Planungsleistungen für den Rückbau und Neubau des Brückenbauwerks "Verdener Bergstraße in Achim"; Objektplanungsleistungen Ingenieurbauwerk, Fachplanungsleistung Tragwerksplanung

Stadt Achim c/o Landkreis Verden - Zentrale Vergabestelle

Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die Planungsleistungen (Objektplanungsleistungen Ingenieurbauwerk und Tragwerksplanung) für den Rückbau und Neubau der Brücke "Verdener Bergstraße" in Achim. Auftraggeberin ist die Stadt Achim. Berechtigte und Verpflichtete aus dem Vergabeverfahren ist ausschließlich die Stadt Achim.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-02-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-01-09.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-01-09 Auftragsbekanntmachung
2026-02-06 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-01-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Planungsleistungen für den Rückbau und Neubau des Brückenbauwerks "Verdener Bergstraße in Achim"; Objektplanungsleistungen Ingenieurbauwerk, Fachplanungsleistung Tragwerksplanung
Referenznummer: 107592-2026-004
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die Planungsleistungen (Objektplanungsleistungen Ingenieurbauwerk und Tragwerksplanung) für den Rückbau und Neubau der Brücke "Verdener Bergstraße" in Achim. Auftraggeberin ist die Stadt Achim. Berechtigte und Verpflichtete aus dem Vergabeverfahren ist ausschließlich die Stadt Achim.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen 📦
Beschreibung
Interne Kennung: 107592-2026-004
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung:
Planungsleistungen (Objektplanungsleistungen Ingenieurbauwerk und Tragwerksplanung) für den Rückbau und Neubau der Brücke "Verdener Bergstraße" in Achim.
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Planungsleistungen für Brücken 📦
Stadt: Achim
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Verden 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-03-23 📅
Datum des Endes: 2031-03-21 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-02-10 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 38 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-02-02 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
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Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Referenzen zu den beruflichen Qualifikationen bzw. Unternehmensreferenzen (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Die Bieter legen im Rahmen der Darlegung für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit für jede berufliche Qualifikation mind. vergleichbare 1 Referenz vor. In Bezug auf den "eingesetzten Fachplaner Objektplanungsleistungen Ingenieurbauwerke - Rückbau Brückenbauwerk" sowie den "eingesetzten Fachplaner "Objektplanungsleistungen Ingenieurbauwerke - Ersatzneubau Brückenbauwerk" ist jeweils zusätzlich auch mind. eine Unternehmensreferenz zu den gleichen Anforderungen einzureichen. Die Referenzen müssen innerhalb der in den letzten 10 Jahren (ab dem 01.01.2015) erbrachte wesentliche Leistungen unter Angabe des Leistungszeitraums und des aktuellen Bearbeitungsstandes (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) beinhalten und abgeschlossen sein. Sie müssen vergleichbare Aufgabenstellung und Schwerpunkte beinhalten. Referenzen, die vor dem 01.01.2015 abgeschlossen waren, werden nicht berücksichtigt. Als abgeschlossen wird die Fertigstellung des Ingenieurbauwerks in betriebsfertigem Zustand verstanden. Besonderheiten: A) Eingesetzter Fachplaner "Objektplanungsleistungen Ingenieurbauwerke - Rückbau Brückenbauwerk" Bei der Referenz muss es sich um eine vergleichbare Leistung bei der Planung eines Ingenieurbauwerks zum Rückbau eines Brückenbauwerks mit einer Spannweite von mehr als 30 Metern im Bereich der Deutschen Bahn handeln. Die Referenz muss alle Leistungen der Leistungsphasen 1-7 beinhalten. B) Eingesetzter Fachplaner "Objektplanungsleistungen Ingenieurbauwerke - Ersatzneubau Brückenbauwerk" Bei der Referenz muss es sich um eine vergleichbare Leistung bei der Planung eines Ingenieurbauwerks zum Ersatzneubau eines Brückenbauwerks mit einer Spannweite von mehr als 30 Metern im Be-reich der Deutschen Bahn handeln. Die Referenz muss alle Leistungsphasen beinhalten. C) Eingesetzter Bauoberleiter inkl. örtlicher Bauüberwachung Bei der Referenz muss es sich um eine vergleichbare Leistung bei der Bauoberleitung inkl. örtlichen Bauüberwachung zu einem Brückenbauwerk mit einer Spannweite von mehr als 30 Metern im Bereich der Deutschen Bahn handeln. Die Referenz muss alle Leistungen der Leistungsphase 8 beinhalten. D) Eingesetzter Tragwerksplaner Bei der Referenz muss es sich um eine vergleichbare Leistung bei der Tragwerksplanung handeln. Die Referenz muss mind. die Leistungsphasen 2, 3 und 6 umfasst haben. Die Referenzen werden inhaltlich zunächst hinsichtlich der Erfüllung der Mindestvoraussetzungen durch den Auftraggeber geprüft. Anschließend erfolgt eine weitergehende qualitative Bewertung entsprechend der Bewertungskriterien. Soweit die jeweilige/n Mindestreferenz/en die gestellten Mindestanforderungen nicht nachweist/nachweisen, ist das Angebot vom weiteren Verfahren auszuschließen. Die geforderte/n Mindestreferenz/en soll/en die Eignung der Bieter im Sinne der zu vergebenden Dienstleistung abbilden. Bei der Bewertung der Referenzen ist relevant, ob es sich um einen mit der Bauaufgabe vergleichbaren Schwierigkeitsgrad bei den Planungsanforderungen handelt, ob die Kosten- und Terminvorgaben des jeweiligen Auftraggebers eingehalten wurden und ob die gewünschten Funktionen, Nutzungsanforderungen und Qualitäten des jeweiligen Auftraggebers erfüllt worden sind. Die Darstellung der Referenzen hat in deutscher Sprache zu erfolgen. Mehrfachbewerbungen auch unterschiedlicher Niederlassungen eines Unternehmens führen zum Ausschluss aller Angebote aus dem Verfahren. Werden mehr als die geforderten Referenzen eingereicht und sollte keine Rangfolge der Referenzen benannt werden, erfolgt die Auswahl nach Größe des Referenzobjekts. Die Einreichung zusätzlicher Referenzen (über die maximal geforderte Anzahl) hinaus ist möglich, schafft jedoch keinen Vorteil für die Bewerbung. Die jeweilige Leistung muss dabei alle Leistungen der vorgegebenen Leistungsphasen umfasst haben. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Fertigstellung (spätester Stichtag 01.01.2025, frühester Stichtag 01.01.2015).
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Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis der geforderten Berufsqualifikation (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Ein Nachweis der im Bekanntmachungstext geforderten Berufsqualifikation "Ingenieur oder Architekt" (im Sinne des § 75 Abs. 1, Abs. 2 VgV) ist beizulegen: - für den eingesetzten Fachplaner Objektplanungsleistungen Ingenieurbauwerke - Rückbau Brückenbauwerk - für den eingesetzten Fachplaner Objektplanungsleistungen Ingenieurbauwerke - Ersatzneubau Brückenbauwerk - für den eingesetzten Bauoberleiter inkl. örtlicher Bauüberwachung - bei Brückenbauwerken - für den eingesetzten Tragwerksplaner
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Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis der gültigen Berufshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Der Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung ist dem Angebot (als Anlage) beizulegen. Dieser Bewerbung liegt gem. § 45 Abs. 1 bzw. 4 VgV bei a) der Nachweis einer Versicherungsgesellschaft, dass eine Berufshaftpflichtversicherung, welche den Bedingungen des Bekanntmachungstextes entspricht (3.000.000 EUR für Personenschäden und 3.000.000 EUR für sonstige Schäden) bereits ständig abgeschlossen ist. oder b) die Erklärung eines Versicherungsunternehmens, dass im Auftragsfall, eine Berufshaftpflichtversicherung, welche den Bedingungen des Bekanntmachungstextes entspricht (3.000.000 EUR für Personenschäden und 3.000.000 EUR für sonstige Schäden) abgeschlossen wird. Hinweis: Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als sechs Monate sein gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an und muss der Bewerbung beiliegen. Das Ausstellungsdatum muss aus dem Nachweis ersichtlich sein.
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Eignungskriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Durchschnittlicher Gesamtumsatz des Unternehmens - Durchschnittlicher Gesamtumsatz des Unternehmens innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Es ist ein Gesamtumsatz von durchschnittlich mindestens 100.000,00EUR nachzuweisen.
Nachweis Berufshaftpflichtversicherung - Nachweis einer Versicherungsgesellschaft, dass eine Berufshaftpflichtversicherung, welche den Bedingungen - 3.000.000 EUR für Personenschäden und 3.000.000 EUR für sonstige Schäden - entspricht bereits ständig abgeschlossen ist oder die Erklärung eines Versicherungsunternehmens, dass im Auftragsfall, eine Berufshaftpflichtversicherung, welche den Bedingungen - 3.000.000 EUR für Personenschäden und 3.000.000 EUR für sonstige Schäden - abgeschlossen wird. Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als sechs Monate sein gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an und muss der Bewerbung beiliegen. Das Ausstellungsdatum muss aus dem Nachweis ersichtlich sein.
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Eignungskriterium: Versorgungssicherheit
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen - Erklärung Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis über Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister - Erklärung oder Nachweis über Eintragung in einem Berufs-/ Handelsregister oder Nachweis, dass auf andere Weise eine erlaubte Berufsausübung vorliegt.
Nachweis der Berufserfahrung/Referenzen - Eingesetzten Fachplaner "Objektplanungsleistungen Ingenieurbauwerke - Ersatzneubau Brückenbauwerk sowie Unternehmensreferenz - Nachweis der Berufserfahrung des eingesetzten Fachplaners "Objektplanungsleistungen Ingenieurbauwerke - Ersatzneubau Brückenbauwerk sowie Unternehmensreferenz Die geforderte Berufserfahrung des vorgesehenen eingesetzten Fachplaners "Objektplanungsleistungen Ingenieurbauwerke - Ersatneubau Brückenbauwerk" von mind. 1 Projekt mit vergleichbaren Planungsanforderungen in den letzten 10 Jahren bei der Planung von Ingenieurbauwerken, konkret Rückbau eines Brückenbauwerks mit einer Spannweite von mehr als 30 Metern im Bereich der Deutschen Bahn, ist durch Vorlage von aussagekräftigen, abgeschlossenen Referenzen nachzuweisen. Es müssen alle Leistungen der LPH 1-7 erledigt worden sein. Zusätzlich ist mind. eine Referenz des ausführenden Büros zu den gleichen Anforderungen einzureichen. Dieses Kriterium wird darüber hinaus bewertet, sofern die Mindestanforderungen erfüllt werden.
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Nachweis der Berufserfahrung des eingesetzten Bauoberleiters inkl. örtlicher Bauüberwachung - Nachweis der Berufserfahrung des eingesetzten Bauoberleiters inkl. örtlicher Bauüberwachung Die geforderte Berufserfahrung des vorgesehenen eingesetzten Bauoberleiters inkl. örtlicher Bauüberwachung von mind. 1 Projekt mit vergleichbaren Planungsanforderungen in den letzten 10 Jahren bei der Planung von Brückenbauwerken mit einer Spannweite von mehr als 30 Metern im Bereich der Deutschen Bahn, ist durch Vorlage von aussagekräftigen, abgeschlossenen Referenzen nachzuweisen. Es müssen alle Leistungen der LPH 8 erledigt worden sein. Dieses Kriterium wird darüber hinaus bewertet, sofern die Mindestanforderungen erfüllt werden.
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Nachweis der Berufserfahrung des eingesetzten Tragwerkplaners - Nachweis der Berufserfahrung des eingesetzten Tragwerkplaners Die geforderte Berufserfahrung des vorgesehenen eingesetzten Tragwerkplaners von mind. 1 Projekt mit vergleichbaren Planungsanforderungen in den letzten 10 Jahren ist durch Vorlage von aussagekräftigen, abgeschlossenen Referenzen nachzuweisen. Die Leistung muss mind. die Leistungsphasen 2, 3 und 6 umfasst haben. Dieses Kriterium wird darüber hinaus bewertet, sofern die Mindestanforderungen erfüllt werden.
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Nachweis der Berufsqualifikation der vorgesehenen, eingesetzten Personen i. S. d. § 75 Abs. 1, 2 VgV - Nachweis der Berufsqualifikation der vorgesehenen, eingesetzten Personen i. S. d. § 75 Abs. 1, 2 VgV: - Eingesetzter Fachplaner Objektplanungsleistungen Ingenieurbauwerke - Rückbau Brückenbauwerk (als Anlage einzureichen) - Eingesetzter Fachplaner Objektplanungsleistungen Ingenieurbauwerke - Ersatzneubau Brückenbauwerk (als Anlage einzureichen) - Eingesetzter Bauoberleiter inkl. örtlicher Bauüberwachung bei Brückenbauwerken (als Anlage einzureichen) - Eingesetzter Tragwerksplaner (als Anlage einzureichen)
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Nachweis der Berufserfahrung/Referenzen - Eingesetzten Fachplaner "Objektplanungsleistungen Ingenieurbauwerke - Rückbau Brückenbauwerk sowie Unternehmensreferenz - Nachweis der Berufserfahrung des eingesetzten Fachplaners "Objektplanungsleistungen Ingenieurbauwerke - Rückbau Brückenbauwerk sowie Unternehmensreferenz Die geforderte Berufserfahrung des vorgesehenen eingesetzten Fachplaners "Objektplanungsleistungen Ingenieurbauwerke - Rückbau Brückenbauwerk" von mind. 1 Projekt mit vergleichbaren Planungsanforderungen in den letzten 10 Jahren bei der Planung von Ingenieurbauwerken, konkret Rückbau eines Brückenbauwerks mit einer Spannweite von mehr als 30 Metern im Bereich der Deutschen Bahn, ist durch Vorlage von aussagekräftigen, abgeschlossenen Referenzen nachzuweisen. Es müssen alle Leistungen der LPH 1-7 erledigt worden sein. Zusätzlich ist mind. eine Referenz des ausführenden Büros zu den gleichen Anforderungen einzureichen. Dieses Kriterium wird darüber hinaus bewertet, sofern die Mindestanforderungen erfüllt werden.
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Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Besondere Bedingungen für die Ausführung des Auftrags sind nicht erforderlich.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit kann ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach §
129b StGB.
129a StGB.
Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 89c StGB oder § 261 StGB oder wegen der Teilnahme an einer Tat nach § 89c der wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen.
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Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 263 StGB, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden oder nach § 264 StGB, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
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Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 8 GWB ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 108e StGB oder den §§ 333 und 334 StGB, jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB.
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Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Abs. 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB.
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Gem. § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) von der Teilnahme auszuschließen, wenn das Unternehmen das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachgewiesen werden kann.
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Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende
umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn
das Unternehmen zahlungsunfähig ist.
über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist.
Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 6e EU Absatz 3 / § 123 Abs. 3 GWB sind entsprechend anzuwenden.
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Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
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Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
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Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
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Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
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Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
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Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen, Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadt Achim c/o Landkreis Verden - Zentrale Vergabestelle
Nationale Registrierungsnummer: 03361-0-51
Postanschrift: Lindhooper Straße 67
Postleitzahl: 27283
Postort: Verden
Region: Verden 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@landkreis-verden.de 📧
Telefon: +49 000 📞
URL: https://www.landkreis-verden.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXS0YR2YTJ82VSHE/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXS0YR2YTJ82VSHE 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXS0YR2YTJ82VSHE 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXS0YR2YTJ82VSHE# Es gelten die jeweils aktuellen Mehrwertsteuersätze zum Zeitpunkt der Leistungserbringung. Etwaige eigene Vertragsbedingungen, wie eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen, haben keine Gültigkeit. Sofern Sie ein bereits eingereichtes Angebot überarbeiten möchten, ziehen Sie dieses bitte zunächst über das Vergabeportal zurück und laden Sie anschließend ein neues, überarbeitetes Angebot über das Bietertool hoch. Auf diese Weise wird eine Doppelabgabe vermieden.
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Telefon: +49 4131153308 📞
URL: https://www.mw.niedersachsen.de 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens nur dann zulässig, soweit der Antragsteller den Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-01-09+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 007-018675 (2026-01-09)
Auftragsbekanntmachung (2026-02-06)
Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-02-13 11:00:00 📅
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 35 Tage

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-02-06+01:00 📅

Änderungen
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: PROCEDURE
Neuer Wert
Text:
Änderung des Preisblattes infolge der Beantwortung einer Bieterfrage, Zeile 47. Hier: "Besondere Leistungen zu Lph 8 - Bauüberwachung als Prozentsatz auf anrechenbare Kosten". Verlängerung der Angebotsfrist vom 10.02.2026 auf den 13.02.2026.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Änderung der Auftragsunterlagen am
Datum der Änderung der Auftragsunterlagen: 2026-02-06 📅
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: d4aeeb24-9def-4175-8f2e-bb9487414ef7-01
Quelle: OJS 2026/S 027-089892 (2026-02-06)