Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe einer Rahmenvereinbarung zur Erstellung von Gebäudeenergieausweisen für die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale VOEK 556-25
Los 1 Erstellung von Gebäudeenergieausweisen NOWO Los 2 Erstellung von Gebäudeenergieausweisen OSWO Los 3 Erstellung von Gebäudeenergieausweisen WEWO Los 4 Erstellung von Gebäudeenergieausweisen SDWO
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-04-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-03-04.
Auftragsbekanntmachung (2026-03-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe einer Rahmenvereinbarung zur Erstellung von Gebäudeenergieausweisen für die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale
VOEK 556-25
Referenznummer: VOEK 556-25
Kurze Beschreibung:
“Los 1
Erstellung von Gebäudeenergieausweisen NOWO
Los 2
Erstellung von Gebäudeenergieausweisen OSWO
Los 3
Erstellung von Gebäudeenergieausweisen WEWO ...”
Kurze Beschreibung
Los 1
Erstellung von Gebäudeenergieausweisen NOWO
Los 2
Erstellung von Gebäudeenergieausweisen OSWO
Los 3
Erstellung von Gebäudeenergieausweisen WEWO
Los 4
Erstellung von Gebäudeenergieausweisen SDWO
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Los 1: Erstellung von Gebäudeenergieausweisen (bedarfs- und verbrauchsbezogen) Regionalbereich Nord (NOWO)”
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:startup#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie Vermessungsdienste📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“gesamter Regionalbereich Nord der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, siehe Anlage C-2.1 Liegenschaftsliste”
Ort der Leistung: Rostock, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-06-01 📅
Datum des Endes: 2028-05-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses...”
Beschreibung der Optionen
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 31.05.2030 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
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Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Los 2: Erstellung von Gebäudeenergieausweisen (bedarfs- und verbrauchsbezogen) Regionalbereich Ost (OSWO)”
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“gesamter Regionalbereich Ost der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, siehe Anlage C-2.1 Liegenschaftsliste”
Ort der Leistung: Berlin🏙️ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Los 3: Erstellung von Gebäudeenergieausweisen (bedarfs- und verbrauchsbezogen) Regionalbereich West (WEWO)”
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“gesamter Regionalbereich West der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, siehe Anlage C-2.1 Liegenschaftsliste”
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
4️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Los 4: Erstellung von Gebäudeenergieausweisen (bedarfs- und verbrauchsbezogen) Regionalbereich Süd (SDWO)”
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“gesamter Regionalbereich Süd der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, siehe Anlage C-2.1 Liegenschaftsliste”
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-16 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Teilnahme der Bieter am Eröffnungstermin ist nicht gestattet. Die Zuschlagserteilung erfolgt auf elektronischem Weg.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 43
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen (bei mindestens zweifacher Maximierung im Versicherungsjahr) pro Schadensfall...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen (bei mindestens zweifacher Maximierung im Versicherungsjahr) pro Schadensfall aufzuweisen:
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert):
Personenschäden: mindestens 1 Mio. € (pro Schadensfall)
Sachschäden: mindestens 1 Mio. € (pro Schadensfall)
Vermögensschäden: mindestens 100.000 € (pro Schadensfall)
Schlüsselschäden: mindestens 50.000 € (pro Schadensfall)
Auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle: Nachweis der bestehenden Versicherung bzw. der Bestätigung des Versicherers über die zum Leistungsbeginn vorzunehmende Anpassung/Erhöhung
Eigenerklärung zum Umsatz
Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“1) Eigenerklärung über die Leitungserbringung:
- Es wird erklärt, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1) Eigenerklärung über die Leitungserbringung:
- Es wird erklärt, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
- Es wird erklärt, dass das Unternehmen gemäß § 88 Gebäudeenergiegesetz 2024 (GEG) über die Berechtigung verfügt, Energieausweise für Wohngebäude zu erstellen. (Ausstellungsberechtigung)
2) Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen:
Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig? Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens, Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart, Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
3) Angaben zu den Referenzen:
Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart „Bedarfsausweise für Wohngebäude“ und „Verbrauchsausweise für Wohngebäude“ von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen.
Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
Die Referenzen werden überprüft. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann. Nachfolgende Angaben zu den Referenzen sind zu machen:
- Name des Auftraggebers,
- Art des Referenzobjektes (Gewerbe-, Verwaltungs-, Wohn-, Industrieobjekt, u. a.),
- Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes),
- Jährlicher Leistungsumfang (Anzahl der Gebäude),
- Leistungszeitraum,
- Leistungsart,
- Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger (nicht Auftraggeber im Unterauftragnehmerverhältnis) inkl. Name, Telefonnummer und E-Mail Adresse.
“1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf...”
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer 3 der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen.
2) Ortsbesichtigungen werden keine angeboten.
3.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 07.04.2026 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt.Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z.B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Ende der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen.
3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 610 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
4) Die Rahmenvereinbarung endet auch vor dem Erreichen ihrer maximalen Laufzeit, wenn die Höchstabrufmengen je Los erreicht wurden. Die Höchstabrufmengen der einzelnen Lose stellen sich wie folgt dar:
Los 1 Regionalbereich NOWO; Höchstmengen: 3155 Bedarfsausweise; 326 Verbrauchsausweise
Los 2 Regionalbereich OSWO; Höchstmengen: 455 Bedarfsausweise; 638 Verbrauchsausweise
Los 3 Regionalbereich WEWO; Höchstmengen: 3594 Bedarfsausweise; 749 Verbrauchsausweise
Los 4 Regionalbereich SDWO; Höchstmengen: 420 Bedarfsausweise; 546 Verbrauchsausweise
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 022894990
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: 0228 9499-0📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 045-153708 (2026-03-04)