Zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und des ordnungsgemäßen Dienstbetriebs werden für mehrere Dienststellen des Bayerischen Landesamts für Umwelt dauerhaft Pforten‑, Bewachungs- und Kontrolldienste benötigt. Die Leistungen umfassen insbesondere den Pfortendienst mit Besucher- und Lieferantenkontrolle, die Überwachung der Zugänge und Außenbereiche, planmäßige Kontroll- und Schließrunden sowie die Umsetzung objektspezifischer Sicherheitsvorgaben der Dienststellen. Ziel ist es, durch fachgerecht organisierte und zuverlässig ausgeführte Sicherheitsdienste einen geordneten Zutritts- und Sicherheitsbetrieb zu gewährleisten und den Schutz von Personen, Gebäuden und Anlagen sicherzustellen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-04-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-02-26.
Auftragsbekanntmachung (2026-02-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Pforten-, Bewachungs- und Kontrolldienste für Dienststellen des Bayerischen Landesamts für Umwelt
Referenznummer: 2025000535
Kurze Beschreibung:
“Zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und des ordnungsgemäßen Dienstbetriebs werden für mehrere Dienststellen des Bayerischen Landesamts für Umwelt dauerhaft...”
Kurze Beschreibung
Zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und des ordnungsgemäßen Dienstbetriebs werden für mehrere Dienststellen des Bayerischen Landesamts für Umwelt dauerhaft Pforten‑, Bewachungs- und Kontrolldienste benötigt. Die Leistungen umfassen insbesondere den Pfortendienst mit Besucher- und Lieferantenkontrolle, die Überwachung der Zugänge und Außenbereiche, planmäßige Kontroll- und Schließrunden sowie die Umsetzung objektspezifischer Sicherheitsvorgaben der Dienststellen. Ziel ist es, durch fachgerecht organisierte und zuverlässig ausgeführte Sicherheitsdienste einen geordneten Zutritts- und Sicherheitsbetrieb zu gewährleisten und den Schutz von Personen, Gebäuden und Anlagen sicherzustellen.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Bewachungsdienste📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 3
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Pforten- und Bewachungsdienst Dienststelle Augsburg”
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#(SME = Small and Medium Enterprises)”
Ort der Leistung: Augsburg, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-07-01 📅
Datum des Endes: 2030-06-30 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Pforten- und Bewachungsdienst Dienststelle Hof”
Ort der Leistung: Hof, Kreisfreie Stadt🏙️ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Schließ‑ und Kontrolldienste Dienststelle Kulmbach”
Ort der Leistung: Kulmbach🏙️ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-14 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 77
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Erbringen Sie als Unternehmen seit mindestens 2 Jahren ununterbrochen Leistungen im Bereich Objektbewachung und/oder Pfortendienst?
Steht bei Problemen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erbringen Sie als Unternehmen seit mindestens 2 Jahren ununterbrochen Leistungen im Bereich Objektbewachung und/oder Pfortendienst?
Steht bei Problemen etc. innerhalb von spätestens 2 Stunden ein entscheidungs- und weisungsbefugter Objektleiter vor Ort zur Verfügung?
Können Sie im Bedarfsfall umgehend mindestens zwei qualifizierte Reserve-, Unterstützungs- oder Ersatzkräfte bereitstellen?
Stellen Sie dem eingesetzten Personal mindestens ein Kommunikationssystem (z. B. Mobiltelefon oder Sprechfunkgerät) zur Verfügung?
Verwenden Sie für unser Objekt ein Wächterkontrollsystem im Stand der Technik (z. B. elektronisches Magnetstreifensystem, OWKS oder vergleichbar)?
Verfügen Sie über eine Notrufzentrale, die ganztägig 24 Stunden, 7 Tage die Woche besetzt ist?
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Bitte nennen Sie mindestens eine vergleichbare Referenz (Objektbewachung/Pfortendienst innerhalb der letzten 3 Jahre, täglich ≥ 2 Kräfte, Laufzeit ≥ 12 Monate):”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bitte nennen Sie mindestens eine vergleichbare Referenz (Objektbewachung/Pfortendienst innerhalb der letzten 3 Jahre, täglich ≥ 2 Kräfte, Laufzeit ≥ 12 Monate):
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Werden Ihre eingesetzten Mitarbeiter in Bezug auf die auftragspezifischen Aufgaben mindestens einmal jährlich geschult, unterwiesen oder weitergebildet?”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Verfügt Ihr Unternehmen über eine gültige behördliche Erlaubnis zur Führung eines Bewachungsgewerbes gemäß § 34a der Gewerbeordnung (GewO), oder ist...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Verfügt Ihr Unternehmen über eine gültige behördliche Erlaubnis zur Führung eines Bewachungsgewerbes gemäß § 34a der Gewerbeordnung (GewO), oder ist sichergestellt, dass diese spätestens vor Vertragsbeginn (01.07.2026) vorgelegt werden kann?
Kann die Leitung des Unternehmens oder die mit der Leitung einer Zweigniederlassung beauftragte Person die Sachkunde nach § 34a Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 GewO, eine Befreiung nach § 12 oder § 23 Bewachungsverordnung (BewachV) oder eine gleichwertige Befähigung nachweisen, oder ist sichergestellt, dass ein entsprechender Nachweis spätestens vor Vertragsbeginn (01.07.2026) vorgelegt werden kann?
Verfügt das für die Leistungserbringung vorgesehene Bewachungspersonal jeweils über die Sachkundeprüfung nach § 34a Abs. 1a Satz 2 GewO, eine Befreiung nach § 12 oder § 23 Bewachungsverordnung (BewachV) oder einen gleichwertigen, durch die Industrie- und Handelskammer (IHK) rechtlich anerkannten Nachweis, oder ist sichergestellt, dass die entsprechenden Nachweise für sämtliche eingesetzten Mitarbeiter spätestens vor Vertragsbeginn (01.07.2026) vorgelegt werden können?
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Soweit Ihr Unternehmen für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, sind dem Auftraggeber die Versicherungsnachweise gem. Vertragsbedingungen vor...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Soweit Ihr Unternehmen für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, sind dem Auftraggeber die Versicherungsnachweise gem. Vertragsbedingungen vor Vertragsbeginn (01.07.2026) vorzulegen.
“Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch auf der eVergabe-Plattform www.auftraege.bayern.de zur Verfügung.
Dort können nach kostenloser...”
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch auf der eVergabe-Plattform www.auftraege.bayern.de zur Verfügung.
Dort können nach kostenloser Registrierung die kompletten Vergabeunterlagen eingesehen und bearbeitet werden.
Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.auftraege.bayern.de zu erstellen und einzureichen. Angebote werden ausschließlich elektronisch via Vergabeplattform akzeptiert.
Hier ist eine kostenlose Registrierung für das Verfahren sowie die Bearbeitung und Abgabe des Angebotes möglich.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z4, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de, zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 041-138751 (2026-02-26)