Planungsleistungen 2026 und Ingenieurtechnische Projektbegleitung 2026-2028 für den Bau/Rückbau von Grundwassermessstellen des hydrologischen Landesmessnetzes
Die Maßnahme dient der schrittweisen Umsetzung der vorliegenden "Aktualisierung der Messnetzkonzeption Grundwasserstand im Land Brandenburg 2009/2010". Auf dieser Grundlage sind für den Bereich W12 (Regionalbereich Süd) im Ergebnis von Funktionsüberprüfungen an Grundwassermessstellen (GWM) Neubauten/Ersatzneubauten von GWM (Feuerlöschbrunnen (FL), Wirtschaftsbrunnen (WBr), Beobachtungsrohre) mit teilweise anschließendem Rückbau der Altmessstellen in den Landkreisen Elbe-Elster, Oberspreewald Lausitz, Dahme-Spreewald und Spree-Neiße vorgesehen. Durch Alterserscheinungen und gravierende technische Mängel ist die Funktionsfähigkeit der Grundwassermessstellen im Landesmessnetz mit einer Standzeit > 30 Jahren oft nicht mehr gegeben und durch Regenerierung nicht mehr zu beseitigen. Die rechtlichen Grundlagen sind in den Regelungen des §126 Abs.4 BbgWG begründet. Die ermittelten gewässerkundlichen Daten an den Grundwassermessstellen bilden die Grundlage für landesweite Aussagen zur Entwicklung der Grundwasserverhältnisse und damit des Grundwasserdargebots und der -bilanzierung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-03-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-02-11.
Auftragsbekanntmachung (2026-02-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Planungsleistungen 2026 und Ingenieurtechnische Projektbegleitung 2026-2028 für den Bau/Rückbau von Grundwassermessstellen des hydrologischen Landesmessnetzes
Referenznummer: VB-26-018
Kurze Beschreibung:
“Die Maßnahme dient der schrittweisen Umsetzung der vorliegenden "Aktualisierung der Messnetzkonzeption Grundwasserstand im Land Brandenburg 2009/2010". Auf...”
Kurze Beschreibung
Die Maßnahme dient der schrittweisen Umsetzung der vorliegenden "Aktualisierung der Messnetzkonzeption Grundwasserstand im Land Brandenburg 2009/2010". Auf dieser Grundlage sind für den Bereich W12 (Regionalbereich Süd) im Ergebnis von Funktionsüberprüfungen an Grundwassermessstellen (GWM) Neubauten/Ersatzneubauten von GWM (Feuerlöschbrunnen (FL), Wirtschaftsbrunnen (WBr), Beobachtungsrohre) mit teilweise anschließendem Rückbau der Altmessstellen in den Landkreisen Elbe-Elster, Oberspreewald Lausitz, Dahme-Spreewald und Spree-Neiße vorgesehen. Durch Alterserscheinungen und gravierende technische Mängel ist die Funktionsfähigkeit der Grundwassermessstellen im Landesmessnetz mit einer Standzeit > 30 Jahren oft nicht mehr gegeben und durch Regenerierung nicht mehr zu beseitigen. Die rechtlichen Grundlagen sind in den Regelungen des §126 Abs.4 BbgWG begründet. Die ermittelten gewässerkundlichen Daten an den Grundwassermessstellen bilden die Grundlage für landesweite Aussagen zur Entwicklung der Grundwasserverhältnisse und damit des Grundwasserdargebots und der -bilanzierung.
In den Jahren 2026 - 2028 sollen im Arbeitsgebiet des Regionalbereiches Süd (Referat W12) 57 Grundwassermessstellen neu errichtet werden (56 Ersatzneubohrungen und 1 reine Neubohrung (Verdichtung)). In diesem Zusammenhang sollen gleichzeitig 30 Altmessstellen zurückgebaut werden. Drei weitere Grundwassermessstellen sollen zusätzlich und ausschließlich zurückgebaut werden. In Vorbereitung der Bauleistungen im Zeitraum 2026 - 2028 soll für 58 Standorte (Zielstellung: öffentliche Flächen ohne Nutzungsentschädigung) ein Angebot für die Leistungsphasen 1-6 nach HOAI, für den Abschluss der Gestattungsverträge, Klärung der Erlaubnis für die Befahrung der Flächen mit den Flächeneigentümern, die Abfrage von Leitungsauskünften, der Anzeige beim LBGR, der Unteren Wasserbehörde, dem Forstamt (Antrag auf Waldumwandlungsgenehmigung) sowie der Prüfung der Kampfmittelbelastung abgegeben werden. Falls erforderlich, sind Genehmigungen bei der Unteren Naturschutzbehörde und der Unteren Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde der Landkreise und dem Landesbetrieb Forst einzuholen. Zusätzlich zum Angebot für die Leistungsphasen 1-6, soll auch die Leistungsphase 7 mitberücksichtigt werden. Die hierbei im Vordergrund stehende Mitwirkung bei der Vergabe, soll gemeinsam in enger Absprache mit dem Auftraggeber erfolgen. Die voraussichtlichen Endteufen und Ausbaudaten der neu zu errichtenden Messstellen werden anhand der angetroffenen Schichtenfolge, bzw. nach den Ergebnissen der Vorortinterpretation der geophysikalischen Vermessung des offenen Bohrlochs konkretisiert. Der endgültige Ausbau der Grundwassermessstellen (insbesondere Filterbereich) erfolgt erst nach operativer Rücksprache mit dem Auftraggeber (AG). Für diese Arbeiten ist die Leistungsphase 8 nach HOAI (Bauoberleitung), zuzüglich der besonderen Leistungen, wie bspw. die örtliche Bauüberwachung einschließlich der Dokumentation, erforderlich. Zusätzlich erfolgen innerhalb der Vertragsleistungen, die Stratifizierung der Bohrungen und die Aufnahme der Schichtenverzeichnisse im SEP-Format, inklusive der Stamm- und Ausbaudaten.
“Im Zuge der im Anschluss an die Planungsleistung durchzuführenden Baumaßnahmen ist der Eingriff in die Landschaft auf ein Minimum zu reduzieren und die...”
Beschreibung
Im Zuge der im Anschluss an die Planungsleistung durchzuführenden Baumaßnahmen ist der Eingriff in die Landschaft auf ein Minimum zu reduzieren und die damit im Vorfeld durch das Planungsbüro abzufragenden Forderungen bei den Umweltbehörden der Landkreise einzuholen und umzusetzen.
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Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Gefördertes soziales Ziel: Faire Arbeitsbedingungen
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Abweichend vom Haupterfüllungsort, an dem das Leistungsergebnis zu übergeben ist, sind die Standorte der Grundwassermessstellen als Anhang in den...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Abweichend vom Haupterfüllungsort, an dem das Leistungsergebnis zu übergeben ist, sind die Standorte der Grundwassermessstellen als Anhang in den Vergabeunterlagen beigefügt.
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Ort der Leistung: Cottbus, Kreisfreie Stadt🏙️
Dauer: 6 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“- Keine optionalen Leistungen -” Informationen zu elektronischen Katalogen
Die Angebote müssen in Form von elektronischen Katalogen eingereicht werden oder einen elektronischen Katalog enthalten
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Angebotsqualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Terminvorschläge
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Beschreibung
Postanschrift: Von-Schön-Straße 7
Postleitzahl: 03050
Stadt: Cottbus
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
“Das offene Verfahren ist gemäß § 119 Abs. 2 GWB, § 14 Abs. 2 VgV eines der Regelverfahren für die Vergabe öffentlicher Aufträge oberhalb der Schwellenwerte....”
Zentrale Elemente des Verfahrens
Das offene Verfahren ist gemäß § 119 Abs. 2 GWB, § 14 Abs. 2 VgV eines der Regelverfahren für die Vergabe öffentlicher Aufträge oberhalb der Schwellenwerte. Mit dem offenen Verfahren wendet sich der Auftraggeber auf Grundlage einer europaweiten Bekanntmachung an eine unbeschränkte Zahl von Unternehmen mit der Aufforderung, nach Abruf der Vergabeunterlagen Angebote einzureichen (§ 15 Abs. 1 VgV). Jedes interessierte Unternehmen ist somit berechtigt, ein Angebot abzugeben. Hierdurch soll dem Wettbewerbsprinzip in besonderem Maße Geltung verschafft werden, da beim offenen Verfahren gerade keine vorherige Einengung des Bewerberkreises möglich ist und somit ein breitestmöglicher Wettbewerb sichergestellt wird. Insgesamt handelt es sich um ein Verfahren, das den größtmöglichen Wettbewerb und die Gleichbehandlung aller potenziellen Bewerber gewährleisten soll, weshalb etwa Angebote, welche die Vergabeunterlagen ändern, vom Vergabewettbewerb auszuschließen sind (§ 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV).
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Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-19 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-03-19 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Landesamt für Umwelt (LfU), Seeburger Chaussee 2, Haus 2
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die elektronische Öffnung der Angebote erfolgt durch mindestens zwei Vertreter des Auftraggebers gemeinsam an einem festgelegten Öffnungstermin, der...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Die elektronische Öffnung der Angebote erfolgt durch mindestens zwei Vertreter des Auftraggebers gemeinsam an einem festgelegten Öffnungstermin, der unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist stattfindet. Bis zu diesem Termin müssen die elektronischen Angebote gekennzeichnet und verschlüsselt aufbewahrt werden. Der Verhandlungsleiter überprüft, ob die Angebote verschlüsselt sind, und öffnet sie im Öffnungstermin. Über den Öffnungstermin wird eine Niederschrift in elektronischer Form erstellt, die die Namen und Anschriften der Bieter, die Endbeträge der Angebote, Preisnachlässe ohne Bedingungen und die Anzahl der Nebenangebote enthält. Diese Niederschrift darf nicht veröffentlicht werden.
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Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 42
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2026-03-19 10:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins:
“Landesamt für Umwelt (LfU), Seeburger Chaussee 2, Haus 2”
Zusätzliche Informationen:
“Die elektronische Öffnung der Angebote erfolgt durch mindestens zwei Vertreter des Auftraggebers gemeinsam an einem festgelegten Öffnungstermin, der...”
Zusätzliche Informationen
Die elektronische Öffnung der Angebote erfolgt durch mindestens zwei Vertreter des Auftraggebers gemeinsam an einem festgelegten Öffnungstermin, der unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist stattfindet. Bis zu diesem Termin müssen die elektronischen Angebote gekennzeichnet und verschlüsselt aufbewahrt werden. Der Verhandlungsleiter überprüft, ob die Angebote verschlüsselt sind, und öffnet sie im Öffnungstermin. Über den Öffnungstermin wird eine Niederschrift in elektronischer Form erstellt, die die Namen und Anschriften der Bieter, die Endbeträge der Angebote, Preisnachlässe ohne Bedingungen und die Anzahl der Nebenangebote enthält. Diese Niederschrift darf nicht veröffentlicht werden.
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Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Elektronischer Katalog: Zulässig
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-03-12 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
“Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Nachweise nachzufordern. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen...”
Zusätzliche Informationen
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Nachweise nachzufordern. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. (§ 56 Abs. 4 VgV) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (§ 56 Abs. 3 VgV)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“I. Referenzen für Planungsleistungen für Neu- und Rückbau von Grundwassermessstellen Mindestens drei geeignete Referenzen über in den letzten drei...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
I. Referenzen für Planungsleistungen für Neu- und Rückbau von Grundwassermessstellen Mindestens drei geeignete Referenzen über in den letzten drei Kalenderjahren ausgeführte und mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Leistungen (Planungsleistungen und Ingenieurtechnische Projektleistungen im Bereich Grundwassermessstellenneubau und Grundwassermessstellenrückbau, örtliche Bauüberwachung) mit Angabe des Werts, des Zeitraums der Leistungserbringung sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers. Die Referenz ist mit der Abnahme der Bauleistung abgeschlossen.
“Angabe der Fachkräfte (Geologen), die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Mindestens 1 Geologe muss für die geologische...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angabe der Fachkräfte (Geologen), die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Mindestens 1 Geologe muss für die geologische Schichtenaufnahme und Erstellung der Schichtenverzeichnisse eingesetzt werden. Das hierfür eingesetzte Personal muss über einen entsprechenden Abschluss als Geologe verfügen, da dieser während seiner Ausbildung Kenntnisse über die geologische Schichtenansprache erlangt hat. Damit wird sichergestellt, das alle durch das gebundene Ingenieurbüro neu ausgewählten Standorte für die Neubohrung der Grundwassermessstellen im Hinblick zu den bestehenden Altmessstellen geologisch richtig angesprochen und ausgewählt werden.
Mehr anzeigen Mehr anzeigen (1) “Studien- und Ausbildungsnachweise der Führungskräfte. Darstellung des Projektteams (Projektleitung und Teammitglieder), der Aufgabenverteilung, der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Studien- und Ausbildungsnachweise der Führungskräfte. Darstellung des Projektteams (Projektleitung und Teammitglieder), der Aufgabenverteilung, der Vertretungsregelung und der zur Umsetzung des Auftrages notwendigen Qualifikationen des Projektteams. Die einschlägigen Qualifikationsnachweise (bspw. Abschlüsse/Zertifikate von Aus- und Weiterbildungen) belegen, dass sowohl die Projektleitung als auch die Teammitglieder über die notwendigen Kenntnisse für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistung verfügen. Als Nachweis hierfür dienen entsprechende Qualifikationen die zeigen, dass die Teammitglieder bereits Planungsleistungen für den Neu- und Rückbau von Grundwassermessstellen begleitet und auch erfolgreich umgesetzt haben. Ebenso soll der Bieter hier den konkreten zeitlichen Ablauf der zu erbringenden Planungsleistung mit dem dafür zur Verfügung stehenden Personal und deren damit verbundenen Aufgaben darlegen. Dadurch soll im Vorfeld abgesichert werden, das die Maßnahme auch in dem dafür angesetzten zeitlichen Rahmen durch den Bieter umgesetzt wird.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Die wesentlichen Zahlungsbedingungen ergeben sich aus § 8 der beigefügten Allgemeinen Vertragsbedingungen für Leistungen der Ingenieure und...”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Die wesentlichen Zahlungsbedingungen ergeben sich aus § 8 der beigefügten Allgemeinen Vertragsbedingungen für Leistungen der Ingenieure und Landschaftsarchitekten in der Wasserwirtschaft (AVB-ING).
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Darüber hinaus sind mit dem Angebot die folgenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweise einzureichen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 4.1...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Darüber hinaus sind mit dem Angebot die folgenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweise einzureichen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 4.1 EU), - bei Bietergemeinschaften die unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung (Formular 4.2 EU), - bei Unteraufträgen/Eignungsleihe die Erklärung Bieter Unteraufträge/Eignungsleihe (Formular 4.3 EU) sowie die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formular 4.4 EU), - Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.3 EU), - Vereinbarung zwischen dem Bieter/ Auftragnehmer/ Nachunternehmer/ Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.4 EU) - CSX 59 - Eigenerklärung Informationen zum Bieter.docx - Eigenerklärung: Sonderformular Russland- Embargo_Vergabeverfahren (Stand 06.2022)
“#Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4HF4Y#
Ergänzende Hinweise: I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die...”
Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4HF4Y#
Ergänzende Hinweise: I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter. II. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z.B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden. Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular CSX 30) bzw. eines Angebotes (Formular CSX 32) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg. III. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. IV. Für den Fall, dass sich der Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen, finanziellen oder technischen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens berufen will, sind die unter Eignung genannten Nachweise und Erklärungen auf besonderes Verlangen auch für dieses Unternehmen einzureichen. Zudem hat der Bieter bis zur Zuschlagserteilung dem Auftraggeber gegenüber mit einer Verpflichtungserklärung nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Unternehmens, auf dessen Kapazitäten er sich beruft, bei der Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stehen. Eine Bietergemeinschaft hat ihre Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. V. Die im Rahmen des Angebots zugesicherten Merkmale zur Leistungserbringung werden im Rahmen der Leistungserbringung geschuldet. Dies umfasst auch Angaben/ Zusicherungen bezüglich der Zuschlagskriterien.Wenn also beispielsweise im Rahmen der Zuschlagskriterien die Angabe des einzusetzenden Personals nebst Qualifikation im Angebot dargestellt wird, verpflichtet sich ein Bieter auch das damit benannte Personal für die Leistungserbringung einzusetzen. VI. Mit einem qualifizierten Unterauftragnehmer ist ein Unterauftragnehmer gemeint, welcher als Eignungsverleiher auftritt. Der sich bewerbende Bieter (Hauptauftragnehmer) bindet den qualifizierten Unterauftragnehmer ein, um über diesen die Eignungsanforderungen zu erfüllen (vgl. §§ 34 UVgO/ 47 VgV). Ein einfacher Unterauftragnehmer ist nicht als Eignungsverleiher eingebunden und soll lediglich einzelne Leistungsbestandteile übernehmen (vgl. §§ 26 UVgO/ 36 VgV)
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich aus die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1-4 GWB hin: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Notice information
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-02-11+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 031-105642 (2026-02-11)