Der Auftraggeber beabsichtigt den Abschluss eines Kaufvertrages über die Lieferung und betriebsbereite Bereitstellung von insgesamt 15 Anästhesiearbeitsplätzen des Typs Atlan A350 des Herstellers Dräger Medical einschließlich Zubehör, teilweise mit integriertem Monitoring- und IT-System, für den Einsatz in den Kliniken in Münchberg und in Naila. Die Beschaffung erfolgt als produktbezogene Vorgabe zur Vereinheitlichung der bestehenden Medizintechnik im Bereich der Anästhesie. Ziel ist es, eine einheitliche Geräteplattform einzusetzen, um Bedienkonzepte, technische Ausstattung, Zubehörkompatibilität sowie Wartungs- und Serviceprozesse standortübergreifend zu standardisieren. Durch die Vereinheitlichung sollen Schulungsaufwand und Bedienfehler reduziert, Synergieeffekte im Ersatzteil- und Zubehörmanagement genutzt sowie eine durchgängige Integration in vorhandene Monitoring- und IT-Strukturen sichergestellt werden. Gegenstand der Beschaffung sind acht Anästhesiegeräte in Bodenausführung ohne integriertes IACS-Monitoring sowie sieben Geräte mit integriertem IACS-Monitoring einschließlich C500-Cockpit, Dockingstation, Datenintegration und Medical Grade PC zur Einbindung in die klinische IT- und Dokumentationsumgebung. Mit der produktbezogenen Vorgabe verfolgt der Auftraggeber das Ziel, eine technisch homogene, leistungsfähige und zukunftssichere Anästhesiearbeitsplatzstruktur zu schaffen, die eine hohe Patientensicherheit, effiziente klinische Abläufe sowie eine konsistente digitale Datenintegration gewährleistet und zugleich die organisatorischen und wirtschaftlichen Vorteile einer standardisierten Systemlandschaft nutzt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-04-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-03-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2026-03-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: POT-01-HFR-013 Anästhesiegeräte
Referenznummer: POT-01-HFR-013
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber beabsichtigt den Abschluss eines Kaufvertrages über die Lieferung und betriebsbereite Bereitstellung von insgesamt 15 Anästhesiearbeitsplätzen des Typs Atlan A350 des Herstellers Dräger Medical einschließlich Zubehör, teilweise mit integriertem Monitoring- und IT-System, für den Einsatz in den Kliniken in Münchberg und in Naila.
Die Beschaffung erfolgt als produktbezogene Vorgabe zur Vereinheitlichung der bestehenden Medizintechnik im Bereich der Anästhesie. Ziel ist es, eine einheitliche Geräteplattform einzusetzen, um Bedienkonzepte, technische Ausstattung, Zubehörkompatibilität sowie Wartungs- und Serviceprozesse standortübergreifend zu standardisieren. Durch die Vereinheitlichung sollen Schulungsaufwand und Bedienfehler reduziert, Synergieeffekte im Ersatzteil- und Zubehörmanagement genutzt sowie eine durchgängige Integration in vorhandene Monitoring- und IT-Strukturen sichergestellt werden.
Gegenstand der Beschaffung sind acht Anästhesiegeräte in Bodenausführung ohne integriertes IACS-Monitoring sowie sieben Geräte mit integriertem IACS-Monitoring einschließlich C500-Cockpit, Dockingstation, Datenintegration und Medical Grade PC zur Einbindung in die klinische IT- und Dokumentationsumgebung.
Mit der produktbezogenen Vorgabe verfolgt der Auftraggeber das Ziel, eine technisch homogene, leistungsfähige und zukunftssichere Anästhesiearbeitsplatzstruktur zu schaffen, die eine hohe Patientensicherheit, effiziente klinische Abläufe sowie eine konsistente digitale Datenintegration gewährleistet und zugleich die organisatorischen und wirtschaftlichen Vorteile einer standardisierten Systemlandschaft nutzt.
Der Auftraggeber beabsichtigt den Abschluss eines Kaufvertrages über die Lieferung und betriebsbereite Bereitstellung von insgesamt 15 Anästhesiearbeitsplätzen des Typs Atlan A350 des Herstellers Dräger Medical einschließlich Zubehör, teilweise mit integriertem Monitoring- und IT-System, für den Einsatz in den Kliniken in Münchberg und in Naila.
Die Beschaffung erfolgt als produktbezogene Vorgabe zur Vereinheitlichung der bestehenden Medizintechnik im Bereich der Anästhesie. Ziel ist es, eine einheitliche Geräteplattform einzusetzen, um Bedienkonzepte, technische Ausstattung, Zubehörkompatibilität sowie Wartungs- und Serviceprozesse standortübergreifend zu standardisieren. Durch die Vereinheitlichung sollen Schulungsaufwand und Bedienfehler reduziert, Synergieeffekte im Ersatzteil- und Zubehörmanagement genutzt sowie eine durchgängige Integration in vorhandene Monitoring- und IT-Strukturen sichergestellt werden.
Gegenstand der Beschaffung sind acht Anästhesiegeräte in Bodenausführung ohne integriertes IACS-Monitoring sowie sieben Geräte mit integriertem IACS-Monitoring einschließlich C500-Cockpit, Dockingstation, Datenintegration und Medical Grade PC zur Einbindung in die klinische IT- und Dokumentationsumgebung.
Mit der produktbezogenen Vorgabe verfolgt der Auftraggeber das Ziel, eine technisch homogene, leistungsfähige und zukunftssichere Anästhesiearbeitsplatzstruktur zu schaffen, die eine hohe Patientensicherheit, effiziente klinische Abläufe sowie eine konsistente digitale Datenintegration gewährleistet und zugleich die organisatorischen und wirtschaftlichen Vorteile einer standardisierten Systemlandschaft nutzt.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Ausrüstung für Anästhesie📦 Beschreibung
Interne Kennung: POT-01-HFR-013
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Der Auftraggeber beabsichtigt den Abschluss eines Kaufvertrages über die Lieferung und betriebsbereite Bereitstellung von insgesamt 15 Anästhesiearbeitsplätzen des Typs Atlan A350 des Herstellers Dräger Medical einschließlich Zubehör, teilweise mit integriertem Monitoring- und IT-System, für den Einsatz in den Kliniken in Münchberg und in Naila.
Die Beschaffung erfolgt als produktbezogene Vorgabe zur Vereinheitlichung der bestehenden Medizintechnik im Bereich der Anästhesie. Ziel ist es, eine einheitliche Geräteplattform einzusetzen, um Bedienkonzepte, technische Ausstattung, Zubehörkompatibilität sowie Wartungs- und Serviceprozesse standortübergreifend zu standardisieren. Durch die Vereinheitlichung sollen Schulungsaufwand und Bedienfehler reduziert, Synergieeffekte im Ersatzteil- und Zubehörmanagement genutzt sowie eine durchgängige Integration in vorhandene Monitoring- und IT-Strukturen sichergestellt werden.
Gegenstand der Beschaffung sind acht Anästhesiegeräte in Bodenausführung ohne integriertes IACS-Monitoring sowie sieben Geräte mit integriertem IACS-Monitoring einschließlich C500-Cockpit, Dockingstation, Datenintegration und Medical Grade PC zur Einbindung in die klinische IT- und Dokumentationsumgebung.
Mit der produktbezogenen Vorgabe verfolgt der Auftraggeber das Ziel, eine technisch homogene, leistungsfähige und zukunftssichere Anästhesiearbeitsplatzstruktur zu schaffen, die eine hohe Patientensicherheit, effiziente klinische Abläufe sowie eine konsistente digitale Datenintegration gewährleistet und zugleich die organisatorischen und wirtschaftlichen Vorteile einer standardisierten Systemlandschaft nutzt.
Die produktspezifische Ausschreibung ist vergaberechtlich zulässig. Nach Abwägung der widerstreitenden Belange überwiegen die Gründe für eine "Ein-Hersteller-Strategie". Die Festlegung auf die spezifischen Anästhesiegeräte stellt eine zulässige Produktvorgabe dar, da sie durch den Auftragsgegenstand sachlich begründet ist (§ 31 VgV). Folgende Aspekte rechtfertigen die Produktvorgabe: Die Erweiterung der vorhandenen Ausstattung erfordert eine nahtlose Integration in das bestehende System. Dräger als Hersteller der ursprünglichen Anästhesiegeräte sowie weiterer Geräte in den Kliniken, die angebunden werden müssen, verfügt über das notwendige technischen Fertigkeiten und die Schnittstellen, um eine vollständige Kompatibilität und Interoperabilität das durch diese Erweiterung des Gesamtsystem zu gewährleisten. Somit werden potenzielle Kompatibilitätsprobleme verhindert. Entsprechend wird hierdurch ermöglicht die Anbindung an die vorhandene IT-Infrastruktur effizient zu gewährleisten. Folglich kann ausschließlich durch die quantitative Erweiterung der Komponenten die wirtschaftliche Weiternutzung des vorhandenen Systems ermöglicht werden. Durch die Homogenität des Systems kann eine schnelle Fehleranalyse und entsprechende Wartung durchgeführt werden. Hierdurch kann der aktuelle Standard an Systemsicherheit gewährleistet werden. Diese Gründe sind objektiv, auftragsbezogen und nicht willkürlich und dienen insbesondere der Aufrechterhaltung der Patientensicherheit durch die Aufrechterhaltung und Erweiterung einer klinikintern erprobten Lösung. Diese Entscheidung diskriminiert keine anderen Wirtschaftsteilnehmer in unzulässiger Weise. Der öffentliche Auftraggeber ist nicht verpflichtet, indirekt die Neuentwicklung oder Nachbildung eines technischen Systems zu beauftragen. Es liegt auch keine künstliche Einschränkung der Auftragsvergabeparameter vor.
Die benötigte Spezifikation ergibt sich aus dem Leistungsverzeichnis.
Der Auftraggeber beabsichtigt den Abschluss eines Kaufvertrages über die Lieferung und betriebsbereite Bereitstellung von insgesamt 15 Anästhesiearbeitsplätzen des Typs Atlan A350 des Herstellers Dräger Medical einschließlich Zubehör, teilweise mit integriertem Monitoring- und IT-System, für den Einsatz in den Kliniken in Münchberg und in Naila.
Die Beschaffung erfolgt als produktbezogene Vorgabe zur Vereinheitlichung der bestehenden Medizintechnik im Bereich der Anästhesie. Ziel ist es, eine einheitliche Geräteplattform einzusetzen, um Bedienkonzepte, technische Ausstattung, Zubehörkompatibilität sowie Wartungs- und Serviceprozesse standortübergreifend zu standardisieren. Durch die Vereinheitlichung sollen Schulungsaufwand und Bedienfehler reduziert, Synergieeffekte im Ersatzteil- und Zubehörmanagement genutzt sowie eine durchgängige Integration in vorhandene Monitoring- und IT-Strukturen sichergestellt werden.
Gegenstand der Beschaffung sind acht Anästhesiegeräte in Bodenausführung ohne integriertes IACS-Monitoring sowie sieben Geräte mit integriertem IACS-Monitoring einschließlich C500-Cockpit, Dockingstation, Datenintegration und Medical Grade PC zur Einbindung in die klinische IT- und Dokumentationsumgebung.
Mit der produktbezogenen Vorgabe verfolgt der Auftraggeber das Ziel, eine technisch homogene, leistungsfähige und zukunftssichere Anästhesiearbeitsplatzstruktur zu schaffen, die eine hohe Patientensicherheit, effiziente klinische Abläufe sowie eine konsistente digitale Datenintegration gewährleistet und zugleich die organisatorischen und wirtschaftlichen Vorteile einer standardisierten Systemlandschaft nutzt.
Die produktspezifische Ausschreibung ist vergaberechtlich zulässig. Nach Abwägung der widerstreitenden Belange überwiegen die Gründe für eine "Ein-Hersteller-Strategie". Die Festlegung auf die spezifischen Anästhesiegeräte stellt eine zulässige Produktvorgabe dar, da sie durch den Auftragsgegenstand sachlich begründet ist (§ 31 VgV). Folgende Aspekte rechtfertigen die Produktvorgabe: Die Erweiterung der vorhandenen Ausstattung erfordert eine nahtlose Integration in das bestehende System. Dräger als Hersteller der ursprünglichen Anästhesiegeräte sowie weiterer Geräte in den Kliniken, die angebunden werden müssen, verfügt über das notwendige technischen Fertigkeiten und die Schnittstellen, um eine vollständige Kompatibilität und Interoperabilität das durch diese Erweiterung des Gesamtsystem zu gewährleisten. Somit werden potenzielle Kompatibilitätsprobleme verhindert. Entsprechend wird hierdurch ermöglicht die Anbindung an die vorhandene IT-Infrastruktur effizient zu gewährleisten. Folglich kann ausschließlich durch die quantitative Erweiterung der Komponenten die wirtschaftliche Weiternutzung des vorhandenen Systems ermöglicht werden. Durch die Homogenität des Systems kann eine schnelle Fehleranalyse und entsprechende Wartung durchgeführt werden. Hierdurch kann der aktuelle Standard an Systemsicherheit gewährleistet werden. Diese Gründe sind objektiv, auftragsbezogen und nicht willkürlich und dienen insbesondere der Aufrechterhaltung der Patientensicherheit durch die Aufrechterhaltung und Erweiterung einer klinikintern erprobten Lösung. Diese Entscheidung diskriminiert keine anderen Wirtschaftsteilnehmer in unzulässiger Weise. Der öffentliche Auftraggeber ist nicht verpflichtet, indirekt die Neuentwicklung oder Nachbildung eines technischen Systems zu beauftragen. Es liegt auch keine künstliche Einschränkung der Auftragsvergabeparameter vor.
Die benötigte Spezifikation ergibt sich aus dem Leistungsverzeichnis.
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Postanschrift: Hofer Str. 40
Postleitzahl: 95213
Stadt: Münchberg
Postanschrift: Hofer Str. 45
Postleitzahl: 95119
Stadt: Naila
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Hof, Landkreis
🏙️
Dauer: 24 Monate Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-08 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 58 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-03-31 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung im Verfahren erfolgt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung zur Eignung (vgl. Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung") (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung zur Eignung (vgl. Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung") für den Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeden Eignungsverleiher.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung zur Eignung (vgl. Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung") (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung zur Eignung (vgl. Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung") für den Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeden Eignungsverleiher.
Erklärung zu den Unterauftragnehmern / zur Eignungsleihe (Formblatt "Erklärung zu den Unterauftragnehmern / zur Eignungsleihe") (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Erklärung zu den Unterauftragnehmern / zur Eignungsleihe (Formblatt "Erklärung zu den Unterauftragnehmern / zur Eignungsleihe")
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erklärung zu den Unterauftragnehmern / zur Eignungsleihe (Formblatt "Erklärung zu den Unterauftragnehmern / zur Eignungsleihe") (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Erklärung zu den Unterauftragnehmern / zur Eignungsleihe (Formblatt "Erklärung zu den Unterauftragnehmern / zur Eignungsleihe")
Verpflichtungserklärung des Eignungsverleihers (Formblatt "Verpflichtungserklärung des Eignungsverleihers") (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Verpflichtungserklärung des Eignungsverleihers (Formblatt "Verpflichtungserklärung des Eignungsverleihers")
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Verpflichtungserklärung des Eignungsverleihers (Formblatt "Verpflichtungserklärung des Eignungsverleihers") (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Verpflichtungserklärung des Eignungsverleihers (Formblatt "Verpflichtungserklärung des Eignungsverleihers")
Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022
Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des gleichen Entgelts für Frauen und Männer sowie Mindestarbeitsbedingungen (VVöA - BayMBl. Nr. 155, 740) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des gleichen Entgelts für Frauen und Männer sowie Mindestarbeitsbedingungen (VVöA - BayMBl. Nr. 155, 740)
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des gleichen Entgelts für Frauen und Männer sowie Mindestarbeitsbedingungen (VVöA - BayMBl. Nr. 155, 740) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des gleichen Entgelts für Frauen und Männer sowie Mindestarbeitsbedingungen (VVöA - BayMBl. Nr. 155, 740)
Erklärung über die branchenübliche Haftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Erklärung über die branchenübliche Haftpflichtversicherung für Personen- und/oder Sachschäden sowie eine Betriebs- und Vermögensschadenshaftpflichtversicherung zur Abdeckung sämtlicher Schäden, die unter diesem Auftrag entstehen können. Die Höhe der Mindestdeckungssumme muss dabei 1 000 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall betragen (Formular: Eigenerklärungen zur Eignung").
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erklärung über die branchenübliche Haftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Erklärung über die branchenübliche Haftpflichtversicherung für Personen- und/oder Sachschäden sowie eine Betriebs- und Vermögensschadenshaftpflichtversicherung zur Abdeckung sämtlicher Schäden, die unter diesem Auftrag entstehen können. Die Höhe der Mindestdeckungssumme muss dabei 1 000 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall betragen (Formular: Eigenerklärungen zur Eignung").
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Darstellung mindestens drei geeigneter Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Darstellung mindestens drei geeigneter Referenzen über vergleichbare, in den letzten drei Kalenderjahren vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erbrachten Liefer- und Dienstleistungsaufträge mit Angabe des Wertes, des Auftragsgegenstands, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (vgl. Formblatt "Referenzen"). Vergleichbare Leistungen sind Leistungen, die der ausgeschriebenen Leistung insoweit ähneln, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters/Bewerbers für die ausgeschriebene Leistung eröffnen und sie für den öffentlichen Auftraggeber den sicheren Schluss darauf zulassen, der Bieter/Bewerber verfügt über die für die Ausführung des zu vergebenden Auftrags erforderliche Zuverlässigkeit und Fachkunde. (Formblatt "Referenzen")
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Darstellung mindestens drei geeigneter Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Darstellung mindestens drei geeigneter Referenzen über vergleichbare, in den letzten drei Kalenderjahren vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erbrachten Liefer- und Dienstleistungsaufträge mit Angabe des Wertes, des Auftragsgegenstands, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (vgl. Formblatt "Referenzen"). Vergleichbare Leistungen sind Leistungen, die der ausgeschriebenen Leistung insoweit ähneln, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters/Bewerbers für die ausgeschriebene Leistung eröffnen und sie für den öffentlichen Auftraggeber den sicheren Schluss darauf zulassen, der Bieter/Bewerber verfügt über die für die Ausführung des zu vergebenden Auftrags erforderliche Zuverlässigkeit und Fachkunde. (Formblatt "Referenzen")
Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB (vgl. Formblatt "Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ") für den Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft, jeden Eignungsverleiher und jeden Unterauftragnehmer.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB (vgl. Formblatt "Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ") für den Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft, jeden Eignungsverleiher und jeden Unterauftragnehmer.
Bietergemeinschaftserklärung (Formblatt "Bietergemeinschaftserklärung") (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Eigenerklärung Informationen zum Bieter (EigenBie) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Kriterien gem. Bekanntmachung
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1. Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch.
2. Im Fall der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit haftet auch der Eignungsleihgeber gemäß § 47 Abs. 3 VgV. 3.
1. Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch.
2. Im Fall der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit haftet auch der Eignungsleihgeber gemäß § 47 Abs. 3 VgV. 3.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: Die Ausschlussgründe ergeben sich gemäß der rechtlichen Bestimmungen
#Bekanntmachungs-ID: CXS0Y4PYTQMNLZXX#
Der Auftraggeber wird gemäß § 36 Abs. 5 VgV vor Erteilung des Zuschlags an den Bestbieter die Eignung vorgesehener Unterauftragnehmer in Bezug auf die von ihnen zu erbringenden Leistungen sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB prüfen. Für den Fall, dass die Eignung nicht nachgewiesenen wird oder Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen, wird der Auftraggeber unter Fristsetzung die Ersetzung des Unterauftragnehmers vom Bestbieter verlangen; für den Fall des Vorliegens von Ausschlussgründen nach § 124 GWB kann der Auftraggeber die Ersetzung verlangen.
Der Auftraggeber wird gemäß § 26 UVgO vor Erteilung des Zuschlags an den Bestbieter die Eignung vorgesehener Unterauftragnehmer in Bezug auf die von ihnen zu erbringenden Leistungen sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB prüfen. Für den Fall, dass die Eignung nicht nachgewiesenen wird oder Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen, wird der Auftraggeber unter Fristsetzung die Ersetzung des Unterauftragnehmers vom Bestbieter verlangen; für den Fall des Vorliegens von Ausschlussgründen nach § 124 GWB kann der Auftraggeber die Ersetzung verlangen.
- Alle Nachweise können in Form von Eigenerklärungen erfolgen, soweit sich aus der Ausschreibung nicht etwas anderes ergibt. Alle vom Auftraggeber unter dem unter Ziff. I.3) genannten Link bereitgestellten Formblätter sind zwingend zu verwenden.
- Alle weiteren Informationen zu diesem Vergabeverfahren wie Änderungen der Leistungsbeschreibung, Beantwortung von Bieterfragen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden ebenfalls unter dem Link bereitgestellt. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist ist der Bewerber/Bieter verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente zu achten.
- Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen und bis spätestens zum Ende der Angebotsfrist in Textform vorzulegen.
- Insoweit es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt: Abrufberechtigt im Sinne von § 15 Abs. 3, Satz 2 UVgO bzw. § 21 Abs. 2 Satz 2 VgV sind neben dem Auftraggeber die unter "Hauptleistungsort" und "Weitere Leistungsorte" genannten Unternehmen.
- Der Auftraggeber erstattet keine Kosten, die für die Erstellung der Angebote und die Teilnahme am Vergabeverfahren entstehen.
Der Auftraggeber wird gemäß § 36 Abs. 5 VgV vor Erteilung des Zuschlags an den Bestbieter die Eignung vorgesehener Unterauftragnehmer in Bezug auf die von ihnen zu erbringenden Leistungen sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB prüfen. Für den Fall, dass die Eignung nicht nachgewiesenen wird oder Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen, wird der Auftraggeber unter Fristsetzung die Ersetzung des Unterauftragnehmers vom Bestbieter verlangen; für den Fall des Vorliegens von Ausschlussgründen nach § 124 GWB kann der Auftraggeber die Ersetzung verlangen.
Der Auftraggeber wird gemäß § 26 UVgO vor Erteilung des Zuschlags an den Bestbieter die Eignung vorgesehener Unterauftragnehmer in Bezug auf die von ihnen zu erbringenden Leistungen sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB prüfen. Für den Fall, dass die Eignung nicht nachgewiesenen wird oder Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen, wird der Auftraggeber unter Fristsetzung die Ersetzung des Unterauftragnehmers vom Bestbieter verlangen; für den Fall des Vorliegens von Ausschlussgründen nach § 124 GWB kann der Auftraggeber die Ersetzung verlangen.
- Alle Nachweise können in Form von Eigenerklärungen erfolgen, soweit sich aus der Ausschreibung nicht etwas anderes ergibt. Alle vom Auftraggeber unter dem unter Ziff. I.3) genannten Link bereitgestellten Formblätter sind zwingend zu verwenden.
- Alle weiteren Informationen zu diesem Vergabeverfahren wie Änderungen der Leistungsbeschreibung, Beantwortung von Bieterfragen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden ebenfalls unter dem Link bereitgestellt. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist ist der Bewerber/Bieter verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente zu achten.
- Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen und bis spätestens zum Ende der Angebotsfrist in Textform vorzulegen.
- Insoweit es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt: Abrufberechtigt im Sinne von § 15 Abs. 3, Satz 2 UVgO bzw. § 21 Abs. 2 Satz 2 VgV sind neben dem Auftraggeber die unter "Hauptleistungsort" und "Weitere Leistungsorte" genannten Unternehmen.
- Der Auftraggeber erstattet keine Kosten, die für die Erstellung der Angebote und die Teilnahme am Vergabeverfahren entstehen.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber.
Sieht sich ein am ausgeschriebenen Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, muss es diesen Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Solche Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Solche Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so hat das Unternehmen die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Zuständig ist die unter Ziffer VI.4.1) benannte Vergabekammer.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor Erteilung des Zuschlags gemäß § 134 Abs. 1 GWB über die beabsichtigte Nichtberücksichtigung und die Zuschlagsabsicht informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Hinweis: Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht gemäß § 165 GWB. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber.
Sieht sich ein am ausgeschriebenen Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, muss es diesen Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Solche Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Solche Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so hat das Unternehmen die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Zuständig ist die unter Ziffer VI.4.1) benannte Vergabekammer.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor Erteilung des Zuschlags gemäß § 134 Abs. 1 GWB über die beabsichtigte Nichtberücksichtigung und die Zuschlagsabsicht informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Hinweis: Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht gemäß § 165 GWB. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-03-04+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 045-153465 (2026-03-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-05-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): -1 EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 567479.22 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 567479.22 💰
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Kosten
Kostenkriterium (Gewichtung): 100.00000000
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: 1
Datum des Vertragsabschlusses: 2026-05-19 📅
Titel: Dräger Medical Deutschland GmbH, 23558 Lübeck
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Höchstes Angebot: 567479.22 💰
Niedrigstes Angebot: 567479.22 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: -1 EUR 💰
Kennung des Angebots: 1 - 572159
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Dräger Medical Deutschland GmbH
Nationale Registrierungsnummer: HRB 4310 HL Lübeck
Postanschrift: Moislinger Allee 53-55
Postleitzahl: 23558
Postort: Lübeck
Region: Lübeck, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: ausschreibungen@draeger.com📧
Telefon: +49 800 882 882 0📞
Fax: +49 451 882-72002 📠
URL: http://www.draeger.com🌏
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
#Bekanntmachungs-ID: CXS0Y4PYTVGQD3CJ#
Der Auftraggeber wird gemäß § 36 Abs. 5 VgV vor Erteilung des Zuschlags an den Bestbieter die Eignung vorgesehener Unterauftragnehmer in Bezug auf die von ihnen zu erbringenden Leistungen sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB prüfen. Für den Fall, dass die Eignung nicht nachgewiesenen wird oder Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen, wird der Auftraggeber unter Fristsetzung die Ersetzung des Unterauftragnehmers vom Bestbieter verlangen; für den Fall des Vorliegens von Ausschlussgründen nach § 124 GWB kann der Auftraggeber die Ersetzung verlangen.
Der Auftraggeber wird gemäß § 26 UVgO vor Erteilung des Zuschlags an den Bestbieter die Eignung vorgesehener Unterauftragnehmer in Bezug auf die von ihnen zu erbringenden Leistungen sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB prüfen. Für den Fall, dass die Eignung nicht nachgewiesenen wird oder Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen, wird der Auftraggeber unter Fristsetzung die Ersetzung des Unterauftragnehmers vom Bestbieter verlangen; für den Fall des Vorliegens von Ausschlussgründen nach § 124 GWB kann der Auftraggeber die Ersetzung verlangen.
- Alle Nachweise können in Form von Eigenerklärungen erfolgen, soweit sich aus der Ausschreibung nicht etwas anderes ergibt. Alle vom Auftraggeber unter dem unter Ziff. I.3) genannten Link bereitgestellten Formblätter sind zwingend zu verwenden.
- Alle weiteren Informationen zu diesem Vergabeverfahren wie Änderungen der Leistungsbeschreibung, Beantwortung von Bieterfragen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden ebenfalls unter dem Link bereitgestellt. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist ist der Bewerber/Bieter verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente zu achten.
- Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen und bis spätestens zum Ende der Angebotsfrist in Textform vorzulegen.
- Insoweit es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt: Abrufberechtigt im Sinne von § 15 Abs. 3, Satz 2 UVgO bzw. § 21 Abs. 2 Satz 2 VgV sind neben dem Auftraggeber die unter "Hauptleistungsort" und "Weitere Leistungsorte" genannten Unternehmen.
- Der Auftraggeber erstattet keine Kosten, die für die Erstellung der Angebote und die Teilnahme am Vergabeverfahren entstehen.
Der Auftraggeber wird gemäß § 36 Abs. 5 VgV vor Erteilung des Zuschlags an den Bestbieter die Eignung vorgesehener Unterauftragnehmer in Bezug auf die von ihnen zu erbringenden Leistungen sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB prüfen. Für den Fall, dass die Eignung nicht nachgewiesenen wird oder Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen, wird der Auftraggeber unter Fristsetzung die Ersetzung des Unterauftragnehmers vom Bestbieter verlangen; für den Fall des Vorliegens von Ausschlussgründen nach § 124 GWB kann der Auftraggeber die Ersetzung verlangen.
Der Auftraggeber wird gemäß § 26 UVgO vor Erteilung des Zuschlags an den Bestbieter die Eignung vorgesehener Unterauftragnehmer in Bezug auf die von ihnen zu erbringenden Leistungen sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB prüfen. Für den Fall, dass die Eignung nicht nachgewiesenen wird oder Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen, wird der Auftraggeber unter Fristsetzung die Ersetzung des Unterauftragnehmers vom Bestbieter verlangen; für den Fall des Vorliegens von Ausschlussgründen nach § 124 GWB kann der Auftraggeber die Ersetzung verlangen.
- Alle Nachweise können in Form von Eigenerklärungen erfolgen, soweit sich aus der Ausschreibung nicht etwas anderes ergibt. Alle vom Auftraggeber unter dem unter Ziff. I.3) genannten Link bereitgestellten Formblätter sind zwingend zu verwenden.
- Alle weiteren Informationen zu diesem Vergabeverfahren wie Änderungen der Leistungsbeschreibung, Beantwortung von Bieterfragen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden ebenfalls unter dem Link bereitgestellt. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist ist der Bewerber/Bieter verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente zu achten.
- Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen und bis spätestens zum Ende der Angebotsfrist in Textform vorzulegen.
- Insoweit es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt: Abrufberechtigt im Sinne von § 15 Abs. 3, Satz 2 UVgO bzw. § 21 Abs. 2 Satz 2 VgV sind neben dem Auftraggeber die unter "Hauptleistungsort" und "Weitere Leistungsorte" genannten Unternehmen.
- Der Auftraggeber erstattet keine Kosten, die für die Erstellung der Angebote und die Teilnahme am Vergabeverfahren entstehen.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-19+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 096-346163 (2026-05-19)