Auftragsbekanntmachung (2026-02-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung Einwegmaterial Aerogen-Vernebelungssystem
Referenznummer: DUS-2026-0075
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvereinbarung Einwegmaterial Aerogen-Vernebelungssystem”
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Beschaffung der im Rahmen der Einsätze benötigten Verbrauchsmaterialien für Aerogen-Vernebelungssysteme”
Dauer: 24 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-05 09:30:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 26
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis einer bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in Form einer aktuell gültigen Bestätigung durch den Versicherer (Eigenerklärungen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis einer bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in Form einer aktuell gültigen Bestätigung durch den Versicherer (Eigenerklärungen oder Beitragsrechnungen werden nicht anerkannt)
- für Personenschäden 2.000.000 EUR
- für Sachschäden 50.000 EUR
- für Vermögensschäden (sonstige Schäden) 50.000 EUR
Gedenkt sich ein Bieter hinsichtlich dieses Nachweises auf die Kapazitäten anderer Unternehmen zu berufen (Eignungsleihe), muss die entsprechende Erklärung die gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe umfassen. Weitere Hinweise zur Eignungsleihe sind dem den Vergabeunterlagen beigefügten Formblatt zu entnehmen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis der Eintragung in die Handwerksrolle oder das Mitgliederverzeichnis einer Berufskammer der Länder. (Sofern für den Bieter eine Eintragung in die...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis der Eintragung in die Handwerksrolle oder das Mitgliederverzeichnis einer Berufskammer der Länder. (Sofern für den Bieter eine Eintragung in die entsprechenden Register rechtlich nicht möglich/erforderlich ist, sind die Gründe für die fehlende Eintragungspflicht nachzuweisen.)
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis der Eintragung in das Handelsregister (ggf. Vereins- oder Partnerschaftsregister). Sofern für den Bieter eine Eintragung in die entsprechenden...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis der Eintragung in das Handelsregister (ggf. Vereins- oder Partnerschaftsregister). Sofern für den Bieter eine Eintragung in die entsprechenden Register rechtlich nicht möglich/erforderlich ist, sind die Gründe für die fehlende Eintragungspflicht nachzuweisen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Eignungsnachweise/Referenzen sind dem Angebot gemäß den Vergabeunterlagen beizufügen.”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Nationale Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de📧
Fax: +49 2514112165 📠
URL: https://www.bezreg-muenster.de/kontaktseite-vergabekammer-westfalen🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 023-075855 (2026-02-02)