Stadtbahnstrecke B, Teilabschnitt 3 - Europaviertel Objektüberwachung fahrstrom- und fahrleitungstechnische Anlagen Das Projekt Stadtbahnstrecke B, Teilabschnitt 3 – Europaviertel befasst sich mit der Erweiterung der U-Bahnlinie 5 vom Hauptbahnhof in das Europaviertel in Frankfurt am Main. Gebaut wird eine 2,7 Kilometer lange Strecke mit vier Stationen. Der Streckenverlauf führt unterirdisch vom Anschluss an die bestehenden Betriebsanlagen der Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main (VGF) über die unterirdische Station „Güterplatz“ und eine Rampe an die Oberfläche und dort weiter in der Mitte der Europa-Allee auf einem Grüngleis in Richtung Westen. Die Stationen "Emser Brücke", "Europagarten" und "Wohnpark" werden an der Oberfläche gebaut. Hiermit wird die Objektüberwachung in Anlehnung an HOAI-Lph 8+9 für die Fahrstrom- und Fahrleitungstechnischen Anlagen für die gesamten Betriebsanlagen ausgeschrieben. Die Ausschreibung beinhaltet folgende Leistungen: - Fahrstromversorgungsanlagen - Fahrleitungsanlagen - Weichenheizung
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-02-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-01-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2026-01-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: NR8b: Objektüberwachung fahrstrom- und fahrleitungstechnische Anlagen
Referenznummer: SBEV-2025-0022
Kurze Beschreibung:
Stadtbahnstrecke B, Teilabschnitt 3 - Europaviertel
Objektüberwachung fahrstrom- und fahrleitungstechnische Anlagen
Das Projekt Stadtbahnstrecke B, Teilabschnitt 3 – Europaviertel befasst sich mit der Erweiterung der U-Bahnlinie 5 vom Hauptbahnhof in das Europaviertel in Frankfurt am Main. Gebaut wird eine 2,7 Kilometer lange Strecke mit vier Stationen. Der Streckenverlauf führt unterirdisch vom Anschluss an die bestehenden Betriebsanlagen der Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main (VGF) über die unterirdische Station „Güterplatz“ und eine Rampe an die Oberfläche und dort weiter in der Mitte der Europa-Allee auf einem Grüngleis in Richtung Westen. Die Stationen "Emser Brücke", "Europagarten" und "Wohnpark" werden an der Oberfläche gebaut.
Hiermit wird die Objektüberwachung in Anlehnung an HOAI-Lph 8+9 für die Fahrstrom- und Fahrleitungstechnischen Anlagen für die gesamten Betriebsanlagen ausgeschrieben.
Die Ausschreibung beinhaltet folgende Leistungen:
- Fahrstromversorgungsanlagen
- Fahrleitungsanlagen
- Weichenheizung
Das Projekt Stadtbahnstrecke B, Teilabschnitt 3 – Europaviertel befasst sich mit der Erweiterung der U-Bahnlinie 5 vom Hauptbahnhof in das Europaviertel in Frankfurt am Main. Gebaut wird eine 2,7 Kilometer lange Strecke mit vier Stationen. Der Streckenverlauf führt unterirdisch vom Anschluss an die bestehenden Betriebsanlagen der Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main (VGF) über die unterirdische Station „Güterplatz“ und eine Rampe an die Oberfläche und dort weiter in der Mitte der Europa-Allee auf einem Grüngleis in Richtung Westen. Die Stationen "Emser Brücke", "Europagarten" und "Wohnpark" werden an der Oberfläche gebaut.
Hiermit wird die Objektüberwachung in Anlehnung an HOAI-Lph 8+9 für die Fahrstrom- und Fahrleitungstechnischen Anlagen für die gesamten Betriebsanlagen ausgeschrieben.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Bauwesen📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: 264d1feb-24df-4734-94e8-c7c746b791af
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Bauwesen📦
Postleitzahl: 60327
Stadt: Frankfurt am Main
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Maximale Verlängerungen: 0
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Gemäß Ausschreibungsunterlagen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-02-26 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 63 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-02-12 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen
sind zu beachten.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Eignung in Bezug auf die persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers ist durch schriftliche Eigenerklärungen nachzuweisen:
(a) über die ordnungsgemäße Eintragung in das Berufsregister.
(b) über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §123 Abs. 1 und 4 sowie §124 Abs. 1 Nr. Der Auftraggeber behält sich vor, zur Bestätigung der Eigenerklärung Nachweise Dritter zu verlangen.
c) im Hinblick auf die Russland-Sanktionen der Europäischen Union, insbesondere zu Artikel 5aa der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1, Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576.
d) Erklärung auf dem der Ausschreibung beiliegenden Formular, dass keine Vergabesperre gegen den Bewerber verhängt wurde.
e) Nachweis über das Bestehen einer eine Betriebshaftpflichtversicherung inklusive einer Deckung für Vermögensschäden. Alternativ kann eine Bestätigung eines Versicherers eingereicht werden, in dem dieser die Eindeckung im Auftragsfalle zusichert.
Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern zu erbringen und in Fällen der Eignungsleihe auch von dem Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bieter beruft. Die Vergabestelle behält sich vor, die Einreichung weiterer Unterlagen zur ergänzenden Aufklärung zu fordern.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Eignung in Bezug auf die persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers ist durch schriftliche Eigenerklärungen nachzuweisen:
(a) über die ordnungsgemäße Eintragung in das Berufsregister.
(b) über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §123 Abs. 1 und 4 sowie §124 Abs. 1 Nr. Der Auftraggeber behält sich vor, zur Bestätigung der Eigenerklärung Nachweise Dritter zu verlangen.
c) im Hinblick auf die Russland-Sanktionen der Europäischen Union, insbesondere zu Artikel 5aa der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1, Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576.
d) Erklärung auf dem der Ausschreibung beiliegenden Formular, dass keine Vergabesperre gegen den Bewerber verhängt wurde.
e) Nachweis über das Bestehen einer eine Betriebshaftpflichtversicherung inklusive einer Deckung für Vermögensschäden. Alternativ kann eine Bestätigung eines Versicherers eingereicht werden, in dem dieser die Eindeckung im Auftragsfalle zusichert.
Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern zu erbringen und in Fällen der Eignungsleihe auch von dem Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bieter beruft. Die Vergabestelle behält sich vor, die Einreichung weiterer Unterlagen zur ergänzenden Aufklärung zu fordern.
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
a) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (brutto) des Bieters und seinen Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Nachweise und Erklärungen von allen Mitgliedern zu erbringen.
b) Eigenerklärung über die durchschnittliche Anzahl an Mitarbeitern in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Einreichung weiterer Unterlagen zur ergänzenden Aufklärung zu fordern.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
a) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (brutto) des Bieters und seinen Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Nachweise und Erklärungen von allen Mitgliedern zu erbringen.
b) Eigenerklärung über die durchschnittliche Anzahl an Mitarbeitern in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Einreichung weiterer Unterlagen zur ergänzenden Aufklärung zu fordern.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die technische Leistungsfähigkeit ist durch Referenzen über vergleichbare Leistungen nachzuweisen, wobei die folgenden Mindestanforderungen bestehen:
1a) Vorlage von mindestens 2 Unternehmensreferenzen über die Ausführung entsprechend der Leistungsphase 8 nach HOAI für das Gewerk „Fahrleitung“ mit Baukosten von jeweils mindestens 300.000 € netto, die von 2015 bis zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe ausgeführt wurden oder abgeschlossen sind.
1b) Vorlage von mindestens 2 Unternehmensreferenzen über die Ausführung entsprechend der Leistungsphase 8 nach HOAI für das Gewerk "Bahnstrom/Gleichrichterwerke“ mit Baukosten von jeweils mindestens 400.000 € netto, die von 2015 bis zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe ausgeführt wurden oder abgeschlossen sind.
Für alle Referenzen sind
- Kurzbeschreibung des Auftrags (Art des Projektes)
- Auftraggeber/Kunde
- Ansprechpartner des Auftraggebers/Kunden
- Ausführungszeitraum (Beginn und Ende)
- Ortsangabe der Ausführung
- Baukosten netto in Euro
- bei Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen der eigene Leistungsanteil nach Art und Umfang anzugeben.
Es ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Formular 1412 zur Erfassung der Referenzen zu verwenden.
Trifft eine Referenz für eines der Kriterien auch für andere Kriterien nach Lit. 1a) bis 1b) zu, kann diese Referenz auch für diese verwendet werden. In diesem Falle ist jedoch je weiteres zutreffendes Kriterium ein separates Formblatt einzureichen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die technische Leistungsfähigkeit ist durch Referenzen über vergleichbare Leistungen nachzuweisen, wobei die folgenden Mindestanforderungen bestehen:
1a) Vorlage von mindestens 2 Unternehmensreferenzen über die Ausführung entsprechend der Leistungsphase 8 nach HOAI für das Gewerk „Fahrleitung“ mit Baukosten von jeweils mindestens 300.000 € netto, die von 2015 bis zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe ausgeführt wurden oder abgeschlossen sind.
1b) Vorlage von mindestens 2 Unternehmensreferenzen über die Ausführung entsprechend der Leistungsphase 8 nach HOAI für das Gewerk "Bahnstrom/Gleichrichterwerke“ mit Baukosten von jeweils mindestens 400.000 € netto, die von 2015 bis zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe ausgeführt wurden oder abgeschlossen sind.
Für alle Referenzen sind
- Kurzbeschreibung des Auftrags (Art des Projektes)
- Auftraggeber/Kunde
- Ansprechpartner des Auftraggebers/Kunden
- Ausführungszeitraum (Beginn und Ende)
- Ortsangabe der Ausführung
- Baukosten netto in Euro
- bei Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen der eigene Leistungsanteil nach Art und Umfang anzugeben.
Es ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Formular 1412 zur Erfassung der Referenzen zu verwenden.
Trifft eine Referenz für eines der Kriterien auch für andere Kriterien nach Lit. 1a) bis 1b) zu, kann diese Referenz auch für diese verwendet werden. In diesem Falle ist jedoch je weiteres zutreffendes Kriterium ein separates Formblatt einzureichen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haften gesamtschuldnerisch für die angebotene Leistung. Sie haben im Angebot sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen, sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren und den Abschluss des Vertrags zu bezeichnen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haften gesamtschuldnerisch für die angebotene Leistung. Sie haben im Angebot sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen, sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren und den Abschluss des Vertrags zu bezeichnen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Ausschreibungsunterlagen
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Ausschreibungsunterlagen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Gemäß § 123, 124 GWB. Der Auftraggeber wendet die §§ 42 und 57 VgV entsprechend an.
a) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf der Deutschen E-Vergabe zur Verfügung gestellt. Angebote können auch nur dort, elektronisch in Textform, eingereicht werden. Bieter, die die abrufbaren Formblätter direkt unter der angegebenen URL heruntergeladen haben, werden darauf hingewiesen, dass Ihnen nur nach Registrierung, etwaige Bieterfragen, Bieterinformationen und etwaige Änderungen an den Formblättern mitgeteilt werden können. Die Registrierung erfolgt auf der Website der Deutschen E-Vergabe.
b) Die Beantwortung von Bieterfragen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über die Bieterkommunikation der Deutschen E-Vergabe. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig in ihrem elektronischen Postfach auf der Deutschen E-Vergabe nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind.
c) Für das Angebot sind die hierfür auf der Deutschen E-Vergabe zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden.
d) Mehrfachbeteiligung als Einzelbieter sowie als Mitglied einer Bietergemeinschaft sind nicht zulässig.
e) Bei Vorlage einer eingescannten Erklärung von Dritten behält sich der Auftraggeber vor, das Original vom
Bieter nachzufordern. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird als vorläufiger Eignungsnachweis nicht anerkannt.
f) Bei der Vorlage von Bescheinigungen Dritter genügen bei ausländischen Bietern gleichwertige
Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizulegen.
g) Rückfragen zu dieser Vergabebekanntmachung werden wegen der Gleichbehandlung der Bewerber nur in Textform über die Bieterkommunikation der Deutschen E-Vergabe und anonymisiert beantwortet. Der Auftraggeber behält sich vor, nach dem 12.02.2026 / 10 Uhr eingehende Fragen nicht mehr zu beantworten.
h) Bieter, die sich zum Nachweis ihrer Eignung auf die Kapazitäten von anderen Unternehmen (z. B. Nachunternehmer, konzernverbundene Unternehmen) stützen, müssen diese Kapazitäten im Angebot
(Vordruck Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit und/oder Vordruck Eignungsleihe
wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) angeben und bereits mit dem Angebot durch eine
entsprechende Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens (Vordruck Verpflichtungserklärung
Eignungsleihe) nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags
erforderlich sind. Ebenso wie der Bieter hat das andere Unternehmen die Nachweise und Erklärungen beizubringen. Für den Fall, dass ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt, gilt § 47 Abs. 3 SektVO.
i) Der Auftraggeber wendet die §§ 122 bis 126 GWB an.
j) Die Bieter haben zu erklären, dass sie im Falle der Zuschlagserteilung ihren Beschäftigten bei der Ausführung des Auftrags diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts gewähren, die nach Art und Höhe mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entsprechen, an den das Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) gebunden ist, mindestens jedoch – wenn die maßgebliche tarifliche Regelung für die Beschäftigten nicht ohnehin günstiger ist – ein Entgelt, das den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) entspricht (zusätzliche Anforderung an die Auftragsausführung).
Der Auftraggeber kann ferner verlangen, dass entsprechende Tariftreue- und Mindestentgelterklärungen
auch von allen Nachunternehmen und Verleihunternehmen vorgelegt werden, und zwar nach Auftragserteilung.
k) Die Bieter haben das Nichtvorliegen von
- Vergabesperren gem. Gemeinsamen Runderlass über den Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen
schwerer Verfehlung, die Ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen
- Ausschlüssen vom Wettbewerb außerhalb des Landes Hessens
- Anhörungsverfahren wegen schwerer Verfehlung
zu erklären.
l) Eigenerklärungen und Nachweise sind mit dem Angebot vollständig und vollständig ausgefüllt einzureichen. Der Bieter kann dies auch durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachweisen. Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern zu erbringen und in Fällen der Eignungsleihe auch von dem Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bieter beruft. Die Vergabestelle behält sich vor, die Einreichung weiterer Unterlagen zur ergänzenden Aufklärung zu fordern. Das Fehlen der geforderten Nachweise kann zum Ausschluss führen. Bei Nichtvorlage / Nichtabgabe der geforderten Nachweise und Erklärungen behält sich die Vergabestelle vor, die geforderten Nachweise nachzufordern. Fehlen die Unterlagen nach Ablauf der gesetzten Nachfrist, wird das Angebot zwingend ausgeschlossen.
m) Bieter haben mit der Angebotsabgabe zu erklären, dass sie im Falle der Zuschlagserteilung
Maßnahmen hinsichtlich Ihrer Lieferkette erbracht haben bzw. erbringen werden und den Auftraggeber entsprechende Informationsrechte und in bestimmten Fällen ein außerordentliches Kündigungsrecht zugestehen.
n) Die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Eignungsnachweis wird nicht akzeptiert.
o) Unser unternehmerisches Handeln ist geprägt von Integrität und Gesetzestreue. Gleiches wünschen wir uns von unseren Geschäftspartnern und verweisen insoweit auf unseren Verhaltenskodex, der abrufbar ist unter www.sbev-frankfurt.de.
a) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf der Deutschen E-Vergabe zur Verfügung gestellt. Angebote können auch nur dort, elektronisch in Textform, eingereicht werden. Bieter, die die abrufbaren Formblätter direkt unter der angegebenen URL heruntergeladen haben, werden darauf hingewiesen, dass Ihnen nur nach Registrierung, etwaige Bieterfragen, Bieterinformationen und etwaige Änderungen an den Formblättern mitgeteilt werden können. Die Registrierung erfolgt auf der Website der Deutschen E-Vergabe.
b) Die Beantwortung von Bieterfragen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über die Bieterkommunikation der Deutschen E-Vergabe. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig in ihrem elektronischen Postfach auf der Deutschen E-Vergabe nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind.
c) Für das Angebot sind die hierfür auf der Deutschen E-Vergabe zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden.
d) Mehrfachbeteiligung als Einzelbieter sowie als Mitglied einer Bietergemeinschaft sind nicht zulässig.
e) Bei Vorlage einer eingescannten Erklärung von Dritten behält sich der Auftraggeber vor, das Original vom
Bieter nachzufordern. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird als vorläufiger Eignungsnachweis nicht anerkannt.
f) Bei der Vorlage von Bescheinigungen Dritter genügen bei ausländischen Bietern gleichwertige
Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizulegen.
g) Rückfragen zu dieser Vergabebekanntmachung werden wegen der Gleichbehandlung der Bewerber nur in Textform über die Bieterkommunikation der Deutschen E-Vergabe und anonymisiert beantwortet. Der Auftraggeber behält sich vor, nach dem 12.02.2026 / 10 Uhr eingehende Fragen nicht mehr zu beantworten.
h) Bieter, die sich zum Nachweis ihrer Eignung auf die Kapazitäten von anderen Unternehmen (z. B. Nachunternehmer, konzernverbundene Unternehmen) stützen, müssen diese Kapazitäten im Angebot
(Vordruck Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit und/oder Vordruck Eignungsleihe
wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) angeben und bereits mit dem Angebot durch eine
entsprechende Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens (Vordruck Verpflichtungserklärung
Eignungsleihe) nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags
erforderlich sind. Ebenso wie der Bieter hat das andere Unternehmen die Nachweise und Erklärungen beizubringen. Für den Fall, dass ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt, gilt § 47 Abs. 3 SektVO.
i) Der Auftraggeber wendet die §§ 122 bis 126 GWB an.
j) Die Bieter haben zu erklären, dass sie im Falle der Zuschlagserteilung ihren Beschäftigten bei der Ausführung des Auftrags diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts gewähren, die nach Art und Höhe mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entsprechen, an den das Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) gebunden ist, mindestens jedoch – wenn die maßgebliche tarifliche Regelung für die Beschäftigten nicht ohnehin günstiger ist – ein Entgelt, das den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) entspricht (zusätzliche Anforderung an die Auftragsausführung).
Der Auftraggeber kann ferner verlangen, dass entsprechende Tariftreue- und Mindestentgelterklärungen
auch von allen Nachunternehmen und Verleihunternehmen vorgelegt werden, und zwar nach Auftragserteilung.
k) Die Bieter haben das Nichtvorliegen von
- Vergabesperren gem. Gemeinsamen Runderlass über den Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen
schwerer Verfehlung, die Ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen
- Ausschlüssen vom Wettbewerb außerhalb des Landes Hessens
- Anhörungsverfahren wegen schwerer Verfehlung
zu erklären.
l) Eigenerklärungen und Nachweise sind mit dem Angebot vollständig und vollständig ausgefüllt einzureichen. Der Bieter kann dies auch durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachweisen. Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern zu erbringen und in Fällen der Eignungsleihe auch von dem Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bieter beruft. Die Vergabestelle behält sich vor, die Einreichung weiterer Unterlagen zur ergänzenden Aufklärung zu fordern. Das Fehlen der geforderten Nachweise kann zum Ausschluss führen. Bei Nichtvorlage / Nichtabgabe der geforderten Nachweise und Erklärungen behält sich die Vergabestelle vor, die geforderten Nachweise nachzufordern. Fehlen die Unterlagen nach Ablauf der gesetzten Nachfrist, wird das Angebot zwingend ausgeschlossen.
m) Bieter haben mit der Angebotsabgabe zu erklären, dass sie im Falle der Zuschlagserteilung
Maßnahmen hinsichtlich Ihrer Lieferkette erbracht haben bzw. erbringen werden und den Auftraggeber entsprechende Informationsrechte und in bestimmten Fällen ein außerordentliches Kündigungsrecht zugestehen.
n) Die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Eignungsnachweis wird nicht akzeptiert.
o) Unser unternehmerisches Handeln ist geprägt von Integrität und Gesetzestreue. Gleiches wünschen wir uns von unseren Geschäftspartnern und verweisen insoweit auf unseren Verhaltenskodex, der abrufbar ist unter www.sbev-frankfurt.de.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Nationale Registrierungsnummer: 56e7b770-8c1a-47f2-a7dd-154332993450
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postleitzahl: 64283
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de📧
Telefon: +49 6151126603📞
Fax: +49 6151125816 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Nationale Registrierungsnummer: 56e7b770-8c1a-47f2-a7dd-154332993450
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postleitzahl: 64283
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de📧
Telefon: +49 6151126603📞
Fax: +49 6151125816 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
a. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, d. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
a. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, d. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-01-26+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 018-059748 (2026-01-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-04-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 1 EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 1 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 1 💰
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: CON-0001 - spiekermann ingenieure gmbh
Datum des Vertragsabschlusses: 2026-04-09 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Höchstes Angebot: 1 💰
Niedrigstes Angebot: 1 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1 EUR 💰
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Kennung des Angebots: 2026688950
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: spiekermann ingenieure gmbh
Nationale Registrierungsnummer: 4c5d8891-efb3-4141-80f0-d60c8b6d166b
Postleitzahl: 40547
Postort: Düsseldorf
Region: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: sivergabe@spiekermann.de📧
Telefon: 02115236-124📞
Fax: 02115236-134 📠
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen