Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mindeststandards:
Gefordert ist der Nachweis von zwei vergleichbaren Referenzen hinsichtlich Schwierigkeit und Leistungsumfang in vergleichbarer Aufgabenstellung und ähnlicher Auftragshöhe gemäß § 46 Absatz 3 Nummer 1 VgV. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, Kontakt mit den Auftraggebern/Bauherren der Referenzprojekte aufzunehmen, um Informationen über die Projektabwicklungen einzuholen.
Folgende Anforderungen müssen alle Referenzprojekte mindestens erfüllen, damit die Eignung für die anstehende Aufgabe nachgewiesen ist:
a) Referenzprojekte bei denen die Bearbeitung der Grundleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung in den Leistungsphasen 2 bis 8 gemäß HOAI 2021 erbracht worden sind.
b) Referenzprojekte bei denen mindestens die Honorarzone II der jeweils bearbeiteten Anlagengruppen für Technische Gebäudeausrüstung gemäß HOAI 2021 erbracht worden sind. Für die Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 5 und 7 muss mindestens die Honorarzone II vorliegen. Für die Anlagengruppe 6 muss mindestens die Honorarzone I vorliegen.
c) Referenzprojekte, die eine Größenordnung von mindestens EUR 1,5 Millionen (netto) in der Summe für die Kostengruppe 400 nach DIN 276-1 (oder vergleichbarer landesspezifischer Kostengruppen) nachweisen. Im Falle einer Sanierung, muss der Neubauanteil mindestens 1 Million € betragen.
Zudem müssen für die Leistungen der Technischen Gebäudeausrüstung nachfolgende Mindestanforderungen erfüllt werden:
d) Die Fertigstellung der Referenzprojekte darf nicht vor dem Jahr 2015 erfolgt sein. Der Betrachtungszeitraum ist Januar 2015 bis einschließlich Schlusstermin für den Eingang der Angebotsformulare. Als Fertigstellung gilt die erfolgte Abnahme.
e) Für alle Referenzprojekte gilt, dass je Referenzprojekt mindestens 3 der geforderten Anlagengruppen (1, 2, 3, 4, 5, 6, 7) erbracht worden sein müssen. In der Summe der eingereichten Referenzprojekte muss jede der geforderten Anlagengruppen (1, 2, 3, 4, 5, 6, 7) mindestens einmal erbracht worden sein muss.
f) Mindestens ein Referenzprojekt wurde im Passivhausstandard oder in Anlehnung an den Passivhausstandard umgesetzt, das heißt es wurden Berechnungen gemäß oder in Anlehnung an PPHP für das gesamte Referenzprojekt oder für einen Teil des Referenzprojektes durchgeführt.
g) Mindestens ein Referenzprojekt muss für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht worden sein
Hinweise:
- Eine Referenz kann auch für mehr als ein Kriterium gewertet werden
- Der Bewerber muss die einzelnen Referenzrojekte auf jeweils maximal drei Seiten in Form von Text sowie Fotos oder Skizzen darstellen, mit Angaben der Projektbezeichnung, des Auftraggebers mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer, Planungs- und Realisie-rungszeitraum, Projektumfang / Kosten, Angabe der bearbeiteten Leistungsphasen, sowie der Honorarzone.