Im nördlichen Teil des Stadtgartens befindet sich ein denkmalgeschützter Bestandsbrunnen. Zudem soll ein weiteres Wasserspiel im südlichen Bereich des Stadtgartens hergestellt werden. Für den Bestandsbrunnen ist die Technik zu überprüfen und ggf. zu optimieren. Für das zusätzlich geplante Wasserspiel muss die Technik neu geplant werden. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind Leistungen der Technischen Ausrüstung (§ 56 HOAI) zur Planung eines Wasserspiels und der Überarbeitung der Technik eines denkmalgeschützten Bestandsbrunnen im Stadtgarten (2. Bauabschnitt).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-02-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-01-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2026-01-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Neutorstraße - Am Delft, Emden / Fachplanung - Technische Ausrüstung (Brunnentechnik)
Referenznummer: 2026-002
Kurze Beschreibung:
Im nördlichen Teil des Stadtgartens befindet sich ein denkmalgeschützter Bestandsbrunnen. Zudem soll ein weiteres Wasserspiel im südlichen Bereich des Stadtgartens hergestellt werden. Für den Bestandsbrunnen ist die Technik zu überprüfen und ggf. zu optimieren. Für das zusätzlich geplante Wasserspiel muss die Technik neu geplant werden. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind Leistungen der Technischen Ausrüstung (§ 56 HOAI) zur Planung eines Wasserspiels und der Überarbeitung der Technik eines denkmalgeschützten Bestandsbrunnen im Stadtgarten (2. Bauabschnitt).
Im nördlichen Teil des Stadtgartens befindet sich ein denkmalgeschützter Bestandsbrunnen. Zudem soll ein weiteres Wasserspiel im südlichen Bereich des Stadtgartens hergestellt werden. Für den Bestandsbrunnen ist die Technik zu überprüfen und ggf. zu optimieren. Für das zusätzlich geplante Wasserspiel muss die Technik neu geplant werden. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind Leistungen der Technischen Ausrüstung (§ 56 HOAI) zur Planung eines Wasserspiels und der Überarbeitung der Technik eines denkmalgeschützten Bestandsbrunnen im Stadtgarten (2. Bauabschnitt).
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Beschreibung
Interne Kennung: 2026-002
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Planungsleistungen für folgendes Leistungsbild der HOAI: Fachplanung - Technische Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI) -> Grundleistungen: Nach Anlage 15 Nummer 15.1 der HOAI -> Besondere Leistungen: keine -> Zusätzliche Leistungen: keine Stufenweise Beauftragung: Ja 1. Stufe: Leistungsphasen 1 - 6 2. Stufe: Leistungsphasen 8 - 9
Planungsleistungen für folgendes Leistungsbild der HOAI: Fachplanung - Technische Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI) -> Grundleistungen: Nach Anlage 15 Nummer 15.1 der HOAI -> Besondere Leistungen: keine -> Zusätzliche Leistungen: keine Stufenweise Beauftragung: Ja 1. Stufe: Leistungsphasen 1 - 6 2. Stufe: Leistungsphasen 8 - 9
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau📦
Postanschrift: Stadtgarten Emden
Postleitzahl: 26721
Stadt: Emden
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Emden, Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-04-01 📅
Datum des Endes: 2026-10-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Leistungsphasen 1 - 3 bis 31.07.2026 Leistungsphasen 4 - 6 bis 31.10.2026 Optional: Leistungsphasen 8 - 9 bis 31.12.2027
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens: Offenes Verfahren gemäß § 15 Vergabeverordnung (VgV)
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-02-17 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-02-17 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stadt Emden Rats- und Vorstandsbüro Zentrale Vergabestelle Frickensteinplatz 2 26721 Emden
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Beim Öffnungstermin sind gemäß § 55 Absatz 2 Satz 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2026-02-17 09:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins:
Stadt Emden Rats- und Vorstandsbüro Zentrale Vergabestelle Frickensteinplatz 2 26721 Emden
Zusätzliche Informationen: Beim Öffnungstermin sind gemäß § 55 Absatz 2 Satz 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-02-17 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Der zulässige Umfang von Nachforderungen richtet sich nach § 56 VgV und unterliegt in diesem Rahmen dem Ermessen des Auftraggebers.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
- Kurzvorstellung des Ingenieurbüros / Unternehmens (allgemeine Angaben) - Nachweis über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Versicherungskopie) - Eigenerklärung zur Eignung (freiberufliche Leistungen) oder Präqualifikationsnachweis - Eigenerklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung EU 2022/1269 (Sanktionen)
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
- Kurzvorstellung des Ingenieurbüros / Unternehmens (allgemeine Angaben) - Nachweis über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Versicherungskopie) - Eigenerklärung zur Eignung (freiberufliche Leistungen) oder Präqualifikationsnachweis - Eigenerklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung EU 2022/1269 (Sanktionen)
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bewerber-/Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch. Im Fall der Eignungsleihe haftet auch der Eignungsverleiher gemäß § 47 Absatz 3 VgV.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
- Ingenieurvertrag (siehe Auftragsunterlagen) - Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) / Fassung 2021 - Allgemeine Vertragsbedingungen für freiberufliche Leistungen (AVF)
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Anforderungen gemäß BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 bezüglich Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren.
Anforderungen gemäß BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 bezüglich Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren.
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
#Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYKR9AU#
Bieter haben die Auftragsunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Auftragsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die benannte Kontaktstelle in Textform darauf hinzuweisen. Nutzen Sie hierfür im jeweiligen Projektraum die Funktion "Kommunikation". Das Angebot ist elektronisch in Textform gemäß § 126b BGB im jeweiligen Projektraum über die Funktion "Angebote" einzureichen. HINWEIS: Mit zunehmender Nähe zum Abgabetermin trifft den Bieter eine erhöhte Gefahr, sein Angebot nicht rechtzeitig einreichen zu können. Setzen Sie sich rechtzeitig mit der Funktion "Angebote" sowie dem "Bietertool" auseinander. Sie haben bis zum Öffnungstermin jederzeit die Möglichkeit, ein bereits elektronisch eingereichtes Angebot zurückzuziehen und es elektronisch wieder neu einzureichen. Weitere Informationen finden Sie auch unter: https://support.cosinex.de/unternehmen/
Bieter haben die Auftragsunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Auftragsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die benannte Kontaktstelle in Textform darauf hinzuweisen. Nutzen Sie hierfür im jeweiligen Projektraum die Funktion "Kommunikation". Das Angebot ist elektronisch in Textform gemäß § 126b BGB im jeweiligen Projektraum über die Funktion "Angebote" einzureichen. HINWEIS: Mit zunehmender Nähe zum Abgabetermin trifft den Bieter eine erhöhte Gefahr, sein Angebot nicht rechtzeitig einreichen zu können. Setzen Sie sich rechtzeitig mit der Funktion "Angebote" sowie dem "Bietertool" auseinander. Sie haben bis zum Öffnungstermin jederzeit die Möglichkeit, ein bereits elektronisch eingereichtes Angebot zurückzuziehen und es elektronisch wieder neu einzureichen. Weitere Informationen finden Sie auch unter: https://support.cosinex.de/unternehmen/
Statthafte Rechtsbehelfe sind gemäß § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) die Rüge beim öffentlichen Auftraggeber sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Absatz 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dazulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Nach § 160 Absatz 3 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Eine Rüge ist an die Stadt Emden zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist die Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Statthafte Rechtsbehelfe sind gemäß § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) die Rüge beim öffentlichen Auftraggeber sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Absatz 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dazulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Nach § 160 Absatz 3 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Eine Rüge ist an die Stadt Emden zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist die Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-01-16+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 012-036821 (2026-01-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-06-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2026-002.1/VR1
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 69 900 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: 2026-002.1/VR1
Beschreibung der Beschaffung:
Planungsleistungen für folgendes Leistungsbild der HOAI: Fachplanung - Technische Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI) -> Grundleistungen: Nach Anlage 15 Nummer 15.1 der HOAI -> Besondere Leistungen: keine -> Zusätzliche Leistungen: keine Als NEBENANGEBOTE sind auch "freie Angebote" zugelassen!
Planungsleistungen für folgendes Leistungsbild der HOAI: Fachplanung - Technische Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI) -> Grundleistungen: Nach Anlage 15 Nummer 15.1 der HOAI -> Besondere Leistungen: keine -> Zusätzliche Leistungen: keine Als NEBENANGEBOTE sind auch "freie Angebote" zugelassen!
Zusätzliche Informationen: Die Abrufstufen (Stufe 2) werden vom Auftraggeber separat beauftragt.
Dauer
Datum des Beginns: 2026-05-01 📅
Beschreibung
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Leistungsphasen 1 - 3 bis 31.07.2026 Leistungsphasen 4 - 6 bis 31.10.2026 Optional: Leistungsphasen 8 - 9 bis 31.12.2027
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb ✅
Zentrale Elemente des Verfahrens: Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union in den nachstehend aufgeführten Fällen
Aufträge, deren geschätzter Wert unterhalb der Schwellenwerte für die Auftragsvergabe liegt ✅ Art des Verfahrens
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung): Liegt unterhalb des Schwellenwertes
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: 2026-002.1
Datum des Vertragsabschlusses: 2026-05-19 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 69 900 EUR 💰
Kennung des Angebots: 2026-002.1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Wassertechnik Rostock GmbH & Co. KG
Nationale Registrierungsnummer: DE271665132
Postanschrift: Borenweg 1 a
Postleitzahl: 18057
Postort: Rostock
Region: Landkreis Rostock
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe_wtr@wassertechnik-rostock.de📧
Telefon: 0381 - 252000-0📞
Fax: 0381 - 252000-22 📠
URL: http://www.wassertechnik-rostock.de🌏
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Öffentlicher Auftraggeber Kommunikation
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 36821-2026
#Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYKRNCY#
Bieter haben die Auftragsunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Auftragsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die benannte Kontaktstelle in Textform darauf hinzuweisen. Nutzen Sie hierfür im jeweiligen Projektraum die Funktion "Kommunikation". Das Angebot ist elektronisch in Textform gemäß § 126b BGB im jeweiligen Projektraum über die Funktion "Angebote" einzureichen. Neben dem Angebotsschreiben (Stadt Emden) mit einer Angebotsendsumme sind als Bestandteil des Erstangebotes folgende Anlagen beizufügen: - Honorarübersicht inklusive einer Anlage: Erläuterung relevanter Preispositionen und/oder Preisbestandteile (z. B. Umbau-/Modernisierungszuschlag, Zuschläge, Nebenkosten, etc.) - Benennung von zwei vergleichbaren Referenzprojekten (gemäß Referenzdatenblatt) - Kurzvorstellung des Ingenieurbüros / Unternehmens (allgemeine Angaben) - Eigenerklärung zur Eignung (freiberufliche Leistungen) oder Präqualifikationsnachweis - Eigenerklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung EU 2022/1269 (Sanktionen) - Nachweis über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Versicherungskopie) - Architekten-/Ingenieurvertrag (bieterseitig unterzeichnet) - ggf. Arbeits- oder Bietergemeinschaft (Erklärung) - ggf. Erklärung zu Unterauftragnehmerleistungen und Eignungsverleiher (Verzeichnis) - ggf. Erklärung zu Unterauftragnehmerleistungen und Eignungsverleiher (Verpflichtung) Nach Abgabe des Erstangebotes besteht für den Auftraggeber die Möglichkeit, über Auftrags- und Leistungsinhalte bzw. über Ausführungs- und Vertragsbedingungen zu verhandeln, nicht verhandelbar sind jedoch die aufgestellten Mindestanforderungen und die Zuschlagskriterien! Nach jeder Verhandlung fordere ich Sie erneut zur Abgabe eines überarbeiteten Angebotes (Folgeangebot) auf. Die Frist für die Abgabe eines möglichen Folgeangebotes wird gemäß § 17 Absatz 7 VgV auf - zehn Kalendertage - festgelegt. Dabei behält sich der Auftraggeber gemäß § 17 Absatz 11 VgV aber jederzeit das Recht vor, bereits ein Erst- oder Folgeangebot zu bezuschlagen, ohne überhaupt in (weitere) Verhandlungen eintreten zu müssen, d.h. dass es sich bei jedem Angebot um ein sogenanntes "finales Angebot" handeln kann (Zuschlagsvorbehalt)! HINWEIS: Mit zunehmender Nähe zum Abgabetermin trifft den Bieter eine erhöhte Gefahr, sein Angebot nicht rechtzeitig einreichen zu können. Setzen Sie sich rechtzeitig mit der Funktion "Angebote" sowie dem "Bietertool" auseinander. Sie haben bis zum Öffnungstermin jederzeit die Möglichkeit, ein bereits elektronisch eingereichtes Angebot zurückzuziehen und es elektronisch wieder neu einzureichen. Weitere Informationen finden Sie auch unter: https://support.cosinex.de/unternehmen/
Bieter haben die Auftragsunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Auftragsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die benannte Kontaktstelle in Textform darauf hinzuweisen. Nutzen Sie hierfür im jeweiligen Projektraum die Funktion "Kommunikation". Das Angebot ist elektronisch in Textform gemäß § 126b BGB im jeweiligen Projektraum über die Funktion "Angebote" einzureichen. Neben dem Angebotsschreiben (Stadt Emden) mit einer Angebotsendsumme sind als Bestandteil des Erstangebotes folgende Anlagen beizufügen: - Honorarübersicht inklusive einer Anlage: Erläuterung relevanter Preispositionen und/oder Preisbestandteile (z. B. Umbau-/Modernisierungszuschlag, Zuschläge, Nebenkosten, etc.) - Benennung von zwei vergleichbaren Referenzprojekten (gemäß Referenzdatenblatt) - Kurzvorstellung des Ingenieurbüros / Unternehmens (allgemeine Angaben) - Eigenerklärung zur Eignung (freiberufliche Leistungen) oder Präqualifikationsnachweis - Eigenerklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung EU 2022/1269 (Sanktionen) - Nachweis über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Versicherungskopie) - Architekten-/Ingenieurvertrag (bieterseitig unterzeichnet) - ggf. Arbeits- oder Bietergemeinschaft (Erklärung) - ggf. Erklärung zu Unterauftragnehmerleistungen und Eignungsverleiher (Verzeichnis) - ggf. Erklärung zu Unterauftragnehmerleistungen und Eignungsverleiher (Verpflichtung) Nach Abgabe des Erstangebotes besteht für den Auftraggeber die Möglichkeit, über Auftrags- und Leistungsinhalte bzw. über Ausführungs- und Vertragsbedingungen zu verhandeln, nicht verhandelbar sind jedoch die aufgestellten Mindestanforderungen und die Zuschlagskriterien! Nach jeder Verhandlung fordere ich Sie erneut zur Abgabe eines überarbeiteten Angebotes (Folgeangebot) auf. Die Frist für die Abgabe eines möglichen Folgeangebotes wird gemäß § 17 Absatz 7 VgV auf - zehn Kalendertage - festgelegt. Dabei behält sich der Auftraggeber gemäß § 17 Absatz 11 VgV aber jederzeit das Recht vor, bereits ein Erst- oder Folgeangebot zu bezuschlagen, ohne überhaupt in (weitere) Verhandlungen eintreten zu müssen, d.h. dass es sich bei jedem Angebot um ein sogenanntes "finales Angebot" handeln kann (Zuschlagsvorbehalt)! HINWEIS: Mit zunehmender Nähe zum Abgabetermin trifft den Bieter eine erhöhte Gefahr, sein Angebot nicht rechtzeitig einreichen zu können. Setzen Sie sich rechtzeitig mit der Funktion "Angebote" sowie dem "Bietertool" auseinander. Sie haben bis zum Öffnungstermin jederzeit die Möglichkeit, ein bereits elektronisch eingereichtes Angebot zurückzuziehen und es elektronisch wieder neu einzureichen. Weitere Informationen finden Sie auch unter: https://support.cosinex.de/unternehmen/