Die Kliniken der Stadt Köln gGmbH (nachfolgend AG) beabsichtigt im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens die Beschaffung der erforderlichen Leistungen zur Implementierung, Inbetriebnahme und dem Betrieb eines innovativen, ticketlosen Parkraumbewirtschaftungssystems zur effizienten, nutzerfreundlichen und modernen Bewirtschaftung der Parkflächen an den Standorten Merheim, Holweide und Riehl (Amsterdamer Straße), „Parkraum-Digitalisierung /Ticketless Free-Flow-Parking“, einschließlich der hierzu erforderlichen Bauleistungen (Gesamtsystem). Ziel ist es, den Parkvorgang für Besucher, Patienten und Beschäftigte der Kliniken Köln durch den Einsatz eines Systems „Parkraum-Digitalisierung / Ticketless Free Flow-Parking“ zu vereinfachen und gleichzeitig die betriebliche Effizienz zu steigern. Das verfahrensgegenständliche System basiert auf der automatisierten Erfassung von Kfz-Kennzeichen mittels moderner Kameratechnologie und verzichtet vollständig auf physische Parktickets. Die Ein- und Ausfahrt muss barrierefrei, ohne Schranken oder manuelle Interaktion erfolgen, wodurch ein reibungsloser Verkehrsfluss gewährleistet werden soll. Die Abrechnung wird digital, basierend auf der erfassten Parkdauer, vollzogen. Über die anfängliche Festlaufzeit von fünf Jahren hinaus steht der Auftraggeberin eine zweimalige Verlängerungsoption zu. Sie kann durch einseitige schriftliche Erklärung die Laufzeit des Vertrags jeweils um ein Jahr, d.h. bis zu einer maximalen Vertragslaufzeit von 7 Jahren verlängern. Die Auftragnehmerin (nachfolgend AN) soll nach Maßgabe der Vergabeunterlagen einschließlich der (teil-)funktionalen Leistungsbeschreibung mit der Implementierung, Inbetriebnahme und dem Betrieb des Systems „Parkraum-Digitalisierung / Ticketless Free Flow-Parking“ beauftragt werden. Insofern sind nach Maßgabe der (teil-)funktionalen Leistungsbeschreibung von der Projektierung und Planung über die Installation, Inbetriebnahme und den Betrieb einschließlich Support & Service alle erforderlichen Leistungen, insbesondere die erforderlichen Bauleistungen, zu erbringen. In diesem Zusammenhang sind vom Auftragnehmer oder einem von ihm benannten Unterauftragnehmer auch die in der (teil-)funktionalen Leistungsbeschreibung definierten Leistungen „Mahnwesen & Inkasso“ zu erbringen. In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass es im Jahr 2025 je Standort die nachstehende Anzahl an Parkvorgängen gegeben hat: Merheim - 230.103, Holweide - 261.332, Riehl - 127.421.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-03-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-02-23.
Auftragsbekanntmachung (2026-02-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Parkraum-Digitalisierung / Ticketless Free Flow Parking
Referenznummer: S5/03/26
Kurze Beschreibung:
Die Kliniken der Stadt Köln gGmbH (nachfolgend AG) beabsichtigt im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens
die Beschaffung der erforderlichen Leistungen zur Implementierung, Inbetriebnahme und dem Betrieb eines innovativen,
ticketlosen Parkraumbewirtschaftungssystems zur effizienten, nutzerfreundlichen und modernen Bewirtschaftung der
Parkflächen an den Standorten Merheim, Holweide und Riehl (Amsterdamer Straße), „Parkraum-Digitalisierung /Ticketless Free-Flow-Parking“, einschließlich der hierzu erforderlichen Bauleistungen (Gesamtsystem).
Ziel ist es, den Parkvorgang für Besucher, Patienten und Beschäftigte der Kliniken Köln durch den Einsatz eines Systems „Parkraum-Digitalisierung / Ticketless Free Flow-Parking“ zu vereinfachen und gleichzeitig die betriebliche Effizienz zu steigern.
Das verfahrensgegenständliche System basiert auf der automatisierten Erfassung von Kfz-Kennzeichen mittels moderner Kameratechnologie und verzichtet vollständig auf physische Parktickets. Die Ein- und Ausfahrt muss barrierefrei, ohne Schranken oder manuelle Interaktion erfolgen, wodurch ein reibungsloser Verkehrsfluss gewährleistet werden soll. Die Abrechnung wird digital, basierend auf der erfassten Parkdauer, vollzogen.
Über die anfängliche Festlaufzeit von fünf Jahren hinaus steht der Auftraggeberin eine zweimalige Verlängerungsoption zu.
Sie kann durch einseitige schriftliche Erklärung die Laufzeit des Vertrags jeweils um ein Jahr, d.h. bis zu einer maximalen Vertragslaufzeit von 7 Jahren verlängern.
Die Auftragnehmerin (nachfolgend AN) soll nach Maßgabe der Vergabeunterlagen einschließlich der (teil-)funktionalen Leistungsbeschreibung mit der Implementierung, Inbetriebnahme und dem Betrieb des Systems „Parkraum-Digitalisierung / Ticketless Free Flow-Parking“ beauftragt werden.
Insofern sind nach Maßgabe der (teil-)funktionalen Leistungsbeschreibung von der Projektierung und Planung über die Installation, Inbetriebnahme und den Betrieb einschließlich Support & Service alle erforderlichen Leistungen, insbesondere die erforderlichen Bauleistungen, zu erbringen. In diesem Zusammenhang sind vom Auftragnehmer oder einem von ihm benannten Unterauftragnehmer auch die in der (teil-)funktionalen Leistungsbeschreibung definierten Leistungen „Mahnwesen & Inkasso“ zu erbringen.
In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass es im Jahr 2025 je Standort die nachstehende Anzahl an Parkvorgängen gegeben hat: Merheim - 230.103, Holweide - 261.332, Riehl - 127.421.
Die Kliniken der Stadt Köln gGmbH (nachfolgend AG) beabsichtigt im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens
die Beschaffung der erforderlichen Leistungen zur Implementierung, Inbetriebnahme und dem Betrieb eines innovativen,
ticketlosen Parkraumbewirtschaftungssystems zur effizienten, nutzerfreundlichen und modernen Bewirtschaftung der
Parkflächen an den Standorten Merheim, Holweide und Riehl (Amsterdamer Straße), „Parkraum-Digitalisierung /Ticketless Free-Flow-Parking“, einschließlich der hierzu erforderlichen Bauleistungen (Gesamtsystem).
Ziel ist es, den Parkvorgang für Besucher, Patienten und Beschäftigte der Kliniken Köln durch den Einsatz eines Systems „Parkraum-Digitalisierung / Ticketless Free Flow-Parking“ zu vereinfachen und gleichzeitig die betriebliche Effizienz zu steigern.
Das verfahrensgegenständliche System basiert auf der automatisierten Erfassung von Kfz-Kennzeichen mittels moderner Kameratechnologie und verzichtet vollständig auf physische Parktickets. Die Ein- und Ausfahrt muss barrierefrei, ohne Schranken oder manuelle Interaktion erfolgen, wodurch ein reibungsloser Verkehrsfluss gewährleistet werden soll. Die Abrechnung wird digital, basierend auf der erfassten Parkdauer, vollzogen.
Über die anfängliche Festlaufzeit von fünf Jahren hinaus steht der Auftraggeberin eine zweimalige Verlängerungsoption zu.
Sie kann durch einseitige schriftliche Erklärung die Laufzeit des Vertrags jeweils um ein Jahr, d.h. bis zu einer maximalen Vertragslaufzeit von 7 Jahren verlängern.
Die Auftragnehmerin (nachfolgend AN) soll nach Maßgabe der Vergabeunterlagen einschließlich der (teil-)funktionalen Leistungsbeschreibung mit der Implementierung, Inbetriebnahme und dem Betrieb des Systems „Parkraum-Digitalisierung / Ticketless Free Flow-Parking“ beauftragt werden.
Insofern sind nach Maßgabe der (teil-)funktionalen Leistungsbeschreibung von der Projektierung und Planung über die Installation, Inbetriebnahme und den Betrieb einschließlich Support & Service alle erforderlichen Leistungen, insbesondere die erforderlichen Bauleistungen, zu erbringen. In diesem Zusammenhang sind vom Auftragnehmer oder einem von ihm benannten Unterauftragnehmer auch die in der (teil-)funktionalen Leistungsbeschreibung definierten Leistungen „Mahnwesen & Inkasso“ zu erbringen.
In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass es im Jahr 2025 je Standort die nachstehende Anzahl an Parkvorgängen gegeben hat: Merheim - 230.103, Holweide - 261.332, Riehl - 127.421.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Betrieb von Parkplätzen und Parkhäusern📦 Beschreibung
Interne Kennung: df62bdb6-0a7c-46fd-9944-234fc17d30c2
Zusätzliche Informationen:
1. Auskunftsersuchen der Interessenten sind ausschließlich elektronisch
über die E-Vergabeplattform an die AG zu richten. Andere Stellen dürfen
keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich.
2. Weitere Mindestanforderungen an das Angebot:
Die Teilnahme an der durch die AG begleiteten Vor-Ort-Besichtigung der
für die Erbringung der auftragsgegenständlichen Leistungen relevanten Bereiche
der Betriebsgelände der Kliniken der Stadt Köln gGmbH an den Standorten
Merheim, Holweide und Riehl - Amsterdamer Straße ist obligatorisch.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vor-Ort-Besichtigung insbesondere dazu
dient, den Aufwand der Bauleistungen zu ermitteln, der zur Umsetzung des von
Bieter zu Bieter differierenden Systems erforderlich ist. Die Nichtteilnahme an
der Vor-Ort-Besichtigung führt zum Ausschluss des Angebotes vom Vergabeverfahren.
Die Vor-Ort-Besichtigungen werden montags bis freitags vom 02.03.2026 bis 13.03.2026
durchgeführt. Die Vereinbarung eines Termins hat über die E-Vergabeplattform zu
erfolgen. Hierzu haben sich die Interessenten frühzeitig, d.h. möglichst drei Tage vor
dem gewünschten Besichtigungstermin, über den Projektraum des E-Vergabeportals mit
der Vergabestelle in Verbindung zu setzen, um einen Vor-Ort-Besichtigungstermin zu
vereinbaren. Die Bestätigung über die durchgeführte Vor-Ort-Besichtigung ist dem
Angebot beizufügen (Formular Bestätigung über die obligatorische Vor-Ort-Besichtigung, Mindestanforderung).
3. Mit der Erbringung der auftragsgegenständlichen Leistungen ist im Falle der
Zuschlagserteilung auf das Angebot spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen
nach Zugang der Mitteilung über die Zuschlagserteilung zu beginnen.
Die zur zur mangelfreien Implementierung und Inbetriebnahme des Gesamtsystems
erforderlichen Leistungen, einschließlich der erforderlichen und im Angebot
benannten Bauleistungen, sind innerhalb von 90 Tagen nach Zugang der Mitteilung
über die Zuschlagserteilung abnahmereif, d.h. im Wesentlichen mangelfrei,
fertigzustellen.
1. Auskunftsersuchen der Interessenten sind ausschließlich elektronisch
über die E-Vergabeplattform an die AG zu richten. Andere Stellen dürfen
keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich.
2. Weitere Mindestanforderungen an das Angebot:
Die Teilnahme an der durch die AG begleiteten Vor-Ort-Besichtigung der
für die Erbringung der auftragsgegenständlichen Leistungen relevanten Bereiche
der Betriebsgelände der Kliniken der Stadt Köln gGmbH an den Standorten
Merheim, Holweide und Riehl - Amsterdamer Straße ist obligatorisch.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vor-Ort-Besichtigung insbesondere dazu
dient, den Aufwand der Bauleistungen zu ermitteln, der zur Umsetzung des von
Bieter zu Bieter differierenden Systems erforderlich ist. Die Nichtteilnahme an
der Vor-Ort-Besichtigung führt zum Ausschluss des Angebotes vom Vergabeverfahren.
Die Vor-Ort-Besichtigungen werden montags bis freitags vom 02.03.2026 bis 13.03.2026
durchgeführt. Die Vereinbarung eines Termins hat über die E-Vergabeplattform zu
erfolgen. Hierzu haben sich die Interessenten frühzeitig, d.h. möglichst drei Tage vor
dem gewünschten Besichtigungstermin, über den Projektraum des E-Vergabeportals mit
der Vergabestelle in Verbindung zu setzen, um einen Vor-Ort-Besichtigungstermin zu
vereinbaren. Die Bestätigung über die durchgeführte Vor-Ort-Besichtigung ist dem
Angebot beizufügen (Formular Bestätigung über die obligatorische Vor-Ort-Besichtigung, Mindestanforderung).
3. Mit der Erbringung der auftragsgegenständlichen Leistungen ist im Falle der
Zuschlagserteilung auf das Angebot spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen
nach Zugang der Mitteilung über die Zuschlagserteilung zu beginnen.
Die zur zur mangelfreien Implementierung und Inbetriebnahme des Gesamtsystems
erforderlichen Leistungen, einschließlich der erforderlichen und im Angebot
benannten Bauleistungen, sind innerhalb von 90 Tagen nach Zugang der Mitteilung
über die Zuschlagserteilung abnahmereif, d.h. im Wesentlichen mangelfrei,
fertigzustellen.
Postleitzahl: 51067
Stadt: Köln
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Köln, Kreisfreie Stadt
🏙️
Dauer: 5 Jahre
Maximale Verlängerungen: 2
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Über die anfängliche Festlaufzeit von fünf Jahren hinaus steht der Auftraggeberin eine
zweimalige Verlängerungsoption zu. Sie kann durch einseitige schriftliche Erklärung die
Laufzeit des Vertrags jeweils um ein Jahr, d.h. bis zu einer maximalen Vertragslaufzeit
von 7 Jahren verlängern.
Über die anfängliche Festlaufzeit von fünf Jahren hinaus steht der Auftraggeberin eine
zweimalige Verlängerungsoption zu. Sie kann durch einseitige schriftliche Erklärung die
Laufzeit des Vertrags jeweils um ein Jahr, d.h. bis zu einer maximalen Vertragslaufzeit
von 7 Jahren verlängern.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-30 23:59:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-03-19 09:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
[Hinweis: Mangels Wählbarkeit einer der „Eignung zur Berufsausübung“
entsprechenden Kategorie in dem von der Auftraggeberin genutzten
Vergabeportal wurden die nachstehend geforderten Erklärungen und
Nachweise dem Kriterium „Eintragung in das Handelsregister“ zugeordnet.]
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der
Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister. Auflistung und kurze
Beschreibung der Bedingungen:
Die zur Eignung zur Berufsausübung geforderten Erklärungen und Nachweise
sind vom Bieter und bei Bietergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern
vorzulegen. Bedient sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen
Unternehmens (sog. Eignungsleihe), so sind die unter 5.1.9 aufgelistete Erklärung
Allgemeine Unternehmensdarstellung/ Firmenprofil und die Erklärung zum
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gesondert auch vom jeweiligen Eignungsverleiher
beizubringen/ zu erklären und dem Angebot beizufügen.
Geforderte Erklärungen/ Nachweise sind:
1. Allgemeine Unternehmensdarstellung / Firmenprofil, Angaben zur Eintragung in
das Berufs- bzw. Handelsregister oder zu einer gleichwertigen Registrierung bei
einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes,
Angaben zu Einträgen im Gewerbezentralregister oder in ein vergleichbares Register
bei einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder
Herkunftslandes (Formular Allgemeine Unternehmensdarstellung/Firmenprofil),
2. Im Fall einer Bietergemeinschaft Angabe der Mitglieder und des
bevollmächtigten Vertreters; Erklärung gesamtschuldnerischer Haftung;
Angaben zur Aufgabenverteilung und zu den Gründen für die Bildung der
Bietergemeinschaft (Formular Erklärung der Bietergemeinschaft),
3. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach
§§ 123, 124 Abs. 1 GWB und der in § 124 Abs. 2 GWB genannten
Ausschlussgründe sowie denen nach § 5 KorruptionsbG NRW
(Formular Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen);
Hinweis: Maßnahmen des Bieters/ des Mitglieds der Bietergemeinschaft/
des Eignungsverleihers zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sind als
gesonderte Erklärungen mit dem Angebot einzureichen),
4. Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiloG (Formular Erklärung zu § 19 Abs.3 MiLoG),
5. ggf. Erklärung zur Unterauftragsvergabe (Formular Erklärung zur Unterauftragsvergabe),
6. ggf. Erklärung zur Eignungsleihe (Formular Erklärung zur Eignungsleihe),
7. ggf. Verpflichtungserklärung des Eignungsverleihers
(Formular Verpflichtungserklärung des Eignungsverleihers),
8. Erklärung Russland (Formular Erklärung Russland)
9. Erklärung zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (Formular - Erklärung
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz).
Liegen die erforderlichen Erklärungen nicht vor, wird keine Eignung angenommen
und es erfolgt der Ausschluss des Bieter/ der Bietergemeinschaft vom Verfahren.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
[Hinweis: Mangels Wählbarkeit einer der „Eignung zur Berufsausübung“
entsprechenden Kategorie in dem von der Auftraggeberin genutzten
Vergabeportal wurden die nachstehend geforderten Erklärungen und
Nachweise dem Kriterium „Eintragung in das Handelsregister“ zugeordnet.]
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der
Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister. Auflistung und kurze
Beschreibung der Bedingungen:
Die zur Eignung zur Berufsausübung geforderten Erklärungen und Nachweise
sind vom Bieter und bei Bietergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern
vorzulegen. Bedient sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen
Unternehmens (sog. Eignungsleihe), so sind die unter 5.1.9 aufgelistete Erklärung
Allgemeine Unternehmensdarstellung/ Firmenprofil und die Erklärung zum
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gesondert auch vom jeweiligen Eignungsverleiher
beizubringen/ zu erklären und dem Angebot beizufügen.
Geforderte Erklärungen/ Nachweise sind:
1. Allgemeine Unternehmensdarstellung / Firmenprofil, Angaben zur Eintragung in
das Berufs- bzw. Handelsregister oder zu einer gleichwertigen Registrierung bei
einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes,
Angaben zu Einträgen im Gewerbezentralregister oder in ein vergleichbares Register
bei einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder
Herkunftslandes (Formular Allgemeine Unternehmensdarstellung/Firmenprofil),
2. Im Fall einer Bietergemeinschaft Angabe der Mitglieder und des
bevollmächtigten Vertreters; Erklärung gesamtschuldnerischer Haftung;
Angaben zur Aufgabenverteilung und zu den Gründen für die Bildung der
Bietergemeinschaft (Formular Erklärung der Bietergemeinschaft),
3. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach
§§ 123, 124 Abs. 1 GWB und der in § 124 Abs. 2 GWB genannten
Ausschlussgründe sowie denen nach § 5 KorruptionsbG NRW
(Formular Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen);
Hinweis: Maßnahmen des Bieters/ des Mitglieds der Bietergemeinschaft/
des Eignungsverleihers zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sind als
gesonderte Erklärungen mit dem Angebot einzureichen),
4. Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiloG (Formular Erklärung zu § 19 Abs.3 MiLoG),
5. ggf. Erklärung zur Unterauftragsvergabe (Formular Erklärung zur Unterauftragsvergabe),
6. ggf. Erklärung zur Eignungsleihe (Formular Erklärung zur Eignungsleihe),
7. ggf. Verpflichtungserklärung des Eignungsverleihers
(Formular Verpflichtungserklärung des Eignungsverleihers),
8. Erklärung Russland (Formular Erklärung Russland)
9. Erklärung zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (Formular - Erklärung
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz).
Liegen die erforderlichen Erklärungen nicht vor, wird keine Eignung angenommen
und es erfolgt der Ausschluss des Bieter/ der Bietergemeinschaft vom Verfahren.
Eignungskriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
[Hinweis: Mangels Wählbarkeit einer der „Wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit“ entsprechenden Kategorie in dem von der
Auftraggeberin genutzten Vergabeportal wurden die nachstehend geforderten
Erklärungen und Nachweise dem Kriterium „Durchschnittlicher Jahresumsatz“
zugeordnet.]
1. Erklärung über den Gesamtumsatz/ Umsatz mit vergleichbaren Leistungen
der Jahre 2023, 2024 und 2025.
(Formular Erklärung über den Gesamtumsatz/Umsatz mit vergleichbaren
Leistungen).
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
[Hinweis: Mangels Wählbarkeit einer der „Wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit“ entsprechenden Kategorie in dem von der
Auftraggeberin genutzten Vergabeportal wurden die nachstehend geforderten
Erklärungen und Nachweise dem Kriterium „Durchschnittlicher Jahresumsatz“
zugeordnet.]
1. Erklärung über den Gesamtumsatz/ Umsatz mit vergleichbaren Leistungen
der Jahre 2023, 2024 und 2025.
(Formular Erklärung über den Gesamtumsatz/Umsatz mit vergleichbaren
Leistungen).
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
[Hinweis: Mangels Wählbarkeit einer der „Wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit“ entsprechenden Kategorie in dem von der
Auftraggeberin genutzten Vergabeportal wurden die nachstehend
geforderten Erklärungen und Nachweise dem Kriterium
„Berufliche Risikohaftpflichtversicherung“ zugeordnet.]
Die zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit geforderten
Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft
mit dem Angebot vorzulegen. Bedient sich der Bieter/die Bietergemeinschaft
im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines
anderen Unternehmens (sog. Eignungsleihe), so sind die Erklärungen -
soweit sie von dem Eignungsverleiher abzudecken sind - von diesem beizubringen/
zu erklären und dem Angebot beizufügen.
Fehlende Nachweise und Erklärungen können - müssen aber nicht - von der AG
nachgefordert werden. Im Übrigen gilt das insoweit zur Eignung zur
Berufsausübung Ausgeführte.
Geforderte Erklärungen/ Nachweise sind:
1.Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung
(Formular Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung).
Die Deckungssummen für Personenschäden, Sachschäden und
Vermögensschäden müssen mindestens 2.000.000 EUR pro Versicherungsfall
betragen. Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr muss
mindestens das Zweifache der vorbenannten Deckungssummen betragen
(Mindestanforderung).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
1. Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung
(Formular Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung).
Die Deckungssummen für Personenschäden, Sachschäden und
Vermögensschäden müssen mindestens 2.000.000 EUR pro Versicherungsfall
betragen. Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr muss
mindestens das Zweifache der vorbenannten Deckungssummen betragen
(Mindestanforderung).
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
[Hinweis: Mangels Wählbarkeit einer der „Wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit“ entsprechenden Kategorie in dem von der
Auftraggeberin genutzten Vergabeportal wurden die nachstehend
geforderten Erklärungen und Nachweise dem Kriterium
„Berufliche Risikohaftpflichtversicherung“ zugeordnet.]
Die zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit geforderten
Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft
mit dem Angebot vorzulegen. Bedient sich der Bieter/die Bietergemeinschaft
im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines
anderen Unternehmens (sog. Eignungsleihe), so sind die Erklärungen -
soweit sie von dem Eignungsverleiher abzudecken sind - von diesem beizubringen/
zu erklären und dem Angebot beizufügen.
Fehlende Nachweise und Erklärungen können - müssen aber nicht - von der AG
nachgefordert werden. Im Übrigen gilt das insoweit zur Eignung zur
Berufsausübung Ausgeführte.
Geforderte Erklärungen/ Nachweise sind:
1.Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung
(Formular Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung).
Die Deckungssummen für Personenschäden, Sachschäden und
Vermögensschäden müssen mindestens 2.000.000 EUR pro Versicherungsfall
betragen. Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr muss
mindestens das Zweifache der vorbenannten Deckungssummen betragen
(Mindestanforderung).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
1. Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung
(Formular Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung).
Die Deckungssummen für Personenschäden, Sachschäden und
Vermögensschäden müssen mindestens 2.000.000 EUR pro Versicherungsfall
betragen. Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr muss
mindestens das Zweifache der vorbenannten Deckungssummen betragen
(Mindestanforderung).
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
[Hinweis: Mangels Wählbarkeit einer der „Technische und berufliche
Leistungsfähigkeit“ entsprechenden Kategorie in dem von der Auftraggeberin
genutzten Vergabeportal wurden die nachstehenden geforderten Erklärungen
und Nachweise dem Kriterium „Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen“
zugeordnet.]
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit geforderten Erklärungen
und Nachweise sind vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft mit dem Angebot
vorzulegen. Bedient sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft im Hinblick auf
die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens
(sog. Eignungsleihe), so sind die Erklärungen - soweit sie von einem Eignungsverleiher
abzudecken sind - von diesem beizubringen/ zu erklären und dem Angebot beizufügen.
Fehlende Nachweise und Erklärungen können - müssen aber nicht - von der AG
nachgefordert werden. Im Übrigen gilt das insoweit zur Eignung zur Berufsausübung
Aufgeführte.
Geforderte Erklärungen/ Nachweise sind:
1. Erklärung zu den Referenzen über Leistungen, die mit der ausgeschriebenen
Leistung vergleichbar sind, einschließlich u.a. Auftraggeber, Ansprechpartner
des Auftraggebers (Formular Erklärung zu den Referenzen). Es sind mindestens
drei mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzen nachzuweisen.
Vergleichbare Referenzleistungen sind solche,
die kumulativ
• die zur Implementierung und zum Betrieb eines
„Ticketless Free Flow-Parking“-Systems erforderlichen Leistungen,
• einschließlich der Integration digitaler Zahlungsmethoden
(u.a. App oder QR-Code oder Webportal) und
• einen mind. 12-monatigen Echtbetrieb des
„Ticketless Free Flow-Parking“-Systems
erfassen (Mindestanforderung).
wobei mindestens eine Referenzleistung zusätzlich
• die Identifikation kennzeichengebundener Preisgruppen beinhalten muss
(Mindestanforderung).
Die Referenzleistung muss noch nicht in Gänze beendet sein.
Die zur Implementierung des „Ticketless Free Flow-Parking“-Systems
erforderlichen Leistungen sowie der mind. 12-monatige Echtbetrieb des
„Ticketless Free Flow-Parking“-Systems müssen hingegen beendet sein und
dürfen bei Ablauf der Frist zur Abgabe des Angebotes nicht länger
als 3 Jahre zurückliegen (Mindestanforderung).
Der Bieter / Das Mitglied der Bietergemeinschaft / Die Bietergemeinschaft
/ Der Eignungsverleiher muss den Referenzauftrag nicht zwingend
hauptverantwortlich erbracht haben. Die Vorlage eines Referenzauftrags, den
ein Bieter / ein Mitglied der Bietergemeinschaft / eine Bietergemeinschaft /
ein Eignungsverleiher in der Rolle als Unterauftragnehmer erbracht hat, ist
zugelassen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
1. Erklärung zu den Referenzen über Leistungen, die mit der ausgeschriebenen
Leistung vergleichbar sind, einschließlich u.a. Auftraggeber, Ansprechpartner
des Auftraggebers (Formular Erklärung zu den Referenzen).
Es sind mindestens drei mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare
Referenzen nachzuweisen. Vergleichbare Referenzleistungen sind solche,
die kumulativ
• die zur Implementierung und zum Betrieb eines
„Ticketless Free Flow-Parking“-Systems erforderlichen Leistungen,
• einschließlich der Integration digitaler Zahlungsmethoden
(u.a. App oder QR-Code oder Webportal) und
• einen mind. 12-monatigen Echtbetrieb des
„Ticketless Free Flow-Parking“-Systems
erfassen (Mindestanforderung).
wobei mindestens eine Referenzleistung zusätzlich
• die Identifikation kennzeichengebundener Preisgruppen beinhalten
muss (Mindestanforderung).
Die Referenzleistung muss noch nicht in Gänze beendet sein.
Die zur Implementierung des „Ticketless Free Flow-Parking“-Systems
erforderlichen Leistungen sowie der mind. 12-monatige Echtbetrieb des
„Ticketless Free Flow-Parking“-Systems müssen hingegen beendet sein und
dürfen bei Ablauf der Frist zur Abgabe des Angebotes nicht länger als 3 Jahre
zurückliegen (Mindestanforderung).
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
[Hinweis: Mangels Wählbarkeit einer der „Technische und berufliche
Leistungsfähigkeit“ entsprechenden Kategorie in dem von der Auftraggeberin
genutzten Vergabeportal wurden die nachstehenden geforderten Erklärungen
und Nachweise dem Kriterium „Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen“
zugeordnet.]
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit geforderten Erklärungen
und Nachweise sind vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft mit dem Angebot
vorzulegen. Bedient sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft im Hinblick auf
die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens
(sog. Eignungsleihe), so sind die Erklärungen - soweit sie von einem Eignungsverleiher
abzudecken sind - von diesem beizubringen/ zu erklären und dem Angebot beizufügen.
Fehlende Nachweise und Erklärungen können - müssen aber nicht - von der AG
nachgefordert werden. Im Übrigen gilt das insoweit zur Eignung zur Berufsausübung
Aufgeführte.
Geforderte Erklärungen/ Nachweise sind:
1. Erklärung zu den Referenzen über Leistungen, die mit der ausgeschriebenen
Leistung vergleichbar sind, einschließlich u.a. Auftraggeber, Ansprechpartner
des Auftraggebers (Formular Erklärung zu den Referenzen). Es sind mindestens
drei mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzen nachzuweisen.
Vergleichbare Referenzleistungen sind solche,
die kumulativ
• die zur Implementierung und zum Betrieb eines
„Ticketless Free Flow-Parking“-Systems erforderlichen Leistungen,
• einschließlich der Integration digitaler Zahlungsmethoden
(u.a. App oder QR-Code oder Webportal) und
• einen mind. 12-monatigen Echtbetrieb des
„Ticketless Free Flow-Parking“-Systems
erfassen (Mindestanforderung).
wobei mindestens eine Referenzleistung zusätzlich
• die Identifikation kennzeichengebundener Preisgruppen beinhalten muss
(Mindestanforderung).
Die Referenzleistung muss noch nicht in Gänze beendet sein.
Die zur Implementierung des „Ticketless Free Flow-Parking“-Systems
erforderlichen Leistungen sowie der mind. 12-monatige Echtbetrieb des
„Ticketless Free Flow-Parking“-Systems müssen hingegen beendet sein und
dürfen bei Ablauf der Frist zur Abgabe des Angebotes nicht länger
als 3 Jahre zurückliegen (Mindestanforderung).
Der Bieter / Das Mitglied der Bietergemeinschaft / Die Bietergemeinschaft
/ Der Eignungsverleiher muss den Referenzauftrag nicht zwingend
hauptverantwortlich erbracht haben. Die Vorlage eines Referenzauftrags, den
ein Bieter / ein Mitglied der Bietergemeinschaft / eine Bietergemeinschaft /
ein Eignungsverleiher in der Rolle als Unterauftragnehmer erbracht hat, ist
zugelassen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
1. Erklärung zu den Referenzen über Leistungen, die mit der ausgeschriebenen
Leistung vergleichbar sind, einschließlich u.a. Auftraggeber, Ansprechpartner
des Auftraggebers (Formular Erklärung zu den Referenzen).
Es sind mindestens drei mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare
Referenzen nachzuweisen. Vergleichbare Referenzleistungen sind solche,
die kumulativ
• die zur Implementierung und zum Betrieb eines
„Ticketless Free Flow-Parking“-Systems erforderlichen Leistungen,
• einschließlich der Integration digitaler Zahlungsmethoden
(u.a. App oder QR-Code oder Webportal) und
• einen mind. 12-monatigen Echtbetrieb des
„Ticketless Free Flow-Parking“-Systems
erfassen (Mindestanforderung).
wobei mindestens eine Referenzleistung zusätzlich
• die Identifikation kennzeichengebundener Preisgruppen beinhalten
muss (Mindestanforderung).
Die Referenzleistung muss noch nicht in Gänze beendet sein.
Die zur Implementierung des „Ticketless Free Flow-Parking“-Systems
erforderlichen Leistungen sowie der mind. 12-monatige Echtbetrieb des
„Ticketless Free Flow-Parking“-Systems müssen hingegen beendet sein und
dürfen bei Ablauf der Frist zur Abgabe des Angebotes nicht länger als 3 Jahre
zurückliegen (Mindestanforderung).
Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
[Hinweis: Mangels Wählbarkeit einer der „Technische und berufliche
Leistungsfähigkeit“ entsprechenden Kategorie in dem von der Auftraggeberin
genutzten Vergabeportal wurden die nachstehenden geforderten Erklärungen
und Nachweise dem Kriterium „Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität“
zugeordnet.]
1. Erklärung zur technischen Ausstattung und dem Qualitätsmanagement
(Formular Erklärung zur technischen Ausstattung und dem Qualitätsmanagement).
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
[Hinweis: Mangels Wählbarkeit einer der „Technische und berufliche
Leistungsfähigkeit“ entsprechenden Kategorie in dem von der Auftraggeberin
genutzten Vergabeportal wurden die nachstehenden geforderten Erklärungen
und Nachweise dem Kriterium „Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität“
zugeordnet.]
1. Erklärung zur technischen Ausstattung und dem Qualitätsmanagement
(Formular Erklärung zur technischen Ausstattung und dem Qualitätsmanagement).
Eignungskriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
[Hinweis: Mangels Wählbarkeit einer der „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“
entsprechenden Kategorie in dem von der Auftraggeberin genutzten
Vergabeportal wurden die nachstehend geforderten Erklärungen und
Nachweise dem Kriterium „Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten
Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge“ zugeordnet.]
1. Erklärung Mahnwesen & Inkasso einschließlich Erlaubnisse oder
Registrierungen, insbesondere der Registrierung gem. § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 RDG
(Formular Erklärung Mahnwesen & Inkasso)
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
[Hinweis: Mangels Wählbarkeit einer der „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“
entsprechenden Kategorie in dem von der Auftraggeberin genutzten
Vergabeportal wurden die nachstehend geforderten Erklärungen und
Nachweise dem Kriterium „Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten
Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge“ zugeordnet.]
1. Erklärung Mahnwesen & Inkasso einschließlich Erlaubnisse oder
Registrierungen, insbesondere der Registrierung gem. § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 RDG
(Formular Erklärung Mahnwesen & Inkasso)
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Nachweis der Registrierung gem. § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Rechtsdienstleistungsgesetz
Informationen über reservierte Verträge
Die Ausführung des Vertrags ist auf den Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Nationale Registrierungsnummer: e54d5375-dfbf-42fa-931a-003052f51384
Postanschrift: Zeughausstr. 2 – 10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: +49 2211473045📞
Fax: +49 2211472889 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags gem. § 160 GWB ist
insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt
werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von
Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig
ist, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags gem. § 160 GWB ist
insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt
werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von
Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig
ist, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-02-23+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 038-130724 (2026-02-23)
Auftragsbekanntmachung (2026-03-27) Objekt Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
1. Auskunftsersuchen der Interessenten sind ausschließlich elektronisch
über die E-Vergabeplattform an die AG zu richten. Andere Stellen dürfen
keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich.
2. Weitere Mindestanforderungen an das Angebot:
Die Teilnahme an der durch die AG begleiteten Vor-Ort-Besichtigung der
für die Erbringung der auftragsgegenständlichen Leistungen relevanten Bereiche
der Betriebsgelände der Kliniken der Stadt Köln gGmbH an den Standorten
Merheim, Holweide und Riehl - Amsterdamer Straße ist obligatorisch.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vor-Ort-Besichtigung insbesondere dazu
dient, den Aufwand der Bauleistungen zu ermitteln, der zur Umsetzung des von
Bieter zu Bieter differierenden Systems erforderlich ist. Die Nichtteilnahme an
der Vor-Ort-Besichtigung führt zum Ausschluss des Angebotes vom Vergabeverfahren.
Die Vor-Ort-Besichtigungen werden montags bis freitags vom 02.03.2026 bis 07.04.2026
durchgeführt. Die Vereinbarung eines Termins hat über die E-Vergabeplattform zu
erfolgen. Hierzu haben sich die Interessenten frühzeitig, d.h. möglichst drei Tage vor
dem gewünschten Besichtigungstermin, über den Projektraum des E-Vergabeportals mit
der Vergabestelle in Verbindung zu setzen, um einen Vor-Ort-Besichtigungstermin zu
vereinbaren. Die Bestätigung über die durchgeführte Vor-Ort-Besichtigung ist dem
Angebot beizufügen (Formular Bestätigung über die obligatorische Vor-Ort-Besichtigung, Mindestanforderung).
3. Mit der Erbringung der auftragsgegenständlichen Leistungen ist im Falle der
Zuschlagserteilung auf das Angebot spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen
nach Zugang der Mitteilung über die Zuschlagserteilung zu beginnen.
Die zur zur mangelfreien Implementierung und Inbetriebnahme des Gesamtsystems
erforderlichen Leistungen, einschließlich der erforderlichen und im Angebot
benannten Bauleistungen, sind innerhalb von 90 Tagen nach Zugang der Mitteilung
über die Zuschlagserteilung abnahmereif, d.h. im Wesentlichen mangelfrei,
fertigzustellen.
1. Auskunftsersuchen der Interessenten sind ausschließlich elektronisch
über die E-Vergabeplattform an die AG zu richten. Andere Stellen dürfen
keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich.
2. Weitere Mindestanforderungen an das Angebot:
Die Teilnahme an der durch die AG begleiteten Vor-Ort-Besichtigung der
für die Erbringung der auftragsgegenständlichen Leistungen relevanten Bereiche
der Betriebsgelände der Kliniken der Stadt Köln gGmbH an den Standorten
Merheim, Holweide und Riehl - Amsterdamer Straße ist obligatorisch.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vor-Ort-Besichtigung insbesondere dazu
dient, den Aufwand der Bauleistungen zu ermitteln, der zur Umsetzung des von
Bieter zu Bieter differierenden Systems erforderlich ist. Die Nichtteilnahme an
der Vor-Ort-Besichtigung führt zum Ausschluss des Angebotes vom Vergabeverfahren.
Die Vor-Ort-Besichtigungen werden montags bis freitags vom 02.03.2026 bis 07.04.2026
durchgeführt. Die Vereinbarung eines Termins hat über die E-Vergabeplattform zu
erfolgen. Hierzu haben sich die Interessenten frühzeitig, d.h. möglichst drei Tage vor
dem gewünschten Besichtigungstermin, über den Projektraum des E-Vergabeportals mit
der Vergabestelle in Verbindung zu setzen, um einen Vor-Ort-Besichtigungstermin zu
vereinbaren. Die Bestätigung über die durchgeführte Vor-Ort-Besichtigung ist dem
Angebot beizufügen (Formular Bestätigung über die obligatorische Vor-Ort-Besichtigung, Mindestanforderung).
3. Mit der Erbringung der auftragsgegenständlichen Leistungen ist im Falle der
Zuschlagserteilung auf das Angebot spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen
nach Zugang der Mitteilung über die Zuschlagserteilung zu beginnen.
Die zur zur mangelfreien Implementierung und Inbetriebnahme des Gesamtsystems
erforderlichen Leistungen, einschließlich der erforderlichen und im Angebot
benannten Bauleistungen, sind innerhalb von 90 Tagen nach Zugang der Mitteilung
über die Zuschlagserteilung abnahmereif, d.h. im Wesentlichen mangelfrei,
fertigzustellen.
Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-17 09:00:00 📅
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-03-27+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
1) Unter Ziffer 5.1.6 Nr. 2 "Allgemeine Informationen" der EU-Auftragsbekanntmachung
hieß es bislang:
(......) Die Vor-Ort-Besichtigungen werden montags bis freitags vom 02.03.2026 bis
13.03.2026 durchgeführt.
Unter Ziffer 5.1.6. Nr. 2 "Allgemeine Informationen" der EU-Auftragsbekanntmachung
heißt es nunmehr:
(......) Die Vor-Ort-Besichtigungen werden montags bis freitags vom 02.03.2026 bis
07.04.2026 durchgeführt.
Das Formular "Formular Bestätigung Vor-Ort-Besichtigung" sowie die
Verfahrens und Angebotsbedingungen wurden in korrigierter Version zur Verfügung gestellt.
2) Unter Ziffer 5.1.12 "Bedingungen für die Auftragsvergabe" der EU-Auftragsbekanntmachung
hieß es bislang:
Frist für den Eingang der Angebote: 30/03/2026 23:59
Unter Ziffer 5.1.12 "Bedingungen für die Auftragsvergabe" der EU-Auftragsbekanntmachung
heißt es nunmehr:
Frist für den Eingang der Angebote: 17/04/2026 09:00
Das Angebots- sowie das Aufforderungsschreiben wurden in korrigierter Version
zur Verfügung gestellt.
3) Die Leistungsbeschreibung wurde in korrigierter Version zur Verfügung gestellt.
Die Änderungen sind der Anlage "260327_Leistungsbeschreibung_Änderungsversion" zu entnehmen.
1) Unter Ziffer 5.1.6 Nr. 2 "Allgemeine Informationen" der EU-Auftragsbekanntmachung
hieß es bislang:
(......) Die Vor-Ort-Besichtigungen werden montags bis freitags vom 02.03.2026 bis
13.03.2026 durchgeführt.
Unter Ziffer 5.1.6. Nr. 2 "Allgemeine Informationen" der EU-Auftragsbekanntmachung
heißt es nunmehr:
(......) Die Vor-Ort-Besichtigungen werden montags bis freitags vom 02.03.2026 bis
07.04.2026 durchgeführt.
Das Formular "Formular Bestätigung Vor-Ort-Besichtigung" sowie die
Verfahrens und Angebotsbedingungen wurden in korrigierter Version zur Verfügung gestellt.
2) Unter Ziffer 5.1.12 "Bedingungen für die Auftragsvergabe" der EU-Auftragsbekanntmachung
hieß es bislang:
Frist für den Eingang der Angebote: 30/03/2026 23:59
Unter Ziffer 5.1.12 "Bedingungen für die Auftragsvergabe" der EU-Auftragsbekanntmachung
heißt es nunmehr:
Frist für den Eingang der Angebote: 17/04/2026 09:00
Das Angebots- sowie das Aufforderungsschreiben wurden in korrigierter Version
zur Verfügung gestellt.
3) Die Leistungsbeschreibung wurde in korrigierter Version zur Verfügung gestellt.
Die Änderungen sind der Anlage "260327_Leistungsbeschreibung_Änderungsversion" zu entnehmen.
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 2aea10d8-554b-44d4-a0d6-fde535d6f016-01
Quelle: OJS 2026/S 062-217102 (2026-03-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-06-01) Auftragsvergabe Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Alle Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte wurden zurückgezogen oder als unzulässig abgelehnt.
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-06-01+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 104-375557 (2026-06-01)