Maßnahmennummer: B14HE152210007 Bezeichnung d. Maßnahme: KUM INK CK,22201 Teilsanierung für Einzug Derma 80336 München, Nußbaumstraße 20 Vergabenummer: 25-130030 Siehe hierzu alle Informationen in der beiliegenden A_25-130030_Aufgabenbeschreibung. Siehe hierzu alle Informationen in 25-130030_VII-10-H_Vertrag im Ordner Vertrag und Anlagen zum Vertrag. Es werden Leistungen - Grundleistungen und Besondere Leistungen - des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude Leistungsphasen 6 bis 9 In Honorarzone III Ab Lph 8 ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen 1 Lage Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um die Verortung der Klinik und Poliklinik für Dermatologie und Allergologie in den Gebäuden der ehemaligen Chirurgie an der Nußbaumstraße 20 innerhalb des Campus LMU Klinikum Innenstadt in unmittelbarer Nähe zum Sendlinger Tor Platz. Derzeit wird diese Klinik noch an der Thalkirchner-/ Frauenlobstraße in Kooperation mit der München Klinik GmbH betrieben, diese Kooperation wird mittelfristig aufgegeben werden. 2 Beschreibung der Baumaßnahme/Planungsaufgabe Vom Klinikum liegt ein Konzept vor, in dem beschrieben wird, welche baulichen Mindestanforderungen an der Nußbaumstraße erfüllt sein müssen, um die Klinik und Poliklinik für Dermatologie und Allergologie in einem ersten Schritt dort betreiben zu können (Bettenstationen, Tagesklinik, Untersuchungs-und Behandlungsräume, Operationsabteilung, Labore und Diensträume u.v.m., sowie ein Hörsaal, der ebenfalls saniert wird). In einer 1.Teilbaumaßnahme, die Gegenstand dieses VgV ist, werden die denkmalgeschützten Altbaubereiche CKA, CKB und CKC teilsaniert (keine Generalsanierung), sodass anschließend bereits ein Betrieb der Dermatologischen Klinik und Poliklinik an der Nußbaumstraße möglich ist. Einige Restfunktionsbereiche verbleiben zunächst noch am Standort Thalkirchner- / Frauenlobstraße (diese sind nicht Bestandteil des VgV). Während der Bauzeit sind die zu sanierenden Gebäudeteile frei von medizinischen Nutzungen, die im Untergeschoss der Gebäudeteile CKE, CKF und teilweise CKB befindliche Tierhaltung muss aber weiter betrieben werden. Außerdem ist wissenswert, dass während dieser Teilbaumaßnahme auch andere Baustellen in direkter Umgebung stattfinden und das innerstädtische Baufeld in Sachen Baulogistik eine Rolle spielt. Parallel wurden durch das LMU Klinikum die Räume der Dermatologischen Klinik am derzeitigen Standort an der Frauenlobstraße raumweise untersucht und erfasst, um die Anforderungen bezüglich der Räume an der Nußbaumstraße abgleichen zu können. 1. Für Planung und Durchführung werden aufgrund der Tatsache, dass es sich um keine Generalsanierung und eine Verortung für ca. 15-20 Jahre handelt, möglichst sparsame Lösungen gefordert. Dazu zählen: o Geringstmögliche Eingriffe in den bestehenden Gebäudestrukturen o Teilweise Auf-Putz-Installationen o Einfache und kostengünstige Lösungen mit Kompromissen für die Nutzung o Beschränken von sicherheitstechnischen und bauphysikalischen Anforderungen wie Brandschutz, Hygiene, Bauphysik, Schallschutz auf ein angemessenes Maß o Abwägen des baulichen Aufwands nach berechtigten Nutzungsanforderungen und Dauer der Nutzung. 2. Die Planung und Durchführung st in dieser Hinsicht mit dem StBaM2 und ggf. mit dem Nutzer eng abzustimmen. 3. Die Leistungen sind mit der BIM-Methode zu erbringen. Vertrag 25-130030 D Teilsanierung Chirurgische Klinik für Dermatologie (1.BA) Nutzungsfläche (NUF) nach DIN 277-1:2016-01: ca. 7.157 m² Ausführungszeitraum: Baubeginn ca. 5/2027 , Fertigstellung ca. 5/2030 Neben Leistungen der Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen umfasst dieser Vertrag vor allem die Objektüberwachung während der Baumaßnahme. Konzeptgrundrisse, Schnitte und Übersichten sind den Anlagen zu entnehmen. Für die zuvor erläuterte Planung ist beabsichtigt, Planungsleistungen (Grundleistungen/Besondere Leistungen, Besondere Leistungen Brandschutz und Besondere Leistung BIM) des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude gem. §§ 33 ff HOAI für die Leistungsphasen 6-9 in Honorarzone III zu vergeben. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-03-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-01-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2026-01-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Objektplanung Gebaeude
Referenznummer: 25-130030
Kurze Beschreibung:
Maßnahmennummer:
B14HE152210007
Bezeichnung d. Maßnahme:
KUM INK CK,22201 Teilsanierung für Einzug Derma
80336 München, Nußbaumstraße 20
Vergabenummer: 25-130030
Siehe hierzu alle Informationen in der beiliegenden
A_25-130030_Aufgabenbeschreibung.
Siehe hierzu alle Informationen in 25-130030_VII-10-H_Vertrag im Ordner Vertrag und Anlagen zum Vertrag.
Es werden Leistungen - Grundleistungen und Besondere Leistungen - des Leistungsbildes
Objektplanung Gebäude
Leistungsphasen 6 bis 9
In Honorarzone III
Ab Lph 8 ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen
1 Lage
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um die Verortung der Klinik und Poliklinik für Dermatologie und Allergologie in den Gebäuden der ehemaligen Chirurgie an der Nußbaumstraße 20 innerhalb des Campus LMU Klinikum Innenstadt in unmittelbarer Nähe zum Sendlinger Tor Platz. Derzeit wird diese Klinik noch an der Thalkirchner-/ Frauenlobstraße in Kooperation mit der München Klinik GmbH betrieben, diese Kooperation wird mittelfristig aufgegeben werden.
2 Beschreibung der Baumaßnahme/Planungsaufgabe
Vom Klinikum liegt ein Konzept vor, in dem beschrieben wird, welche baulichen Mindestanforderungen an der Nußbaumstraße erfüllt sein müssen, um die Klinik und Poliklinik für Dermatologie und Allergologie in einem ersten Schritt dort betreiben zu können (Bettenstationen, Tagesklinik, Untersuchungs-und Behandlungsräume, Operationsabteilung, Labore und Diensträume u.v.m., sowie ein Hörsaal, der ebenfalls saniert wird).
In einer 1.Teilbaumaßnahme, die Gegenstand dieses VgV ist, werden die denkmalgeschützten Altbaubereiche CKA, CKB und CKC teilsaniert (keine Generalsanierung), sodass anschließend bereits ein Betrieb der Dermatologischen Klinik und Poliklinik an der Nußbaumstraße möglich ist. Einige Restfunktionsbereiche verbleiben zunächst noch am Standort Thalkirchner- / Frauenlobstraße (diese sind nicht Bestandteil des VgV).
Während der Bauzeit sind die zu sanierenden Gebäudeteile frei von medizinischen Nutzungen, die im Untergeschoss der Gebäudeteile CKE, CKF und teilweise CKB befindliche Tierhaltung muss aber weiter betrieben werden. Außerdem ist wissenswert, dass während dieser Teilbaumaßnahme auch andere Baustellen in direkter Umgebung stattfinden und das innerstädtische Baufeld in Sachen Baulogistik eine Rolle spielt.
Parallel wurden durch das LMU Klinikum die Räume der Dermatologischen Klinik am derzeitigen Standort an der Frauenlobstraße raumweise untersucht und erfasst, um die Anforderungen bezüglich der Räume an der Nußbaumstraße abgleichen zu können.
1. Für Planung und Durchführung werden aufgrund der Tatsache, dass es sich um keine Generalsanierung und eine Verortung für ca. 15-20 Jahre handelt, möglichst sparsame Lösungen gefordert. Dazu zählen:
o Geringstmögliche Eingriffe in den bestehenden Gebäudestrukturen
o Teilweise Auf-Putz-Installationen
o Einfache und kostengünstige Lösungen mit Kompromissen für die Nutzung
o Beschränken von sicherheitstechnischen und bauphysikalischen Anforderungen wie Brandschutz, Hygiene, Bauphysik, Schallschutz auf ein angemessenes Maß
o Abwägen des baulichen Aufwands nach berechtigten Nutzungsanforderungen und Dauer der Nutzung.
2. Die Planung und Durchführung st in dieser Hinsicht mit dem StBaM2 und ggf. mit dem Nutzer eng abzustimmen.
3. Die Leistungen sind mit der BIM-Methode zu erbringen.
Vertrag 25-130030 D
Teilsanierung Chirurgische Klinik für Dermatologie (1.BA)
Nutzungsfläche (NUF) nach DIN 277-1:2016-01: ca. 7.157 m²
Ausführungszeitraum: Baubeginn ca. 5/2027 , Fertigstellung ca. 5/2030
Neben Leistungen der Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen umfasst dieser Vertrag vor allem die Objektüberwachung während der Baumaßnahme.
Konzeptgrundrisse, Schnitte und Übersichten sind den Anlagen zu entnehmen.
Für die zuvor erläuterte Planung ist beabsichtigt, Planungsleistungen (Grundleistungen/Besondere Leistungen, Besondere Leistungen Brandschutz und Besondere Leistung BIM) des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude gem. §§ 33 ff HOAI für die Leistungsphasen 6-9 in Honorarzone III zu vergeben. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen.
Maßnahmennummer:
B14HE152210007
Bezeichnung d. Maßnahme:
KUM INK CK,22201 Teilsanierung für Einzug Derma
80336 München, Nußbaumstraße 20
Vergabenummer: 25-130030
Siehe hierzu alle Informationen in der beiliegenden
A_25-130030_Aufgabenbeschreibung.
Siehe hierzu alle Informationen in 25-130030_VII-10-H_Vertrag im Ordner Vertrag und Anlagen zum Vertrag.
Es werden Leistungen - Grundleistungen und Besondere Leistungen - des Leistungsbildes
Objektplanung Gebäude
Leistungsphasen 6 bis 9
In Honorarzone III
Ab Lph 8 ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen
1 Lage
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um die Verortung der Klinik und Poliklinik für Dermatologie und Allergologie in den Gebäuden der ehemaligen Chirurgie an der Nußbaumstraße 20 innerhalb des Campus LMU Klinikum Innenstadt in unmittelbarer Nähe zum Sendlinger Tor Platz. Derzeit wird diese Klinik noch an der Thalkirchner-/ Frauenlobstraße in Kooperation mit der München Klinik GmbH betrieben, diese Kooperation wird mittelfristig aufgegeben werden.
2 Beschreibung der Baumaßnahme/Planungsaufgabe
Vom Klinikum liegt ein Konzept vor, in dem beschrieben wird, welche baulichen Mindestanforderungen an der Nußbaumstraße erfüllt sein müssen, um die Klinik und Poliklinik für Dermatologie und Allergologie in einem ersten Schritt dort betreiben zu können (Bettenstationen, Tagesklinik, Untersuchungs-und Behandlungsräume, Operationsabteilung, Labore und Diensträume u.v.m., sowie ein Hörsaal, der ebenfalls saniert wird).
In einer 1.Teilbaumaßnahme, die Gegenstand dieses VgV ist, werden die denkmalgeschützten Altbaubereiche CKA, CKB und CKC teilsaniert (keine Generalsanierung), sodass anschließend bereits ein Betrieb der Dermatologischen Klinik und Poliklinik an der Nußbaumstraße möglich ist. Einige Restfunktionsbereiche verbleiben zunächst noch am Standort Thalkirchner- / Frauenlobstraße (diese sind nicht Bestandteil des VgV).
Während der Bauzeit sind die zu sanierenden Gebäudeteile frei von medizinischen Nutzungen, die im Untergeschoss der Gebäudeteile CKE, CKF und teilweise CKB befindliche Tierhaltung muss aber weiter betrieben werden. Außerdem ist wissenswert, dass während dieser Teilbaumaßnahme auch andere Baustellen in direkter Umgebung stattfinden und das innerstädtische Baufeld in Sachen Baulogistik eine Rolle spielt.
Parallel wurden durch das LMU Klinikum die Räume der Dermatologischen Klinik am derzeitigen Standort an der Frauenlobstraße raumweise untersucht und erfasst, um die Anforderungen bezüglich der Räume an der Nußbaumstraße abgleichen zu können.
1. Für Planung und Durchführung werden aufgrund der Tatsache, dass es sich um keine Generalsanierung und eine Verortung für ca. 15-20 Jahre handelt, möglichst sparsame Lösungen gefordert. Dazu zählen:
o Geringstmögliche Eingriffe in den bestehenden Gebäudestrukturen
o Teilweise Auf-Putz-Installationen
o Einfache und kostengünstige Lösungen mit Kompromissen für die Nutzung
o Beschränken von sicherheitstechnischen und bauphysikalischen Anforderungen wie Brandschutz, Hygiene, Bauphysik, Schallschutz auf ein angemessenes Maß
o Abwägen des baulichen Aufwands nach berechtigten Nutzungsanforderungen und Dauer der Nutzung.
2. Die Planung und Durchführung st in dieser Hinsicht mit dem StBaM2 und ggf. mit dem Nutzer eng abzustimmen.
3. Die Leistungen sind mit der BIM-Methode zu erbringen.
Vertrag 25-130030 D
Teilsanierung Chirurgische Klinik für Dermatologie (1.BA)
Nutzungsfläche (NUF) nach DIN 277-1:2016-01: ca. 7.157 m²
Ausführungszeitraum: Baubeginn ca. 5/2027 , Fertigstellung ca. 5/2030
Neben Leistungen der Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen umfasst dieser Vertrag vor allem die Objektüberwachung während der Baumaßnahme.
Konzeptgrundrisse, Schnitte und Übersichten sind den Anlagen zu entnehmen.
Für die zuvor erläuterte Planung ist beabsichtigt, Planungsleistungen (Grundleistungen/Besondere Leistungen, Besondere Leistungen Brandschutz und Besondere Leistung BIM) des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude gem. §§ 33 ff HOAI für die Leistungsphasen 6-9 in Honorarzone III zu vergeben. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1922510.01 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: 25-130030
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Maßnahmennummer:
B14HE152210007
Bezeichnung d. Maßnahme:
KUM INK CK,22201 Teilsanierung für Einzug Derma
80336 München, Nußbaumstraße 20
Vergabenummer: 25-130030
Siehe hierzu alle Informationen in der beiliegenden
A_25-130030_Aufgabenbeschreibung.
Siehe hierzu alle Informationen in 25-130030_VII-10-H_Vertrag im Ordner Vertrag und Anlagen zum Vertrag.
Es werden Leistungen - Grundleistungen und Besondere Leistungen - des Leistungsbildes
Objektplanung Gebäude
Leistungsphasen 6 bis 9
In Honorarzone III
Ab Lph 8 ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen
1 Lage
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um die Verortung der Klinik und Poliklinik für Dermatologie und Allergologie in den Gebäuden der ehemaligen Chirurgie an der Nußbaumstraße 20 innerhalb des Campus LMU Klinikum Innenstadt in unmittelbarer Nähe zum Sendlinger Tor Platz. Derzeit wird diese Klinik noch an der Thalkirchner-/ Frauenlobstraße in Kooperation mit der München Klinik GmbH betrieben, diese Kooperation wird mittelfristig aufgegeben werden.
2 Beschreibung der Baumaßnahme/Planungsaufgabe
Vom Klinikum liegt ein Konzept vor, in dem beschrieben wird, welche baulichen Mindestanforderungen an der Nußbaumstraße erfüllt sein müssen, um die Klinik und Poliklinik für Dermatologie und Allergologie in einem ersten Schritt dort betreiben zu können (Bettenstationen, Tagesklinik, Untersuchungs-und Behandlungsräume, Operationsabteilung, Labore und Diensträume u.v.m., sowie ein Hörsaal, der ebenfalls saniert wird).
In einer 1.Teilbaumaßnahme, die Gegenstand dieses VgV ist, werden die denkmalgeschützten Altbaubereiche CKA, CKB und CKC teilsaniert (keine Generalsanierung), sodass anschließend bereits ein Betrieb der Dermatologischen Klinik und Poliklinik an der Nußbaumstraße möglich ist. Einige Restfunktionsbereiche verbleiben zunächst noch am Standort Thalkirchner- / Frauenlobstraße (diese sind nicht Bestandteil des VgV).
Während der Bauzeit sind die zu sanierenden Gebäudeteile frei von medizinischen Nutzungen, die im Untergeschoss der Gebäudeteile CKE, CKF und teilweise CKB befindliche Tierhaltung muss aber weiter betrieben werden. Außerdem ist wissenswert, dass während dieser Teilbaumaßnahme auch andere Baustellen in direkter Umgebung stattfinden und das innerstädtische Baufeld in Sachen Baulogistik eine Rolle spielt.
Parallel wurden durch das LMU Klinikum die Räume der Dermatologischen Klinik am derzeitigen Standort an der Frauenlobstraße raumweise untersucht und erfasst, um die Anforderungen bezüglich der Räume an der Nußbaumstraße abgleichen zu können.
1. Für Planung und Durchführung werden aufgrund der Tatsache, dass es sich um keine Generalsanierung und eine Verortung für ca. 15-20 Jahre handelt, möglichst sparsame Lösungen gefordert. Dazu zählen:
o Geringstmögliche Eingriffe in den bestehenden Gebäudestrukturen
o Teilweise Auf-Putz-Installationen
o Einfache und kostengünstige Lösungen mit Kompromissen für die Nutzung
o Beschränken von sicherheitstechnischen und bauphysikalischen Anforderungen wie Brandschutz, Hygiene, Bauphysik, Schallschutz auf ein angemessenes Maß
o Abwägen des baulichen Aufwands nach berechtigten Nutzungsanforderungen und Dauer der Nutzung.
2. Die Planung und Durchführung st in dieser Hinsicht mit dem StBaM2 und ggf. mit dem Nutzer eng abzustimmen.
3. Die Leistungen sind mit der BIM-Methode zu erbringen.
Vertrag 25-130030 D
Teilsanierung Chirurgische Klinik für Dermatologie (1.BA)
Nutzungsfläche (NUF) nach DIN 277-1:2016-01: ca. 7.157 m²
Ausführungszeitraum: Baubeginn ca. 5/2027 , Fertigstellung ca. 5/2030
Neben Leistungen der Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen umfasst dieser Vertrag vor allem die Objektüberwachung während der Baumaßnahme.
Konzeptgrundrisse, Schnitte und Übersichten sind den Anlagen "weitere Unterlagen" zu entnehmen.
Für die zuvor erläuterte Planung ist beabsichtigt, Planungsleistungen (Grundleistungen/Besondere Leistungen, Besondere Leistungen Brandschutz und Besondere Leistung BIM) des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude gem. §§ 33 ff HOAI für die Leistungsphasen 6-9 in Honorarzone III zu vergeben. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen.
Maßnahmennummer:
B14HE152210007
Bezeichnung d. Maßnahme:
KUM INK CK,22201 Teilsanierung für Einzug Derma
80336 München, Nußbaumstraße 20
Vergabenummer: 25-130030
Siehe hierzu alle Informationen in der beiliegenden
A_25-130030_Aufgabenbeschreibung.
Siehe hierzu alle Informationen in 25-130030_VII-10-H_Vertrag im Ordner Vertrag und Anlagen zum Vertrag.
Es werden Leistungen - Grundleistungen und Besondere Leistungen - des Leistungsbildes
Objektplanung Gebäude
Leistungsphasen 6 bis 9
In Honorarzone III
Ab Lph 8 ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen
1 Lage
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um die Verortung der Klinik und Poliklinik für Dermatologie und Allergologie in den Gebäuden der ehemaligen Chirurgie an der Nußbaumstraße 20 innerhalb des Campus LMU Klinikum Innenstadt in unmittelbarer Nähe zum Sendlinger Tor Platz. Derzeit wird diese Klinik noch an der Thalkirchner-/ Frauenlobstraße in Kooperation mit der München Klinik GmbH betrieben, diese Kooperation wird mittelfristig aufgegeben werden.
2 Beschreibung der Baumaßnahme/Planungsaufgabe
Vom Klinikum liegt ein Konzept vor, in dem beschrieben wird, welche baulichen Mindestanforderungen an der Nußbaumstraße erfüllt sein müssen, um die Klinik und Poliklinik für Dermatologie und Allergologie in einem ersten Schritt dort betreiben zu können (Bettenstationen, Tagesklinik, Untersuchungs-und Behandlungsräume, Operationsabteilung, Labore und Diensträume u.v.m., sowie ein Hörsaal, der ebenfalls saniert wird).
In einer 1.Teilbaumaßnahme, die Gegenstand dieses VgV ist, werden die denkmalgeschützten Altbaubereiche CKA, CKB und CKC teilsaniert (keine Generalsanierung), sodass anschließend bereits ein Betrieb der Dermatologischen Klinik und Poliklinik an der Nußbaumstraße möglich ist. Einige Restfunktionsbereiche verbleiben zunächst noch am Standort Thalkirchner- / Frauenlobstraße (diese sind nicht Bestandteil des VgV).
Während der Bauzeit sind die zu sanierenden Gebäudeteile frei von medizinischen Nutzungen, die im Untergeschoss der Gebäudeteile CKE, CKF und teilweise CKB befindliche Tierhaltung muss aber weiter betrieben werden. Außerdem ist wissenswert, dass während dieser Teilbaumaßnahme auch andere Baustellen in direkter Umgebung stattfinden und das innerstädtische Baufeld in Sachen Baulogistik eine Rolle spielt.
Parallel wurden durch das LMU Klinikum die Räume der Dermatologischen Klinik am derzeitigen Standort an der Frauenlobstraße raumweise untersucht und erfasst, um die Anforderungen bezüglich der Räume an der Nußbaumstraße abgleichen zu können.
1. Für Planung und Durchführung werden aufgrund der Tatsache, dass es sich um keine Generalsanierung und eine Verortung für ca. 15-20 Jahre handelt, möglichst sparsame Lösungen gefordert. Dazu zählen:
o Geringstmögliche Eingriffe in den bestehenden Gebäudestrukturen
o Teilweise Auf-Putz-Installationen
o Einfache und kostengünstige Lösungen mit Kompromissen für die Nutzung
o Beschränken von sicherheitstechnischen und bauphysikalischen Anforderungen wie Brandschutz, Hygiene, Bauphysik, Schallschutz auf ein angemessenes Maß
o Abwägen des baulichen Aufwands nach berechtigten Nutzungsanforderungen und Dauer der Nutzung.
2. Die Planung und Durchführung st in dieser Hinsicht mit dem StBaM2 und ggf. mit dem Nutzer eng abzustimmen.
3. Die Leistungen sind mit der BIM-Methode zu erbringen.
Vertrag 25-130030 D
Teilsanierung Chirurgische Klinik für Dermatologie (1.BA)
Nutzungsfläche (NUF) nach DIN 277-1:2016-01: ca. 7.157 m²
Ausführungszeitraum: Baubeginn ca. 5/2027 , Fertigstellung ca. 5/2030
Neben Leistungen der Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen umfasst dieser Vertrag vor allem die Objektüberwachung während der Baumaßnahme.
Konzeptgrundrisse, Schnitte und Übersichten sind den Anlagen "weitere Unterlagen" zu entnehmen.
Für die zuvor erläuterte Planung ist beabsichtigt, Planungsleistungen (Grundleistungen/Besondere Leistungen, Besondere Leistungen Brandschutz und Besondere Leistung BIM) des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude gem. §§ 33 ff HOAI für die Leistungsphasen 6-9 in Honorarzone III zu vergeben. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen.
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#
Postleitzahl: 80336
Stadt: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-03-26 📅
Datum des Endes: 2030-05-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Stufenweise Beauftragung"
"Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen / Leistungsphasen*. Leistungsstufen/Leistungsphasen*, die der Auftraggeber nicht mit Vertragsabschluss beauftragt, stehen unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Auftraggeber sie später abruft
Mit Vertragsschluss werden die Leistungsstufen 3A und 3B beauftragt.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen / Leistungsphasen* oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken."
Stufenweise Beauftragung"
"Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen / Leistungsphasen*. Leistungsstufen/Leistungsphasen*, die der Auftraggeber nicht mit Vertragsabschluss beauftragt, stehen unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Auftraggeber sie später abruft
Mit Vertragsschluss werden die Leistungsstufen 3A und 3B beauftragt.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen / Leistungsphasen* oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken."
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-02 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-03-02 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Nur Vertreter des Auftraggebers
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich ✅
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2026-03-02 11:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Nur Vertreter des Auftraggebers
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-02-23 09:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterien - siehe (Link)
https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=290774
Die Eignungskriterien sind in der Eigenerklärung (Unterlage III.106.1) aufgelistet. Die Bewertung erfolgt gemäß Anlage B_25-130030_Bewertungsmatrix.
Die Eignungskriterien sind in der Eigenerklärung zur Eignung III.106.1 aufgelistet. Die Bewertung erfolgt gemäß Anlage B_25-130030_Bewertungsmatrix.
Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 BayBO und der beruflichen Befähigung des Bieters und/oder der Mitarbeiter des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen durch Nachweis der
• Berechtigung zur Führung einer Berufsbezeichnung (z. B. Architekt, Ingenieur)
- - des Studiums des Bauingenieurwesens gem. Art. 62a Abs. 1 Nr. 1 BayBO i.V.m. Art. 62 Abs. 3 BayBO (mindestens dreijährige Berufserfahrung in der Tragwerksplanung und Eintragung in die Liste der Ingenieurekammer Bau)
Es handelt sich bei allen o.g. und dem in der Bewertungsmatrix unter 4.1.1/4.1.2 angegebenen Wert um ein Mindestkriterium. Dieses Kriterium muss erfüllt sein, damit die Eignung nachgewiesen wird. Liegen die geforderten Nachweise nicht vor, wird das Angebot ausgeschlossen.
Ist der Bieter eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bieters nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bieter oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines
anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
Die Eignungskriterien sind in der Eigenerklärung (Unterlage III.106.1) aufgelistet. Die Bewertung erfolgt gemäß Anlage B_25-130030_Bewertungsmatrix.
Die Eignungskriterien sind in der Eigenerklärung zur Eignung III.106.1 aufgelistet. Die Bewertung erfolgt gemäß Anlage B_25-130030_Bewertungsmatrix.
Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 BayBO und der beruflichen Befähigung des Bieters und/oder der Mitarbeiter des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen durch Nachweis der
• Berechtigung zur Führung einer Berufsbezeichnung (z. B. Architekt, Ingenieur)
- - des Studiums des Bauingenieurwesens gem. Art. 62a Abs. 1 Nr. 1 BayBO i.V.m. Art. 62 Abs. 3 BayBO (mindestens dreijährige Berufserfahrung in der Tragwerksplanung und Eintragung in die Liste der Ingenieurekammer Bau)
Es handelt sich bei allen o.g. und dem in der Bewertungsmatrix unter 4.1.1/4.1.2 angegebenen Wert um ein Mindestkriterium. Dieses Kriterium muss erfüllt sein, damit die Eignung nachgewiesen wird. Liegen die geforderten Nachweise nicht vor, wird das Angebot ausgeschlossen.
Ist der Bieter eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bieters nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bieter oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines
anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterien - siehe (Link)
https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=290774
Die Eignungskriterien sind in der Eigenerklärung (Unterlage III.106.1) aufgelistet. Die Bewertung erfolgt gemäß Anlage B_25-130030_Bewertungsmatrix.
Ergänzend zu III.1. der Eigenerklärung –
Berufshaftpflichtversicherung:
Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 3.000.000 EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von 5.000.000 EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen.
Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Es handelt sich bei dem in der Bewertungsmatrix unter 4.2.4 angegebenen Wert um ein Mindestkriterium.
Dieses Kriterium muss erfüllt sein, damit die Eignung nachgewiesen wird. Liegen die geforderten Nachweise nicht vor, wird das Angebot ausgeschlossen.
Ergänzend zu III.2 der Eigenerklärung – Jahresumsatz:
Es ist der ("spezifische") Jahresumsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren in EUR netto anzugeben.
Es handelt sich bei dem in der Bewertungsmatrix unter 4.2.2 angegebenen Wert um ein Mindestkriterium.
Dieses Kriterium muss erfüllt sein, damit die Eignung nachgewiesen wird. Liegen die geforderten Nachweise nicht vor, wird das Angebot ausgeschlossen.
Ergänzend zu III.3 der Eigenerklärung – Mitarbeiter:
Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren: Erklärung des Bewerbers über das jährliche Mittel der in den letzten 3 Jahren Beschäftigten und die Anzahl der Führungskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen, die im Bereich der Objektplanung tätig sind. Es handelt sich bei dem in der Bewertungsmatrix unter 4.3.5 angegebenen Wert um ein Mindestkriterium.
Dieses Kriterium muss erfüllt sein, damit die Eignung nachgewiesen wird. Liegen die geforderten Nachweise nicht vor, wird das Angebot ausgeschlossen.
Die Eignungskriterien sind in der Eigenerklärung (Unterlage III.106.1) aufgelistet. Die Bewertung erfolgt gemäß Anlage B_25-130030_Bewertungsmatrix.
Ergänzend zu III.1. der Eigenerklärung –
Berufshaftpflichtversicherung:
Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 3.000.000 EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von 5.000.000 EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen.
Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Es handelt sich bei dem in der Bewertungsmatrix unter 4.2.4 angegebenen Wert um ein Mindestkriterium.
Dieses Kriterium muss erfüllt sein, damit die Eignung nachgewiesen wird. Liegen die geforderten Nachweise nicht vor, wird das Angebot ausgeschlossen.
Ergänzend zu III.2 der Eigenerklärung – Jahresumsatz:
Es ist der ("spezifische") Jahresumsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren in EUR netto anzugeben.
Es handelt sich bei dem in der Bewertungsmatrix unter 4.2.2 angegebenen Wert um ein Mindestkriterium.
Dieses Kriterium muss erfüllt sein, damit die Eignung nachgewiesen wird. Liegen die geforderten Nachweise nicht vor, wird das Angebot ausgeschlossen.
Ergänzend zu III.3 der Eigenerklärung – Mitarbeiter:
Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren: Erklärung des Bewerbers über das jährliche Mittel der in den letzten 3 Jahren Beschäftigten und die Anzahl der Führungskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen, die im Bereich der Objektplanung tätig sind. Es handelt sich bei dem in der Bewertungsmatrix unter 4.3.5 angegebenen Wert um ein Mindestkriterium.
Dieses Kriterium muss erfüllt sein, damit die Eignung nachgewiesen wird. Liegen die geforderten Nachweise nicht vor, wird das Angebot ausgeschlossen.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterien - siehe (Link)
https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=290774
Die Eignungskriterien sind in der Eigenerklärung (Unterlage III.106.1 mit Verweis auf C_Referenzen) aufgelistet. Die Bewertung erfolgt gemäß Anlage B_25-130030_Bewertungsmatrix.
Ergänzend zu IV.1. der Eigenerklärung – Referenzen:
Es sind geeignete Referenzen über vom Bewerber in den letzten 5 Jahren (vor dem Datum dieser Bekanntmachung) erbrachten, abgeschlossenen Dienstleistungen aufzulisten.
Es werden nur Referenzen gewertet, bei denen der Bewerber die Leistungsphase 8 abgeschlossen hat. Abgeschlossen bedeutet, dass auch „Überwachung der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel“ erfolgt ist und ein Abnahmeprotokoll für die Leistung des Bewerbers vorliegt. Wird das Datum nicht eingehalten, wird die Referenz nicht bewertet. (gemäß IV.1. f))
Es sind zwei Referenzen vorzulegen und zu benennen: "Referenz 1" bzw. "Referenz 2".
Die Auflistung ist auf Projekte zu beschränken, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistung vergleichbar sind.
Es werden gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV nur die geforderten Angaben berücksichtigt:
− Empfänger (unter Angabe, ob es sich um einen öffentlichen oder privaten Empfänger handelt und Kontaktdaten des Ansprechpartners)
− Daten (Erbringungszeitraum)
− Beträge (Wert der erbrachten Leistung)
− Beschreibung (Aufgabe und Umfang der Leistung, Leistungsbild/er und Leistungsphase/n, Vertragsverhältnis).
Die detaillierten Anforderungen an die Eignungskriterien sind der Anlage B_Bewertungsmatrix zu entnehmen. Die dort definierten Kriterien (insb. bzgl. der Referenzen 4.3.1) stehen gem. § 75 Abs. 4 VgV mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung und zu diesem in einem angemessenen Verhältnis.
Bei den in der Bewertungsmatrix unter 4.3.1 genannten Kriterien handelt es sich um Mindestkriterien.
Es muss erkennbar sein, dass anhand der vergleichbaren Referenzen die Eignung gegeben ist.
Die Bewertung erfolgt gemäß Anlage
B_25-130030 _Bewertungsmatrix.pdf
Für den Nachweis der Referenzen ist die Anlage
C_25-130030_Referenzen.pdf in erforderlicher Anzahl zu verwenden und zu nummerieren. Die Eintragung ist mittels Einfügen von Textfeldern möglich.
Über die Angaben in der Eigenerklärung III.106.1 und die dazu seitens des AG geforderten Erklärungen (C_25-130030_Referenzen) hinaus sind keine weiteren Unterlagen einzureichen. Bei Abgabe bleiben diese in der Wertung unberücksichtigt.
Ergänzend zu IV.2. der Eigenerklärung – Mitarbeiter:
-entfällt-
Ergänzend zu IV.3. der Eigenerklärung – Ausstattung:
gemäß III.106.1 Punkt 3
Ergänzend zu IV.4 der Eigenerklärung:
Nimmt der Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so muss er eine Erklärung des anderen Unternehmens zur gemeinsamen Haftung vorlegen (Formblatt III.8); die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben.
Ergänzend zu IV.5. der Eigenerklärung
-entfällt-
Mindestforderungen gemäß § 46 VgV:
Es sind 2 Referenzen einzureichen und für die Bewertung eindeutig zu benennen („Referenz 1 bzw. 2“). Werden mehr als 2 Referenzen eingereicht, werden nur die ersten 2 und eindeutig benannten Referenzen berücksichtigt.
Es handelt sich hierbei um ein Mindestkriterium (siehe B_Bewertungsmatrix_ unter 4.3.1). Dieses Kriterium muss erfüllt sein, damit die Eignung nachgewiesen wird. Liegen die geforderten Nachweise nicht vor, d.h. wird keine oder nur 1 Referenz eingereicht, kann entsprechend nachgefordert werden. Wird der Nachforderung nicht entsprochen, wird das Angebot ausgeschlossen.
Es muss erkennbar sein, dass anhand der vergleichbaren Referenzen (C_Referenzen) die Eignung gegeben ist.
Die folgenden Kriterien (gemäß B_25-130030_Bewertungsmatrix 4.3.1) müssen in allen zwei Referenzen erfüllt sein, damit die Eignung insgesamt nachgewiesen wird:
b) Honorarzone ≥ III
c) Leistungsbild abgedeckt (LPH 5-9)
d) Kosten der KG 300 + 400 nach DIN 276 ≥ 25 Mio. € brutto
f) Fertigstellung der Leistung = Zeitraum der Leistungserbringung Lph 8
g) NF 1 - 7 nach DIN 277: ≥ 3.600 m²
Die folgenden Kriterien (gemäß B_25-130030_Bewertungsmatrix 4.3.1) müssen in mind. 1 Referenz (jedoch nicht zwingend in derselben) erfüllt sein, damit die Eignung insgesamt nachgewiesen wird:
h) Labor- und Forschungsgebäude/Klinika o.ä., mit Anteil Labore ≥ 20% NF 1-7
i) Zeittaktung: Projekte mit sensibler, straffer Zeittaktung z. B. Terminmatrix
j) Bauen im laufenden Betrieb / Baustellenlogistik: Hoher Anspruch an Baustellenlogistik (z. B. beengte innerstädtische Lage) / Anschluss an Bestandsgebäude / Baulücke
k) Denkmalschutz: Hohe Anforderung an denkmalpflegerische Belange
Folgende Kriterien werden nicht gewertet, sind jedoch anzugeben:
a) Honorar netto)
e) Art des Projekts
Es handelt sich hierbei um ein Mindestkriterium (siehe B_Bewertungsmatrix unter 4.3.1). Dieses Kriterium muss erfüllt sein, damit die Eignung nachgewiesen wird. Liegen die geforderten Nachweise nicht vor, d.h.
werden die o.g. Anforderungen an die eingereichten Referenzen nicht nachgewiesen, wird das Angebot ausgeschlossen.
Die Eignungskriterien sind in der Eigenerklärung (Unterlage III.106.1 mit Verweis auf C_Referenzen) aufgelistet. Die Bewertung erfolgt gemäß Anlage B_25-130030_Bewertungsmatrix.
Ergänzend zu IV.1. der Eigenerklärung – Referenzen:
Es sind geeignete Referenzen über vom Bewerber in den letzten 5 Jahren (vor dem Datum dieser Bekanntmachung) erbrachten, abgeschlossenen Dienstleistungen aufzulisten.
Es werden nur Referenzen gewertet, bei denen der Bewerber die Leistungsphase 8 abgeschlossen hat. Abgeschlossen bedeutet, dass auch „Überwachung der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel“ erfolgt ist und ein Abnahmeprotokoll für die Leistung des Bewerbers vorliegt. Wird das Datum nicht eingehalten, wird die Referenz nicht bewertet. (gemäß IV.1. f))
Es sind zwei Referenzen vorzulegen und zu benennen: "Referenz 1" bzw. "Referenz 2".
Die Auflistung ist auf Projekte zu beschränken, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistung vergleichbar sind.
Es werden gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV nur die geforderten Angaben berücksichtigt:
− Empfänger (unter Angabe, ob es sich um einen öffentlichen oder privaten Empfänger handelt und Kontaktdaten des Ansprechpartners)
− Daten (Erbringungszeitraum)
− Beträge (Wert der erbrachten Leistung)
− Beschreibung (Aufgabe und Umfang der Leistung, Leistungsbild/er und Leistungsphase/n, Vertragsverhältnis).
Die detaillierten Anforderungen an die Eignungskriterien sind der Anlage B_Bewertungsmatrix zu entnehmen. Die dort definierten Kriterien (insb. bzgl. der Referenzen 4.3.1) stehen gem. § 75 Abs. 4 VgV mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung und zu diesem in einem angemessenen Verhältnis.
Bei den in der Bewertungsmatrix unter 4.3.1 genannten Kriterien handelt es sich um Mindestkriterien.
Es muss erkennbar sein, dass anhand der vergleichbaren Referenzen die Eignung gegeben ist.
Die Bewertung erfolgt gemäß Anlage
B_25-130030 _Bewertungsmatrix.pdf
Für den Nachweis der Referenzen ist die Anlage
C_25-130030_Referenzen.pdf in erforderlicher Anzahl zu verwenden und zu nummerieren. Die Eintragung ist mittels Einfügen von Textfeldern möglich.
Über die Angaben in der Eigenerklärung III.106.1 und die dazu seitens des AG geforderten Erklärungen (C_25-130030_Referenzen) hinaus sind keine weiteren Unterlagen einzureichen. Bei Abgabe bleiben diese in der Wertung unberücksichtigt.
Ergänzend zu IV.2. der Eigenerklärung – Mitarbeiter:
-entfällt-
Ergänzend zu IV.3. der Eigenerklärung – Ausstattung:
gemäß III.106.1 Punkt 3
Ergänzend zu IV.4 der Eigenerklärung:
Nimmt der Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so muss er eine Erklärung des anderen Unternehmens zur gemeinsamen Haftung vorlegen (Formblatt III.8); die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben.
Ergänzend zu IV.5. der Eigenerklärung
-entfällt-
Mindestforderungen gemäß § 46 VgV:
Es sind 2 Referenzen einzureichen und für die Bewertung eindeutig zu benennen („Referenz 1 bzw. 2“). Werden mehr als 2 Referenzen eingereicht, werden nur die ersten 2 und eindeutig benannten Referenzen berücksichtigt.
Es handelt sich hierbei um ein Mindestkriterium (siehe B_Bewertungsmatrix_ unter 4.3.1). Dieses Kriterium muss erfüllt sein, damit die Eignung nachgewiesen wird. Liegen die geforderten Nachweise nicht vor, d.h. wird keine oder nur 1 Referenz eingereicht, kann entsprechend nachgefordert werden. Wird der Nachforderung nicht entsprochen, wird das Angebot ausgeschlossen.
Es muss erkennbar sein, dass anhand der vergleichbaren Referenzen (C_Referenzen) die Eignung gegeben ist.
Die folgenden Kriterien (gemäß B_25-130030_Bewertungsmatrix 4.3.1) müssen in allen zwei Referenzen erfüllt sein, damit die Eignung insgesamt nachgewiesen wird:
b) Honorarzone ≥ III
c) Leistungsbild abgedeckt (LPH 5-9)
d) Kosten der KG 300 + 400 nach DIN 276 ≥ 25 Mio. € brutto
f) Fertigstellung der Leistung = Zeitraum der Leistungserbringung Lph 8
g) NF 1 - 7 nach DIN 277: ≥ 3.600 m²
Die folgenden Kriterien (gemäß B_25-130030_Bewertungsmatrix 4.3.1) müssen in mind. 1 Referenz (jedoch nicht zwingend in derselben) erfüllt sein, damit die Eignung insgesamt nachgewiesen wird:
h) Labor- und Forschungsgebäude/Klinika o.ä., mit Anteil Labore ≥ 20% NF 1-7
i) Zeittaktung: Projekte mit sensibler, straffer Zeittaktung z. B. Terminmatrix
j) Bauen im laufenden Betrieb / Baustellenlogistik: Hoher Anspruch an Baustellenlogistik (z. B. beengte innerstädtische Lage) / Anschluss an Bestandsgebäude / Baulücke
k) Denkmalschutz: Hohe Anforderung an denkmalpflegerische Belange
Folgende Kriterien werden nicht gewertet, sind jedoch anzugeben:
a) Honorar netto)
e) Art des Projekts
Es handelt sich hierbei um ein Mindestkriterium (siehe B_Bewertungsmatrix unter 4.3.1). Dieses Kriterium muss erfüllt sein, damit die Eignung nachgewiesen wird. Liegen die geforderten Nachweise nicht vor, d.h.
werden die o.g. Anforderungen an die eingereichten Referenzen nicht nachgewiesen, wird das Angebot ausgeschlossen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte
Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich
vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte
Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich
vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Geforderte Kautionen und Garantien:
Als Sicherheit für die Vertragserfüllung, insbesondere die vertragsgemäße Ausführung der Leistung einschließlich der Abrechnung, Mängelansprüche und Schadensersatz,
Vertragsstrafen, Rückzahlung von Überzahlungen,
Ansprüche auf vertragsgemäße Erbringung von geänderten und zusätzlichen Leistungen und Ansprüche bei Nichtabführung von Beiträgen an die Sozialversicherungsträger, behält der Auftraggeber
von jeder Zahlung jeweils 5 v.H. bis zu einer Höhe von 5 v.H. des tatsächlichen Gesamthonorars ein. Der Auftragnehmer kann stattdessen auch eine Bankbürgschaft stellen. Die Bankbürgschaft ist als selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers unter Ausschluss der Hinterlegung und unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage, zudem ohne Befristung, auszustellen. Einbehalte bzw. Sicherheiten nach Satz 1 und 2 für
Leistungen des Auftragnehmers aus den Leistungsstufen 1 - 4 sind spätestens nach erfolgter Teilabnahme dieser Leistungen nach § 9 Nummer 9.1 Abs. 2, 1. oder 2. Variante,
auszuzahlen bzw. zurückzugeben, soweit der Auftraggeber nicht zu diesem Zeitpunkt bereits Ansprüche in Bezug auf diese Leistungen geltend gemacht hat.
Als Sicherheit für die Vertragserfüllung, insbesondere die vertragsgemäße Ausführung der Leistung einschließlich der Abrechnung, Mängelansprüche und Schadensersatz,
Vertragsstrafen, Rückzahlung von Überzahlungen,
Ansprüche auf vertragsgemäße Erbringung von geänderten und zusätzlichen Leistungen und Ansprüche bei Nichtabführung von Beiträgen an die Sozialversicherungsträger, behält der Auftraggeber
von jeder Zahlung jeweils 5 v.H. bis zu einer Höhe von 5 v.H. des tatsächlichen Gesamthonorars ein. Der Auftragnehmer kann stattdessen auch eine Bankbürgschaft stellen. Die Bankbürgschaft ist als selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers unter Ausschluss der Hinterlegung und unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage, zudem ohne Befristung, auszustellen. Einbehalte bzw. Sicherheiten nach Satz 1 und 2 für
Leistungen des Auftragnehmers aus den Leistungsstufen 1 - 4 sind spätestens nach erfolgter Teilabnahme dieser Leistungen nach § 9 Nummer 9.1 Abs. 2, 1. oder 2. Variante,
auszuzahlen bzw. zurückzugeben, soweit der Auftraggeber nicht zu diesem Zeitpunkt bereits Ansprüche in Bezug auf diese Leistungen geltend gemacht hat.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Auftrags- / Vergabeunterlagen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 98c des Aufenthaltsgesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Nicht fristgerecht eingereichte Angebote bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein.
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 98c des Aufenthaltsgesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Nicht fristgerecht eingereichte Angebote bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein.
Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die“ Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127) auszufüllen und als Teil des Teilnahmeantrages abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. Der Teilnahmeantrag besteht aus der Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt III.106.2) und Nachweisen.
Sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) eingestellt.
Alle einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.
Alle Unterlagen können ausschließlich von registrierten Bietern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind auf die Plattform hochzuladen.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter, der die Erklärung abgibt, erkennbar sein.
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind nicht erforderlich.
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen-Antworten zu verwenden und zur Zuordnung die Vergabenummer: 25-130030 anzugeben.
Nicht fristgerecht eingereichte Angebote, schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Beschreibungen zur Vorgehensweise bei Angeboten auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) unter:
https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/meinauftrag.rib.de/hilfe/angebot-abgeben-ohne-ava-sign.html
Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die“ Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127) auszufüllen und als Teil des Teilnahmeantrages abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. Der Teilnahmeantrag besteht aus der Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt III.106.2) und Nachweisen.
Sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) eingestellt.
Alle einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.
Alle Unterlagen können ausschließlich von registrierten Bietern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind auf die Plattform hochzuladen.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter, der die Erklärung abgibt, erkennbar sein.
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind nicht erforderlich.
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen-Antworten zu verwenden und zur Zuordnung die Vergabenummer: 25-130030 anzugeben.
Nicht fristgerecht eingereichte Angebote, schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Beschreibungen zur Vorgehensweise bei Angeboten auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) unter:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-01-27+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 019-061749 (2026-01-27)
Auftragsbekanntmachung (2026-01-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1922510.01 EUR 💰
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterien - siehe (Link)
https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=290774
Die Eignungskriterien sind in der Eigenerklärung (Unterlage III.106.1 mit Verweis auf C_Referenzen) aufgelistet. Die Bewertung erfolgt gemäß Anlage B_25-130030_Bewertungsmatrix.
Ergänzend zu IV.1. der Eigenerklärung – Referenzen:
Es sind geeignete Referenzen über vom Bewerber in den letzten 5 Jahren (vor dem Datum dieser Bekanntmachung) erbrachten, abgeschlossenen Dienstleistungen aufzulisten.
Es werden nur Referenzen gewertet, bei denen der Bewerber die Leistungsphase 8 abgeschlossen hat. Abgeschlossen bedeutet, dass auch „Überwachung der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel“ erfolgt ist und ein Abnahmeprotokoll für die Leistung des Bewerbers vorliegt. Wird das Datum nicht eingehalten, wird die Referenz nicht bewertet. (gemäß IV.1. f))
Es sind zwei Referenzen vorzulegen und zu benennen: "Referenz 1" bzw. "Referenz 2".
Die Auflistung ist auf Projekte zu beschränken, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistung vergleichbar sind.
Es werden gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV nur die geforderten Angaben berücksichtigt:
− Empfänger (unter Angabe, ob es sich um einen öffentlichen oder privaten Empfänger handelt und Kontaktdaten des Ansprechpartners)
− Daten (Erbringungszeitraum)
− Beträge (Wert der erbrachten Leistung)
− Beschreibung (Aufgabe und Umfang der Leistung, Leistungsbild/er und Leistungsphase/n, Vertragsverhältnis).
Die detaillierten Anforderungen an die Eignungskriterien sind der Anlage B_Bewertungsmatrix zu entnehmen. Die dort definierten Kriterien (insb. bzgl. der Referenzen 4.3.1) stehen gem. § 75 Abs. 4 VgV mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung und zu diesem in einem angemessenen Verhältnis.
Bei den in der Bewertungsmatrix unter 4.3.1 genannten Kriterien handelt es sich um Mindestkriterien.
Es muss erkennbar sein, dass anhand der vergleichbaren Referenzen die Eignung gegeben ist.
Die Bewertung erfolgt gemäß Anlage
B_25-130030 _Bewertungsmatrix.pdf
Für den Nachweis der Referenzen ist die Anlage
C_25-130030_Referenzen.pdf in erforderlicher Anzahl zu verwenden und zu nummerieren. Die Eintragung ist mittels Einfügen von Textfeldern möglich.
Über die Angaben in der Eigenerklärung III.106.1 und die dazu seitens des AG geforderten Erklärungen (C_25-130030_Referenzen) hinaus sind keine weiteren Unterlagen einzureichen. Bei Abgabe bleiben diese in der Wertung unberücksichtigt.
Ergänzend zu IV.2. der Eigenerklärung – Mitarbeiter:
-entfällt-
Ergänzend zu IV.3. der Eigenerklärung – Ausstattung:
gemäß III.106.1 Punkt 3
Ergänzend zu IV.4 der Eigenerklärung:
Nimmt der Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so muss er eine Erklärung des anderen Unternehmens zur gemeinsamen Haftung vorlegen (Formblatt III.8); die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben.
Ergänzend zu IV.5. der Eigenerklärung
-entfällt-
Mindestforderungen gemäß § 46 VgV:
Es sind 2 Referenzen einzureichen und für die Bewertung eindeutig zu benennen („Referenz 1 bzw. 2“). Werden mehr als 2 Referenzen eingereicht, werden nur die ersten 2 und eindeutig benannten Referenzen berücksichtigt.
Es handelt sich hierbei um ein Mindestkriterium (siehe B_Bewertungsmatrix_ unter 4.3.1). Dieses Kriterium muss erfüllt sein, damit die Eignung nachgewiesen wird. Liegen die geforderten Nachweise nicht vor, d.h. wird keine oder nur 1 Referenz eingereicht, kann entsprechend nachgefordert werden. Wird der Nachforderung nicht entsprochen, wird das Angebot ausgeschlossen.
Es muss erkennbar sein, dass anhand der vergleichbaren Referenzen (C_Referenzen) die Eignung gegeben ist.
Die folgenden Kriterien (gemäß B_25-130030_Bewertungsmatrix 4.3.1) müssen in allen zwei Referenzen erfüllt sein, damit die Eignung insgesamt nachgewiesen wird:
b) Honorarzone ≥ III
c) Leistungsbild abgedeckt (LPH 6-9)
d) Kosten der KG 300 + 400 nach DIN 276 ≥ 25 Mio. € brutto
f) Fertigstellung der Leistung = Zeitraum der Leistungserbringung Lph 8
g) NF 1 - 7 nach DIN 277: ≥ 3.600 m²
Die folgenden Kriterien (gemäß B_25-130030_Bewertungsmatrix 4.3.1) müssen in mind. 1 Referenz (jedoch nicht zwingend in derselben) erfüllt sein, damit die Eignung insgesamt nachgewiesen wird:
h) Labor- und Forschungsgebäude/Klinika o.ä., mit Anteil Labore ≥ 20% NF 1-7
i) Zeittaktung: Projekte mit sensibler, straffer Zeittaktung z. B. Terminmatrix
j) Bauen im laufenden Betrieb / Baustellenlogistik: Hoher Anspruch an Baustellenlogistik (z. B. beengte innerstädtische Lage) / Anschluss an Bestandsgebäude / Baulücke
k) Denkmalschutz: Hohe Anforderung an denkmalpflegerische Belange
Folgende Kriterien werden nicht gewertet, sind jedoch anzugeben:
a) Honorar netto)
e) Art des Projekts
Es handelt sich hierbei um ein Mindestkriterium (siehe B_Bewertungsmatrix unter 4.3.1). Dieses Kriterium muss erfüllt sein, damit die Eignung nachgewiesen wird. Liegen die geforderten Nachweise nicht vor, d.h.
werden die o.g. Anforderungen an die eingereichten Referenzen nicht nachgewiesen, wird das Angebot ausgeschlossen.
Die Eignungskriterien sind in der Eigenerklärung (Unterlage III.106.1 mit Verweis auf C_Referenzen) aufgelistet. Die Bewertung erfolgt gemäß Anlage B_25-130030_Bewertungsmatrix.
Ergänzend zu IV.1. der Eigenerklärung – Referenzen:
Es sind geeignete Referenzen über vom Bewerber in den letzten 5 Jahren (vor dem Datum dieser Bekanntmachung) erbrachten, abgeschlossenen Dienstleistungen aufzulisten.
Es werden nur Referenzen gewertet, bei denen der Bewerber die Leistungsphase 8 abgeschlossen hat. Abgeschlossen bedeutet, dass auch „Überwachung der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel“ erfolgt ist und ein Abnahmeprotokoll für die Leistung des Bewerbers vorliegt. Wird das Datum nicht eingehalten, wird die Referenz nicht bewertet. (gemäß IV.1. f))
Es sind zwei Referenzen vorzulegen und zu benennen: "Referenz 1" bzw. "Referenz 2".
Die Auflistung ist auf Projekte zu beschränken, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistung vergleichbar sind.
Es werden gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV nur die geforderten Angaben berücksichtigt:
− Empfänger (unter Angabe, ob es sich um einen öffentlichen oder privaten Empfänger handelt und Kontaktdaten des Ansprechpartners)
− Daten (Erbringungszeitraum)
− Beträge (Wert der erbrachten Leistung)
− Beschreibung (Aufgabe und Umfang der Leistung, Leistungsbild/er und Leistungsphase/n, Vertragsverhältnis).
Die detaillierten Anforderungen an die Eignungskriterien sind der Anlage B_Bewertungsmatrix zu entnehmen. Die dort definierten Kriterien (insb. bzgl. der Referenzen 4.3.1) stehen gem. § 75 Abs. 4 VgV mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung und zu diesem in einem angemessenen Verhältnis.
Bei den in der Bewertungsmatrix unter 4.3.1 genannten Kriterien handelt es sich um Mindestkriterien.
Es muss erkennbar sein, dass anhand der vergleichbaren Referenzen die Eignung gegeben ist.
Die Bewertung erfolgt gemäß Anlage
B_25-130030 _Bewertungsmatrix.pdf
Für den Nachweis der Referenzen ist die Anlage
C_25-130030_Referenzen.pdf in erforderlicher Anzahl zu verwenden und zu nummerieren. Die Eintragung ist mittels Einfügen von Textfeldern möglich.
Über die Angaben in der Eigenerklärung III.106.1 und die dazu seitens des AG geforderten Erklärungen (C_25-130030_Referenzen) hinaus sind keine weiteren Unterlagen einzureichen. Bei Abgabe bleiben diese in der Wertung unberücksichtigt.
Ergänzend zu IV.2. der Eigenerklärung – Mitarbeiter:
-entfällt-
Ergänzend zu IV.3. der Eigenerklärung – Ausstattung:
gemäß III.106.1 Punkt 3
Ergänzend zu IV.4 der Eigenerklärung:
Nimmt der Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so muss er eine Erklärung des anderen Unternehmens zur gemeinsamen Haftung vorlegen (Formblatt III.8); die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben.
Ergänzend zu IV.5. der Eigenerklärung
-entfällt-
Mindestforderungen gemäß § 46 VgV:
Es sind 2 Referenzen einzureichen und für die Bewertung eindeutig zu benennen („Referenz 1 bzw. 2“). Werden mehr als 2 Referenzen eingereicht, werden nur die ersten 2 und eindeutig benannten Referenzen berücksichtigt.
Es handelt sich hierbei um ein Mindestkriterium (siehe B_Bewertungsmatrix_ unter 4.3.1). Dieses Kriterium muss erfüllt sein, damit die Eignung nachgewiesen wird. Liegen die geforderten Nachweise nicht vor, d.h. wird keine oder nur 1 Referenz eingereicht, kann entsprechend nachgefordert werden. Wird der Nachforderung nicht entsprochen, wird das Angebot ausgeschlossen.
Es muss erkennbar sein, dass anhand der vergleichbaren Referenzen (C_Referenzen) die Eignung gegeben ist.
Die folgenden Kriterien (gemäß B_25-130030_Bewertungsmatrix 4.3.1) müssen in allen zwei Referenzen erfüllt sein, damit die Eignung insgesamt nachgewiesen wird:
b) Honorarzone ≥ III
c) Leistungsbild abgedeckt (LPH 6-9)
d) Kosten der KG 300 + 400 nach DIN 276 ≥ 25 Mio. € brutto
f) Fertigstellung der Leistung = Zeitraum der Leistungserbringung Lph 8
g) NF 1 - 7 nach DIN 277: ≥ 3.600 m²
Die folgenden Kriterien (gemäß B_25-130030_Bewertungsmatrix 4.3.1) müssen in mind. 1 Referenz (jedoch nicht zwingend in derselben) erfüllt sein, damit die Eignung insgesamt nachgewiesen wird:
h) Labor- und Forschungsgebäude/Klinika o.ä., mit Anteil Labore ≥ 20% NF 1-7
i) Zeittaktung: Projekte mit sensibler, straffer Zeittaktung z. B. Terminmatrix
j) Bauen im laufenden Betrieb / Baustellenlogistik: Hoher Anspruch an Baustellenlogistik (z. B. beengte innerstädtische Lage) / Anschluss an Bestandsgebäude / Baulücke
k) Denkmalschutz: Hohe Anforderung an denkmalpflegerische Belange
Folgende Kriterien werden nicht gewertet, sind jedoch anzugeben:
a) Honorar netto)
e) Art des Projekts
Es handelt sich hierbei um ein Mindestkriterium (siehe B_Bewertungsmatrix unter 4.3.1). Dieses Kriterium muss erfüllt sein, damit die Eignung nachgewiesen wird. Liegen die geforderten Nachweise nicht vor, d.h.
werden die o.g. Anforderungen an die eingereichten Referenzen nicht nachgewiesen, wird das Angebot ausgeschlossen.
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-01-28+01:00 📅
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000 Neuer Wert
Text:
Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei erhalten Sie das Änderungspaket 1 zu oben genannter Ausschreibung.
Das Eignungskriterium Mindestkriterium „erbrachte Leistungsphasen LPH 5 – 9", welches in allen 2 Referenzen nachzuweisen ist, wurde in den oben genannten Anlagen + in BT-750-Lot angepasst in
„erbrachte Leistungsphasen LPH 6 – 9“
Die Angebotsfrist bleibt hiervon unberührt.
anbei erhalten Sie das Änderungspaket 1 zu oben genannter Ausschreibung.
Das Eignungskriterium Mindestkriterium „erbrachte Leistungsphasen LPH 5 – 9", welches in allen 2 Referenzen nachzuweisen ist, wurde in den oben genannten Anlagen + in BT-750-Lot angepasst in
„erbrachte Leistungsphasen LPH 6 – 9“
Die Angebotsfrist bleibt hiervon unberührt.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Änderung der Auftragsunterlagen am ✅
Datum der Änderung der Auftragsunterlagen: 2026-01-28 📅
Andere zusätzliche Informationen
Eignungskriterium gemäß III.106.1 IV. c) statt „erbrachte Leistungsphasen LPH 5 – 9“
jetzt „erbrachte Leistungsphasen LPH 6 – 9“
angepasste Anlagen:
➔ Referenzblatt C_25-130030_Referenzen_AEP1 Punkt c)
➔ Bewertunsmatrix B_130030_Bewertungsmatrix_AEP1 Punkt 4.3.1 c)
➔ III-15_Personaleinsatz-referenzblatt_25-130030_AEP1 jetzt Lph 6-8/9
(9 optional)
BT-750-Lot angepasst
Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei erhalten Sie das Änderungspaket 1 zu oben genannter Ausschreibung.
Das Eignungskriterium „erbrachte Leistungsphasen LPH 5 – 9 wurde in den
oben genannten Anlagen angepasst in
„erbrachte Leistungsphasen LPH 6 – 9“
Die Angebotsfrist bleibt hiervon unberührt.
Eignungskriterium gemäß III.106.1 IV. c) statt „erbrachte Leistungsphasen LPH 5 – 9“
jetzt „erbrachte Leistungsphasen LPH 6 – 9“
angepasste Anlagen:
➔ Referenzblatt C_25-130030_Referenzen_AEP1 Punkt c)
➔ Bewertunsmatrix B_130030_Bewertungsmatrix_AEP1 Punkt 4.3.1 c)
➔ III-15_Personaleinsatz-referenzblatt_25-130030_AEP1 jetzt Lph 6-8/9
(9 optional)
BT-750-Lot angepasst
Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei erhalten Sie das Änderungspaket 1 zu oben genannter Ausschreibung.
Das Eignungskriterium „erbrachte Leistungsphasen LPH 5 – 9 wurde in den
oben genannten Anlagen angepasst in
„erbrachte Leistungsphasen LPH 6 – 9“
Die Angebotsfrist bleibt hiervon unberührt.
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 7fe458d4-4d75-4809-9eae-bbe9cf2cf16f-01
Quelle: OJS 2026/S 020-064881 (2026-01-28)
Auftragsbekanntmachung (2026-02-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1922510.01 EUR 💰
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterien - siehe (Link)
https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=290774
Die Eignungskriterien sind in der Eigenerklärung (Unterlage III.106.1 mit Verweis auf C_Referenzen) aufgelistet. Die Bewertung erfolgt gemäß Anlage B_25-130030_Bewertungsmatrix.
Ergänzend zu IV.1. der Eigenerklärung – Referenzen:
Es sind geeignete Referenzen über vom Bewerber in den letzten 5 Jahren (vor dem Datum dieser Bekanntmachung) erbrachten, abgeschlossenen Dienstleistungen aufzulisten.
Es werden nur Referenzen gewertet, bei denen der Bewerber die Leistungsphase 8 abgeschlossen hat. Abgeschlossen bedeutet, dass auch „Überwachung der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel“ erfolgt ist und ein Abnahmeprotokoll für die Leistung des Bewerbers vorliegt. Wird das Datum nicht eingehalten, wird die Referenz nicht bewertet. (gemäß IV.1. f))
Es sind zwei Referenzen vorzulegen und zu benennen: "Referenz 1" bzw. "Referenz 2".
Die Auflistung ist auf Projekte zu beschränken, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistung vergleichbar sind.
Es werden gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV nur die geforderten Angaben berücksichtigt:
− Empfänger (unter Angabe, ob es sich um einen öffentlichen oder privaten Empfänger handelt und Kontaktdaten des Ansprechpartners)
− Daten (Erbringungszeitraum)
− Beträge (Wert der erbrachten Leistung)
− Beschreibung (Aufgabe und Umfang der Leistung, Leistungsbild/er und Leistungsphase/n, Vertragsverhältnis).
Die detaillierten Anforderungen an die Eignungskriterien sind der Anlage B_Bewertungsmatrix zu entnehmen. Die dort definierten Kriterien (insb. bzgl. der Referenzen 4.3.1) stehen gem. § 75 Abs. 4 VgV mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung und zu diesem in einem angemessenen Verhältnis.
Bei den in der Bewertungsmatrix unter 4.3.1 genannten Kriterien handelt es sich um Mindestkriterien.
Es muss erkennbar sein, dass anhand der vergleichbaren Referenzen die Eignung gegeben ist.
Die Bewertung erfolgt gemäß Anlage
B_25-130030 _Bewertungsmatrix.pdf
Für den Nachweis der Referenzen ist die Anlage
C_25-130030_Referenzen.pdf in erforderlicher Anzahl zu verwenden und zu nummerieren. Die Eintragung ist mittels Einfügen von Textfeldern möglich.
Über die Angaben in der Eigenerklärung III.106.1 und die dazu seitens des AG geforderten Erklärungen (C_25-130030_Referenzen) hinaus sind keine weiteren Unterlagen einzureichen. Bei Abgabe bleiben diese in der Wertung unberücksichtigt.
Ergänzend zu IV.2. der Eigenerklärung – Mitarbeiter:
-entfällt-
Ergänzend zu IV.3. der Eigenerklärung – Ausstattung:
gemäß III.106.1 Punkt 3
Ergänzend zu IV.4 der Eigenerklärung:
Nimmt der Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so muss er eine Erklärung des anderen Unternehmens zur gemeinsamen Haftung vorlegen (Formblatt III.8); die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben.
Ergänzend zu IV.5. der Eigenerklärung
-entfällt-
Mindestforderungen gemäß § 46 VgV:
Es sind 2 Referenzen einzureichen und für die Bewertung eindeutig zu benennen („Referenz 1 bzw. 2“). Werden mehr als 2 Referenzen eingereicht, werden nur die ersten 2 und eindeutig benannten Referenzen berücksichtigt.
Es handelt sich hierbei um ein Mindestkriterium (siehe B_Bewertungsmatrix_ unter 4.3.1). Dieses Kriterium muss erfüllt sein, damit die Eignung nachgewiesen wird. Liegen die geforderten Nachweise nicht vor, d.h. wird keine oder nur 1 Referenz eingereicht, kann entsprechend nachgefordert werden. Wird der Nachforderung nicht entsprochen, wird das Angebot ausgeschlossen.
Es muss erkennbar sein, dass anhand der vergleichbaren Referenzen (C_Referenzen) die Eignung gegeben ist.
Die folgenden Kriterien (gemäß B_25-130030_Bewertungsmatrix 4.3.1) müssen in allen zwei Referenzen erfüllt sein, damit die Eignung insgesamt nachgewiesen wird:
b) Honorarzone ≥ III
c) Leistungsbild abgedeckt (LPH 6-9)
d) Kosten der KG 300 + 400 nach DIN 276 ≥ 25 Mio. € brutto
f) Fertigstellung der Leistung = Zeitraum der Leistungserbringung Lph 8
g) NF 1 - 7 nach DIN 277: ≥ 3.600 m²
Die folgenden Kriterien (gemäß B_25-130030_Bewertungsmatrix 4.3.1) müssen in mind. 1 Referenz (jedoch nicht zwingend in derselben) erfüllt sein, damit die Eignung insgesamt nachgewiesen wird:
h) Labor- und Forschungsgebäude/Klinika o.ä., mit Anteil Labore ≥ 20% NF 1-7
i) Zeittaktung: Projekte mit sensibler, straffer Zeittaktung z. B. Terminmatrix
j) Bauen im laufenden Betrieb / Baustellenlogistik: Hoher Anspruch an Baustellenlogistik (z. B. beengte innerstädtische Lage) / Anschluss an Bestandsgebäude / Baulücke
k)Bauen im Bestand
Folgende Kriterien werden nicht gewertet, sind jedoch anzugeben:
a) Honorar netto)
e) Art des Projekts
Es handelt sich hierbei um ein Mindestkriterium (siehe B_Bewertungsmatrix unter 4.3.1). Dieses Kriterium muss erfüllt sein, damit die Eignung nachgewiesen wird. Liegen die geforderten Nachweise nicht vor, d.h.
werden die o.g. Anforderungen an die eingereichten Referenzen nicht nachgewiesen, wird das Angebot ausgeschlossen.
Die Eignungskriterien sind in der Eigenerklärung (Unterlage III.106.1 mit Verweis auf C_Referenzen) aufgelistet. Die Bewertung erfolgt gemäß Anlage B_25-130030_Bewertungsmatrix.
Ergänzend zu IV.1. der Eigenerklärung – Referenzen:
Es sind geeignete Referenzen über vom Bewerber in den letzten 5 Jahren (vor dem Datum dieser Bekanntmachung) erbrachten, abgeschlossenen Dienstleistungen aufzulisten.
Es werden nur Referenzen gewertet, bei denen der Bewerber die Leistungsphase 8 abgeschlossen hat. Abgeschlossen bedeutet, dass auch „Überwachung der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel“ erfolgt ist und ein Abnahmeprotokoll für die Leistung des Bewerbers vorliegt. Wird das Datum nicht eingehalten, wird die Referenz nicht bewertet. (gemäß IV.1. f))
Es sind zwei Referenzen vorzulegen und zu benennen: "Referenz 1" bzw. "Referenz 2".
Die Auflistung ist auf Projekte zu beschränken, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistung vergleichbar sind.
Es werden gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV nur die geforderten Angaben berücksichtigt:
− Empfänger (unter Angabe, ob es sich um einen öffentlichen oder privaten Empfänger handelt und Kontaktdaten des Ansprechpartners)
− Daten (Erbringungszeitraum)
− Beträge (Wert der erbrachten Leistung)
− Beschreibung (Aufgabe und Umfang der Leistung, Leistungsbild/er und Leistungsphase/n, Vertragsverhältnis).
Die detaillierten Anforderungen an die Eignungskriterien sind der Anlage B_Bewertungsmatrix zu entnehmen. Die dort definierten Kriterien (insb. bzgl. der Referenzen 4.3.1) stehen gem. § 75 Abs. 4 VgV mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung und zu diesem in einem angemessenen Verhältnis.
Bei den in der Bewertungsmatrix unter 4.3.1 genannten Kriterien handelt es sich um Mindestkriterien.
Es muss erkennbar sein, dass anhand der vergleichbaren Referenzen die Eignung gegeben ist.
Die Bewertung erfolgt gemäß Anlage
B_25-130030 _Bewertungsmatrix.pdf
Für den Nachweis der Referenzen ist die Anlage
C_25-130030_Referenzen.pdf in erforderlicher Anzahl zu verwenden und zu nummerieren. Die Eintragung ist mittels Einfügen von Textfeldern möglich.
Über die Angaben in der Eigenerklärung III.106.1 und die dazu seitens des AG geforderten Erklärungen (C_25-130030_Referenzen) hinaus sind keine weiteren Unterlagen einzureichen. Bei Abgabe bleiben diese in der Wertung unberücksichtigt.
Ergänzend zu IV.2. der Eigenerklärung – Mitarbeiter:
-entfällt-
Ergänzend zu IV.3. der Eigenerklärung – Ausstattung:
gemäß III.106.1 Punkt 3
Ergänzend zu IV.4 der Eigenerklärung:
Nimmt der Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so muss er eine Erklärung des anderen Unternehmens zur gemeinsamen Haftung vorlegen (Formblatt III.8); die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben.
Ergänzend zu IV.5. der Eigenerklärung
-entfällt-
Mindestforderungen gemäß § 46 VgV:
Es sind 2 Referenzen einzureichen und für die Bewertung eindeutig zu benennen („Referenz 1 bzw. 2“). Werden mehr als 2 Referenzen eingereicht, werden nur die ersten 2 und eindeutig benannten Referenzen berücksichtigt.
Es handelt sich hierbei um ein Mindestkriterium (siehe B_Bewertungsmatrix_ unter 4.3.1). Dieses Kriterium muss erfüllt sein, damit die Eignung nachgewiesen wird. Liegen die geforderten Nachweise nicht vor, d.h. wird keine oder nur 1 Referenz eingereicht, kann entsprechend nachgefordert werden. Wird der Nachforderung nicht entsprochen, wird das Angebot ausgeschlossen.
Es muss erkennbar sein, dass anhand der vergleichbaren Referenzen (C_Referenzen) die Eignung gegeben ist.
Die folgenden Kriterien (gemäß B_25-130030_Bewertungsmatrix 4.3.1) müssen in allen zwei Referenzen erfüllt sein, damit die Eignung insgesamt nachgewiesen wird:
b) Honorarzone ≥ III
c) Leistungsbild abgedeckt (LPH 6-9)
d) Kosten der KG 300 + 400 nach DIN 276 ≥ 25 Mio. € brutto
f) Fertigstellung der Leistung = Zeitraum der Leistungserbringung Lph 8
g) NF 1 - 7 nach DIN 277: ≥ 3.600 m²
Die folgenden Kriterien (gemäß B_25-130030_Bewertungsmatrix 4.3.1) müssen in mind. 1 Referenz (jedoch nicht zwingend in derselben) erfüllt sein, damit die Eignung insgesamt nachgewiesen wird:
h) Labor- und Forschungsgebäude/Klinika o.ä., mit Anteil Labore ≥ 20% NF 1-7
i) Zeittaktung: Projekte mit sensibler, straffer Zeittaktung z. B. Terminmatrix
j) Bauen im laufenden Betrieb / Baustellenlogistik: Hoher Anspruch an Baustellenlogistik (z. B. beengte innerstädtische Lage) / Anschluss an Bestandsgebäude / Baulücke
k)Bauen im Bestand
Folgende Kriterien werden nicht gewertet, sind jedoch anzugeben:
a) Honorar netto)
e) Art des Projekts
Es handelt sich hierbei um ein Mindestkriterium (siehe B_Bewertungsmatrix unter 4.3.1). Dieses Kriterium muss erfüllt sein, damit die Eignung nachgewiesen wird. Liegen die geforderten Nachweise nicht vor, d.h.
werden die o.g. Anforderungen an die eingereichten Referenzen nicht nachgewiesen, wird das Angebot ausgeschlossen.
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-02-18+01:00 📅
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000 Neuer Wert
Text:
Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei erhalten Sie das Änderungspaket 1 zu oben genannter Ausschreibung.
Das Eignungskriterium Mindestkriterium „erbrachte Leistungsphasen LPH 5 – 9", welches in allen 2 Referenzen nachzuweisen ist, wurde in den oben genannten Anlagen + in BT-750-Lot angepasst in
„erbrachte Leistungsphasen LPH 6 – 9“
Die Angebotsfrist bleibt hiervon unberührt.
anbei erhalten Sie das Änderungspaket 1 zu oben genannter Ausschreibung.
Das Eignungskriterium Mindestkriterium „erbrachte Leistungsphasen LPH 5 – 9", welches in allen 2 Referenzen nachzuweisen ist, wurde in den oben genannten Anlagen + in BT-750-Lot angepasst in
„erbrachte Leistungsphasen LPH 6 – 9“
Die Angebotsfrist bleibt hiervon unberührt.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Änderung der Auftragsunterlagen am ✅
Datum der Änderung der Auftragsunterlagen: 2026-01-28 📅
Neuer Wert
Text:
Eignungskriterium k)
statt "Denkmalschutz" jetzt "Bauen im Bestand"
angepasste Anlagen:
-> Referenzblatt C_25-130030_Referenzen_AEP3 Punkt k)
-> Bewertungsmatrix B_25-130030_Bewertungsmatrix_AEP3 Punkt 4.3.1 k)
Die Angebotsfrist bleibt hiervon unberührt.
angepasste Anlagen:
-> Referenzblatt C_25-130030_Referenzen_AEP3 Punkt k)
-> Bewertungsmatrix B_25-130030_Bewertungsmatrix_AEP3 Punkt 4.3.1 k)
Die Angebotsfrist bleibt hiervon unberührt.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Datum der Änderung der Auftragsunterlagen: 2026-02-18 📅
Andere zusätzliche Informationen
Eignungskriterium gemäß III.106.1 IV. c) statt „erbrachte Leistungsphasen LPH 5 – 9“
jetzt „erbrachte Leistungsphasen LPH 6 – 9“
angepasste Anlagen:
➔ Referenzblatt C_25-130030_Referenzen_AEP1 Punkt c)
➔ Bewertunsmatrix B_130030_Bewertungsmatrix_AEP1 Punkt 4.3.1 c)
➔ III-15_Personaleinsatz-referenzblatt_25-130030_AEP1 jetzt Lph 6-8/9
(9 optional)
BT-750-Lot angepasst
Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei erhalten Sie das Änderungspaket 1 zu oben genannter Ausschreibung.
Das Eignungskriterium „erbrachte Leistungsphasen LPH 5 – 9 wurde in den
oben genannten Anlagen angepasst in
„erbrachte Leistungsphasen LPH 6 – 9“
Die Angebotsfrist bleibt hiervon unberührt.
Eignungskriterium gemäß III.106.1 IV. c) statt „erbrachte Leistungsphasen LPH 5 – 9“
jetzt „erbrachte Leistungsphasen LPH 6 – 9“
angepasste Anlagen:
➔ Referenzblatt C_25-130030_Referenzen_AEP1 Punkt c)
➔ Bewertunsmatrix B_130030_Bewertungsmatrix_AEP1 Punkt 4.3.1 c)
➔ III-15_Personaleinsatz-referenzblatt_25-130030_AEP1 jetzt Lph 6-8/9
(9 optional)
BT-750-Lot angepasst
Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei erhalten Sie das Änderungspaket 1 zu oben genannter Ausschreibung.
Das Eignungskriterium „erbrachte Leistungsphasen LPH 5 – 9 wurde in den
oben genannten Anlagen angepasst in
„erbrachte Leistungsphasen LPH 6 – 9“
Die Angebotsfrist bleibt hiervon unberührt.
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 8729c1e9-b13f-42f8-85e0-358e49786048-01
Quelle: OJS 2026/S 036-121648 (2026-02-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-03-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Teilsanierung Chirurgische Klinik für Dermatologie 1.BA
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 2183564.59 EUR 💰
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Die Qualität ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: 26-000.779.050
Datum des Vertragsabschlusses: 2026-03-23 📅
Titel: Objektplanung Gebaeude
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 2183564.59 EUR 💰
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Kennung des Angebots: plus3 architekten gbR
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: plus3 architekten gbR
Nationale Registrierungsnummer: DE133694678
Postanschrift: Am Europakanal 31
Postleitzahl: 93059
Postort: Regensburg
Region: Regensburg, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: k.starflinger@plus3architekten.de📧
Telefon: 000📞
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland 🇩🇪
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-03-24+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 059-203617 (2026-03-24)