Die BEN beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Erbringung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Rahmen von Konsolidierungen mit der Konsolidierungssoftware Corporate Planning für die BEN sowie die Rekom 3.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-03-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-02-23.
Auftragsbekanntmachung (2026-02-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung Corporate Planning Beratungs- und Unterstützungsleistungen
Referenznummer: BEN-2026-02-EU
Kurze Beschreibung:
“Die BEN beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Erbringung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Rahmen von Konsolidierungen mit...”
Kurze Beschreibung
Die BEN beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Erbringung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Rahmen von Konsolidierungen mit der Konsolidierungssoftware Corporate Planning für die BEN sowie die Rekom 3.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 300 000 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die BEN beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Erbringung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Rahmen von Konsolidierungen mit...”
Beschreibung der Beschaffung
Die BEN beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Erbringung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Rahmen von Konsolidierungen mit der Konsolidierungssoftware Corporate Planning für die BEN sowie die Rekom 3.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:startup”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Unternehmens- und Managementberatung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Beratung im Bereich Finanzverwaltung📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-05-01 📅
Datum des Endes: 2027-04-30 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Es besteht eine dreimalige Verlängerungsoption um jeweils 12 Monate.” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): A - Qualifikation der Hauptansprechperson
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): B - Qualifikation der Stellvertretung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): C - Leistungsstart nach entsprechendem Einzelabruf
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Kostenkriterium (Name): D - Honorar
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-26 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-03-26 13:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 55
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Bieter muss über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage einer Bestätigung der Versicherung, nicht älter als 6...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter muss über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage einer Bestätigung der Versicherung, nicht älter als 6 Monate, mit Angaben zur Deckungssumme.
Die Mindestdeckungssumme hat dabei 1 Mio. EUR netto zu betragen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Bieter hat nachzuweisen, dass er vergleichbare Leistungen im Bereich der Beratung und Begleitung von Konzernen bei der Konsolidierung von...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter hat nachzuweisen, dass er vergleichbare Leistungen im Bereich der Beratung und Begleitung von Konzernen bei der Konsolidierung von Tochtergesellschaften innerhalb der Corporate Planning Software bereits erbracht hat. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage von 5 Referenzen aus den letzten 3 Kalenderjahren (02/2023), die mit dem Ausschreibungsgegenstand in Art und Umfang vergleichbar sind.
Jede Referenz muss folgende Leistungsinhalte erfassen:
- Fachliche Beratung zu Konsolidierungsthematiken
- Beratung und Unterstützung zur Umsetzung und Abbildung innerhalb der Corporate Planning Software
- Der Auftraggeber ist ein Konzern mit mind. 2 Tochtergesellschaften
Der Leistungszeitraum beträgt mind. 12 Monate
Hinweis:
Fehlerhafte und/oder unvollständige Angaben können den Ausschluss aus dem weiteren Verfahren zur folge haben.
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Rügen wegen erkannter Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber der unter Ziffer 1 genannten Kontaktstelle innerhalb einer Frist von zehn...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Rügen wegen erkannter Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber der unter Ziffer 1 genannten Kontaktstelle innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu erheben (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der unter Ziffer 1 genannten Kontaktstelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der unter Ziffer 1 genannten Kontaktstelle gerügt werden (siehe § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Ergänzend wird auf § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers vergangen sind, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.
Wir weisen darauf hin, dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß nicht unverzüglich bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 160 Abs. 3 GWB). Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten!
Wir weisen ferner darauf hin, dass der Bieter wegen der Möglichkeit der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens mit Akteneinsichtsrecht aller Beteiligten nach § 165 GWB mit der konkreten Möglichkeit rechnen muss, dass sein Angebot mit allen wesentlichen Bestandteilen von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen. Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter in einem solchen Falle an die Vergabekammer wenden.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 039-130986 (2026-02-23)