Pilotprojekt „Beratungsgutscheine Gesundheitswirtschaft Asien“ der Exportinitiative Gesundheitswirtschaft (EXGW) und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) 2026

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Die Exportinitiative Gesundheitswirtschaft (EXGW) gehört zum Exportförderungsangebot des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) und steht unter der Dachmarke „Mittelstand Global“. Germany Trade & Invest (GTAI) setzt die Exportinitiative im Auftrag des Ministeriums um. EXGW unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) und Start-Ups bei der Erschließung von Auslandsmärkten, um die hohe internationale Nachfrage nach Gesundheitsprodukten und -dienstleistungen zu befriedigen. Dabei arbeitet die Exportinitiative eng mit allen relevanten Akteuren der Außenwirtschaft sowie Fachverbänden der Gesundheitsbranche zusammen. EXGW liefert fundierte Marktinformationen, unterstützt mit gezieltem Auslandsmarketing und Kontakten zu internationalen Partnern. Im Fokus stehen dabei die Bereiche Arzneimittel, Medizintechnik, medizinische Biotechnologie und digitale Gesundheitslösungen. An diese Aufgabe anknüpfend bereitet EXGW gemeinsam mit dem BMWE und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) das Pilotprojekt Beratungsgutscheine Gesundheitswirtschaft Asien vor, das gezielt Beratungsleistungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Start-ups der industriellen Gesundheitswirtschaft (iGW) fördert. Bei der vorliegenden Maßnahme handelt es sich um eine projektbezogene Fördermaßnahme. Das Pilotprojekt setzt auf eine zunächst zeitlich begrenzte Förderung von Beratungsleistungen in drei ausgewählten Märkten: Indien, Indonesien und Vietnam. Kern des Pilotprojektes ist es deutschen KMUs und Start-ups der industriellen Gesundheitswirtschaft Beratung durch qualifizierte Beratungsunternehmen zu ermöglichen, mit dem Ziel den Zugang und die Erschließung zu diesen wachstumsstarken Märkten zu verbessern. Das Pilotprojekt ist zunächst auf drei Jahre ab Laufzeitbeginn ausgerichtet. Für die Projektumsetzung gelten die Vorgaben der Allgemeinen Bedingungen für die Durchführung (ABD) des Pilotprojektes Beratungsgutscheine Gesundheitswirtschaft Asien im Rahmen der Exportinitiative Gesundheitswirtschaft (EXGW) des BMWE (Anlage 1) sowie die beigefügte Leistungsbeschreibung (Anlage 2).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-04-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-03-19.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-03-19 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-03-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Pilotprojekt „Beratungsgutscheine Gesundheitswirtschaft Asien“ der Exportinitiative Gesundheitswirtschaft (EXGW) und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) 2026
Referenznummer: 414-06010301-2026 BGG
Kurze Beschreibung:
Die Exportinitiative Gesundheitswirtschaft (EXGW) gehört zum Exportförderungsangebot des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) und steht unter der Dachmarke „Mittelstand Global“. Germany Trade & Invest (GTAI) setzt die Exportinitiative im Auftrag des Ministeriums um. EXGW unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) und Start-Ups bei der Erschließung von Auslandsmärkten, um die hohe internationale Nachfrage nach Gesundheitsprodukten und -dienstleistungen zu befriedigen. Dabei arbeitet die Exportinitiative eng mit allen relevanten Akteuren der Außenwirtschaft sowie Fachverbänden der Gesundheitsbranche zusammen. EXGW liefert fundierte Marktinformationen, unterstützt mit gezieltem Auslandsmarketing und Kontakten zu internationalen Partnern. Im Fokus stehen dabei die Bereiche Arzneimittel, Medizintechnik, medizinische Biotechnologie und digitale Gesundheitslösungen. An diese Aufgabe anknüpfend bereitet EXGW gemeinsam mit dem BMWE und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) das Pilotprojekt Beratungsgutscheine Gesundheitswirtschaft Asien vor, das gezielt Beratungsleistungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Start-ups der industriellen Gesundheitswirtschaft (iGW) fördert. Bei der vorliegenden Maßnahme handelt es sich um eine projektbezogene Fördermaßnahme. Das Pilotprojekt setzt auf eine zunächst zeitlich begrenzte Förderung von Beratungsleistungen in drei ausgewählten Märkten: Indien, Indonesien und Vietnam. Kern des Pilotprojektes ist es deutschen KMUs und Start-ups der industriellen Gesundheitswirtschaft Beratung durch qualifizierte Beratungsunternehmen zu ermöglichen, mit dem Ziel den Zugang und die Erschließung zu diesen wachstumsstarken Märkten zu verbessern. Das Pilotprojekt ist zunächst auf drei Jahre ab Laufzeitbeginn ausgerichtet. Für die Projektumsetzung gelten die Vorgaben der Allgemeinen Bedingungen für die Durchführung (ABD) des Pilotprojektes Beratungsgutscheine Gesundheitswirtschaft Asien im Rahmen der Exportinitiative Gesundheitswirtschaft (EXGW) des BMWE (Anlage 1) sowie die beigefügte Leistungsbeschreibung (Anlage 2).
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung 📦
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 6
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 6

1️⃣
Interne Kennung: 414-06010301-2026 BGG, Los 1
Titel: Los 1 - Indien mit Branchenschwerpunkt Biotech / Pharma Förderung von individuellen Beratungsleistungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Start-ups der industriellen Gesundheitswirtschaft (iGW) in Indien mit Branchenschwerpunkt Biotech / Pharma
Beschreibung der Beschaffung:
Zielland: Indien Branche: Biotech / Pharma Möglicher Veranstaltungsort: offen Möglicher Termin: 2026 - 2029 Geschätzte Anzahl der Beratungen: 12 Maximale Anzahl der Beratungen: 14 Die in den Leitfäden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
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Zusätzliche Informationen: Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen der allgemeinen öffentlichen Verwaltung 📦
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Main-Taunus-Kreis 🏙️
Dauer: 36 Monate
Maximale Verlängerungen: 1
Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen:
Es besteht die Option die Rahmenvereinbarung, im gegenseitigen Einvernehmen zwischen EXGW, BAFA, BMWE und Dienstleister, um weitere 12 Monate zu verlängern.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Umsetzungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Preis
Preis (Gewichtung): 30
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

2️⃣
Interne Kennung: 414-06010301-2026 BGG, Los 2
Titel: Los 2 - Indien mit Branchenschwerpunkt Medizintechnik (inkl. Digital Health) Förderung von individuellen Beratungsleistungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Start-ups der industriellen Gesundheitswirtschaft (iGW) in Indien mit Branchenschwerpunkt Medizintechnik (inkl. Digital Health)
Beschreibung der Beschaffung:
Zielland: Indien Branche: Medizintechnik Möglicher Veranstaltungsort: offen Möglicher Termin: 2026 - 2029 Geschätzte Anzahl der Beratungen: 13 Maximale Anzahl der Beratungen: 16 Die in den Leitfäden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
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Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002

3️⃣
Interne Kennung: 414-06010301-2026 BGG, Los 3
Titel: Los 3 - Indonesien mit Branchenschwerpunkt Biotech / Pharma Förderung von individuellen Beratungsleistungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Start-ups der industriellen Gesundheitswirtschaft (iGW) in Indonesien mit Branchenschwerpunkt Biotech / Pharma
Beschreibung der Beschaffung:
Zielland: Indonesien Branche: Biotech / Pharma Möglicher Veranstaltungsort: offen Möglicher Termin: 2026 - 2029 Geschätzte Anzahl der Beratungen: 4 Maximale Anzahl der Beratungen: 6 Die in den Leitfäden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
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Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003

4️⃣
Interne Kennung: 414-06010301-2026 BGG, Los 4
Titel: Los 4 - Indonesien mit Branchenschwerpunkt Medizintechnik (inkl. Digital Health) Förderung von individuellen Beratungsleistungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Start-ups der industriellen Gesundheitswirtschaft (iGW) in Indonesien mit Branchenschwerpunkt Medizintechnik (inkl. Digital Health)
Beschreibung der Beschaffung:
Zielland: Indonesien Branche: Medizintechnik Möglicher Veranstaltungsort: offen Möglicher Termin: 2026 - 2029 Geschätzte Anzahl der Beratungen: 6 Maximale Anzahl der Beratungen: 8 Die in den Leitfäden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
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Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004

5️⃣
Interne Kennung: 414-06010301-2026 BGG, Los 5
Titel: Los 5 - Vietnam mit Branchenschwerpunkt Biotech / Pharma Förderung von individuellen Beratungsleistungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Start-ups der industriellen Gesundheitswirtschaft (iGW) in Vietnam mit Branchenschwerpunkt Biotech / Pharma
Beschreibung der Beschaffung:
Zielland: Vietnam Branche: Biotech / Pharma Möglicher Veranstaltungsort: offen Möglicher Termin: 2026 - 2029 Geschätzte Anzahl der Beratungen: 7 Maximale Anzahl der Beratungen: 9 Die in den Leitfäden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
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Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0005

6️⃣
Interne Kennung: 414-06010301-2026 BGG, Los 6
Titel: Los 6 - Vietnam mit Branchenschwerpunkt Medizintechnik (inkl. Digital Health) Förderung von individuellen Beratungsleistungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Start-ups der industriellen Gesundheitswirtschaft (iGW) in Vietnam mit Branchenschwerpunkt Medizintechnik (inkl. Digital Health)
Beschreibung der Beschaffung:
Zielland: Vietnam Branche: Medizintechnik Möglicher Veranstaltungsort: offen Möglicher Termin: 2026 - 2029 Geschätzte Anzahl der Beratungen: 9 Maximale Anzahl der Beratungen: 11 Die in den Leitfäden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
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Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0006

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-21 23:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-04-22 07:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2 Monate
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2026-04-22 07:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
Nach §56 Abs. 2 VgV können unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachgefordert werden. Nicht nachgefordert werden können leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen.
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Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
- Erklärung über Anzahl der insgesamt derzeit Beschäftigter, sowie die Anzahl der davon als freie Mitarbeiter beschäftigten Personen - Formfreie Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei (3) Geschäftsjahre sowie über die Umsatzentwicklung im laufenden Geschäftsjahr, aufgeteilt nach Geschäftsfeldern. - Formfreie Eigenerklärung über maximal zehn (10) Referenzen des Bieters / der Bietergemeinschaft über ausgeführte vergleichbare Projekte der letzten drei (3) Jahre in Form einer Liste, unter Angabe des Auftragsgegenstands, des Nettoauftragswerts oder der Einordnung des Nettoauftragswerts (z.B. > 50 T €; > 100 T€ und > 500 T€ oder ähnlich grobe Einordnung), des Leistungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Leistungsempfängers - Ausbildungsnachweise und Nachweise von guten deutschen Sprachkenntnissen (B1 Niveau) für die Programmdurchführung in Deutschland, von englischen Sprachkenntnissen (C1 Niveau) und ausreichenden Fremdsprachenkenntnissen für die Umsetzung der Projektphasen im Zielland der für das Projekt vorgesehenen Projektleitung und Projektmitarbeitenden - Nachweis über das Profil der Projektleitung (akademischer Abschluss sowie / bzw. über eine mindestens 5-jährige Erfahrung im Bereich der Export- und Marktberatung und Branchenkenntnisse zu den Schwerpunkten des Leistungsgegenstandes) - Erklärung, dass die Projektleitung während der Laufzeit des Projekts in nicht mehr als maximal sechs (6) weiteren vergleichbaren Projekten zeitgleich als Projektleitung oder für andere Aufgaben zeitgleich mit einer vergleichbaren Arbeitsbelastung eingesetzt wird sowie Erklärung, dass die Projektleitung für das Projekt auf noch zumindest einen weiteren, fest angestellten Beschäftigten zugreifen kann
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Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Vorlage der Eigenerklärung Russland (Erklärung bzgl. Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 2022/576) bezüglich der restriktiven Maßnahmen der EU im Zusammenhang mit der Verhaltensweise Russlands zur Destabilisierung in der Ukraine. Vorlage einer Erklärung gem. § 123 Abs. 1-4 und § 124 Abs. 1 und 2 GWB, dass keiner der in §§ 123 und 124 GWB genannten Ausschlussgründe vorliegt. Hierzu zählen insbesondere: • strafrechtliche Verurteilungen gemäß § 123 GWB, • Verstöße gegen arbeits-, sozialversicherungs- oder steuerrechtliche Pflichten, • Insolvenz oder Liquidation, • sonstige schwere berufliche Verfehlungen, • wettbewerbsverzerrendes Verhalten oder Interessenkonflikte, insbesondere aus früherer Beratungstätigkeit. Bei Bieter- oder Bewerbergemeinschaften ist für die Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen jeder einzelne Teilnehmer maßgeblich. Die entsprechenden Eigenerklärungen sind für sämtliche Mitglieder der Gemeinschaft getrennt abzugeben. Sollte bei einem oder mehreren Teilnehmern ein Ausschlusstatbestand gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen, ist dies in einer gesonderten Anlage unter Angabe des betroffenen Teilnehmers zu erläutern. Gleichzeitig ist darzulegen, warum eine Teilnahme an dem Vergabeverfahren trotz des Ausschlussgrundes zulässig sein soll (z. B. durch Selbstreinigung gemäß § 125 GWB). Das Datenblatt ist vollständig auszufüllen, da seit dem 01.06.2022 eine Abfragepflicht im Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt gemäß § 6 Abs. 1 WRegG für den Auftraggebenden besteht. Die Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung und dient der Prüfung etwaiger Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB. Eine unvollständige oder fehlerhafte Angabe kann gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Das Angebot muss den Anforderungen des Vergaberechts uneingeschränkt entsprechen. Entspricht ein Angebot diesen Anforderungen nicht, so wird es vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Vergabestelle verweist hier ausdrücklich auf die Ausschlussgründe des § 57 Abs. 1 VgV. Zu beachten ist insbesondere, dass bereits die Beifügung der Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen durch den Bietenden eine Änderung der Vergabeunterlagen i. S. d. § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV und somit einen Ausschlussgrund darstellen kann. Im Falle der Angebotsabgabe durch eine Arbeitsgemeinschaft (Bietergemeinschaft) ist im Angebot anzugeben: die Mitglieder der Bietergemeinschaft, deren Rechtsform, sowie ein bevollmächtigter Vertreter zur rechtsverbindlichen Vertretung gegenüber der Vergabestelle und zur Durchführung des Vertrags. Sofern eine dieser Angaben im Angebot fehlt, ist sie spätestens vor Zuschlagserteilung auf Anforderung der Vergabestelle nachzureichen. Andernfalls kann der Ausschluss gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV erfolgen. Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein. Dies gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr. Nicht form- und fristgerecht eingehende Angebote finden bei der Auswertung keine Berücksichtigung. Vorlage einer Erklärung nach - § 19 Abs. 3 MiLoG, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach Abs. 1 nicht vorliegen, - § 21 Abs. 3 AEntG, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach Abs. 1 nicht vorliegen. Hinweis: Die Abgabe unzutreffender oder fehlender Eigenerklärungen kann zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Nationale Registrierungsnummer: 991-01692-22
Abteilung: Referat 414
Postleitzahl: 65760
Postort: Eschborn
Region: Main-Taunus-Kreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Referat 414
E-Mail: mep@bafa.bund.de 📧
Telefon: 000 📞
URL: http://www.bafa.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=847018 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=847018 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Es handelt sich um ein ausschließlich elektronisches Vergabeverfahren, bei der die Angebotsabgabe über die Vergabeplattform des Bundes erfolgt; hierzu bedarf es der Registrierung. Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf „www. evergabe-online.de“ zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistent (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen, die e-VergabeApp (Crypto Client) zur sicheren Verschlüsselung von Angebots- und Teilnahmedateien, sowie weitere über die Vergabeplattform des Bundes bereitgestellten elektronischen Werkzeuge. Die zur Einreichung verwendeten Verschlüsselungs-, Signatur- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der zugelassenen Webanwendung und Clients und erfüllen die Anforderungen an Sicherheit und Nachvollziehbarkeit gemäß § 11 Abs. 2 und 4 VgV. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit. Die Vergabeunterlagen können gemäß § 41 Abs. 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Diese sind unter folgendem Link, ohne Registrierung, abrufbar: www.evergabe-online.de. Telefonischen Support zur e-Vergabe-Plattform des BMI leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist. Grundsätzlich ist die Einreichung des Angebots in Textform gem. § 126b BGB ausreichend. Nebenangebote werden nicht zugelassen. Eine Präsentation des Angebots bleibt bei Bedarf vorbehalten. Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein. Dies gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr. Die vollständigen Angebotsunterlagen für jedes Los sind in einem Unterordner zusammenzufassen. Der Unterordner für das jeweilige Los ist folgendermaßen zu beschriften: BGG_NrLos_NameFirma.
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 022894990
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 228-94990 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggebende einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit - der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn (10) Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden, - Mehr als fünfzehn (15) Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksamer Zuschlag kann erst fünfzehn (15) Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn (10) Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerbenden durch den öffentlichen Auftraggebeenden über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs (6) Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit dreißig (30) Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-03-19+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 057-196538 (2026-03-19)