Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bezeichnung: s. Anlage B-03 zum Angebotsaufforderungsschreiben (Bieterauskunft, Eignungskriterien)
- Ziffer 8: Eigenerklärung über die Leistungserbringung
- Ziffer 9: Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Ziffer 10: Angaben zu Referenzen
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Beschreibung: 8. Eigenerklärung über die Leistungserbringung
- Ich erkläre, dass mein Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn
ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen
Leistung beschäftigt.
- Dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die
notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um
die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger
Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
9. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens:
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart: Winterdienst
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene
Leistungsart: Winterdienst
10. Angaben zu Referenzen
Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre.
Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des
ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen
Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen
Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der
Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
Hinweise: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Der Bieter ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter
http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen.
Die Referenzen werden überprüft. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann.
Nachfolgende Angaben zu den Referenzen sind zu machen:
- Name des Auftraggebers
- Art des Referenzobjektes (Gewerbe-, Verwaltungs-, Wohn-,
Industrieobjekt, u. a.),
- Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes),
- jährlicher Leistungsumfang (in bearbeitete Grundfläche in qm),
- Leistungszeitraum,
- Leistungsart,
- Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger (nicht
Auftraggeber im Unterauftragnehmerverhältnis) inkl. Name, Telefon-Nr.
und E-Mail-Adresse.