Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe einer Rahmenvereinbarung für den Druck von Printprodukten (2 Lose), Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale, VOEK 185-23
Die Auftraggeberin benötigt für ihre Öffentlichkeitsarbeit verschiedene Printprodukte. Das sind beispielsweise Broschüren, Flyer verschiedener Formate, Drei-Monatskalender, Visitenkarten, etc.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-04-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-03-10.
Auftragsbekanntmachung (2026-03-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe einer Rahmenvereinbarung für den Druck von Printprodukten (2 Lose), Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale, VOEK 185-23
Referenznummer: VOEK 185-23
Kurze Beschreibung:
“Die Auftraggeberin benötigt für ihre Öffentlichkeitsarbeit verschiedene Printprodukte. Das sind beispielsweise Broschüren, Flyer verschiedener Formate,...”
Kurze Beschreibung
Die Auftraggeberin benötigt für ihre Öffentlichkeitsarbeit verschiedene Printprodukte. Das sind beispielsweise Broschüren, Flyer verschiedener Formate, Drei-Monatskalender, Visitenkarten, etc.
Mehr anzeigen
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Bereich Druck und Lieferung📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Druck Printprodukte (exkl. Visitenkarten)”
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Fertigstellung im Bereich Druck📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Ellerstraße 56
53119 Bonn”
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-07-01 📅
Datum des Endes: 2028-06-30 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses...”
Beschreibung der Optionen
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 30.06.2030 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Druck von Visitenkarten” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-30 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 76
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“.
Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
-Erklärung, dass die Höhe der geforderten Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird.
-Erklärung, dass sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, unmittelbar nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der
Versicherungsdeckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vorgenommen wird.
_________________________
Angaben zu Umsätzen
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Umsatzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart Druck Printprodukte, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“.
Eigenerklärung über die Leistungserbringung
- Erklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
.
Eigenerklärung über die Leistungserbringung
- Erklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt.
- Erklärung, dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
- Erklärung, dass das Unternehmen Inhaber der Zertifizierung „Blauer Engel DE UZ 195“ oder eines gleichwertigen Zertifikats ist.
- Erklärung, dass die Versandverpackung aus mindestens 85% (Masse) recyceltem Material besteht und die Versendung/Lieferung klimaneutral erfolgt.
_________________________
Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“.
Angaben zu Referenzen
Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen für die Leistungsart (Druck verschiedener Printprodukte außer Vistitenkarten)...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
.
Angaben zu Referenzen
Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen für die Leistungsart (Druck verschiedener Printprodukte außer Vistitenkarten) von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre.
Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
Hinweise: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden. Die Anforderungen an den Leistungsumfang erhöhen sich dadurch nicht. Der Bieter hat sicherzustellen, dass alle Angaben vollständig und korrekt sind. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den Referenzen können zum sofortigen Ausschluss des Angebots ohne Nachforderungsmöglichkeit
führen.
Nachfolgende Angaben zu den Referenzen sind zu machen:
- Name des Auftraggebers
- Leistungsgegenstand (Broschüren, Flyer, Kalender, u. a.)
- Leistungsumfang (in € netto)
- Zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung
- Leistungszeitraum
“1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf...”
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland- Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer 4 der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e- ergabe-Plattform einzureichen.
2) Eine Ortsbesichtigungen wird nicht angeboten.
3) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
4) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 610 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 022894990
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: 000📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 049-168843 (2026-03-10)