Pilotprojekt „Beratungsgutscheine Gesundheitswirtschaft Asien“ der Exportinitiative Gesundheitswirtschaft (EXGW) und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) 2026
Die Exportinitiative Gesundheitswirtschaft (EXGW) gehört zum Exportförderungsangebot des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) und steht unter der Dachmarke „Mittelstand Global“. Germany Trade & Invest (GTAI) setzt die Exportinitiative im Auftrag des Ministeriums um. EXGW unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) und Start-Ups bei der Erschließung von Auslandsmärkten, um die hohe internationale Nachfrage nach Gesundheitsprodukten und -dienstleistungen zu befriedigen. Dabei arbeitet die Exportinitiative eng mit allen relevanten Akteuren der Außenwirtschaft sowie Fachverbänden der Gesundheitsbranche zusammen. EXGW liefert fundierte Marktinformationen, unterstützt mit gezieltem Auslandsmarketing und Kontakten zu internationalen Partnern. Im Fokus stehen dabei die Bereiche Arzneimittel, Medizintechnik, medizinische Biotechnologie und digitale Gesundheitslösungen. An diese Aufgabe anknüpfend bereitet EXGW gemeinsam mit dem BMWE und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) das Pilotprojekt Beratungsgutscheine Gesundheitswirtschaft Asien vor, das gezielt Beratungsleistungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Start-ups der industriellen Gesundheitswirtschaft (iGW) fördert. Bei der vorliegenden Maßnahme handelt es sich um eine projektbezogene Fördermaßnahme. Das Pilotprojekt setzt auf eine zunächst zeitlich begrenzte Förderung von Beratungsleistungen in drei ausgewählten Märkten: Indien, Indonesien und Vietnam. Kern des Pilotprojektes ist es deutschen KMUs und Start-ups der industriellen Gesundheitswirtschaft Beratung durch qualifizierte Beratungsunternehmen zu ermöglichen, mit dem Ziel den Zugang und die Erschließung zu diesen wachstumsstarken Märkten zu verbessern. Das Pilotprojekt ist zunächst auf drei Jahre ab Laufzeitbeginn ausgerichtet. Für die Projektumsetzung gelten die Vorgaben der Allgemeinen Bedingungen für die Durchführung (ABD) des Pilotprojektes Beratungsgutscheine Gesundheitswirtschaft Asien im Rahmen der Exportinitiative Gesundheitswirtschaft (EXGW) des BMWE (Anlage 1) sowie die beigefügte Leistungsbeschreibung (Anlage 2).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-04-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-03-19.
Auftragsbekanntmachung (2026-03-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Pilotprojekt „Beratungsgutscheine Gesundheitswirtschaft Asien“ der Exportinitiative Gesundheitswirtschaft (EXGW) und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) 2026
Referenznummer: 414-06010301-2026 BGG
Kurze Beschreibung:
“Die Exportinitiative Gesundheitswirtschaft (EXGW) gehört zum Exportförderungsangebot des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) und steht...”
Kurze Beschreibung
Die Exportinitiative Gesundheitswirtschaft (EXGW) gehört zum Exportförderungsangebot des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) und steht unter der Dachmarke „Mittelstand Global“. Germany Trade & Invest (GTAI) setzt die Exportinitiative im Auftrag des Ministeriums um. EXGW unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) und Start-Ups bei der Erschließung von Auslandsmärkten, um die hohe internationale Nachfrage nach Gesundheitsprodukten und -dienstleistungen zu befriedigen. Dabei arbeitet die Exportinitiative eng mit allen relevanten Akteuren der Außenwirtschaft sowie Fachverbänden der Gesundheitsbranche zusammen. EXGW liefert fundierte Marktinformationen, unterstützt mit gezieltem Auslandsmarketing und Kontakten zu internationalen Partnern. Im Fokus stehen dabei die Bereiche Arzneimittel, Medizintechnik, medizinische Biotechnologie und digitale Gesundheitslösungen.
An diese Aufgabe anknüpfend bereitet EXGW gemeinsam mit dem BMWE und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) das Pilotprojekt Beratungsgutscheine Gesundheitswirtschaft Asien vor, das gezielt Beratungsleistungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Start-ups der industriellen Gesundheitswirtschaft (iGW) fördert. Bei der vorliegenden Maßnahme handelt es sich um eine projektbezogene Fördermaßnahme. Das Pilotprojekt setzt auf eine zunächst zeitlich begrenzte Förderung von Beratungsleistungen in drei ausgewählten Märkten: Indien, Indonesien und Vietnam. Kern des Pilotprojektes ist es deutschen KMUs und Start-ups der industriellen Gesundheitswirtschaft Beratung durch qualifizierte Beratungsunternehmen zu ermöglichen, mit dem Ziel den Zugang und die Erschließung zu diesen wachstumsstarken Märkten zu verbessern. Das Pilotprojekt ist zunächst auf drei Jahre ab Laufzeitbeginn ausgerichtet.
Für die Projektumsetzung gelten die Vorgaben der Allgemeinen Bedingungen für die Durchführung (ABD) des Pilotprojektes Beratungsgutscheine Gesundheitswirtschaft Asien im Rahmen der Exportinitiative Gesundheitswirtschaft (EXGW) des BMWE (Anlage 1) sowie die beigefügte Leistungsbeschreibung (Anlage 2).
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 6
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 6
Die in den Leitfäden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
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Zusätzliche Informationen:
“Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer”
Ort der Leistung: Main-Taunus-Kreis🏙️
Dauer: 36 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Es besteht die Option die Rahmenvereinbarung, im gegenseitigen Einvernehmen zwischen EXGW, BAFA, BMWE und Dienstleister, um weitere 12 Monate zu verlängern.” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Umsetzungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Zielland: Indien
Branche: Medizintechnik
Möglicher Veranstaltungsort: offen
Möglicher Termin: 2026 - 2029
Geschätzte Anzahl der Beratungen:...”
Beschreibung der Beschaffung
Zielland: Indien
Branche: Medizintechnik
Möglicher Veranstaltungsort: offen
Möglicher Termin: 2026 - 2029
Geschätzte Anzahl der Beratungen: 13
Maximale Anzahl der Beratungen: 16
Die in den Leitfäden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Die in den Leitfäden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0005
6️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Zielland: Vietnam
Branche: Medizintechnik
Möglicher Veranstaltungsort: offen
Möglicher Termin: 2026 - 2029
Geschätzte Anzahl der Beratungen:...”
Beschreibung der Beschaffung
Zielland: Vietnam
Branche: Medizintechnik
Möglicher Veranstaltungsort: offen
Möglicher Termin: 2026 - 2029
Geschätzte Anzahl der Beratungen: 9
Maximale Anzahl der Beratungen: 11
Die in den Leitfäden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0006
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-21 23:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-04-22 07:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“- Erklärung über Anzahl der insgesamt derzeit Beschäftigter, sowie die Anzahl der davon als freie Mitarbeiter beschäftigten Personen
- Formfreie...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
- Erklärung über Anzahl der insgesamt derzeit Beschäftigter, sowie die Anzahl der davon als freie Mitarbeiter beschäftigten Personen
- Formfreie Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei (3) Geschäftsjahre sowie über die Umsatzentwicklung im laufenden Geschäftsjahr, aufgeteilt nach Geschäftsfeldern.
- Formfreie Eigenerklärung über maximal zehn (10) Referenzen des Bieters / der Bietergemeinschaft über ausgeführte vergleichbare Projekte der letzten drei (3) Jahre in Form einer Liste, unter Angabe des Auftragsgegenstands, des Nettoauftragswerts oder der Einordnung des Nettoauftragswerts (z.B. > 50 T €; > 100 T€ und > 500 T€ oder ähnlich grobe Einordnung), des Leistungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Leistungsempfängers
- Ausbildungsnachweise und Nachweise von guten deutschen Sprachkenntnissen (B1 Niveau) für die Programmdurchführung in Deutschland, von englischen Sprachkenntnissen (C1 Niveau) und ausreichenden Fremdsprachenkenntnissen für die Umsetzung der Projektphasen im Zielland der für das Projekt vorgesehenen Projektleitung und Projektmitarbeitenden
- Nachweis über das Profil der Projektleitung (akademischer Abschluss sowie / bzw. über eine mindestens 5-jährige Erfahrung im Bereich der Export- und Marktberatung und Branchenkenntnisse zu den Schwerpunkten des Leistungsgegenstandes)
- Erklärung, dass die Projektleitung während der Laufzeit des Projekts in nicht mehr als maximal sechs (6) weiteren vergleichbaren Projekten zeitgleich als Projektleitung oder für andere Aufgaben zeitgleich mit einer vergleichbaren Arbeitsbelastung eingesetzt wird sowie Erklärung, dass die Projektleitung für das Projekt auf noch zumindest einen weiteren, fest angestellten Beschäftigten zugreifen kann
“Es handelt sich um ein ausschließlich elektronisches Vergabeverfahren, bei der die Angebotsabgabe über die Vergabeplattform des Bundes erfolgt; hierzu...”
Es handelt sich um ein ausschließlich elektronisches Vergabeverfahren, bei der die Angebotsabgabe über die Vergabeplattform des Bundes erfolgt; hierzu bedarf es der Registrierung. Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf „www. evergabe-online.de“ zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistent (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen, die e-VergabeApp (Crypto Client) zur sicheren Verschlüsselung von Angebots- und Teilnahmedateien, sowie weitere über die Vergabeplattform des Bundes bereitgestellten elektronischen Werkzeuge. Die zur Einreichung verwendeten Verschlüsselungs-, Signatur- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der zugelassenen Webanwendung und Clients und erfüllen die Anforderungen an Sicherheit und Nachvollziehbarkeit gemäß § 11 Abs. 2 und 4 VgV. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Die Vergabeunterlagen können gemäß § 41 Abs. 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Diese sind unter folgendem Link, ohne Registrierung, abrufbar: www.evergabe-online.de.
Telefonischen Support zur e-Vergabe-Plattform des BMI leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist.
Grundsätzlich ist die Einreichung des Angebots in Textform gem. § 126b BGB ausreichend. Nebenangebote werden nicht zugelassen. Eine Präsentation des Angebots bleibt bei Bedarf vorbehalten.
Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein. Dies gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr.
Die vollständigen Angebotsunterlagen für jedes Los sind in einem Unterordner zusammenzufassen. Der Unterordner für das jeweilige Los ist folgendermaßen zu beschriften: BGG_NrLos_NameFirma.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 022894990
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228-94990📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggebende einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggebende einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit
- der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn (10) Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden,
- Mehr als fünfzehn (15) Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksamer Zuschlag kann erst fünfzehn (15) Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn (10) Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerbenden durch den öffentlichen Auftraggebeenden über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs (6) Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit dreißig (30) Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 057-196538 (2026-03-19)