Auftragsbekanntmachung (2026-01-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Neubau Sporthalle Melle / Sanitärtechnik nach DIN 18381
Referenznummer: LKOS 2025 - 370
Kurze Beschreibung:
“Neubau Sporthalle Melle / Sanitärtechnik nach DIN 18381”
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Installation von Sanitäreinrichtungen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Landkreis Osnabrück beabsichtigt den Neubau einer 3-Feld-Sporthalle mit Tribüne für bis zu 199 Personen in Melle inklusive zusätzlichem Kursraum und...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Landkreis Osnabrück beabsichtigt den Neubau einer 3-Feld-Sporthalle mit Tribüne für bis zu 199 Personen in Melle inklusive zusätzlichem Kursraum und großzügigem Foyer.
Bei der Sporthalle Melle handelt es sich um ein Gebäude mit entsprechend teilbarer 3-Feld-Halle mit einer Hallenfläche von rd. 27 x 46 m und vorgesetztem 1- bzw. 2-geschossigem Baukörper. Das Gebäude ist nicht unterkellert.
Im Erdgeschoss befinden sich die Hallenebene, die dazugehörigen Umkleide- und Geräteräume sowie das offene Eingangsfoyer, Kursräume und weitere Nebenflächen. Im Obergeschoss sind im Wesentlichen weitere Foyerflächen, Tribüne, Nebenräume und die Technikzentrale untergebracht.
Das gesamte Gebäude wird massiv als Stahlbeton- bzw. Stahlbetonskelettbau errichtet, in Kombination aus Ortbeton und Fertigteilen, diese sind zum Teil als Sandwichelement im erdgeschossigen Bereich ausgeführt. Die äußere Fassadengestaltung gliedert sich dadurch in einen massiven geschlossenen Sockel mit Sichtbetonfertigteilen und einer oberen Fassade, welche als vorgehängte Fassade konstruiert ist, bestehend aus verschiedenfarbigen, vertikal angeordneten Keramikelementen.
Das Dach der Sporthalle besteht aus einer Spannbetonbinderkonstruktion und einer Tragschale aus Trapezblech. Das Dach wird als extensives Gründach mit PV- Anlagen ausgeführt. Die Binder haben eine Richtlänge von rd. 37m und liegen auf entsprechenden Stahlbetonstützen auf. Die Dachflächen der vorgesetzten Baukörper werden massiv in Stahlbeton ausgeführt, ebenfalls mit einem extensiven Gründach, jedoch ohne PV-Module.
Die Gründung des gesamten Gebäudes erfolgt mittels Bohrpfählen (Vollverdrängungspfähle aus Beton zur Baugrundverbesserung) und Pfahlkopfbalken. Die Stahlbetonsohlplatte wird in WU-Konstruktion als freitragende Platte ausgeführt. Der Unterbau wird mit Schottertragschicht, Sauberkeitsschicht und Perimeterdämmung gebildet.
Das Gebäude liegt in einem Hochwasserschutzgebiet. Entsprechende Genehmigungen hierzu liegen bereits vor. Maßnahmen zum Hochwasserschutz werden im Wesentlichen mittels angepasster Freianlagenplanung getroffen.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die für das Bauvorhaben erforderlichen Arbeiten zur Sanitärtechnik.
Der Ausführungszeitraum der zu vergebenden Bauleistung ist - bei Beginn dieses Vergabeverfahrens - von Ende Juni 2026 bis Ende Mai 2027 vorgesehen.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Ort der Leistung: Osnabrück, Landkreis🏙️
Dauer: 230 (DAY)
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-02-27 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-02-27 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 52
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle - Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 6 EU Abs. 2 Nr. 1...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle - Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 6 EU Abs. 2 Nr. 1 VOB/A) muss ein Bieter eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle seines Sitzes oder Wohnsitzes vorlegen.
Der Nachweis kann gem. § 6b EU Abs. 1 VOB/A
1. durch die Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder
2. durch Vorlage eines Einzelnachweises (vgl. Eigenerklärung zur Eignung [Formblatt 124 VHB Bund])
erbracht werden.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Referenzen - Der Bieter muss - als ein Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit - in den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Referenzen - Der Bieter muss - als ein Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit - in den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt haben.
Der Nachweis kann gem. § 6b EU Abs. 1 VOB/A
1. durch die Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder
2. durch Vorlage von Einzelnachweisen (vgl. Eigenerklärung zur Eignung [Formblatt 124 VHB Bund])
erbracht werden.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Beschäftigtenzahl - Dem Bieter müssen - als ein Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit - die für die Ausführung der Leistungen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Beschäftigtenzahl - Dem Bieter müssen - als ein Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit - die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Der Nachweis kann gem. § 6b EU Abs. 1 VOB/A
1. durch die Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder
2. durch Vorlage von Einzelnachweisen (vgl. Eigenerklärung zur Eignung [Formblatt 124 VHB Bund])
erbracht werden.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Umsatz - Der Bieter muss - als Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit - eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Umsatz - Der Bieter muss - als Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit - eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen abgeben.
Der Nachweis kann gem. § 6b EU Abs. 1 VOB/A
1. durch die Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder
2. durch Vorlage von Einzelnachweisen (vgl. Eigenerklärung zur Eignung [Formblatt 124 VHB Bund])
erbracht werden.
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Geforderte Kautionen und Garantien:
“1. Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B)
Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für...”
Geforderte Kautionen und Garantien
1. Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B)
Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.
2. Sicherheit für Mängelansprüche (§ 17 VOB/B)
Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden...”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen: 0,1 % der tatsächlichen Abrechnungssumme (netto) - bei vollständiger Nichterfüllung der Leistung 0,1 % der im Zuschlagsschreiben genannten Auftragssumme (netto) Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 % der tatsächlichen Abrechnungssumme (netto) begrenzt, es sei denn es liegt ein Fall der vollständigen Nichterfüllung der Leistung vor, dann erfolgt die Begrenzung in Höhe von 5 % der sich aus dem Zuschlagsschreiben ergebenden Netto-Auftragssumme
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“1.
Die Baustelle befindet sich in einem Überschwemmungsgebiet.
Es ist dafür zu sorgen, dass während der Bauarbeiten keine wassergefährdenden Stoffe wie z.B....”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
1.
Die Baustelle befindet sich in einem Überschwemmungsgebiet.
Es ist dafür zu sorgen, dass während der Bauarbeiten keine wassergefährdenden Stoffe wie z.B. Treib-
und Schmierstoffe die Gewässer oder das Grundwasser verunreinigen.
Für den Überschwemmungsfall ist das Grundstück durch geeignete Maßnahmen derart zu sichern, dass ein Abschwemmen von schädlichen Stoffen in das Gewässer mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann.
2.
Die Zufahrt zum Baufeld kreuzt einen bestehenden Fußgängerweg und öffentlichen Parkplatz. Das Überqueren mit Fahrzeugen hat stets mit erhöhter Aufmerksamkeit zu erfolgen.
3.
Im Bereich der Baustelle befindet sich unter anderem eine Fernwärmeleitung.
“#Bekanntmachungs-ID: CXTBYYDYTXA6HL8Q#
Die Kommunikation erfolgt gem. § 2 i.V.m. § 9 der Vergabeverordnung (VgV) grundsätzlich über elektronische Mittel....”
#Bekanntmachungs-ID: CXTBYYDYTXA6HL8Q#
Die Kommunikation erfolgt gem. § 2 i.V.m. § 9 der Vergabeverordnung (VgV) grundsätzlich über elektronische Mittel. Eine mündliche Kommunikation u.a. über die Vergabeunterlagen ist nicht gestattet.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bewerber / Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen. Bieterfragen sind bis spätestens 19.02.2026 ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück über die Vergabeplattform "vergabe.Niedersachsen" zu richten.
Bitte beachten Sie, dass Sie in diesem Verfahren ein Angebot ausschließlich elektronisch über das Bietertool der Vergabepattform abgeben dürfen. Eine schriftliche (auf dem Postweg) Angebotsabgabe sowie per E-Mail oder über eine Nachricht an die Vergabestelle im Bereich "Kommunikation" der Vergabeplattform ist nicht zulässig!
Im Auftragsfall wird der Vertrag ausschließlich zu den sich aus den Vergabeunterlagen ergebenden Bedingungen geschlossen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird (Abwehrklausel).
Der Landkreis Osnabrück geht aktiv gegen Schwarzarbeit vor. Im Rahmen des "Bündnisses gegen Schwarzarbeit" hat er sich verpflichtet, die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung über die Vergabe von größeren Hochbauaufträgen zu informieren.
Information über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO):
Sofern Sie in diesem Vergabeverfahren personenbezogene Daten wie beispielsweise Namen, Vornamen oder Kontaktdaten Ihrer Mitarbeiter*innen angeben, werden diese durch die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück erhoben, verarbeitet und gespeichert.
Die Erhebung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich dem Zweck der Durchführung des Vergabeverfahrens. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte.
Im Falle der Zuschlagserteilung werden die übermittelten Daten über die Dauer des Vergabeverfahrens hinaus mit den Vergabeunterlagen als zahlungsbegründende Unterlagen für eine Dauer von 10 Jahren gespeichert.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 019-062984 (2026-01-27)
Auftragsbekanntmachung (2026-02-26) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-27 10:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-03-27 10:30:00 📅
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 56
Änderungen Neuer Wert
Text:
“1. Das Ende der bisherigen Angebotsfrist (27.02.2026 um 11.00 Uhr) wurde neu auf Freitag, 27.03.2026, um 10:30 Uhr festgesetzt.
2. Die Frist zur...”
Text
1. Das Ende der bisherigen Angebotsfrist (27.02.2026 um 11.00 Uhr) wurde neu auf Freitag, 27.03.2026, um 10:30 Uhr festgesetzt.
2. Die Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen (bislang: 19.02.2026) wurde neu auf den 19.03.2026 festgelegt.
3. Das Ende der Zuschlags- / Bindefrist (bislang: 20.04.2026) wurde neu auf Freitag, 22.05.2026, festgesetzt.
“Der ursprünglich vorgesehene Ausführungszeitraum ist aufgrund von Verzögerungen im Bauablauf nicht mehr zutreffend. Zum aktuellen Zeitpunkt kann der...”
Der ursprünglich vorgesehene Ausführungszeitraum ist aufgrund von Verzögerungen im Bauablauf nicht mehr zutreffend. Zum aktuellen Zeitpunkt kann der voraussichtliche Ausführungszeitraum noch nicht festgelegt werden. In der Folge wird zunächst das Ende der Angebotsfrist nach hinten verschoben. Die Bekanntgabe des voraussichtlichen Ausführungszeitraums mit einer entsprechenden Veränderung der Besonderen Vertragsbedingungen (Formblatt 214 VHB Bund) erfolgt rechtzeitig vor Ablauf der neuen Angebotsfrist.
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Quelle: OJS 2026/S 041-139436 (2026-02-26)
Auftragsbekanntmachung (2026-03-25) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-24 10:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-04-24 10:30:00 📅
Änderungen Neuer Wert
Text:
“1. Das Ende der bisherigen Angebotsfrist (27.03.2026 um 10:30 Uhr) wurde neu auf Freitag, 24.04.2026, um 10:30 Uhr festgesetzt.
2. Die Frist zur...”
Text
1. Das Ende der bisherigen Angebotsfrist (27.03.2026 um 10:30 Uhr) wurde neu auf Freitag, 24.04.2026, um 10:30 Uhr festgesetzt.
2. Die Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen (bislang: 19.03.2026) wurde neu auf den 15.04.2026 festgelegt.
3. Das Ende der Zuschlags- / Bindefrist (bislang: 22.05.2026) wurde neu auf Freitag, 19.06.2026, festgesetzt.
“Bei dieser Baumaßnahme sind zusätzliche Kampfmittelsondierungsarbeiten erforderlich geworden, die aufgrund der Witterungsbedingungen leider nicht planmäßig...”
Bei dieser Baumaßnahme sind zusätzliche Kampfmittelsondierungsarbeiten erforderlich geworden, die aufgrund der Witterungsbedingungen leider nicht planmäßig durchgeführt werden konnten. Der ursprünglich vorgesehene Ausführungszeitraum ist aufgrund dieser Verzögerungen im Bauablauf nicht mehr zutreffend. Leider kann auch zum jetzigen Zeitpunkt der voraussichtliche Ausführungszeitraum weiterhin noch nicht festgelegt werden. In der Folge wird zunächst das Ende der Angebotsfrist erneut nach hinten verschoben. Die Bekanntgabe des voraussichtlichen Ausführungszeitraums mit einer entsprechenden Veränderung der Besonderen Vertragsbedingungen (Formblatt 214 VHB Bund) erfolgt rechtzeitig vor Ablauf der neuen Angebotsfrist.
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Quelle: OJS 2026/S 060-207884 (2026-03-25)