Gegenstand der vom AG ausgeschriebenen Leistung ist die Unterhalts- und Grundreinigung von 13 Objekten mit einer Jahresreinigungsfläche von rund 4,2 Mio. Quadratmetern und einer Grundreinigungsfläche von ca. 9.300 Quadratmetern.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-03-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-01-30.
Auftragsbekanntmachung (2026-01-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: OV-Ascheberg-26
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der vom AG ausgeschriebenen Leistung ist die Unterhalts- und Grundreinigung von 13 Objekten mit einer Jahresreinigungsfläche von rund 4,2 Mio....”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der vom AG ausgeschriebenen Leistung ist die Unterhalts- und Grundreinigung von 13 Objekten mit einer Jahresreinigungsfläche von rund 4,2 Mio. Quadratmetern und einer Grundreinigungsfläche von ca. 9.300 Quadratmetern.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Gebäudereinigung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“13 Objekte mit rund 4,2 Mio. Quadratmetern Jahresreinigungsfläche und ca. 9.300 Quadratmetern Grundreinigungsfläche.”
Ort der Leistung: Coesfeld🏙️ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-02 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-03-02 10:05:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 59
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Gemeinde Ascheberg
Nationale Registrierungsnummer: 0000
Postanschrift: Bultenstraße 1
Postleitzahl: 59837
Postort: Ascheberg
Region: Coesfeld🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@dekobe.de📧
Telefon: +4969697693800📞 Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E91644666🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E91644666🌏
“Keine Objektbegehung:
Eine institutionalisierte ergo vom Auftraggeber organisierte Objektbegehung ist nicht vorgesehen. Die Leistung und der...”
Keine Objektbegehung:
Eine institutionalisierte ergo vom Auftraggeber organisierte Objektbegehung ist nicht vorgesehen. Die Leistung und der Leistungsumfang sind in den Ausschreibungsunterlagen erschöpfend beschrieben.
Bieterfragen:
Bieterfragen müssen in Textform und ausschließlich über die Vergabeplattform gestellt werden. Rechtzeitig eingegangene Bieterfragen werden bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet. Die Frist, innerhalb der Bieterfragen gestellt werden dürfen, endet am 20. Februar 2026 (10.00 Uhr MEZ)
Hinweispflicht bei Unklarheiten oder Widersprüchen:
Die Bieter haben sich von der Vollständigkeit der ihnen überlassenen Unterlagen zu überzeugen. Bei Unvollständigkeit der Unterlagen haben sie den AG unverzüglich elektronisch darauf hinzuweisen.
Enthalten die EU-Bekanntmachung, die Vergabeunterlagen und/oder die sonstigen Unterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, die das Angebot beeinflussen könnten, so hat der Bieter den AG umgehend darauf hinzuweisen. Gleiches gilt im Hinblick auf eventuell bestehende Widersprüche in den Unterlagen sowie für den Fall, dass der Bieter der Auffassung ist, dass die Unterlagen gegen geltendes Recht verstoßen.
Entsprechende Hinweise hat der Bieter bis Ablauf der Angebotsfrist dem AG über die Vergabeplattform anzuzeigen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Nationale Registrierungsnummer: 0000
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de📧
Fax: 00492514112165 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 023-078696 (2026-01-30)