Offenes Verfahren: Miete eines mobilen Linksherzkathetermessplatzes (Containerlösung) für das städt. Krankenhaus Maria Hilf gGmbH Brilon

Stadtverwaltung Brilon im Auftrag des städt. Krankenhauses Maria Hilf gGmbH Brilon

Durch die neue Krankenhausplanung in NRW und dem dazugehörigen Feststellungsbescheid aus dem Jahr 2024 sieht die Landesregierung einen deutlichen Versorgungsauftrag für die kardiologische Leistungserbringung in Brilon. Mittels Einzelförderung soll mittelfristig ein neues Gebäude mit Räumlichkeiten für Linksherzkathetermessplätze entstehen. Zur übergangswei-sen Sicherung der Leistungserbringung soll weiterhin ein Container mit einem Linksherzkathe-termessplatz betrieben werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-02-24. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-01-22.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-01-22 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-01-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Offenes Verfahren: Miete eines mobilen Linksherzkathetermessplatzes (Containerlösung) für das städt. Krankenhaus Maria Hilf gGmbH Brilon
Referenznummer: 26-02-24-013
Kurze Beschreibung:
Durch die neue Krankenhausplanung in NRW und dem dazugehörigen Feststellungsbescheid aus dem Jahr 2024 sieht die Landesregierung einen deutlichen Versorgungsauftrag für die kardiologische Leistungserbringung in Brilon. Mittels Einzelförderung soll mittelfristig ein neues Gebäude mit Räumlichkeiten für Linksherzkathetermessplätze entstehen. Zur übergangswei-sen Sicherung der Leistungserbringung soll weiterhin ein Container mit einem Linksherzkathe-termessplatz betrieben werden.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Aufzeichnungssysteme und Untersuchungsgeräte 📦
Beschreibung
Interne Kennung: 26-02-24-013
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung:
Der mobile Linksherzkathetermessplatz (LHKM) muss auf dem Gelände des Krankenhauses, in unmittelbarer Nähe des Helikopterlandeplatzes mit räumlicher Anbindung an die Räumlich-keiten der ZNA aufgestellt werden. Das Krankenhaus hat in Eigenleistung und in Zusammen-arbeit mit einer Fachfirma bereits die Fundamente des Bodens sowie einen Vorraum an die Außenfassade des Krankenhauses gesetzt, an dem der mobile Linksherzkathetermessplatz angeschlossen werden muss. Das Krankenhaus möchte den mobilen LHKM-Container für eine Laufzeit von mindestens 36 Monaten mieten. Im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung soll der Bewerber einen Miet-preis pro Woche angeben. Für die Kalkulation ist eine Laufzeit von 36 Monaten anzusetzen. Der An- und Abtransport wird vom Auftragnehmer gewährleistet. Hierzu darf der Auftrag-nehmer auch entsprechende Subunternehmen einbinden (Schwerlasttransportfirmen, Kran-firmen, etc.). Die Nachunternehmen sind mit Angebotsabgabe zu nennen und die entspre-chende Eigenerklärungen sind beizufügen.
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Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#
Postanschrift: Am Schönschede 1
Postleitzahl: 59929
Stadt: Brilon
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Hochsauerlandkreis 🏙️
Dauer: 36 Monate
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Der Vertrag kann nach Beendigung der Laufzeit von 36 Monaten zweimal jeweils um weitere 12 Monate verlängert werden. Die maximale Vertragslaufzeit liegt demnach bei 60 Monate
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-02-24 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 59 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-02-17 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Bei Ausschreibungen gemäß VgV kann der öffentliche Auftraggeber fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Erklärungen von den Bietern nachfordern. Das Nachfordern von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist nicht erlaubt
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Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): - Handelsregisterauszug
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): - Nachweis, dass das bietende Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersa-chen (mittels Dritterklärung vorzulegen)
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Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): - Mindestens zwei vergleichbare Referenzprojekte (Aufbau eines Linksherzkatheter-messplatz in Containerlösung) in den vergangenen 3 Jahren (2023 bis 2025) sind vor-zulegen
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Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
- Leistungsbeschreibung und Vorbemerkungen - Bewerbungs-, Vergabe- und Vertragsbedingungen - Der Zuschlag kann nicht auf russische Staatsangehörige und russische Einrichtungen erteilt werden, soweit deren Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen gem. Vergabeordnung (EU) 2022/576 verboten ist.
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Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Nach § 123 GWB sind zwingende Ausschlussgründe in diesem Sinne sind danach die Verurteilung einer Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen bestimmter Straftaten (Bildung krimineller Vereinigungen, Terrorismusfinanzierung, Betrug, Subventionsbetrug, Bestechlichkeit und Bestechung, Vorteilsgewährung, Menschenhandel usw.)
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Ein zwingender Ausschlussgrund: Dazu gehören u.a. neben der Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche, Betrug und Subventionsbetrug gegen EG-Haushalte der in der Praxis besonders wichtige Tatbestand der Bestechung
§ 123 GWB - Zwingende Ausschlussgründe Die Straftaten sind in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB aufgeführt. Zu den Straftaten zählen z.B. die Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen (§ 129, § 129a StGB), die Terrorismusfinanzierung (§ 89c StGB), die Geldwäsche und Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (§ 161 StGB), der Betrug (§ 263 StGB) und der Subventionsbetrug (§ 264 StGB).
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Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB
Zwingender Ausschlussgrund: Dazu gehört neben der Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche, Betrug und Subventionsbetrug gegen EG-Haushalte der in der Praxis besonders wichtige Tatbestand der Bestechung.
Es handelt sich um die Tatbestände der wettbewerbsbeschränkenden Absprache bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§§ 299, 300 StGB), der Vorteilsannahme (§ 331 StGB) und Bestechlichkeit (§§ 332, 335 StGB) durch Amtsträger oder öffentlich Bedienstete sowie der Vorteilsgewährung (§ 333 StGB) und Bestechung (§§ 334, 335 StGB) gegenüber Amtsträgern.
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Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB. §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Das Nichtentrichten von Steuern oder Sozialabgaben wurde zu einem zwingenden Ausschlussgrund (vgl. § 123 Abs. 4 GWB).
Nach der Zielvorstellung des deutschen Gesetzgebers sind von dem Ausschlussgrund im deutschen vergaberechtlichen Kontext Zahlungsverpflichtungen an tarifvertragliche Sozialkassen umfasst. Vgl. Gesetzesbegründung, BT-Drs. 18/6281, S. 105.
Nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB ist ein Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen ein fakultativer Ausschlussgrund, der im Rahmen der Eignungsprüfung zu berücksichtigen ist
§ 124 GWB - Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
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§ 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. (§ 124 GWB)
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Schwere Verfehlungen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit" ist jedes fehlerhafte Verhalten, das Einfluss auf die berufliche Glaubwürdigkeit des betreffenden Wirtschaftsteilnehmers hat, und nicht nur Verstöße gegen berufsethische Regelungen im engen Sinne des Berufsstands, dem dieser Wirtschaftsteilnehmer angehört, die durch das Disziplinarorgan dieses Berufsstands oder durch eine rechtskräftige Gerichtsentscheidung festgestellt werden. (EuGH Urt. v. 12.12.2012 - Rs. C-465/11 - "Forposta", Rn. 27.) Schwer" ist eine Verfehlung dann, wenn sie schuldhaft begangen wurde und erhebliche Auswirkungen hat) (u.a. OLG München Beschl. v. 21.05.2010 - Verg 02/10; VK Bund Beschl. v. 15.05.2009 - VK 2-21/09)
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Angebote von Bietern sind auszuschließen, wenn diese sich in Bezug auf die konkrete Vergabe in wettbewerbswidriger Weise abgesprochen haben. Dieser Tatbestand ist im gesamten Oberschwellenbereich in Gestalt des fakultativen Ausschlussgrundes gemäß § 124 I Nr. 4 GWB geregelt.
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Der rechtliche Aufhänger ist § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB. Danach kann der öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen von der Vergabe ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht beseitigt werden kann.
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Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann § 124 GWB - Fakultative Ausschlussgründe
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Ausschluss wegen vorheriger mangelhafter Vertragserfüllung gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadtverwaltung Brilon im Auftrag des städt. Krankenhauses Maria Hilf gGmbH Brilon
Nationale Registrierungsnummer: 059580012012-31001-34
Postanschrift: Am Markt 1
Postleitzahl: 59929
Postort: Brilon
Region: Hochsauerlandkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
E-Mail: submission@brilon.de 📧
Telefon: +49 2961794103 📞
Fax: +49 2961794108 📠
URL: https://www.brilon.de/ 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Gesundheit
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXS0Y4JYTUMR7WW1/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXS0Y4JYTUMR7WW1 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXS0Y4JYTUMR7WW1 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXS0Y4JYTUMR7WW1# Zuschlagskriterium ist 100 % Preis Der Auftrag wird schlussendlich durch das Städt. Krankenhaus Maria-Hilf Brilon gGmbH, Am Schönschede 1, 59929 Brilon erteilt Das Vergabeverfahren wird durch die Stadt Brilon; Zentrale Vergabestelle; Am Markt 1; 59929 Brilon abgewickelt. Rückfragen sind auch an die Vergabestelle der Stadt Brilon zu stellen. Der Informationsaustausch zwischen Auftraggeber und Bewerber erfolgt ausschließlich über den Vergabemarktplatz Westfalen. Sämtliche Informationen zum Vergabeverfahren sind auf dem Vergabemarktplatz hinterlegt; etwaige Änderungen, Antworten auf Bieterfragen bzw. Berichtigungen erfolgen ausschließlich über den Projektraum, so dass der Bewerber aufgefordert wird, sich in regelmäßigen Abständen über den aktuellen Stand zu informieren.
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Nationale Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de 📧
Telefon: +49 2514111691 📞
Fax: +49 2514112165 📠
URL: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-01-22+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 016-052241 (2026-01-22)