Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: Rein nationale Ausschlussgründe: Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind folgende Angaben mit dem
Angebot vorzulegen: ---- 1.) Eigenerklärung des Bieters, dass in seiner Person oder durch ein
Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die ihm zuzurechnen ist,
keine Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A und nach §§ 19, 21 MiLoG begründet sind. ---
2.) Eigenerklärung des Bieters, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern,
Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist. --- 3.) Eigenerklärung des
Bieters zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. --- 4.) Eigenerklärung des Bewerbers
/Bieters gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23
der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Nichtzugehörigkeit zu den
genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift
aufweisen. --- Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind entsprechende
Formblätter den Vergabeunterlagen beigefügt (Formblatt 124, Formblatt 217A). Ebenso
zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als
vorläufiger Beleg der Eignung. Eigenerklärungen und Eignungsnachweise, die durch
Präqualifizierung geführt werden, sind zugelassen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind
durch den Bieter zum Beleg seiner Eigenerklärungen als Nachweise vorzulegen: - eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw. Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen
Finanzamtes über die vollständige Entrichtung von Steuern, die nicht älter als 12 Monate sein
darf --- - eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG --- - eine gültige Bescheinigung
der Berufsgenossenschaft über die vollständige Entrichtung von Beiträgen --- - eine gültige
Bescheinigung der zuständigen Krankenkasse(n) und tariflichen Sozialkassen über die
ordnungsgemäße Abführung von Beiträgen, die nicht älter als 12 Monate sein darf. --- Die
Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur
Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen. Werden die
Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten
bedienen, sind die Auskünfte ggf. auch vom Dritten abzugeben.