Gegenstand des Vertrages ist die Koordinierung, Durchführung, Vergütung und Abrechnung von Patientenfahrten in Form von a) Einzelfahrten (Abrechnung über Besetzt-Km) b) Sammel-/Rundfahrten (Rücktransport und Abholung von Patienten/Abrechnung über gefahrene Kilometer) c) Stadtfahrten oder auch Sonderfahrten Wartezeiten und Leerfahrten werden nicht vergütet. Beförderungen die im Rahmen einer Direktverlegung von einem Krankenhaus in die Rehaklinik erfolgen sind nicht Bestandteil dieses Rahmenvertrags. Im Jahr 2025 wurden insgesamt für die Klinik 482 Patientenbeförderungen (An- und Abreisen, inkl. Sammelbeförderung) mit einer Gesamtkilometerzahl von 147.249 km durchgeführt. Die Sammelbeförderungen überwiegend anteilig deutlich, das Verhältnis bewegte sich ca. bei 70 % zu 30%. Die Patientenbeförderungen erfolgen generell bedarfsabhängig. Die genannten Werte stellen somit lediglich den Bedarf der Klinik aus dem Jahr 2025 dar. Die genaue Anzahl an Beförderungen als auch die Gesamtkilometeranzahl kann sowohl nach oben als auch nach unten abweichen. Für den Vertragszeitraum rechnet die Klinik mit einer Gesamtkilometerzahl von ca. 150.000km pro Jahr, wobei ca. 33 % der Gesamtkilometerzahl (50.000km) über die Besetzt-km und ca. 67 % (100.000km) über die Rundfahrt-km kalkuliert werden. Eine Abrufverpflichtung besteht nicht. Es ist ein maximales Auftragsvolumen in Bezug auf die Kilometerleistung festgelegt. Danach darf die maximale Kilometerleistung (Gesamtvolumen während der Vertragslaufzeit) 750.000 km nicht überschreiten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet zu melden, wenn 80 % des maximalen Volumens abgerufen wurden. Die Meldung erfolgt gegenüber der Knappschafts-Klinik Bad Driburg. Im Rahmen von Interkurrenten Erkrankungen oder ähnlichen Fallkonstellationen kann es erforderlich sein, die Patienten vom Bahnhof abzuholen oder zu anderen Ärzten zu transportieren, daher wird eine Stadtpauschale bis 10 km Umkreis der Knappschafts-Klinik abgeschlossen. Außerdem werden Sonderfahrten beispielsweise Botenfahrten ohne Patienten (z.B. Laborfahrten) durch die Knappschafts-Klinik abgerufen. Diese Pauschale wird nach Beauftragung zu den in Punkt 6 a) Pos. 3 genannten Konditionen abgerufen. Im Jahr 2025 betrugen die Anzahl dieser Kurzstreckenfahrten 566.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-04-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-03-05.
Auftragsbekanntmachung (2026-03-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Patientenbeförderung Bad Driburg
Referenznummer: 2.548.110
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vertrages ist die Koordinierung, Durchführung, Vergütung und Abrechnung von Patientenfahrten in Form von
a) Einzelfahrten (Abrechnung über Besetzt-Km)
b) Sammel-/Rundfahrten (Rücktransport und Abholung von Patienten/Abrechnung über gefahrene Kilometer)
c) Stadtfahrten oder auch Sonderfahrten
Wartezeiten und Leerfahrten werden nicht vergütet.
Beförderungen die im Rahmen einer Direktverlegung von einem Krankenhaus in die Rehaklinik erfolgen sind nicht Bestandteil dieses Rahmenvertrags.
Im Jahr 2025 wurden insgesamt für die Klinik 482 Patientenbeförderungen (An- und Abreisen, inkl. Sammelbeförderung) mit einer Gesamtkilometerzahl von 147.249 km durchgeführt. Die Sammelbeförderungen überwiegend anteilig deutlich, das Verhältnis bewegte sich ca. bei 70 % zu 30%.
Die Patientenbeförderungen erfolgen generell bedarfsabhängig. Die genannten Werte stellen somit lediglich den Bedarf der Klinik aus dem Jahr 2025 dar. Die genaue Anzahl an Beförderungen als auch die Gesamtkilometeranzahl kann sowohl nach oben als auch nach unten abweichen.
Für den Vertragszeitraum rechnet die Klinik mit einer Gesamtkilometerzahl von ca. 150.000km pro Jahr, wobei ca. 33 % der Gesamtkilometerzahl (50.000km) über die Besetzt-km und ca. 67 % (100.000km) über die Rundfahrt-km kalkuliert werden.
Eine Abrufverpflichtung besteht nicht. Es ist ein maximales Auftragsvolumen in Bezug auf die Kilometerleistung festgelegt. Danach darf die maximale Kilometerleistung (Gesamtvolumen während der Vertragslaufzeit) 750.000 km nicht überschreiten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet zu melden, wenn 80 % des maximalen Volumens abgerufen wurden. Die Meldung erfolgt gegenüber der Knappschafts-Klinik Bad Driburg.
Im Rahmen von Interkurrenten Erkrankungen oder ähnlichen Fallkonstellationen kann es erforderlich sein, die Patienten vom Bahnhof abzuholen oder zu anderen Ärzten zu transportieren, daher wird eine Stadtpauschale bis 10 km Umkreis der Knappschafts-Klinik abgeschlossen. Außerdem werden Sonderfahrten beispielsweise Botenfahrten ohne Patienten (z.B. Laborfahrten) durch die Knappschafts-Klinik abgerufen. Diese Pauschale wird nach Beauftragung zu den in Punkt 6 a) Pos. 3 genannten Konditionen abgerufen. Im Jahr 2025 betrugen die Anzahl dieser Kurzstreckenfahrten 566.
Gegenstand des Vertrages ist die Koordinierung, Durchführung, Vergütung und Abrechnung von Patientenfahrten in Form von
a) Einzelfahrten (Abrechnung über Besetzt-Km)
b) Sammel-/Rundfahrten (Rücktransport und Abholung von Patienten/Abrechnung über gefahrene Kilometer)
c) Stadtfahrten oder auch Sonderfahrten
Wartezeiten und Leerfahrten werden nicht vergütet.
Beförderungen die im Rahmen einer Direktverlegung von einem Krankenhaus in die Rehaklinik erfolgen sind nicht Bestandteil dieses Rahmenvertrags.
Im Jahr 2025 wurden insgesamt für die Klinik 482 Patientenbeförderungen (An- und Abreisen, inkl. Sammelbeförderung) mit einer Gesamtkilometerzahl von 147.249 km durchgeführt. Die Sammelbeförderungen überwiegend anteilig deutlich, das Verhältnis bewegte sich ca. bei 70 % zu 30%.
Die Patientenbeförderungen erfolgen generell bedarfsabhängig. Die genannten Werte stellen somit lediglich den Bedarf der Klinik aus dem Jahr 2025 dar. Die genaue Anzahl an Beförderungen als auch die Gesamtkilometeranzahl kann sowohl nach oben als auch nach unten abweichen.
Für den Vertragszeitraum rechnet die Klinik mit einer Gesamtkilometerzahl von ca. 150.000km pro Jahr, wobei ca. 33 % der Gesamtkilometerzahl (50.000km) über die Besetzt-km und ca. 67 % (100.000km) über die Rundfahrt-km kalkuliert werden.
Eine Abrufverpflichtung besteht nicht. Es ist ein maximales Auftragsvolumen in Bezug auf die Kilometerleistung festgelegt. Danach darf die maximale Kilometerleistung (Gesamtvolumen während der Vertragslaufzeit) 750.000 km nicht überschreiten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet zu melden, wenn 80 % des maximalen Volumens abgerufen wurden. Die Meldung erfolgt gegenüber der Knappschafts-Klinik Bad Driburg.
Im Rahmen von Interkurrenten Erkrankungen oder ähnlichen Fallkonstellationen kann es erforderlich sein, die Patienten vom Bahnhof abzuholen oder zu anderen Ärzten zu transportieren, daher wird eine Stadtpauschale bis 10 km Umkreis der Knappschafts-Klinik abgeschlossen. Außerdem werden Sonderfahrten beispielsweise Botenfahrten ohne Patienten (z.B. Laborfahrten) durch die Knappschafts-Klinik abgerufen. Diese Pauschale wird nach Beauftragung zu den in Punkt 6 a) Pos. 3 genannten Konditionen abgerufen. Im Jahr 2025 betrugen die Anzahl dieser Kurzstreckenfahrten 566.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Bedarfspersonenbeförderung📦 Beschreibung
Interne Kennung: 2.548.110
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand des Vertrages ist die Koordinierung, Durchführung, Vergütung und Abrechnung von Patientenfahrten in Form von
a) Einzelfahrten (Abrechnung über Besetzt-Km)
b) Sammel-/Rundfahrten (Rücktransport und Abholung von Patienten/Abrechnung über gefahrene Kilometer)
c) Stadtfahrten oder auch Sonderfahrten
Wartezeiten und Leerfahrten werden nicht vergütet.
Beförderungen die im Rahmen einer Direktverlegung von einem Krankenhaus in die Rehaklinik erfolgen sind nicht Bestandteil dieses Rahmenvertrags.
Im Jahr 2025 wurden insgesamt für die Klinik 482 Patientenbeförderungen (An- und Abreisen, inkl. Sammelbeförderung) mit einer Gesamtkilometerzahl von 147.249 km durchgeführt. Die Sammelbeförderungen überwiegend anteilig deutlich, das Verhältnis bewegte sich ca. bei 70 % zu 30%.
Die Patientenbeförderungen erfolgen generell bedarfsabhängig. Die genannten Werte stellen somit lediglich den Bedarf der Klinik aus dem Jahr 2025 dar. Die genaue Anzahl an Beförderungen als auch die Gesamtkilometeranzahl kann sowohl nach oben als auch nach unten abweichen.
Für den Vertragszeitraum rechnet die Klinik mit einer Gesamtkilometerzahl von ca. 150.000km pro Jahr, wobei ca. 33 % der Gesamtkilometerzahl (50.000km) über die Besetzt-km und ca. 67 % (100.000km) über die Rundfahrt-km kalkuliert werden.
Gegenstand des Vertrages ist die Koordinierung, Durchführung, Vergütung und Abrechnung von Patientenfahrten in Form von
a) Einzelfahrten (Abrechnung über Besetzt-Km)
b) Sammel-/Rundfahrten (Rücktransport und Abholung von Patienten/Abrechnung über gefahrene Kilometer)
c) Stadtfahrten oder auch Sonderfahrten
Wartezeiten und Leerfahrten werden nicht vergütet.
Beförderungen die im Rahmen einer Direktverlegung von einem Krankenhaus in die Rehaklinik erfolgen sind nicht Bestandteil dieses Rahmenvertrags.
Im Jahr 2025 wurden insgesamt für die Klinik 482 Patientenbeförderungen (An- und Abreisen, inkl. Sammelbeförderung) mit einer Gesamtkilometerzahl von 147.249 km durchgeführt. Die Sammelbeförderungen überwiegend anteilig deutlich, das Verhältnis bewegte sich ca. bei 70 % zu 30%.
Die Patientenbeförderungen erfolgen generell bedarfsabhängig. Die genannten Werte stellen somit lediglich den Bedarf der Klinik aus dem Jahr 2025 dar. Die genaue Anzahl an Beförderungen als auch die Gesamtkilometeranzahl kann sowohl nach oben als auch nach unten abweichen.
Für den Vertragszeitraum rechnet die Klinik mit einer Gesamtkilometerzahl von ca. 150.000km pro Jahr, wobei ca. 33 % der Gesamtkilometerzahl (50.000km) über die Besetzt-km und ca. 67 % (100.000km) über die Rundfahrt-km kalkuliert werden.
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Höxter
🏙️ Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000 Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Knappschafts-Klinik
Georg-Nave-Str. 28
33014 Bad Driburg
Postanschrift: Georg-Nave-Str. 28
Postleitzahl: 33014
Stadt: Bad Driburg
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-08 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2 Monate Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Falls Bieter Erklärungen und Nachweise bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorlegen, kann die KBS diese gemäß §56 Abs. 2 VgV unter Beachtung des Gleichbehandlungs und Transparenzgrundsatzes bis zum Ablauf der im Nachforderungsschreiben bestimmten Nachfrist nachfordern. Gemäß § 56 Absatz 3 VgV gilt dies grundsätzlich nicht für wesentliche Preisangaben und andere leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen. Ein Anspruch seitens der Bieter auf Nachforderung von Unterlagen durch die Auftraggeberin besteht nicht.
Falls Bieter Erklärungen und Nachweise bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorlegen, kann die KBS diese gemäß §56 Abs. 2 VgV unter Beachtung des Gleichbehandlungs und Transparenzgrundsatzes bis zum Ablauf der im Nachforderungsschreiben bestimmten Nachfrist nachfordern. Gemäß § 56 Absatz 3 VgV gilt dies grundsätzlich nicht für wesentliche Preisangaben und andere leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen. Ein Anspruch seitens der Bieter auf Nachforderung von Unterlagen durch die Auftraggeberin besteht nicht.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
- die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 2)
- die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung zum EUSanktionspaket gegen Russland (Anlage 3)
- die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenterklärung zum Mindestlohn (Anlage 4)
Beschreibung:
Zwecks Überprüfung der Einhaltung u.a. des § 1 Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz- MiLog) fordert die KBS für den Bewerber, der einen Zuschlag erhalten soll, beim Bundeskartellamt eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister an.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
- die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 2)
- die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung zum EUSanktionspaket gegen Russland (Anlage 3)
- die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenterklärung zum Mindestlohn (Anlage 4)
Beschreibung:
Zwecks Überprüfung der Einhaltung u.a. des § 1 Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz- MiLog) fordert die KBS für den Bewerber, der einen Zuschlag erhalten soll, beim Bundeskartellamt eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister an.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
- die den Vergabeunterlagen beigefügte Referenzliste (Anlage 6)
Beschreibung:
Der Bieter hat mindestens einer Referenz vergleichbarer Aufträge (im Hinblick auf Art und Umfang) ab 2023 nachzuweisen.
Dem Angebot ist eine Kopie der gültigen Genehmigungsurkunde nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) beizufügen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
- die den Vergabeunterlagen beigefügte Referenzliste (Anlage 6)
Beschreibung:
Der Bieter hat mindestens einer Referenz vergleichbarer Aufträge (im Hinblick auf Art und Umfang) ab 2023 nachzuweisen.
Dem Angebot ist eine Kopie der gültigen Genehmigungsurkunde nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) beizufügen.
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es ist die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 2) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: Liegt nicht vor
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228 94990📞
Fax: +49 228 9499400 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Etwaige Verfahrensrügen sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach insbesondere unzulässig, soweit erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt werden oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der KBS, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Etwaige Verfahrensrügen sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach insbesondere unzulässig, soweit erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt werden oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der KBS, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-03-05+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 046-157332 (2026-03-05)