Die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm bietet seit 2022 für die tariflich Beschäftigten und auch die Beamten ein Dienstrad-Leasing an, um sich als attraktiver Arbeitgeber zu positionieren und einen wesentlichen Beitrag zum Umweltschutz, zur Verkehrswende und zur Förderung der Gesundheit und Arbeitsmotivation ihrer Beschäftigten zu leisten. Da die mit dem bisherigen Dienstleister abgeschlossene Rahmenvereinbarung demnächst endet, strebt die Kreisverwaltung den Abschluss einer neuen Rahmenvereinbarung ohne Abrufverpflichtung über die Nutzung des Dienstrad-Leasings an. Es handelt sich um den Abschluss einer Rahmenvereinbarung ohne Abrufverpflichtung. Die maximale Höchstmenge wird auf 100 Einzelleasingverträge festgelegt. Weitere Informationen enthalten die Vergabeunterlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-03-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-02-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2026-02-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung Dienstrad-Leasing
Referenznummer: Vergabenummer 26-04-VgV-01
Kurze Beschreibung:
Die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm bietet seit 2022 für die tariflich Beschäftigten und auch die Beamten ein Dienstrad-Leasing an, um sich als attraktiver Arbeitgeber zu positionieren und einen wesentlichen Beitrag zum Umweltschutz, zur Verkehrswende und zur Förderung der Gesundheit und Arbeitsmotivation ihrer Beschäftigten zu leisten.
Da die mit dem bisherigen Dienstleister abgeschlossene Rahmenvereinbarung demnächst endet, strebt die Kreisverwaltung den Abschluss einer neuen Rahmenvereinbarung ohne Abrufverpflichtung über die Nutzung des Dienstrad-Leasings an.
Es handelt sich um den Abschluss einer Rahmenvereinbarung ohne Abrufverpflichtung. Die maximale Höchstmenge wird auf 100 Einzelleasingverträge festgelegt.
Weitere Informationen enthalten die Vergabeunterlagen.
Die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm bietet seit 2022 für die tariflich Beschäftigten und auch die Beamten ein Dienstrad-Leasing an, um sich als attraktiver Arbeitgeber zu positionieren und einen wesentlichen Beitrag zum Umweltschutz, zur Verkehrswende und zur Förderung der Gesundheit und Arbeitsmotivation ihrer Beschäftigten zu leisten.
Da die mit dem bisherigen Dienstleister abgeschlossene Rahmenvereinbarung demnächst endet, strebt die Kreisverwaltung den Abschluss einer neuen Rahmenvereinbarung ohne Abrufverpflichtung über die Nutzung des Dienstrad-Leasings an.
Es handelt sich um den Abschluss einer Rahmenvereinbarung ohne Abrufverpflichtung. Die maximale Höchstmenge wird auf 100 Einzelleasingverträge festgelegt.
Weitere Informationen enthalten die Vergabeunterlagen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Finanzierungs-Leasing📦 Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001 26-04-VgV-01
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm bietet seit 2022 für die tariflich Beschäftigten und auch die Beamten ein Dienstrad-Leasing an, um sich als attraktiver Arbeitgeber zu positionieren und einen wesentlichen Beitrag zum Umweltschutz, zur Verkehrswende und zur Förderung der Gesundheit und Arbeitsmotivation ihrer Beschäftigten zu leisten.
Da die mit dem bisherigen Dienstleister abgeschlossene Rahmenvereinbarung demnächst endet, strebt die Kreisverwaltung den Abschluss einer neuen Rahmenvereinbarung ohne Abrufverpflichtung über die Nutzung des Dienstrad-Leasings an.
Es handelt sich um den Abschluss einer Rahmenvereinbarung ohne Abrufverpflichtung. Die maximale Höchstmenge wird auf 100 Einzelleasingverträge festgelegt.
Weitere Informationen enthalten die Vergabeunterlagen.
Die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm bietet seit 2022 für die tariflich Beschäftigten und auch die Beamten ein Dienstrad-Leasing an, um sich als attraktiver Arbeitgeber zu positionieren und einen wesentlichen Beitrag zum Umweltschutz, zur Verkehrswende und zur Förderung der Gesundheit und Arbeitsmotivation ihrer Beschäftigten zu leisten.
Da die mit dem bisherigen Dienstleister abgeschlossene Rahmenvereinbarung demnächst endet, strebt die Kreisverwaltung den Abschluss einer neuen Rahmenvereinbarung ohne Abrufverpflichtung über die Nutzung des Dienstrad-Leasings an.
Es handelt sich um den Abschluss einer Rahmenvereinbarung ohne Abrufverpflichtung. Die maximale Höchstmenge wird auf 100 Einzelleasingverträge festgelegt.
Weitere Informationen enthalten die Vergabeunterlagen.
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#,
Weitere zusätzliche Informationen siehe unter Nr. 2.1.4 (Verfahren, Allgemeine Informationen)
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bitburg bzw. Unternehmenssitz des Auftragnehmers
Postanschrift: Trierer Straße 1
Postleitzahl: 54634
Stadt: Bitburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Eifelkreis Bitburg-Prüm🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-05-01 📅
Datum des Endes: 2028-04-30 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 1
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Verlängerungsoption: Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um weitere 24 Monate, wenn sie nicht vor Ablauf von drei Monaten zum Ende der festen Vertragslaufzeit (01.05.2026-30.04.2028) schriftlich vom Auftraggeber gekündigt wird.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-09 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-03-09 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Zur Angebotsöffnung sind nur Vertreter des Auftraggebers zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-03-09 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Zur Angebotsöffnung sind nur Vertreter des Auftraggebers zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
§ 56 VgV findet Anwendung. Hiernach kann der öffentliche Auftraggeber den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
§ 56 VgV findet Anwendung. Hiernach kann der öffentliche Auftraggeber den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung über die Eintragung in ein relevantes Berufsregister, Handelsregister sowie Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft; oder Erklärung, dass und warum keine Eintragungspflicht bzw. Mitgliedschaft besteht. Bieter haben je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates nachzuweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.2.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt. Der Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung ist in Form einer Eigenerklärung möglich. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist den Vergabeunterlagen beigefügt und enthält auch o. g. Erklärungen. Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern Bestätigungen der Eigenerklärung anzufordern, soweit zuständige Stellen entsprechende Bestätigungen ausstellen . Eignungsnachweise, die in einer Präqualifizierungs-Datenbank, die den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entspricht, abrufbar sind, sind zugelassen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung über die Eintragung in ein relevantes Berufsregister, Handelsregister sowie Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft; oder Erklärung, dass und warum keine Eintragungspflicht bzw. Mitgliedschaft besteht. Bieter haben je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates nachzuweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.2.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt. Der Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung ist in Form einer Eigenerklärung möglich. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist den Vergabeunterlagen beigefügt und enthält auch o. g. Erklärungen. Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern Bestätigungen der Eigenerklärung anzufordern, soweit zuständige Stellen entsprechende Bestätigungen ausstellen . Eignungsnachweise, die in einer Präqualifizierungs-Datenbank, die den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entspricht, abrufbar sind, sind zugelassen.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Erfahrung in der Erbringung vergleichbarer Leistungen, Angabe von mindestens 2 Referenzen über vergleichbare Leistungen innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre mit Beschreibung der Leistung/des Projektes, Kontaktdaten des Leasingnehmers, Angaben zum Umsetzungszeitraum sowie der Anzahl der Nutzer
Eigenerklärung ist ausreichend. Die Vergabestelle behält sich jedoch vor, im Einzelfall entsprechende Nachweise vom Bieter mit Fristsetzung
anzufordern. Eignungsnachweise, die in einer Präqualifizierungs-Datenbank, die den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entspricht, abrufbar sind, sind zugelassen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erfahrung in der Erbringung vergleichbarer Leistungen, Angabe von mindestens 2 Referenzen über vergleichbare Leistungen innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre mit Beschreibung der Leistung/des Projektes, Kontaktdaten des Leasingnehmers, Angaben zum Umsetzungszeitraum sowie der Anzahl der Nutzer
Eigenerklärung ist ausreichend. Die Vergabestelle behält sich jedoch vor, im Einzelfall entsprechende Nachweise vom Bieter mit Fristsetzung
anzufordern. Eignungsnachweise, die in einer Präqualifizierungs-Datenbank, die den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entspricht, abrufbar sind, sind zugelassen.
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der Maßnahme vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Die Eignung ist durch Eigenerklärung nachzuweisen. Eignungsnachweise, die in einer Präqualifizierungs-Datenbank, die den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entspricht, abrufbar sind, sind zugelassen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der Maßnahme vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Die Eignung ist durch Eigenerklärung nachzuweisen. Eignungsnachweise, die in einer Präqualifizierungs-Datenbank, die den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entspricht, abrufbar sind, sind zugelassen
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Vollkaskoversicherung unter Ausschluss eines Selbstbehalts für den Leasingnehmer und den Fahrradnutzer mit Abdeckung der unter Nr. 2 der Leistungsbeschreibung genannten Risiken.
Ausschlussgrund:
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
+ 6 weitere
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Schwere Verfehlung, Integrität: Unternehmen werden gemäß § 123 GWB zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens ausgeschlossen, wenn eine Person deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs -StGB- (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, § 261 StGB (Geldwäsche), § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), §§ 108e, 108f StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern, unzulässige Interessenwahrnehmung), den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. § 98c des
Aufenthaltsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes finden Anwendung ---- Integrität - Öffentliche Auftraggeber können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. --- Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist in Form einer Eigenerklärung vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, Bestätigungen der Eigenerklärung zu verlangen soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen. Sofern die Vergabestelle entsprechende Bestätigungen verlangt, sind diese innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Fristen vorzulegen.---
Schwere Verfehlung, Integrität: Unternehmen werden gemäß § 123 GWB zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens ausgeschlossen, wenn eine Person deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs -StGB- (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, § 261 StGB (Geldwäsche), § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), §§ 108e, 108f StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern, unzulässige Interessenwahrnehmung), den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. § 98c des
Aufenthaltsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes finden Anwendung ---- Integrität - Öffentliche Auftraggeber können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. --- Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist in Form einer Eigenerklärung vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, Bestätigungen der Eigenerklärung zu verlangen soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen. Sofern die Vergabestelle entsprechende Bestätigungen verlangt, sind diese innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Fristen vorzulegen.---
Verstöße gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie Beiträgen zur Sozialversicherung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist in Form einer Eigenerklärung vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, Bestätigungen der Eigenerklärung zu verlangen soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen. Sofern die Vergabestelle entsprechende Bestätigungen verlangt, sind diese innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Fristen vorzulegen.---
Verstöße gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie Beiträgen zur Sozialversicherung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist in Form einer Eigenerklärung vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, Bestätigungen der Eigenerklärung zu verlangen soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen. Sofern die Vergabestelle entsprechende Bestätigungen verlangt, sind diese innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Fristen vorzulegen.---
Verstöße gegen arbeits-, sozial- oder umweltrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an dem Verfahren ausschießen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial-oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. §§ 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, 19 Mindestlohngesetz, 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und 98c Aufenthaltsgesetz finden Anwendung. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist in Form einer Eigenerklärung vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, Bestätigungen der Eigenerklärung zu verlangen soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen. Sofern die Vergabestelle entsprechende Bestätigungen verlangt, sind diese innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Fristen vorzulegen. ---
Verstöße gegen arbeits-, sozial- oder umweltrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an dem Verfahren ausschießen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial-oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. §§ 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, 19 Mindestlohngesetz, 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und 98c Aufenthaltsgesetz finden Anwendung. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist in Form einer Eigenerklärung vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, Bestätigungen der Eigenerklärung zu verlangen soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen. Sofern die Vergabestelle entsprechende Bestätigungen verlangt, sind diese innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Fristen vorzulegen. ---
Konkurs, Insolvenz, vergleichbares Verfahren, Liquidation oder Einstellung der Tätigkeit - Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.---
Konkurs, Insolvenz, vergleichbares Verfahren, Liquidation oder Einstellung der Tätigkeit - Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.---
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Wettbewerbsbeschränkende Absprache - Öffentliche Auftraggeber können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. ---
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Wettbewerbsbeschränkende Absprache - Öffentliche Auftraggeber können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. ---
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Mangelhafte Erfüllung eines früheren Auftrages - Öffentliche Auftraggeber können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. ---
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Mangelhafte Erfüllung eines früheren Auftrages - Öffentliche Auftraggeber können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. ---
Öffentliche Auftraggeber können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn…
… das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen oder versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche
Informationen zu übermitteln. ---
… ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. ---
… eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. ---
Die Vergabestelle behält sich vor, Bestätigungen der Eigenerklärung zu verlangen soweit zuständige Stellen entsprechende Bescheinigungen ausstellen. Sofern die Vergabestelle entsprechende Bestätigungen verlangt, sind diese innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Fristen vorzulegen. --- Das rheinland-pfälzische Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG) in der aktuellen Fassung findet Anwendung. Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung von Tariftreue und
Mindestentgelt gemäß § 4 LTTG verpflichtet. Bei Verstoß gegen die Einhaltung der Verpflichtungen nach §§ 3-6 LTTG wird für jeden schuldhaften Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v. H. des Auftragswertes vereinbart. Weitere Regelungen zur Einhaltung der Bestimmungen des LTTG enthalten die Vergabeunterlagen. ---- Die Zuschlagsverbote nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 finden Anwendung. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung
abzugeben, dass der Bieter nicht zu dem genannten Personenkreis (Russlandbezug) gehört. Dies gilt auch in Bezug auf den Einsatz von Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden, in dem in Art 5k genannten Umfang. Ein Formblatt für die Abgabe dieser Eigenerklärung liegt den Vergabeunterlagen bei.---- Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Es wird empfohlen, die Vergabeunterlagen erst nach einer Registrierung und dem Login herunter zu laden. Wenn die Vergabeunterlagen anonym heruntergeladen werden, erfolgt keine automatische Information per Email über evtl. Änderungen oder Bieterinformationen. Für die Abgabe eines Angebotes und die Nutzung der Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform ist eine Registrierung erforderlich. Mit der Registrierung erhalten Sie Zugriff auf ein individuelles Postfach. Dieses Postfach wird auch zum Versand rechtserheblicher Mitteilungen genutzt. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und
noch vor Abgabe des Angebotes die Vergabestelle darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, frühzeitig und vorab ihre Fragen und Hinweise über das Vergabeportal (Bieterkommunikation) zu stellen. Fragen sollten bis 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt sein. Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der Vergabestelle spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. -----Die Landesverordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Landes Rheinland-Pfalz (ERechVORP) vom 22.12.2023 ist zu beachten. Rechnungen sind elektronisch nach Maßgabe der ERechVORP
auszustellen und zu übermitteln.
Die Vergabestelle behält sich vor, Bestätigungen der Eigenerklärung zu verlangen soweit zuständige Stellen entsprechende Bescheinigungen ausstellen. Sofern die Vergabestelle entsprechende Bestätigungen verlangt, sind diese innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Fristen vorzulegen. --- Das rheinland-pfälzische Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG) in der aktuellen Fassung findet Anwendung. Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung von Tariftreue und
Mindestentgelt gemäß § 4 LTTG verpflichtet. Bei Verstoß gegen die Einhaltung der Verpflichtungen nach §§ 3-6 LTTG wird für jeden schuldhaften Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v. H. des Auftragswertes vereinbart. Weitere Regelungen zur Einhaltung der Bestimmungen des LTTG enthalten die Vergabeunterlagen. ---- Die Zuschlagsverbote nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 finden Anwendung. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung
abzugeben, dass der Bieter nicht zu dem genannten Personenkreis (Russlandbezug) gehört. Dies gilt auch in Bezug auf den Einsatz von Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden, in dem in Art 5k genannten Umfang. Ein Formblatt für die Abgabe dieser Eigenerklärung liegt den Vergabeunterlagen bei.---- Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Es wird empfohlen, die Vergabeunterlagen erst nach einer Registrierung und dem Login herunter zu laden. Wenn die Vergabeunterlagen anonym heruntergeladen werden, erfolgt keine automatische Information per Email über evtl. Änderungen oder Bieterinformationen. Für die Abgabe eines Angebotes und die Nutzung der Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform ist eine Registrierung erforderlich. Mit der Registrierung erhalten Sie Zugriff auf ein individuelles Postfach. Dieses Postfach wird auch zum Versand rechtserheblicher Mitteilungen genutzt. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und
noch vor Abgabe des Angebotes die Vergabestelle darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, frühzeitig und vorab ihre Fragen und Hinweise über das Vergabeportal (Bieterkommunikation) zu stellen. Fragen sollten bis 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt sein. Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der Vergabestelle spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. -----Die Landesverordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Landes Rheinland-Pfalz (ERechVORP) vom 22.12.2023 ist zu beachten. Rechnungen sind elektronisch nach Maßgabe der ERechVORP
auszustellen und zu übermitteln.
Körper überprüfen
Name: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau - Vergabekammer -
Nationale Registrierungsnummer: 07-0001801100000-05
Abteilung: Vergabekammer
Postanschrift: Stiftstraße 9
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammer
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Telefon: +49 6131 16-2234📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Entsprechend der Regelungen in § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWG): Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Entsprechend der Regelungen in § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWG): Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-02-05+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 025-085426 (2026-02-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-04-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm bietet seit 2022 für die tariflich Beschäftigten und auch die Beamten ein Dienstrad-Leasing an, um sich als attraktiver Arbeitgeber zu positionieren und einen wesentlichen Beitrag zum Umweltschutz, zur Verkehrswende und zur Förderung der Gesundheit und Arbeitsmotivation ihrer Beschäftigten zu leisten.
Da die mit dem bisherigen Dienstleister abgeschlossene Rahmenvereinbarung demnächst endet, strebt die Kreisverwaltung den Abschluss einer neuen Rahmenvereinbarung ohne Abrufverpflichtung über die Nutzung des Dienstrad-Leasings an.
Es handelt sich um den Abschluss einer Rahmenvereinbarung ohne Abrufverpflichtung. Die maximale Höchstmenge wird auf 100 Einzelleasingverträge festgelegt.
Die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm bietet seit 2022 für die tariflich Beschäftigten und auch die Beamten ein Dienstrad-Leasing an, um sich als attraktiver Arbeitgeber zu positionieren und einen wesentlichen Beitrag zum Umweltschutz, zur Verkehrswende und zur Förderung der Gesundheit und Arbeitsmotivation ihrer Beschäftigten zu leisten.
Da die mit dem bisherigen Dienstleister abgeschlossene Rahmenvereinbarung demnächst endet, strebt die Kreisverwaltung den Abschluss einer neuen Rahmenvereinbarung ohne Abrufverpflichtung über die Nutzung des Dienstrad-Leasings an.
Es handelt sich um den Abschluss einer Rahmenvereinbarung ohne Abrufverpflichtung. Die maximale Höchstmenge wird auf 100 Einzelleasingverträge festgelegt.
Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in dieser Bekanntmachung: 1 EUR 💰
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
Der in dieser Bekanntmachung angegebene Auftragswert entspricht nicht dem tatsächlichen Auftragswert. Die Veröffentlichung des tatsächlichen Auftragswertes könnte den berechtigten Geschäftsinteressen des Unternehmens schaden, da dadurch die Möglichkeit der Kenntnisnahme von Kalkulationen des Auftragnehmers durch Dritte (und damit durch Wettbewerber) besteht.
Der in dieser Bekanntmachung angegebene Auftragswert entspricht nicht dem tatsächlichen Auftragswert. Die Veröffentlichung des tatsächlichen Auftragswertes könnte den berechtigten Geschäftsinteressen des Unternehmens schaden, da dadurch die Möglichkeit der Kenntnisnahme von Kalkulationen des Auftragnehmers durch Dritte (und damit durch Wettbewerber) besteht.
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: CON-0001 26-04-VgV-01
Datum des Vertragsabschlusses: 2026-04-08 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 6
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 1 EUR 💰
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet
Kennung des Angebots: TEN-0001 26-04-VgV-01
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001 Informationen über Ausschreibungen
Name der anbietenden Partei: Bietergemeinschaft Ride Mobility GmbH und COMCO Leasing GmbH - Bevollmächtigter Vertreter Ride Mobility GmbH
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Bietergemeinschaft Ride Mobility GmbH und COMCO Leasing GmbH - Bevollmächtigter Vertreter Ride Mobility GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE343921605
Postanschrift: Stadionring 1
Postleitzahl: 44791
Postort: Bochum
Region: Bochum, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Öffentlicher Auftraggeber Kommunikation
The procurement is terminated ✅
Das rheinland-pfälzische Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG) in der aktuellen Fassung findet Anwendung. Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung von Tariftreue und
Mindestentgelt gemäß § 4 LTTG verpflichtet. Bei Verstoß gegen die Einhaltung der Verpflichtungen nach §§ 3-6 LTTG wird für jeden schuldhaften Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v. H. des Auftragswertes vereinbart. ----
Die Zuschlagsverbote nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 finden Anwendung. -----
Die Landesverordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Landes Rheinland-Pfalz (ERechVORP) vom 22.12.2023 ist zu beachten. Rechnungen sind elektronisch nach Maßgabe der ERechVORP
auszustellen und zu übermitteln.
Der in dieser Bekanntmachung
angegebene Auftragswert entspricht nicht dem tatsächlichen Auftragswert. Die Veröffentlichung des tatsächlichen Auftragswertes könnte den berechtigten Geschäftsinteressen des Unternehmens schaden, da dadurch die Möglichkeit der Kenntnisnahme von Kalkulationen des Auftragnehmers durch Dritte (und damit durch Wettbewerber) besteht.
Das rheinland-pfälzische Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG) in der aktuellen Fassung findet Anwendung. Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung von Tariftreue und
Mindestentgelt gemäß § 4 LTTG verpflichtet. Bei Verstoß gegen die Einhaltung der Verpflichtungen nach §§ 3-6 LTTG wird für jeden schuldhaften Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v. H. des Auftragswertes vereinbart. ----
Die Zuschlagsverbote nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 finden Anwendung. -----
Die Landesverordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Landes Rheinland-Pfalz (ERechVORP) vom 22.12.2023 ist zu beachten. Rechnungen sind elektronisch nach Maßgabe der ERechVORP
auszustellen und zu übermitteln.
Der in dieser Bekanntmachung
angegebene Auftragswert entspricht nicht dem tatsächlichen Auftragswert. Die Veröffentlichung des tatsächlichen Auftragswertes könnte den berechtigten Geschäftsinteressen des Unternehmens schaden, da dadurch die Möglichkeit der Kenntnisnahme von Kalkulationen des Auftragnehmers durch Dritte (und damit durch Wettbewerber) besteht.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-04-15+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 073-257995 (2026-04-13)