Planungsvergabe Straßenbau, Tiefbau und Freianlagen Leistungsphasen 2-9 | Furtstraße und Stadthallenvorplatz in Görlitz

Stadtverwaltung Görlitz

Planungsvergabe Straßenbau, Tiefbau und Freianlagen Leistungsphasen 2-9 | Furtstraße und Stadthallenvorplatz in Görlitz

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-03-24. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-02-20.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-02-20 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-02-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Planungsvergabe Straßenbau, Tiefbau und Freianlagen Leistungsphasen 2-9 | Furtstraße und Stadthallenvorplatz in Görlitz
Referenznummer: 44-126/26
Kurze Beschreibung:
Planungsvergabe Straßenbau, Tiefbau und Freianlagen Leistungsphasen 2-9 | Furtstraße und Stadthallenvorplatz in Görlitz
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001
Titel: Planungsvergabe Straßenbau, Tiefbau und Freianlagen Leistungsphasen 2-9 | Furtstraße und Stadthallenvorplatz in Görlitz
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung:
Grundhafter Ausbau und Verlängerung der Furtstraße (Teil 1) Seit Mitte der 1990er Jahre gibt es planerische Überlegungen eine Straßenverbindung zwischen der Furtstraße und der Bolko-von-Hochberg-Straße (ehemals Uferstraße) unter der Stadtbrücke hindurch zu schaffen, mit dem Ziel, eine bessere verkehrliche Erschließung des Stadthalle zu erreichen. Infolge einer Hochwasserschutzmaßnahme wurde im Jahr 2009/10 ein Gutachten erstellt, um die Straßentrasse für einen späteren möglichen Ausbau freizuhalten. Mit dem Gutachten erfolgte die Erarbeitung der Trassenführung und Feststellung des notwendigen Flächenbedarfs bzw. der Flächenabgrenzung für einen späteren Bau der Verbindungsstraße. Das Gutachten bildete damit die Grundlage für die Abstimmungen mit der Landestalsperrenverwaltung zur möglichen Einordnung der Hochwasserschutzwand (mittlerweile errichtet) und gleichzeitig für die spätere Weiterführung der Straßenplanung. Aufgrund der fortschreitenden Wiederbelebungsaktivitäten der Görlitzer Stadthalle und der zwischenzeitlich vorliegenden verkehrlichen Studie u. a. zum Lieferverkehr, ist der Ausbau und die Verlängerung der Furtstraße essenziell für die Verkehrserschließung der Stadthalle, insbesondere für die Schwerverkehrserreichbarkeit mit Lkw und Bussen. Die Furtstraße südlich der Stadtbrücke ist aktuell für den Kfz-Verkehr eine Sackgasse und dient in erster Linie der verkehrlichen Erschließung der Hochschule Zittau/Görlitz sowie der Neißegrundschule. Nach einem ca. 5,00 m breiten und 125 m langen Abschnitt mit Kfz-Verkehr und einem einseitigen südlich der Fahrbahn vorhandenen Gehweg, schließt sich mit einer Länge von knapp 100 m ein gemeinsamer Geh- und Radweg in Richtung Neiße an. Als „Sonderweg“ mit Sperrung für Kraftfahrzeuge führt dieser weiter unterhalb der Stadtbrücke hindurch und bindet an die nördlich gelegene Bolko-von-Hochberg-Straße sowie an das unmittelbar angrenzende Stadthallengelände an. Der vom Kfz-Verkehr befahrbare Abschnitt der Furtstraße ist nach RIN der Straßenkategorie ESV zugordnet. Der gesamte beschriebene Bereich ist gleichzeitig ein Abschnitt der Radfernwanderwege „Oder-Neiße-Radweg“ (Radnetz Deutschland D-Route 12) und „Sächsische Städteroute“ (Teil des SachsenNetz Rad), wobei insbesondere ein Großteil des Kfz-Abschnittes aufgrund von Basalt-Großpflaster deutliche Komfortdefizite für Radfahrende aufweist. Aufgrund der unmittelbaren Nähe vor allem der Neißegrundschule, hat der Straßenzug eine wichtige Bedeutung als Schulweg, was bei der Straßenplanung zwingend mit beachtet werden muss. Im trichterförmigen Einmündungsbereich der Furtstraße zum Knotenpunkt Brückenstraße / Parkstraße / Louis-Braille-Straße befinden sich ferner etwa 10 Stellplätze für den ruhenden Verkehr sowie eine E-Ladesäule der Stadtwerke Görlitz AG mit zwei Ladepunkten. Neugestaltung Bolko-von-Hochberg-Straße und deren östliche Flächen im Bereich der Stadthalle (Teil 2) Zusätzlich zum Ausbau der Furtstraße einschließlich deren Verlängerung ist beabsichtigt, auch das Stadthallenumfeld neu zu gestalten. Die unmittelbar angrenzenden Flächen werden bereits im Zuge der Freiflächenplanung Stadthalle beplant. Diese Aufgabenstellung legt den Fokus auf die östlich der Bolko-von-Hochberg-Straße angrenzenden Flächen in Richtung Neiße, verpflichtet aber auch auf engen Austausch mit benachbart agierenden Planungsbüros. Die Bolko-von-Hochberg-Straße liegt zwischen Stadthalle und Neiße und führt als Stichstraße von Norden kommend am Parkhotel vorbei bis zur Stadthalle. Die Straße ist 6,00 m breit und nach RIN der Straßenkategorie ESV zugordnet. Über die Bolko-von-Hochberg-Straße und weiter unter der Stadtbrücke in Richtung Furtstraße führend, verlaufen die Radfernwanderwege „Oder-Neiße-Radweg“ und „Sächsische Städteroute“. Östlich der Stadthalle befinden sich an der Bolko-von-Hochberg-Straße Flächen, die in der Vergangenheit als öffentliche Parkplätze genutzt wurden. Die Stadtwerke Görlitz AG (SWG) wird diese Gelegenheit nutzen, um betriebsgealterte Medien zu ersetzen bzw. neue Leitungen zu verlegen. Dabei spielt auch die Erschließung der generalsanierten Stadthalle mit FW und TW eine Rolle. Gemäß dem abgeschlossenen Wärmeliefervertrag muss der dazugehörige FW-Anschluss spätestens bis zum Sommer 2027 fertig gebaut sein. Es bietet sich an, den TW-Anschluss der Stadthalle in diesem Zuge gleich mitzuverlegen; sinnvollerweise sollte der Bau des RW-Kanales auch in diesem Zuge erfolgen. Die FW-Leitung wird im Rahmen eines separaten Projektes geplant. Im Projekt „Ausbau der Furtstraße“ sind beide Planungen zu koordinieren. Aufgrund dieser zeitlichen Eckpunkte sollte die Entwurfsplanung (LP 3) der Furtstraße mit den eingeordneten Medientrassen rechtzeitig (Ende Februar 2027) vor der koordinierten Verlegung des FW- und TW-Anschlusses der Stadthalle sowie des RW-Kanales vorliegen, damit diese entsprechend eingeordnet werden können. Mit Angebotsabgabe ist neben der Honorarangebote Teil I, Teil II und Teil III auch eine Präsentation vom Bieter einzureichen, die die 2 nachfolgenden Aufgaben betrachtet: Aufgabe 1 Stellen Sie eine Übersicht zur Wegebeziehung vom Parkplatz zum Eingang Stadthalle in Hinblick auf Gestaltung und Ästhetik dar. Der zukünftige Parkplatz für die Besucher der Stadthalle befindet sich auf der Heynestraße. Die Fußgänger sollen von der Furtstraße über eine Rampe/Treppe zum Haupteingang der Stadthalle geleitet werden. Aufgabe 2 Wie vereine ich in Hinblick auf Gestaltung und Ästhetik die Parkplatzsituation östlich der Stadthalle (keine öffentlichen Stellplätze) zwischen Stadthalle und Neiße, mit dem Thema Vorplatz der Stadthalle. Insbesondere ist darauf zu achten, dass dieses Gebiet als Gartendenkmal und Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen ist. Im Rahmen eines Präsentationstermins soll die mit dem Angebot eingereichte Präsentation durch den Bieter mündlich dargestellt und erläutert.
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Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#
Postanschrift: Furtstraße und Stadthallenvorplatz
Postleitzahl: 02826
Stadt: Görlitz
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Görlitz 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-06-15 📅
Datum des Endes: 2029-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber beabsichtigt, die Leistungsphasen stufenweise zu vergeben. Die stufenweise Beauftragung erfolgt in Abhängigkeit von der nachfolgenden Eigen- und Fördermittelbereitstellung.
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 60
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Es ist beabsichtigt, innerhalb der Bewertungsmatrix, für die Wahl eines geeigneten Ingenieurbüros folgende Aufgaben als kleine Präsentation abzufordern und entsprechend über die Matrix zu bewerten. Es ist geplant, diese Präsentation am 21.04.2026 in der Stadtverwaltung Görlitz, Hugo-Keller-Straße 14 in Görlitz durchzuführen. Aufgabe 1 Stellen Sie eine Übersicht zur Wegebeziehung vom Parkplatz zum Eingang Stadthalle in Hinblick auf Gestaltung und Ästhetik dar. Der zukünftige Parkplatz für die Besucher der Stadthalle befindet sich auf der Heynestraße. Die Fußgänger sollen von der Furtstraße über eine Rampe / Treppe zum Haupteingang der Stadthalle geleitet werden. Aufgabe 2 Wie vereine ich in Hinblick auf Gestaltung und Ästhetik die Parkplatzsituation östlich der Stadthalle (keine öffentlichen Stellplätze) zwischen Stadthalle und Neiße, mit dem Thema Vorplatz der Stadthalle. Insbesondere ist darauf zu achten, dass dieses Gebiet als Gartendenkmal und Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen ist. Je vorgestellter Aufgabe können maximal 16 Punkte erreicht werden. Für den Gesamteindruck der Präsentation können in Summe 8 Punkte erreicht werden, dabei werden die zu vergebenen Punkte mit der Gewichtung 2 multipliziert.
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Beschreibung
Stadt: Furtstraße und Stadthallenvorplatz

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Offenes Verfahren nach § 15 VgV
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-24 08:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-03-24 08:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stadtverwaltung Görlitz, Hauptverwaltung, Zentrale Vergabestelle, Untermarkt 6-8, 02826 Görlitz
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): keine Bieterteilnahme
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 81 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen
Eröffnungstermin: 2026-03-24 08:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins:
Stadtverwaltung Görlitz, Hauptverwaltung, Zentrale Vergabestelle, Untermarkt 6-8, 02826 Görlitz
Zusätzliche Informationen: keine Bieterteilnahme
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
Klarstellung: § 56 Abs. 2 VgV: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Mit Einreichung des Angebotes muss die vollständig ausgefüllte Bewerberbogen Eigenerklärung mit den darin geforderten Unterlagen eingereicht werden. Gemäß § 57 VgV gilt folgendes: Von der Wertung ausgeschlossen werden Angebote von Unternehmen, die die Eignungskriterien nicht erfüllen, und Angebote, die nicht den Erfordernissen des § 53 genügen, insbesondere: 1. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten, 2. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, 3. Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind, 4. Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind, 5. Angebote, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen,oder 6. nicht zugelassene Nebenangebote.
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Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: gesamtschuldnerische Haftung
Verfahren
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: Es gelten die nationalen Vergabevorschriften gemäß GWB und des VgV.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Die Ausschlussgründe ergeben sich aus dem deutschen Vergaberecht, insbesondere GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) Ausschlussgründe sind u. a.: Sämtliche Ausschlussgründe nach§§ 123 und 124 GWB, wie Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug und Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Insolvenz oder mit Insolvenz vergleichbare Verfahren, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Zahlungsunfähigkeit, nachweislicher Verstoß gegen umweit-, sozialoder arbeitsrechtliche Verpflichtungen sowie die Zugehörigkeit zum in der Vorschrift Artikel 5k des EU Sanktionspaketes(Verordnung EU 2022/576) genannten Personenkreises bzw. Unternehmen.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadtverwaltung Görlitz
Nationale Registrierungsnummer: USt-ID. DE140513837
Postanschrift: Untermarkt 6-8
Postleitzahl: 02826
Postort: Görlitz
Region: Görlitz 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Hauptverwaltung/ Zentrale Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@goerlitz.de 📧
Telefon: 03581-671838 📞
URL: https://www.goerlitz.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag umfasst die gemeinsame Beschaffung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/019c6bae-1ecf-4f6f-815b-f77753556fac/zustellweg-auswaehlen 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/019c6bae-1ecf-4f6f-815b-f77753556fac/zustellweg-auswaehlen 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Eignung zur Berufsausübung: Folgende Erklärungen sind in der Eigenerklärung welcher den Vergabeunterlagen beigefügt ist anzugeben: Unternehmensbezeichnung; Anschrift; Straße; PLZ/ Ort (ggf. sich bewerbende Zweigstelle oder Niederlassung); Ansprechpartner; Rechtsform des Unternehmens ggf. ist der aktuelle Handelsregisterauszug beizufügen; Telefonnummer; Fax; E-Mail-Adresse; Homepage; Angabe zur Art des Angebotes (Einzelangebot, Gemeinschaftsangebot etc.); Angabe des gesetzl. Vertreters bei Bieter bzw. Arbeitsgemeinschaften; Angabe des Bieters darüber, ob in relevanter Weise eine auf den Auftrag bezogene Zusammenarbeit mit Anderen besteht (wenn "ja" Angabe als Anlage beifügen); Eigenerklärung analog § 122 GWB: Der Bieter erklärt mit Angebotsabgabe, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB und § 124 GWB vorliegen sowie ggf. Maßnahmen des Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 GWB eingeleitet wurden. Der Bieter erklärt darüber hinaus, dass keine Abhängigkeiten von Ausführungs- und Lieferinteressen analog § 73 VgV bestehen; Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: Folgende Erklärungen sind in der Eigenerklärung anzugeben: Zahl der im Mittel Beschäftigten in den letzten 3 Geschäftsjahren; Berufshaftpflichtversicherung: Name des Versicherers; Deckungssumme für Personenschäden; Deckungssumme für sonstige Schäden; Maximierung im Schadenfall; Im Auftragsfall werden folgende Deckungssummen gefordert: geschätzte anrechenbare Kosten bis 4.000.000,00 EUR, Deckungssumme für Personenschäden 1.500.000,00 EUR; geschätzte anrechenbare Kosten bis 500.000,00 EUR, Deckungssumme für sonstige Schäden 250.000.,00 EUR; geschätzte anrechenbare Kosten bis 1.500.000,00 EUR, Deckungssumme für sonstige Schäden 500.000,00 EUR; Der freiberuflich Tätige hat einen ausreichenden Versicherungsschutz in der Regel durch eine aktuelle Berufshaftpflichtversicherung mit mindestens 2-facher Maximierung zur Angebotsabgabe nachzuweisen.Der Nachweis des Versicherers darf nicht älter als 12 Monate zum Zeitpunkt der Abgabe der Eigenerklärung sein und ist als Anlage 5 in Kopie dem Angebot beizufügen; Angabe zur fachlichen Eignung: Name und Qualifikation/ Fach-richtung des für die Leistung Verantwortlichen im Fachbe-reich, Leistungsbild Verkehrsanlagen Lph. 2 – 5, Ein Nachweis der Qualifikation ist dem Angebot im PDF-Format beizufügen; Name und Qualifikation/ Fachrichtung des für die Leistung Verantwortlichen im Fachbereich, Leistungsbild Verkehrsanlagen Lph. 6 – 8, Ein Nachweis der Qualifikation ist dem Angebot im PDF-Format beizufügen; Name und Qualifikation/ Fachrichtung des für die Leistung verantwortlichen im Fachbereich, Leistungsbild Ingenieurbauwerke Lph. 2 – 5, Ein Nachweis der Qualifikation ist dem Angebot im PDF-Format beizufügen; Name und Qualifikation/ Fachrichtung des für die Leistung verantwortlichen im Fachbereich, Leistungsbild Freianlagen Lph. 2 – 5, Ein Nachweis der Qualifikation ist dem Angebot im PDF-Format beizufügen; Mit der Eigenerklärung sind zwei Referenzen für vergleichbare Planungsleistungen einzureichen: Benennung von 2 Referenzobjekten zur Planung und zum Bau von vergleichbaren Projekten. Referenz 1: Mindestkriterien, realisiertes nach 01.01.2015 Projekt einschl. Freianlagenplanung mit einer Bausumme von 600.000 Euro; Referenz 2: Mindestkriterien, realisiertes nach 01.01.2015 vergleichbares Projekt mit einer Bausumme von 1,5 Mio. Euro; Von den genannten Bausummen können die eingereichten Referenzen um 10 Prozent nach unten abweichen. Referenzen jeweils im .pdf- Format mit max. 6 A 4 Seiten; Folgende Angaben zu den Referenzen sind in die Eigenerklärung einzutragen: Bezeichnung der Baumaßnahme; kurze Beschreibung der Baumaßnahme; Auftraggeber: (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Tele-fonnummer); Realisierungszeitraum/ Fertigstellung (Übergabe an Nutzer) nach 01.01.2015; Angabe der Bausumme
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Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de 📧
Telefon: 0341 977 - 3800 📞
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Es gelten die Fristen gemäß § 134 GWB bzw. entsprechend§ 155 ff. GWB Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-02-20+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 037-125682 (2026-02-20)