Kartierungen im Rahmen des Ökosystemmonitoring 2026 bis 2029. Ziel der Kartierung ist eine vollständige und flächige Erfassung von Biotop- und Nutzungstypen sowie weiterer Strukturparameter auf bundesweit repräsentativen Stichprobenflächen. Dabei wird die Stichprobenkulisse verwendet, auf der in Deutschland bereits seit einigen Jahren das DDA-Brutvogel- und HNV-Monitoring durchgeführt wird. Es handelt es sich hierbei um keine einfache Zufallsstichprobe, sondern eine nach Landnutzungsklassen geschichtete Stichprobe, die räumlich so verteilt ist, dass aus den auf den Stichprobenflächen erhobenen Daten mit ausreichender Sicherheit auf die Verteilung der gemessenen Parameter im gesamten Betrachtungsraum geschlossen werden kann. Die Stichprobenflächen sind landesweit verteilt und immer 1 × 1 km groß. Insgesamt sind in den vier Kartierjahren 120 Stichprobeflächen (jährlich 30 Stichproben) zu bearbeiten. Es soll eine flächendeckende Kartierung erfolgen, bei der der etablierten Kartierschlüssel aus Schleswig-Holstein verwendet wird. Mit Hilfe von Zuordnungstabellen, werden die Landesbiotoptypen dem bundesweit gültigen ÖSM-Biotopschlüssel zugeordnet. Dabei kann es erforderlich sein, für die eindeutige Zuordnung zusätzlich noch ein oder zwei Merkmale (z. B. zum Standort) zu berücksichtigen. Der ÖSM-Biotopschlüssel entspricht weitgehend der sog. Kurzliste der neuen Roten Liste Biotoptypen des BfN (FINCK et al. 2017), wobei zusätzlich ggf. noch das Vorkommen von FFH-Lebensraumtypen festzuhalten ist. Für eine nähere Charakterisierung der kartierten Flächen ist die Erfassung weiterer Merkmale (in vielen Fällen auch der Artenausstattung) erforderlich. Das Ökosystem-Monitoring soll über die Jahre die Entwicklung der Biotope bzw. Nutzungstypen in Deutschland aufzeigen. Daher muss die Kartierung objektiv und „neutral“ erfolgen, weil nur so eine belastbare Ermittlung von Trends über die Zeit und die bundesweite Vergleichbarkeit gewährleistet sind. Es ist also wichtig, die Vorgaben der Kartieranleitung (siehe Anlage der Ausschreibung) strikt einzuhalten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-02-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-01-19.
Auftragsbekanntmachung (2026-01-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ökosystemmonitoring 2026 bis 2029
Referenznummer: ZV-M5-26-0018000-412.06
Kurze Beschreibung:
Kartierungen im Rahmen des Ökosystemmonitoring 2026 bis 2029.
Ziel der Kartierung ist eine vollständige und flächige Erfassung von Biotop- und Nutzungstypen sowie weiterer Strukturparameter auf bundesweit repräsentativen Stichprobenflächen. Dabei wird die Stichprobenkulisse verwendet, auf der in Deutschland bereits seit einigen Jahren das DDA-Brutvogel- und HNV-Monitoring durchgeführt wird. Es handelt es sich hierbei um keine einfache Zufallsstichprobe, sondern eine nach Landnutzungsklassen geschichtete Stichprobe, die räumlich so verteilt ist, dass aus den auf den Stichprobenflächen erhobenen Daten mit ausreichender Sicherheit auf die Verteilung der gemessenen Parameter im gesamten Betrachtungsraum geschlossen werden kann. Die Stichprobenflächen sind landesweit verteilt und immer 1 × 1 km groß. Insgesamt sind in den vier Kartierjahren 120 Stichprobeflächen (jährlich 30 Stichproben) zu bearbeiten. Es soll eine flächendeckende Kartierung erfolgen, bei der der etablierten Kartierschlüssel aus Schleswig-Holstein verwendet wird. Mit Hilfe von Zuordnungstabellen, werden die Landesbiotoptypen dem bundesweit gültigen ÖSM-Biotopschlüssel zugeordnet. Dabei kann es erforderlich sein, für die eindeutige Zuordnung zusätzlich noch ein oder zwei Merkmale (z. B. zum Standort) zu berücksichtigen. Der ÖSM-Biotopschlüssel entspricht weitgehend der sog. Kurzliste der neuen Roten Liste Biotoptypen des BfN (FINCK et al. 2017), wobei zusätzlich ggf. noch das Vorkommen von FFH-Lebensraumtypen festzuhalten ist. Für eine nähere Charakterisierung der kartierten Flächen ist die Erfassung weiterer Merkmale (in vielen Fällen auch der Artenausstattung) erforderlich. Das Ökosystem-Monitoring soll über die Jahre die Entwicklung der Biotope bzw. Nutzungstypen in Deutschland aufzeigen. Daher muss die Kartierung objektiv und „neutral“ erfolgen, weil nur so eine belastbare Ermittlung von Trends über die Zeit und die bundesweite Vergleichbarkeit gewährleistet sind. Es ist also wichtig, die Vorgaben der Kartieranleitung (siehe Anlage der Ausschreibung) strikt einzuhalten.
Kartierungen im Rahmen des Ökosystemmonitoring 2026 bis 2029.
Ziel der Kartierung ist eine vollständige und flächige Erfassung von Biotop- und Nutzungstypen sowie weiterer Strukturparameter auf bundesweit repräsentativen Stichprobenflächen. Dabei wird die Stichprobenkulisse verwendet, auf der in Deutschland bereits seit einigen Jahren das DDA-Brutvogel- und HNV-Monitoring durchgeführt wird. Es handelt es sich hierbei um keine einfache Zufallsstichprobe, sondern eine nach Landnutzungsklassen geschichtete Stichprobe, die räumlich so verteilt ist, dass aus den auf den Stichprobenflächen erhobenen Daten mit ausreichender Sicherheit auf die Verteilung der gemessenen Parameter im gesamten Betrachtungsraum geschlossen werden kann. Die Stichprobenflächen sind landesweit verteilt und immer 1 × 1 km groß. Insgesamt sind in den vier Kartierjahren 120 Stichprobeflächen (jährlich 30 Stichproben) zu bearbeiten. Es soll eine flächendeckende Kartierung erfolgen, bei der der etablierten Kartierschlüssel aus Schleswig-Holstein verwendet wird. Mit Hilfe von Zuordnungstabellen, werden die Landesbiotoptypen dem bundesweit gültigen ÖSM-Biotopschlüssel zugeordnet. Dabei kann es erforderlich sein, für die eindeutige Zuordnung zusätzlich noch ein oder zwei Merkmale (z. B. zum Standort) zu berücksichtigen. Der ÖSM-Biotopschlüssel entspricht weitgehend der sog. Kurzliste der neuen Roten Liste Biotoptypen des BfN (FINCK et al. 2017), wobei zusätzlich ggf. noch das Vorkommen von FFH-Lebensraumtypen festzuhalten ist. Für eine nähere Charakterisierung der kartierten Flächen ist die Erfassung weiterer Merkmale (in vielen Fällen auch der Artenausstattung) erforderlich. Das Ökosystem-Monitoring soll über die Jahre die Entwicklung der Biotope bzw. Nutzungstypen in Deutschland aufzeigen. Daher muss die Kartierung objektiv und „neutral“ erfolgen, weil nur so eine belastbare Ermittlung von Trends über die Zeit und die bundesweite Vergleichbarkeit gewährleistet sind. Es ist also wichtig, die Vorgaben der Kartieranleitung (siehe Anlage der Ausschreibung) strikt einzuhalten.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Beschreibung
Interne Kennung: ZV-M5-26-0018000-412.06
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Kartierungen im Rahmen des Ökosystemmonitoring 2026 bis 2029. Ziel der Kartierung ist eine vollständige und flächige Erfassung von Biotop- und Nutzungstypen sowie weiterer Strukturparameter auf bundesweit repräsentativen Stichprobenflächen. Dabei wird die Stichprobenkulisse verwendet, auf der in Deutschland bereits seit einigen Jahren das
DDA-Brutvogel- und HNV-Monitoring durchgeführt wird. Es handelt es sich hierbei um keine einfache Zufallsstichprobe, sondern eine nach Landnutzungsklassen geschichtete Stichprobe, die räumlich so verteilt ist, dass aus den auf den Stichprobenflächen erhobenen Daten mit ausreichender Sicherheit auf die Verteilung der gemessenen Parameter im gesamten Betrachtungsraum geschlossen werden kann. Die Stichprobenflächen sind landesweit verteilt und immer 1 × 1 km groß. Insgesamt sind in den vier Kartierjahren 120 Stichprobeflächen (jährlich 30 Stichproben) zu bearbeiten. Es soll eine flächendeckende Kartierung erfolgen, bei der der etablierten Kartierschlüssel aus Schleswig-Holstein verwendet wird. Mit Hilfe von Zuordnungstabellen, werden die Landesbiotoptypen dem bundesweit gültigen ÖSM-Biotopschlüssel zugeordnet. Dabei kann es erforderlich sein, für die eindeutige Zuordnung zusätzlich noch ein oder zwei Merkmale (z. B. zum Standort) zu berücksichtigen. Der ÖSM-Biotopschlüssel entspricht weitgehend der sog. Kurzliste der neuen Roten Liste Biotoptypen des BfN (FINCK et al. 2017), wobei zusätzlich ggf. noch das Vorkommen von FFH-Lebensraumtypen festzuhalten ist. Für eine nähere Charakterisierung der kartierten Flächen ist die Erfassung weiterer Merkmale (in vielen Fällen auch der Artenausstattung) erforderlich. Das Ökosystem-Monitoring soll über die Jahre die Entwicklung der Biotope bzw. Nutzungstypen in Deutschland aufzeigen. Daher muss die Kartierung objektiv und „neutral“ erfolgen, weil nur so eine belastbare Ermittlung von Trends über die Zeit und die bundesweite Vergleichbarkeit gewährleistet sind. Es ist also wichtig, die Vorgaben der Kartieranleitung (siehe Anlage der Ausschreibung) strikt einzuhalten.
Kartierungen im Rahmen des Ökosystemmonitoring 2026 bis 2029. Ziel der Kartierung ist eine vollständige und flächige Erfassung von Biotop- und Nutzungstypen sowie weiterer Strukturparameter auf bundesweit repräsentativen Stichprobenflächen. Dabei wird die Stichprobenkulisse verwendet, auf der in Deutschland bereits seit einigen Jahren das
DDA-Brutvogel- und HNV-Monitoring durchgeführt wird. Es handelt es sich hierbei um keine einfache Zufallsstichprobe, sondern eine nach Landnutzungsklassen geschichtete Stichprobe, die räumlich so verteilt ist, dass aus den auf den Stichprobenflächen erhobenen Daten mit ausreichender Sicherheit auf die Verteilung der gemessenen Parameter im gesamten Betrachtungsraum geschlossen werden kann. Die Stichprobenflächen sind landesweit verteilt und immer 1 × 1 km groß. Insgesamt sind in den vier Kartierjahren 120 Stichprobeflächen (jährlich 30 Stichproben) zu bearbeiten. Es soll eine flächendeckende Kartierung erfolgen, bei der der etablierten Kartierschlüssel aus Schleswig-Holstein verwendet wird. Mit Hilfe von Zuordnungstabellen, werden die Landesbiotoptypen dem bundesweit gültigen ÖSM-Biotopschlüssel zugeordnet. Dabei kann es erforderlich sein, für die eindeutige Zuordnung zusätzlich noch ein oder zwei Merkmale (z. B. zum Standort) zu berücksichtigen. Der ÖSM-Biotopschlüssel entspricht weitgehend der sog. Kurzliste der neuen Roten Liste Biotoptypen des BfN (FINCK et al. 2017), wobei zusätzlich ggf. noch das Vorkommen von FFH-Lebensraumtypen festzuhalten ist. Für eine nähere Charakterisierung der kartierten Flächen ist die Erfassung weiterer Merkmale (in vielen Fällen auch der Artenausstattung) erforderlich. Das Ökosystem-Monitoring soll über die Jahre die Entwicklung der Biotope bzw. Nutzungstypen in Deutschland aufzeigen. Daher muss die Kartierung objektiv und „neutral“ erfolgen, weil nur so eine belastbare Ermittlung von Trends über die Zeit und die bundesweite Vergleichbarkeit gewährleistet sind. Es ist also wichtig, die Vorgaben der Kartieranleitung (siehe Anlage der Ausschreibung) strikt einzuhalten.
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:selbst# Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der
Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen.
#Besonders auch geeignet für:selbst# Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der
Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen.
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Seit Jahrzehnten sind in Deutschland starke Verluste der Biologischen Vielfalt festzustellen, trotz zahlreicher naturschutzpolitischer Initiativen und Prozesse. Das Wissen über die Ursachen und genauen Zusammenhängen ist immer noch begrenzt. Wertvolle bundesweit laufende Monitoringprogramme liefern Daten zu Vogelbeständen, dem Zustand der FFH-Lebensraumtypen oder den Landwirtschaftsflächen mit hohem Naturwert (HNV). Belastbare Daten zu allen Biotopen der Gesamtlandschaft und ihrem Zustand fehlen aber. Das ÖSM soll diese Fehlstelle beseitigen.
Seit Jahrzehnten sind in Deutschland starke Verluste der Biologischen Vielfalt festzustellen, trotz zahlreicher naturschutzpolitischer Initiativen und Prozesse. Das Wissen über die Ursachen und genauen Zusammenhängen ist immer noch begrenzt. Wertvolle bundesweit laufende Monitoringprogramme liefern Daten zu Vogelbeständen, dem Zustand der FFH-Lebensraumtypen oder den Landwirtschaftsflächen mit hohem Naturwert (HNV). Belastbare Daten zu allen Biotopen der Gesamtlandschaft und ihrem Zustand fehlen aber. Das ÖSM soll diese Fehlstelle beseitigen.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Der Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme
Gefördertes soziales Ziel: Faire Arbeitsbedingungen
Innovationsfördernde Auftragsvergabe: Die in Auftrag gegebenen Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen umfassen Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten.
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Erfüllungsort Schleswig-Holstein
Land: Deutschland 🇩🇪 Dauer
Datum des Beginns: 2026-03-01 📅
Datum des Endes: 2029-09-30 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-02-20 07:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-02-23 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Submission/Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 35 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2026-02-23 09:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Submission/Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-02-13 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den
Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Ferner werden Preisangaben nicht nachgefordert, wenn es sich um wesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den
Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Ferner werden Preisangaben nicht nachgefordert, wenn es sich um wesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
5. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs oder Handelsregister oder ein anderer,
vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt gem. § 44 Abs. 1 VgV.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
6. Eigenerklärung über den Nachweis einer entsprechend bestehenden
Betriebshaftpflichtversicherung.
Eignungskriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
7. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der
Leistungsart die Gegenstand der Vergabe ist, getrennt nach den letzten drei Geschäftsjahren (2023 - 2025).
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
8. Eigenerklärung (Formblatt) über mindestens 3 Referenzen der im Wesentlichen in den letzten 5 Jahren (2021 - 2025) erbrachten vergleichbaren Leistungen die Gegenstand der Vergabe sind für öffentliche oder private Auftraggeber, unter Angabe von Name des Auftraggebers,
Leistungsumfang, Auftragssumme, Dauer des Vertrages, Ansprechpartner, Telefonnummer und
E-Mail-Adresse.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
8. Eigenerklärung (Formblatt) über mindestens 3 Referenzen der im Wesentlichen in den letzten 5 Jahren (2021 - 2025) erbrachten vergleichbaren Leistungen die Gegenstand der Vergabe sind für öffentliche oder private Auftraggeber, unter Angabe von Name des Auftraggebers,
Leistungsumfang, Auftragssumme, Dauer des Vertrages, Ansprechpartner, Telefonnummer und
E-Mail-Adresse.
Eignungskriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
9. Eigenerklärung, ob im Falle eines Auftrages der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben
beabsichtigt und Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen als Unteraufträge zu
vergeben beabsichtigt. Hinweis: Im Fall der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern behält sich die GMSH vor, vor Zuschlagserteilung die entsprechende Verpflichtungserklärung und entsprechende Eignungsnachweise von den Nachunternehmern nachzufordern. Diese sind dann fristbewehrt der GMSH zu übersenden.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
9. Eigenerklärung, ob im Falle eines Auftrages der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben
beabsichtigt und Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen als Unteraufträge zu
vergeben beabsichtigt. Hinweis: Im Fall der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern behält sich die GMSH vor, vor Zuschlagserteilung die entsprechende Verpflichtungserklärung und entsprechende Eignungsnachweise von den Nachunternehmern nachzufordern. Diese sind dann fristbewehrt der GMSH zu übersenden.
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
10. Nachweis über einschlägige Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Erfassung von
gesetzlich geschützten Biotopen und Lebensräumen nach FFH-Richtlinie im Gelände
(Kartiererfahrung) sowie Regionalkenntnisse aus Schleswig-Holstein.
11. Nachweis über abgeschlossene Hochschul- oder vergleichbare Fachhochschulausbildung mit vegetationskundlichem Schwerpunkt (Nachweis über Zeugnisse).
12. Qualitativer Nachweis botanischer Artenkenntnis (Nachweis beispielsweise über Zeugnisse).
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
13. Nachweis über praktische, mehrjährige Erfahrungen (mindestens 3 Jahre) in der Kartierung und Bewertung von FFH-LRT sowie von gesetzlich geschützten Biotopen, der die Kartierung durchführenden Personen (Nachweis über Referenzen).
14. Nachweis, dass spezielle Kenntnisse über die unterschiedlichen Ausprägungstypen der
einzelnen LRT und §-Biotope in Norddeutschland vorhanden sind (Nachweis über Referenzen).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Arbeitsgemeinschaft (mindestens GbR)
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen
(Ausschreibungsunterlagen, Fragen und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zentrale Beschaffungsstelle i. S. d. § 120 Abs. 4 GWB. Damit ist sie verpflichtet, bei allen europaweiten Ausschreibungen das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls
nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine
kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der
e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge / Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf
nicht.
******************************************************************************************************Soweit in dieser Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen auf Formblätter verwiesen wird, sind diese zu verwenden.
******************************************************************************************************Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen: (Hinweis: die nachfolgende und auch in den Ziff. 5.1.9 und 5.1.10 aufgeführte Nummerierung bezieht sich auf diejenige aus der/den Vergabeunterlagen beigefügter "Anlage 14 vorzulegende Nachweise")
1. Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt)mit den Erklärungen, dass Sie die Ausschreibungsbedingungen anerkennen und keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen haben und die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB vorliegen bzw. Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB (Formblatt).
2. Aussagekräftige Unternehmensdarstellung inkl. Leistungsportfolio (Name, Anschrift, Rechts-form, Eigentümerstruktur, Organisatorischer Aufbau, Unternehmensgröße, Personal, Standorte, Gründungsdatum, Historie, Telefon und Telefaxnummer, E-Mail-Adresse,
Umsatzsteueridentifikationsnummer und der Bankverbindung).
3. Eigenerklärung, dass ein Auszug aus dem Wettbewerbsregister keine negativen Eintragungen enthält.
4. Eigenerklärung (Formblatt) zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen an-gesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022.
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen
(Ausschreibungsunterlagen, Fragen und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zentrale Beschaffungsstelle i. S. d. § 120 Abs. 4 GWB. Damit ist sie verpflichtet, bei allen europaweiten Ausschreibungen das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls
nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine
kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der
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nicht.
******************************************************************************************************Soweit in dieser Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen auf Formblätter verwiesen wird, sind diese zu verwenden.
******************************************************************************************************Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen: (Hinweis: die nachfolgende und auch in den Ziff. 5.1.9 und 5.1.10 aufgeführte Nummerierung bezieht sich auf diejenige aus der/den Vergabeunterlagen beigefügter "Anlage 14 vorzulegende Nachweise")
1. Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt)mit den Erklärungen, dass Sie die Ausschreibungsbedingungen anerkennen und keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen haben und die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB vorliegen bzw. Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB (Formblatt).
2. Aussagekräftige Unternehmensdarstellung inkl. Leistungsportfolio (Name, Anschrift, Rechts-form, Eigentümerstruktur, Organisatorischer Aufbau, Unternehmensgröße, Personal, Standorte, Gründungsdatum, Historie, Telefon und Telefaxnummer, E-Mail-Adresse,
Umsatzsteueridentifikationsnummer und der Bankverbindung).
3. Eigenerklärung, dass ein Auszug aus dem Wettbewerbsregister keine negativen Eintragungen enthält.
4. Eigenerklärung (Formblatt) zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen an-gesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Nationale Registrierungsnummer: t:04319884542
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postleitzahl: 24105
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Telefon: +49 4319884542📞
Fax: +49 4319884702 📠
URL: https://www.e-vergabe-sh.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
Nationale Registrierungsnummer: 01-2002-79-FB412
Postanschrift: Küterstrasse 30
Postleitzahl: 24103
Kontaktperson: Fachbereich 412
E-Mail: e-vergabe-beschaffung@gmsh.de📧
Telefon: +49 4315991940📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-01-19+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 013-040287 (2026-01-19)