Die Landeshauptstadt Potsdam schreibt mit diesem Verfahren Planungsleistungen für die Neuaufstellung eines Landschaftsplans aus. Zusätzlich soll als Teil dieser Ausschreibung der Umweltbericht zum Flächennutzungsplan erarbeitet werden. Der Flächennutzungsplan wird durch den Bereich Gesamtstädtische Planung der Landeshauptstadt Potsdam eigenständig parallel zur geplanten Bearbeitung des Landschaftsplans aufgestellt. Der Aufstellungsbeschluss zur Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans wurde im März 2024 gefasst. Dies setzt eine enge Abstimmung des zukünftigen Auftragnehmers sowohl mit dem Fachbereich Stadtplanung/Gesamtstädtische Planung als auch mit dem Bereich Umwelt und Natur voraus.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-02-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-01-16.
Auftragsbekanntmachung (2026-01-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Planungsleistungen - Landschaftsplan und Umweltbericht zum Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Potsdam
Referenznummer: OV-L-452-25-26
Kurze Beschreibung:
“Die Landeshauptstadt Potsdam schreibt mit diesem Verfahren Planungsleistungen für die Neuaufstellung eines Landschaftsplans aus. Zusätzlich soll als Teil...”
Kurze Beschreibung
Die Landeshauptstadt Potsdam schreibt mit diesem Verfahren Planungsleistungen für die Neuaufstellung eines Landschaftsplans aus. Zusätzlich soll als Teil dieser Ausschreibung der Umweltbericht zum Flächennutzungsplan erarbeitet werden. Der Flächennutzungsplan wird durch den Bereich Gesamtstädtische Planung der Landeshauptstadt Potsdam eigenständig parallel zur geplanten Bearbeitung des Landschaftsplans aufgestellt. Der Aufstellungsbeschluss zur Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans wurde im März 2024 gefasst. Dies setzt eine enge Abstimmung des zukünftigen Auftragnehmers sowohl mit dem Fachbereich Stadtplanung/Gesamtstädtische Planung als auch mit dem Bereich Umwelt und Natur voraus.
Das Territorium der Landeshauptstadt Potsdam bzw. der räumliche Geltungsbereich der zu erbringenden Planungsleistungen umfasst eine Fläche von 18.768 ha (Anlage 01). Gegenwärtig sind zum Stichtag (31.12.2024) in der Stadt Potsdam 187.820 Einwohner mit Hauptwohnung gemeldet. Das Stadtgebiet Potsdams ist dem "Mittelbrandenburgischen Platten- und Niederungsland" als naturräumliche Großeinheit zuzurechnen. Mehr als die Hälfte des Potsdamer Stadtgebietes ist Teil eines ausgewiesenen Schutzgebietes (Flora-Fauna-Habitat Gebiete, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete). Der aktuell wirksame Flächennutzungsplan (FNP) zeigt die räumliche Entwicklung der Landeshauptstadt Potsdam auf. Er wurde am 30. Januar 2013 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen und besteht aus der Planzeichnung mit Legende und vier Beiplänen sowie der Begründung mit dem Umweltbericht (Anlagen 02-04). Der FNP wird fortlaufend überprüft und geändert, wenn es städtebaulich erforderlich ist. Darüber hinaus wurde mit dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept 2035 (INSEK 2035) im Jahr 2022 eine gesamtstädtische Strategie zur Steuerung des Wachstums der Stadt entwickelt (Anlage 05). Der aktuell gültige Landschaftsplan (LP) der Landeshauptstadt Potsdam stammt aus dem Jahr 2012 und wurde im Jahr 2017 durch das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg auch in seiner Funktion als Landschaftsrahmenplan anerkannt (Anlage 06). Ziel der Neuaufstellung des LP ist es, diesen ebenfalls als Landschaftsrahmenplan zu qualifizieren und gemäß § 4 (4) BbgNatSchAG anerkennen zu lassen. Die Kerndokumente der aufgeführten Planungen und Konzepte sind der Leistungsbeschreibung als Anlagen angefügt. Die vollständigen Unterlagen mit zugehörigen Kartenwerken finden sich frei zugänglich auf der Internetpräsenz der Landeshauptstadt Potsdam. Die Notwendigkeit zur Neuaufstellung des LP und FNP ergibt sich aus den aktuellen Rahmenbedingungen wie dem anhaltenden Bevölkerungswachstum und der Pflicht, die städtebauliche Entwicklung und Flächennutzung unter Berücksichtigung der Belange von Natur und Landschaft zielgerichtet zu steuern. Das Thema Klimaschutz und Klimaanpassung wird seit der Erklärung des Klimanotstands in Potsdam stärker in den sektoralen Konzepten berücksichtigt. In diesem Kontext gilt es zu prüfen, inwiefern das Thema im FNP und LP stärker berücksichtigt werden kann. Die Neuaufstellung des LP erfolgt nach § 9 (4) BNatSchG sowie § 11 (2) BNatSchG. Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Territorium der Landeshauptstadt Potsdam. Die Erarbeitung des Umweltberichtes zum FNP erfolgt auf Grundlage des § 2 (4) BauGB, § 2a Nr.2 BauGB i.V.m. Anlage 1 BauGB. Die Landeshauptstadt Potsdam verfügt durch ihr Umweltmonitoring und der zyklischen Erfassung von Umweltindikatoren (z.B. Biotoptypen und Landnutzung, Biotopwert, Versiegelung und Grünvolumen, Beschirmungsgrad, Oberflächentemperatur, Vitalität von Gehölzbeständen) über belastbare Datengrundlagen zur Steuerung der Umweltentwicklung. Diese Daten liegen als digitale Geodaten vor (letztmalige Erhebung im Jahr 2022) und bilden eine wichtige Basis zur Bestandsbewertung, der Konfliktanalyse und dem Formulieren von Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft und müssen Eingang in die Neuaufstellung des LP finden. Weitere Informationen zum Umweltmonitoring befinden sich ebenfalls auf der Internetpräsenz der Landeshauptstadt Potsdam (https://www.potsdam.de/de/content/umweltmonitoring-0). Des Weiteren liegen die aktuell gültigen Kartenwerke zum LP und FNP als bearbeitbare Geodatensätze vor und werden im Rahmen der Auftragsdurchführung zur Verfügung gestellt. Des Weiteren sind übergeordnete Planungen bei der Neuaufstellung zu berücksichtigen, insbesondere das Landschaftsprogramm Brandenburg und der Regionalplan Havelland-Fläming.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Wissenschaftliche und technische Dienstleistungen im Ingenieurwesen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Ort der Leistung: Potsdam, Kreisfreie Stadt🏙️
Dauer: 30 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 40.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Berufserfahrung und Qualifikation Projektleiter*in
Qualitätskriterium (Gewichtung): 12.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Berufserfahrung und Qualifikation des Projektteams
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bearbeitungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 36.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-02-18 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-02-18 11:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): gem. § 55 Abs. 2 S. 2 VgV. Befugte sind mindestens 2 Vertreter des (öffentlichen) Auftraggebers.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 62
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung über Unteraufträge/Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) (Formular 4.3 EU), sofern einschlägig. Es sind Angaben zu tätigen, welche...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung über Unteraufträge/Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) (Formular 4.3 EU), sofern einschlägig. Es sind Angaben zu tätigen, welche Teile des Auftrages das Unternehmen, unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV) bzw. welche Kapazitäten anderer Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe beabsichtigt sind in Anspruch zu nehmen (sofern einschlägig). Sofern eine Eignungsleihe bzgl. der wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vorgenommen wird, sind die diesbezüglichen Eignungsnachweise des anderen Unternehmens in Form einer Eigenerklärung beizulegen (sofern einschlägig). Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich. Informationen zur Datenverarbeitung für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch die Landeshauptstadt Potsdam
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“- Eigenerklärung über Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) (Formular 4.3). Es sind Angabe zu tätigen, welche Kapazitäten anderer Unternehmen im...”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
- Eigenerklärung über Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) (Formular 4.3). Es sind Angabe zu tätigen, welche Kapazitäten anderer Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe beabsichtigt sind in Anspruch zu nehmen (sofern einschlägig). - Eigenerklärung der Bewerber-/Bietergemeinschaft, dass der bezeichnete bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und im Falle der Auftragserteilung bei der Durchführung des Vertrages rechtsverbindlich vertritt; der bevollmächtigte Vertreter darf, mit uneingeschränkter Wirkung, für jedes Mitglied Zahlungen annehmen und alle Mitglieder haften für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner (Formular 4.2) (sofern einschlägig).
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Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Weitere Eignungskriterien: Eigenerklärung EU-Sanktion Russland gem. Verordnung (EU) 2022/576 des Rates (Formular 4.12) Auf gesondertes Verlangen der...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Weitere Eignungskriterien: Eigenerklärung EU-Sanktion Russland gem. Verordnung (EU) 2022/576 des Rates (Formular 4.12) Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind für jeden benannten Unterauftragnehmer / Eignungsverleiher separat einzureichen: - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formular 4.4) - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular 4.1) Es sind die Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG) einzuhalten - Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.3 EU) ggf. Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmen zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.4 EU)
“#Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRH036#
(1) Die Kommunikation infolge von Bieterfragen, über sonstige Änderungen o.ä. erfolgt ebenfalls über den...”
#Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRH036#
(1) Die Kommunikation infolge von Bieterfragen, über sonstige Änderungen o.ä. erfolgt ebenfalls über den Vergabemarktplatz, so dass sich die Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen, sowie etwaige Änderungen informieren müssen. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme am Verfahren wird daher empfohlen, da dann der registrierte Bieter automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird. Auch können im Verfahren Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden. (2) Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische Benachrichtigung über eine Bekanntmachungsänderung oder weitere Bekanntmachungen. (3) Für die Erstellung von Angeboten sind zwingend die vom Auftraggeber über den Vergabemarktplatz in den Vergabeunterlagen bereit gestellten Vordrucke/Formblätter zu verwenden. Änderungen an diesen Vordrucken/Formblätter sind - soweit nicht durch den Auftraggeber explizit zugelassen - unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden Anforderungen und Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen. (4) Beteiligt sich eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurück gegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie den von diesen einzureichenden Nachweise und Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen. (5) Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebots ist zudem Folgendes zu beachten: 1. Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen. 2. Das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden. 3. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Von der Übersendung allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. ist bitte abzusehen. Diese werden nicht berücksichtigt. 4. Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. 5. Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) jederzeit verlangt oder eingeholt werden können. (6) Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung einzureichender Unterlagen bzw. Angeboten. (7) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
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Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Nationale Registrierungsnummer: t:03318661719
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postleitzahl: 14473
Postort: Potsdam
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mwaek.brandenburg.de📧
Telefon: +49 331866-1610📞
Fax: +49 331866-1652 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten. §160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2026/S 012-037066 (2026-01-16)