Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Weitere Nachweise / Unterlagen, die mit dem Angebot einzureichen sind:
Referenzen für vergleichbare Bauleistungen:
Referenzen mit Vorlage der Referenzbescheinigung (VHB FB 444) oder gleichwertiger Referenzbescheinigungen
Es sind Referenzbescheinigungen des Bieters bzw. der für die Leistung vorgesehene Nachunternehmer vorzulegen.
Hinweis: Bei präqualifizierten Firmen wird die Eignung anhand der im PQ-Verzeichnis hinterlegten Referenzen geprüft. Sollten die dort hinterlegten Referenzen den hier geforderten, projektspezifischen Anforderungen nicht entsprechen, müssen präqualifizierte Bieter zusätzlich geeignete Referenzen einreichen.
Allgemeine Angaben zu Referenzbescheinigungen
Die Referenzbescheinigungen müssen folgende Angaben enthalten:
- Referenzgeber (Bauherr/Auftraggeber) oder dessen Vertretung (falls die Referenzbescheinigung im Auftrag des Bauherrn/Auftraggebers von einem Dritten (z.B. Architekt) erstellt wird) mit Namen (Angabe der juristischen Person), Anschrift, Ansprechpartner und dessen Position bzw. Firmenzugehörigkeit, Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse.
- Bezeichnung des Bauvorhabens
- Ausgeführte Leistung bei Gewerkebündelung z.B. erweiterter Rohbau oder Generalunternehmer, ansonsten Angabe der Einzelleistungen (Gewerke)
- Ort der Ausführung (Ort/Straße)
- Ausführungszeit (Monat/Jahr) Baubeginn und Fertigstellung
- Vertragliche Bindung des Referenznehmers: Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner oder Nachunternehmer
- Leistungsbereiche entsprechend Anlage 2 der Leitlinie zur Durchführung des PQ-Verfahrens (
https://www.pq-verein.de/downloads/) auf die sich die Referenz bezieht
- Art der Baumaßnahme: Neubau, Umbau oder Denkmal
- Bestätigung des Referenzgebers über die auftragsgemäße Ausführung der Leistungen einschließlich ggf. Feststellungen, die während der Abwicklung gemacht wurden, wie
- Verstöße gegen Obliegenheiten und Pflichten gemäß § 4 Abs. 2 VOB/B
- die Einhaltung der Vertragsfristen wurde schriftlich angemahnt
- wiederholte Aufforderung zur Mängelbeseitigung während der Bauausführung
- dem Auftragnehmer wurde schriftlich Kündigung angedroht
- die Abnahme wurde wegen wesentlicher Mängel vorübergehend verweigert
- wiederholte Aufforderung zur Vervollständigung der Rechnungsunterlagen
- Die Schlussrechnung musste durch den Auftraggeber erstellt werden.
- ggf. andere.
Folgende Angaben sind bei Referenzbescheinigungen für einzelne Bauleistungen erforderlich:
- Stichwortartige Benennung des im eigenen Betrieb erbrachten maßgeblichen Leistungsumfangs unter Angabe der ausgeführten Mengen (z. B. m³, m², m, St, kg, t)
- Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten eigenen Arbeitnehmer
- Stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen
- Auftragswerts der ausgeführten einzelnen Bauleistungen in Euro netto.
1. Referenzbescheinigungen für einzelne Bauleistungen Neubau
Es sind Referenzbescheinigungen für die folgende erbrachte einzelne Bauleistung nachzuweisen (bei Nachunternehmereinsatz ist dessen Eignung für die jeweilige Leistung durch entsprechende Referenzbescheinigungen nachzuweisen). Die Fertigstellung der Leistungen muss in den letzten fünf Kalenderjahren erfolgt sein.
1.1 Naturwerksteinarbeiten für Fassaden.