeginn: Juli 2027
- Fertigstellung: Sept 2028
Die Gesamtkosten des Projektes (KG 200-700) werden auf 9.63 Mio € Brutto geschätzt, und gliedert sich in folgende Aufteilung der KG:
- KG 200 170.000 €
- KG 300 5.000.000 €
- KG 400 1.500.000 €
- KG 500 230.000 €
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen zu beauftragen:
Leistungen des Brandschutzes gemäß Kapitel 1.4 des Heftes 17 der Schriftenreihe AHO
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 2-4 gemäß HOAI beauftragt. Die Leistungsphasen 5-9 werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Beschreibung
Interne Kennung: Brandschutz
Titel: Neubau Pflegeschule mit Verwaltung und Schülerwohnheim in Forchheim - Leistungen des Brandschutzes gemäß Kapitel 1.4 des Heftes 17 der Schriftenreihe AHO - LPH 2-9
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Die bfz gGmbH plant die Errichtung eines neuen Bildungsstandorts in Forchheim. Das Vorhaben umfasst:
• die Umnutzung eines bestehenden Hotelgebäudes (Bamberger Straße 6a) sowie
• einen Neubau auf dem benachbarten Grundstück (Waisenhausstraße 6).
Beide Gebäude werden funktional zu einem zusammenhängenden Bildungscampus verbunden.
Ziel ist die Schaffung eines modernen, barrierefreien und langfristig wirtschaftlich betreibbaren Standorts zur Sicherung des regionalen Fachkräftebedarfs im Pflegebereich sowie zur Durchführung arbeitsmarktpolitischer und integrationsbezogener Bildungsmaßnahmen.
Am Campus werden folgende Einrichtungen betrieben:
• Berufsfachschule für Pflege
• Berufsfachschule für Altenpflegehilfe
• Fort- und Weiterbildungszentrum für Pflegeberufe
• Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen im Auftrag öffentlicher Kostenträger
• Sprach- und Integrationskurse
• Wohnheim für Auszubildende (19 Plätze)
Die Teilnehmerzahlen variieren tagesabhängig aufgrund unterschiedlicher Kursformate und Maßnahmenlaufzeiten.
Der Betrieb erfolgt überwiegend im Tagesbetrieb ohne regelmäßige Abend- oder Nachtveranstaltungen.
Aus der Nutzung ergeben sich folgende Anforderungen an Umnutzung und Neubau:
• Unterrichts- und Seminarräume unterschiedlicher Größe
• Fachräume für die Pflegeausbildung
• Räume für Sprach- und Integrationskurse
• Verwaltungs-, Beratungs- und Besprechungsbereiche
• Aufenthalts- und Pausenflächen
• Barrierefreie Erschließung aller Nutzungsbereiche
• Wohnheimflächen mit Einzelzimmern und Gemeinschaftsbereichen
• Außenanlagen mit Erschließung, Fahrradstellplätzen und Aufenthaltsbereichen
Es handelt sich um einen langfristig angelegten Bildungsbetrieb mit überwiegend öffentlich refinanzierten Maßnahmen. Die Nutzung ist nutzerspezifisch geprägt und erfordert eine hohe funktionale Flexibilität, wirtschaftliche Betriebssicherheit sowie langfristige Planungssicherheit.
Für den Neubau sind ca. 3.000 m² NGF und für den Umbau ca 1.000 m² NGF geplant
Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor:
- Leistungsbeginn: Juli 2026
- Baubeginn: Juli 2027
- Fertigstellung: Sept 2028
Die Gesamtkosten des Projektes (KG 200-700) werden auf 9.63 Mio € Brutto geschätzt, und gliedert sich in folgende Aufteilung der KG:
- KG 200 170.000 €
- KG 300 5.000.000 €
- KG 400 1.500.000 €
- KG 500 230.000 €
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen zu beauftragen:
Leistungen des Brandschutzes gemäß Kapitel 1.4 des Heftes 17 der Schriftenreihe AHO - LPH 2-9
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 2-4 gemäß HOAI beauftragt. Die Leistungsphasen 5-9 werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Die bfz gGmbH plant die Errichtung eines neuen Bildungsstandorts in Forchheim. Das Vorhaben umfasst:
• die Umnutzung eines bestehenden Hotelgebäudes (Bamberger Straße 6a) sowie
• einen Neubau auf dem benachbarten Grundstück (Waisenhausstraße 6).
Beide Gebäude werden funktional zu einem zusammenhängenden Bildungscampus verbunden.
Ziel ist die Schaffung eines modernen, barrierefreien und langfristig wirtschaftlich betreibbaren Standorts zur Sicherung des regionalen Fachkräftebedarfs im Pflegebereich sowie zur Durchführung arbeitsmarktpolitischer und integrationsbezogener Bildungsmaßnahmen.
Am Campus werden folgende Einrichtungen betrieben:
• Berufsfachschule für Pflege
• Berufsfachschule für Altenpflegehilfe
• Fort- und Weiterbildungszentrum für Pflegeberufe
• Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen im Auftrag öffentlicher Kostenträger
• Sprach- und Integrationskurse
• Wohnheim für Auszubildende (19 Plätze)
Die Teilnehmerzahlen variieren tagesabhängig aufgrund unterschiedlicher Kursformate und Maßnahmenlaufzeiten.
Der Betrieb erfolgt überwiegend im Tagesbetrieb ohne regelmäßige Abend- oder Nachtveranstaltungen.
Aus der Nutzung ergeben sich folgende Anforderungen an Umnutzung und Neubau:
• Unterrichts- und Seminarräume unterschiedlicher Größe
• Fachräume für die Pflegeausbildung
• Räume für Sprach- und Integrationskurse
• Verwaltungs-, Beratungs- und Besprechungsbereiche
• Aufenthalts- und Pausenflächen
• Barrierefreie Erschließung aller Nutzungsbereiche
• Wohnheimflächen mit Einzelzimmern und Gemeinschaftsbereichen
• Außenanlagen mit Erschließung, Fahrradstellplätzen und Aufenthaltsbereichen
Es handelt sich um einen langfristig angelegten Bildungsbetrieb mit überwiegend öffentlich refinanzierten Maßnahmen. Die Nutzung ist nutzerspezifisch geprägt und erfordert eine hohe funktionale Flexibilität, wirtschaftliche Betriebssicherheit sowie langfristige Planungssicherheit.
Für den Neubau sind ca. 3.000 m² NGF und für den Umbau ca 1.000 m² NGF geplant
Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor:
- Leistungsbeginn: Juli 2026
- Baubeginn: Juli 2027
- Fertigstellung: Sept 2028
Die Gesamtkosten des Projektes (KG 200-700) werden auf 9.63 Mio € Brutto geschätzt, und gliedert sich in folgende Aufteilung der KG:
- KG 200 170.000 €
- KG 300 5.000.000 €
- KG 400 1.500.000 €
- KG 500 230.000 €
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen zu beauftragen:
Leistungen des Brandschutzes gemäß Kapitel 1.4 des Heftes 17 der Schriftenreihe AHO - LPH 2-9
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 2-4 gemäß HOAI beauftragt. Die Leistungsphasen 5-9 werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Postanschrift: Am Kronengarten / Bamberger Str 6
Postleitzahl: 91301
Stadt: Forchheim
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Forchheim
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-07-26 📅
Datum des Endes: 2028-09-29 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personelle Besetzung - Gewichtung 50%
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Beschreibung
Postanschrift: Am Kronengarten / Bamberger Str. 6
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-27 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 90 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die Berufsausübung wird zunächst unter Bezugnahme auf § 44 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt:
1.) Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. – soweit zutreffend – zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil)
2.) Eigenerklärung (soweit zutreffend) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt. Nachweis der Vertretungsmacht auf Anforderung.
3.) Nachweis über die Berechtigung des vorgesehenen Entwurfsverfassers, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder in Deutschland
entsprechend tätig zu werden (§ 75 Abs. 1 VgV)
4.) Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen
5.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB
6.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB
7.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz, § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
8.) Für ausländische Unternehmen in Bezug auf die vorstehenden Punkte 5.) bis 7.): Erklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit den vorgenannten gesetzlichen Anforderungen vergleichbar sind.
9.) Erklärung zum Russlandbezug des Bieters / die Bietergemeinschaft sowie von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder eignungsverleihenden Unternehmen.
10.) Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er die Weitergabe von Auftragsteilen verpflichtend anzugeben. Eine Benennung der Nachunternehmer erfolgt im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs unter Verweis auf § 36 Abs. 1. S. 1 VgV freiwillig. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
11.) Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV), so hat er diese zu benennen und für sie mit der Bewerbung einen eigenen Bewerbungsbogen
abzugeben. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Nimmt der Bewerber im Rahmen einer
Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung haften. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die Berufsausübung wird zunächst unter Bezugnahme auf § 44 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt:
1.) Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. – soweit zutreffend – zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil)
2.) Eigenerklärung (soweit zutreffend) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt. Nachweis der Vertretungsmacht auf Anforderung.
3.) Nachweis über die Berechtigung des vorgesehenen Entwurfsverfassers, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder in Deutschland
entsprechend tätig zu werden (§ 75 Abs. 1 VgV)
4.) Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen
5.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB
6.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB
7.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz, § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
8.) Für ausländische Unternehmen in Bezug auf die vorstehenden Punkte 5.) bis 7.): Erklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit den vorgenannten gesetzlichen Anforderungen vergleichbar sind.
9.) Erklärung zum Russlandbezug des Bieters / die Bietergemeinschaft sowie von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder eignungsverleihenden Unternehmen.
10.) Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er die Weitergabe von Auftragsteilen verpflichtend anzugeben. Eine Benennung der Nachunternehmer erfolgt im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs unter Verweis auf § 36 Abs. 1. S. 1 VgV freiwillig. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
11.) Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV), so hat er diese zu benennen und für sie mit der Bewerbung einen eigenen Bewerbungsbogen
abzugeben. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Nimmt der Bewerber im Rahmen einer
Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung haften. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird zunächst unter Bezugnahme auf § 46 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 VgV:
Anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2023-2025) erbrachten Leistungen wird die prinzipielle Eignung des Bewerbers geprüft. Bei dieser Liste ist je erbrachter Leistung die Angabe des Rechnungswertes (brutto, Kgr. 300+400 DIN 276), der
Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen zu machen. Als prinzipiell geeignet werden Bewerber eingestuft, wenn Sie anhand der zu erstellenden Liste nachweisen können, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung
vergleichbar komplexer Maßnahmen vorliegen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird zunächst unter Bezugnahme auf § 46 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 VgV:
Anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2023-2025) erbrachten Leistungen wird die prinzipielle Eignung des Bewerbers geprüft. Bei dieser Liste ist je erbrachter Leistung die Angabe des Rechnungswertes (brutto, Kgr. 300+400 DIN 276), der
Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen zu machen. Als prinzipiell geeignet werden Bewerber eingestuft, wenn Sie anhand der zu erstellenden Liste nachweisen können, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung
vergleichbar komplexer Maßnahmen vorliegen.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit wird zunächst unter Bezugnahme auf § 45 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: Eigenerklärung zu einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von 2,0 Mio. EUR für Personenschäden und 2,0 Mio. EUR für sonstige Schäden im Fall der Zuschlagserteilung. Die Versicherung muss für die gesamte Vertragszeit unterhalten werden. Die Vorlage des Versicherungsnachweises nach Aufforderung ist zwingende Voraussetzung für die Zuschlagserteilung.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit wird zunächst unter Bezugnahme auf § 45 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: Eigenerklärung zu einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von 2,0 Mio. EUR für Personenschäden und 2,0 Mio. EUR für sonstige Schäden im Fall der Zuschlagserteilung. Die Versicherung muss für die gesamte Vertragszeit unterhalten werden. Die Vorlage des Versicherungsnachweises nach Aufforderung ist zwingende Voraussetzung für die Zuschlagserteilung.
Gefordert ist eine Liste der wesentlichen in den letzten 10 Kalenderjahren (1. Januar 2016 bis zum Schlusstermin der Angebotseinholung)
erbrachten Leistungen. Also prinzipiell geeignet werden Bieter nur dann eingestuft, wenn sich aus der zu erstellenden Liste ergibt, dass aktuelle
Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbar komplexer Maßnahmen vorliegen und die folgenden Mindestanforderungen erfüllt werden:
- Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Hochbaumaßnahme
- Durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 1-6 gemäß Heft Nr. 17 AHO erbracht.
- Das Referenzprojekt ist mindestens in der LPH 8 oder abgeschlossen.
Die Mindestanforderungen können kombiniert über ein einziges Referenzprojekt oder einzeln bzw. teilkombiniert über bis zu 3 Referenzprojekte
erfüllt werden.
Allerdings gilt für alle 3 Referenzprojekte:
- Das Referenzprojekt wurde nicht vor dem 01.01.2016 in Betrieb genommen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Gefordert ist eine Liste der wesentlichen in den letzten 10 Kalenderjahren (1. Januar 2016 bis zum Schlusstermin der Angebotseinholung)
erbrachten Leistungen. Also prinzipiell geeignet werden Bieter nur dann eingestuft, wenn sich aus der zu erstellenden Liste ergibt, dass aktuelle
Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbar komplexer Maßnahmen vorliegen und die folgenden Mindestanforderungen erfüllt werden:
- Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Hochbaumaßnahme
- Durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 1-6 gemäß Heft Nr. 17 AHO erbracht.
- Das Referenzprojekt ist mindestens in der LPH 8 oder abgeschlossen.
Die Mindestanforderungen können kombiniert über ein einziges Referenzprojekt oder einzeln bzw. teilkombiniert über bis zu 3 Referenzprojekte
erfüllt werden.
Allerdings gilt für alle 3 Referenzprojekte:
- Das Referenzprojekt wurde nicht vor dem 01.01.2016 in Betrieb genommen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerische haftende Bieter-/Bewerbergemeinschaft unter Benennung desjenigen, der die Bieter-/Bewerbergemeinschaft vertritt.
Nachweis der Vertretungsmacht auf Anforderung.
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Ausschlussgründe (namentlich §§ 123, 124 GWB [= Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung], § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 1
Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz, § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzt) werden dem deutschen Recht entsprechend geprüft.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern der Regierung von Mittelfranken
Nationale Registrierungsnummer: 0000
Postanschrift: Promenade 27
Postleitzahl: 91522
Postort: Ansbach
Region: Ansbach, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Telefon: +49 98153-1277📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: — Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist
unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). — Bieter und Bewerber können die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen lassen, wenn der
öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartepflicht aus § 134 GWB verstoßen hat oder der Auftrag rechtswidrig ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde. Wurde der Bewerber / Bieter ohne Vorabinformation
direkt durch den öffentlichen Auftraggeber informiert oder die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, muss er einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Tagen einlegen, selbst bei unterbliebener Information jedoch nicht später als 6 Monate nach
Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 GWB). Neben den vorgenannten Rechtsbehelfsfristen sind folgende Rügefristen zu beachten: — Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). — Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: — Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist
unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). — Bieter und Bewerber können die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen lassen, wenn der
öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartepflicht aus § 134 GWB verstoßen hat oder der Auftrag rechtswidrig ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde. Wurde der Bewerber / Bieter ohne Vorabinformation
direkt durch den öffentlichen Auftraggeber informiert oder die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, muss er einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Tagen einlegen, selbst bei unterbliebener Information jedoch nicht später als 6 Monate nach
Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 GWB). Neben den vorgenannten Rechtsbehelfsfristen sind folgende Rügefristen zu beachten: — Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). — Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-03-27+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 062-216244 (2026-03-27)