Parkraumbewirtschaftung PZ 54, 68, 69, 58 und 31

Land Berlin, Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg

Parkraumbewirtschaftung PZ 54, 68, 69, 58 und 31

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-02-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-01-05.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-01-05 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-01-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Parkraumbewirtschaftung PZ 54, 68, 69, 58 und 31
Referenznummer: Ord 12167 OV 2026 VgV
Kurze Beschreibung: Parkraumbewirtschaftung PZ 54, 68, 69, 58 und 31
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Inkassoagenturen 📦
Beschreibung
Interne Kennung: 0
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Reparatur und Wartung von Anlagen 📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Öffentliches Straßenland in Berlin Friedrichshain-Kreuzberg Parkraumbewirtschaftung PZ 54, 68, 69, 58 und 31
Postleitzahl: 10247
Stadt: Berlin Friedrichshain
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-04-01 📅
Datum des Endes: 2029-12-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 3
Weitere Informationen zur Verlängerung:
01.04.2026-31.12.2029 Für die folgenden PZ 54, 68, 69, 58 und 31 beginnt dieser Vertrag wie folgt: • PZ 54 = 01.04.2026 - 31.03.2027 • PZ 68 = 01.06.2026 – 31.05.2027 • PZ 69 = 01.08.2026 – 31.07.2027 • PZ 58 = 01.10.2026 – 30.09.2027 • PZ 31 = 01.12.2026 – 30.11.2027 Es besteht die Möglichkeit, den Vertrag einseitig durch den Auftraggeber dreimal um je ein Jahr zu verlängern, längstens jedoch je Parkraumzone wie folgt: • PZ 54 bis maximal 31.12.2029 • PZ 68 bis maximal 30.09.2027 • PZ 69 bis maximal 30.09.2027 • PZ 58 bis maximal 30.09.2027 • PZ 31 bis maximal 31.12.2029
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Vergabekriterien
Preis
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Regelung für den Fall des Ausfalls des Auftragnehmers infolge der Kündigung aus wichtigem Grund, einvernehmlicher Vertragsaufhebung oder Insolvenz durch den Auftraggeber entsprechend § 132 Abs. 2 Nr. 4 a) i. V. m. § 132 Abs. 2 Nummer 1 GWB Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung aus wichtigem Grund, einvernehmlicher Vertragsaufhebung oder Insolvenz ausfällt, ist der Auftraggeber entsprechend § 132 Abs. 2 Nr. 4 a) GWB berechtigt, die verbleibende Leistung den übrigen geeigneten Bietern in der Reihenfolge des Ergebnisses der Bewertung der Angebote in diesem Vergabeverfahren, beginnend mit dem Zweitplatzierten, anzutragen. Die Dienstleistungen des Auftragnehmers dürfen nicht mit Leiharbeiter*innen und Minijobber*innen durchgeführt werden.
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Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-02-09 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-02-09 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 59 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen
Eröffnungstermin: 2026-02-09 10:00:00 📅
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-02-03 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Nachforderung Erklärungen und Nachweis
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Folgende Nachweise / Angaben / Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen: -Organisationsbeschreibung für den Bereich Technik und Inkasso -Musterentwürfe der monatlichen Abrechnung Bewirtschaftung und Technik - Verknüpfung/Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen - Gesellschafterliste - Betriebshaftpflichtversicherung (nach Zuschlagserteilung) -Referenzliste unter Angabe: Art der ausgeführten Arbeiten, Auftragsvolumen, Auftraggeber, -ausführliche Darstellung im Umgang mit Informationen des Herstellers zu den Ersatzteilen und deren Preisen mit Angaben zum Personenkreis - Vorlage einer gültigen Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für öffentliche Aufträge (ULV) oder in eine Präqualifizierungsdatenbank (PQ) Falls hier keine Eintragungen vorhanden sind, müssen folgende Einzelnachweise (je max. 1 Jahr alt) mit dem Angebot eingereicht werden, soweit zutreffend: - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers - Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), insbesondere im Hinblick auf die Abgabe von Erklärungen. Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 30.000 € für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister (Bundeskartellamt) durchführen. Hinweise zur Einhaltung restriktiver Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine. Der AN wird zur Abdeckung von Schäden dazu verpflichtet, eine Versicherung mindestens in Höhe von EUR 1,5 Mio. pro Personenschaden und EUR 250.000,- pro Sachschadensfall, jedoch mit höchstens EUR 1,75 Mio. pro Jahr abzuschließen. Diese Versicherung ist nach Zuschlagserteilung innerhalb von 2 Wochen dem AG vorzulegen. Die Dienstleistungen des Auftragnehmers dürfen nicht mit Leiharbeiter*innen und Minijobber*innen durchgeführt werden.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Land Berlin, Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg
Nationale Registrierungsnummer: +49 03902984621
Abteilung: Diverse Abteilungen BA Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postanschrift: Frankfurter Allee 35-37
Postleitzahl: 10247
Postort: Berlin
Region: Berlin 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
E-Mail: zentralevergabestelle@ba-fk.berlin.de 📧
Telefon: +49 03902984621 📞
Fax: +49 0390298714621 📠
URL: https://www.berlin.de/vergabeplattform 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/201607 🌏
Teilnahme-URL: https://www.meinauftrag.rib.de 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.meinauftrag.rib.de 🌏
Name: https://www.meinauftrag.rib.de
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Abteilung: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin Luther Straße 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de 📧
Telefon: +49 0390138316 📞
Fax: +49 0390137613 📠
URL: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/ 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-01-08+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 005-008480 (2026-01-05)