Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf eine leistungsfähige und funktionierende IT-Infrastruktur zwingend angewiesen. Hierzu gehören auch Industrierechner im 19-Zoll-Format und Workstations, die in verschiedenen Bereichen wie beispielsweise für Video- und Audioproduktion sowie anderen Aufgaben eingesetzt werden. Die zu beschaffenden 19-Zoll-Industrierechner sind primär für den Einbau in Sende- und Produktionsstudios sowie über KVM-Lösungen in zentrale Technikräume der jeweiligen Rundfunkanstalten vorgesehen. Darüber hinaus kommen sie auch für weitere Aufgaben zum Einsatz. Diese Rechner befinden sich im kontinuierlichen 24/7-Betrieb und übernehmen kritische Funktionen für senderelevante und produktionsbezogene Anwendungen. Daraus ergibt sich ein besonders hoher Anspruch an die Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit der eingesetzten Systeme. Bestehende Rahmenvereinbarungen zur Beschaffung dieser Systeme erreichen die Grenze ihrer maximalen Laufzeit, zudem sind die bisher eingesetzten Systeme durch neue, dem Stand der Technik entsprechende Geräte zu ersetzen. Deshalb wird eine neue Ausschreibung zur Beschaffung von Workstations und 19-Zoll-Industrierechner in zwei Losen durchgeführt. Unter Federführung des Südwestrundfunks (SWR) wird mit diesem EU-weiten Vergabeverfahren beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer für die Beschaffung von Workstations (Los 1) sowie die Beschaffung von Industrierechnern im 19-Zoll-Format (Los 2) abzuschließen. An diesen Rahmenvereinbarungen sind neben dem SWR als Auftraggeber dieser Rahmenvereinbarungen die weiteren im Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlagen, unter Kapitel 3.5 Bezugsberechtigte benannten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sowie deren Tochter- und Beteiligungsunternehmen, sofern die Beteiligung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mindestens 50% beträgt, als Bezugsberechtigte beteiligt. Ebenfalls bezugsberechtigt sind Gemeinschaftseinrichtungen (GSEA), für die der jeweilige Bezugsberechtigte die Federführung hat. Die in diesen Verfahrens- und Vertragsunterlagen enthaltenen Vertragsinhalte gelten für alle Bezugsberechtigten in gleichem Maße. Bezugsberechtigt aus dieser Rahmenvereinbarung und zum Abschluss von Einzelkaufverträgen berechtigt sind die nachfolgend aufgeführten Rundfunkanstalten, GSEAs und Einzeleinrichtungen: • Bayerischer Rundfunk (BR) • Deutsche Welle (DW) • Deutschlandradio (DR) • Hessischer Rundfunk (HR) • Norddeutscher Rundfunk (NDR) • Radio Bremen (RB) • Bremedia Produktion GmbH • Rundfunk Berlin Brandenburg (RBB) • ARD Hauptstadtstudio (vertreten durch RBB) • Saarländischer Rundfunk (SR) • Südwestrundfunk (SWR) • Westdeutscher Rundfunk (WDR) Die Rahmenvereinbarungen sollen je Los für eine Grundlaufzeit von 24 Monaten und zusätzlich zwei Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten (max. Laufzeit 48 Monate) abgeschlossen werden. Die Verlängerungsoptionen werden bei Bedarf durch den Auftraggeber je Los separat ausgeübt und gelten auch für alle aus diesen Rahmenvereinbarungen Bezugsberechtigten. Die beschriebenen Anforderungen in diesen Verfahrens- und Vertragsunterlagen gelten für beide Lose gleichermaßen, außer es wird explizit auf ein Los hingewiesen. Die Rahmenvereinbarungen für beide Lose (Los 1 und Los 2) beginnen geplant am 01.04.2026 jedoch frühestens mit Erteilung des Zuschlags je Los. Die über dieses Vergabeverfahren ausgeschriebenen Hauptleistungen sind: Los 1: Workstations - Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Workstations verschiedener Leistungsklassen eines Herstellers sowie zugehörige Instandhaltungs- und Garantieleistungen für 36 Monate, - ein gemeinsames Abstimmungsgespräch zum Vertragsbeginn am Standort des Auftraggebers, - vertragliche Vereinbarung von optionalen Leistungen: - ergänzende Ausstattungsvarianten, - Garantieerweiterung auf 48 und 60 Monate. Los 2: 19-Zoll-Industrierechner - Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von 19-Zoll-Industrierechner unterschiedlicher Bauhöhen eines Herstellers inkl. zugehörige Instandhaltungs- und Garantieleistungen für 36 Monate, - ein gemeinsames Abstimmungsgespräch zum Vertragsbeginn am Standort des Auftraggebers, Optionale Leistungen sind: - ergänzende Ausstattungsvarianten, - Garantieerweiterung auf 48 und 60 Monate. Wichtig sind für dieses Vorhaben in beiden Losen folgende Punkte: - technische Leistungsmerkmale, - Kontinuität und Qualität in der Abwicklung der Instandhaltungs- und Garantieleistungen, - logistische Leistung. - 2 x 12 Monate Verlängerungsoption für die Rahmenvereinbarungen Los 1 und Los 2 Es sind ausschließlich Neugeräte (keine wiederaufbereiteten Geräte) zulässig. Die konkreten Abnahmemengen sind im Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlagen in den Kapiteln 6.3 und 6.4 aufgeführt. Abnahmemengen Workstations Los 1 (Stück): Leistungsklasse=LK Mindestabnahmemenge: Workstations der LK 1: 320; Workstations der LK 2: 70; Workstations der LK 3: 10; Gesamt: 410 Geplante Abnahmemenge: Workstations der LK 1: 770; Workstations der LK 2: 250; Workstations der LK 3: 60; Gesamt: 1.080 Optionale Höchstmenge: Workstations der LK 1: 870; Workstations der LK 2: 320; Workstations der LK 3:75; Gesamt:1.265 Abnahmemengen 19-Zoll Industrierechner Los 2 (Stück): Rechnerklasse= RK Mindestabnahmemenge: Rechnerklasse (RK) 1: 140; RK 2: 290; RK 3: 320 Gesamt: 750 Geplante Abnahmemenge: RK 1: 280; RK 2: 840; RK 3: 980 Gesamt: 2.100 Optionale Höchstmenge: RK 1: 325; RK 2: 920; RK 3: 1.085 Gesamt: 2.330 Die zu Grunde liegende Zeitplanung ist im Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlage im Kapitel 2.2 aufgeführt. Die in den Leistungsblättern in der „Anlage 09a – Leistungs- und Preisblätter Los 1“ und „Anlage 09b – Leistungs- und Preisblätter Los 2“ aufgeführten optionalen Zusatzleistungen können vom Auftraggeber/Bezugsberechtigten während der Vertragslaufzeit abgerufen werden. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abnahme der optionalen Leistungen besteht nicht.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-02-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-01-13.
Auftragsbekanntmachung (2026-01-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung für die Beschaffung von Workstations und Industrierechnern im 19-Zoll-Format für den Südwestrundfunk und weitere Bezugsberechtigte
Referenznummer: EU-I/T 7/2025
Kurze Beschreibung:
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf eine leistungsfähige und funktionierende IT-Infrastruktur zwingend angewiesen. Hierzu gehören auch Industrierechner im 19-Zoll-Format und Workstations, die in verschiedenen Bereichen wie beispielsweise für Video- und Audioproduktion sowie anderen Aufgaben eingesetzt werden.
Die zu beschaffenden 19-Zoll-Industrierechner sind primär für den Einbau in Sende- und Produktionsstudios sowie über KVM-Lösungen in zentrale Technikräume der jeweiligen Rundfunkanstalten vorgesehen. Darüber hinaus kommen sie auch für weitere Aufgaben zum Einsatz. Diese Rechner befinden sich im kontinuierlichen 24/7-Betrieb und übernehmen kritische Funktionen für senderelevante und produktionsbezogene Anwendungen. Daraus ergibt sich ein besonders hoher Anspruch an die Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit der eingesetzten Systeme.
Bestehende Rahmenvereinbarungen zur Beschaffung dieser Systeme erreichen die Grenze ihrer maximalen Laufzeit, zudem sind die bisher eingesetzten Systeme durch neue, dem Stand der Technik entsprechende Geräte zu ersetzen. Deshalb wird eine neue Ausschreibung zur Beschaffung von Workstations und 19-Zoll-Industrierechner in zwei Losen durchgeführt.
Unter Federführung des Südwestrundfunks (SWR) wird mit diesem EU-weiten Vergabeverfahren beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer für die Beschaffung von Workstations (Los 1) sowie die Beschaffung von Industrierechnern im 19-Zoll-Format (Los 2) abzuschließen.
An diesen Rahmenvereinbarungen sind neben dem SWR als Auftraggeber dieser Rahmenvereinbarungen die weiteren im Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlagen, unter Kapitel 3.5 Bezugsberechtigte benannten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sowie deren Tochter- und Beteiligungsunternehmen, sofern die Beteiligung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mindestens 50% beträgt, als Bezugsberechtigte beteiligt. Ebenfalls bezugsberechtigt sind Gemeinschaftseinrichtungen (GSEA), für die der jeweilige Bezugsberechtigte die Federführung hat. Die in diesen Verfahrens- und Vertragsunterlagen enthaltenen Vertragsinhalte gelten für alle Bezugsberechtigten in gleichem Maße.
Bezugsberechtigt aus dieser Rahmenvereinbarung und zum Abschluss von Einzelkaufverträgen berechtigt sind die nachfolgend aufgeführten Rundfunkanstalten, GSEAs und Einzeleinrichtungen:
• Bayerischer Rundfunk (BR)
• Deutsche Welle (DW)
• Deutschlandradio (DR)
• Hessischer Rundfunk (HR)
• Norddeutscher Rundfunk (NDR)
• Radio Bremen (RB)
• Bremedia Produktion GmbH
• Rundfunk Berlin Brandenburg (RBB)
• ARD Hauptstadtstudio (vertreten durch RBB)
• Saarländischer Rundfunk (SR)
• Südwestrundfunk (SWR)
• Westdeutscher Rundfunk (WDR)
Die Rahmenvereinbarungen sollen je Los für eine Grundlaufzeit von 24 Monaten und zusätzlich zwei Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten (max. Laufzeit 48 Monate) abgeschlossen werden. Die Verlängerungsoptionen werden bei Bedarf durch den Auftraggeber je Los separat ausgeübt und gelten auch für alle aus diesen Rahmenvereinbarungen Bezugsberechtigten.
Die beschriebenen Anforderungen in diesen Verfahrens- und Vertragsunterlagen gelten für beide Lose gleichermaßen, außer es wird explizit auf ein Los hingewiesen.
Die Rahmenvereinbarungen für beide Lose (Los 1 und Los 2) beginnen geplant am 01.04.2026 jedoch frühestens mit Erteilung des Zuschlags je Los.
Die über dieses Vergabeverfahren ausgeschriebenen Hauptleistungen sind:
Los 1: Workstations
- Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Workstations verschiedener Leistungsklassen eines Herstellers sowie zugehörige Instandhaltungs- und Garantieleistungen für 36 Monate,
- ein gemeinsames Abstimmungsgespräch zum Vertragsbeginn am Standort des Auftraggebers,
- vertragliche Vereinbarung von optionalen Leistungen:
- ergänzende Ausstattungsvarianten,
- Garantieerweiterung auf 48 und 60 Monate.
Los 2: 19-Zoll-Industrierechner
- Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von 19-Zoll-Industrierechner unterschiedlicher Bauhöhen eines Herstellers inkl. zugehörige Instandhaltungs- und Garantieleistungen für 36 Monate,
- ein gemeinsames Abstimmungsgespräch zum Vertragsbeginn am Standort des Auftraggebers,
Optionale Leistungen sind:
- ergänzende Ausstattungsvarianten,
- Garantieerweiterung auf 48 und 60 Monate.
Wichtig sind für dieses Vorhaben in beiden Losen folgende Punkte:
- technische Leistungsmerkmale,
- Kontinuität und Qualität in der Abwicklung der Instandhaltungs- und Garantieleistungen,
- logistische Leistung.
- 2 x 12 Monate Verlängerungsoption für die Rahmenvereinbarungen Los 1 und Los 2
Es sind ausschließlich Neugeräte (keine wiederaufbereiteten Geräte) zulässig. Die konkreten Abnahmemengen sind im Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlagen in den Kapiteln 6.3 und 6.4 aufgeführt.
Abnahmemengen Workstations Los 1 (Stück): Leistungsklasse=LK
Mindestabnahmemenge: Workstations der LK 1: 320; Workstations der LK 2: 70; Workstations der LK 3: 10; Gesamt: 410
Geplante Abnahmemenge: Workstations der LK 1: 770; Workstations der LK 2: 250; Workstations der LK 3: 60; Gesamt: 1.080
Optionale Höchstmenge: Workstations der LK 1: 870; Workstations der LK 2: 320; Workstations der LK 3:75; Gesamt:1.265
Abnahmemengen 19-Zoll Industrierechner Los 2 (Stück):
Rechnerklasse= RK
Mindestabnahmemenge: Rechnerklasse (RK) 1: 140; RK 2: 290; RK 3: 320 Gesamt: 750
Geplante Abnahmemenge: RK 1: 280; RK 2: 840; RK 3: 980 Gesamt: 2.100
Optionale Höchstmenge: RK 1: 325; RK 2: 920; RK 3: 1.085 Gesamt: 2.330
Die zu Grunde liegende Zeitplanung ist im Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlage im Kapitel 2.2 aufgeführt.
Die in den Leistungsblättern in der „Anlage 09a – Leistungs- und Preisblätter Los 1“ und „Anlage 09b – Leistungs- und Preisblätter Los 2“ aufgeführten optionalen Zusatzleistungen können vom Auftraggeber/Bezugsberechtigten während der Vertragslaufzeit abgerufen werden. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abnahme der optionalen Leistungen besteht nicht.
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf eine leistungsfähige und funktionierende IT-Infrastruktur zwingend angewiesen. Hierzu gehören auch Industrierechner im 19-Zoll-Format und Workstations, die in verschiedenen Bereichen wie beispielsweise für Video- und Audioproduktion sowie anderen Aufgaben eingesetzt werden.
Die zu beschaffenden 19-Zoll-Industrierechner sind primär für den Einbau in Sende- und Produktionsstudios sowie über KVM-Lösungen in zentrale Technikräume der jeweiligen Rundfunkanstalten vorgesehen. Darüber hinaus kommen sie auch für weitere Aufgaben zum Einsatz. Diese Rechner befinden sich im kontinuierlichen 24/7-Betrieb und übernehmen kritische Funktionen für senderelevante und produktionsbezogene Anwendungen. Daraus ergibt sich ein besonders hoher Anspruch an die Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit der eingesetzten Systeme.
Bestehende Rahmenvereinbarungen zur Beschaffung dieser Systeme erreichen die Grenze ihrer maximalen Laufzeit, zudem sind die bisher eingesetzten Systeme durch neue, dem Stand der Technik entsprechende Geräte zu ersetzen. Deshalb wird eine neue Ausschreibung zur Beschaffung von Workstations und 19-Zoll-Industrierechner in zwei Losen durchgeführt.
Unter Federführung des Südwestrundfunks (SWR) wird mit diesem EU-weiten Vergabeverfahren beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer für die Beschaffung von Workstations (Los 1) sowie die Beschaffung von Industrierechnern im 19-Zoll-Format (Los 2) abzuschließen.
An diesen Rahmenvereinbarungen sind neben dem SWR als Auftraggeber dieser Rahmenvereinbarungen die weiteren im Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlagen, unter Kapitel 3.5 Bezugsberechtigte benannten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sowie deren Tochter- und Beteiligungsunternehmen, sofern die Beteiligung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mindestens 50% beträgt, als Bezugsberechtigte beteiligt. Ebenfalls bezugsberechtigt sind Gemeinschaftseinrichtungen (GSEA), für die der jeweilige Bezugsberechtigte die Federführung hat. Die in diesen Verfahrens- und Vertragsunterlagen enthaltenen Vertragsinhalte gelten für alle Bezugsberechtigten in gleichem Maße.
Bezugsberechtigt aus dieser Rahmenvereinbarung und zum Abschluss von Einzelkaufverträgen berechtigt sind die nachfolgend aufgeführten Rundfunkanstalten, GSEAs und Einzeleinrichtungen:
Die Rahmenvereinbarungen sollen je Los für eine Grundlaufzeit von 24 Monaten und zusätzlich zwei Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten (max. Laufzeit 48 Monate) abgeschlossen werden. Die Verlängerungsoptionen werden bei Bedarf durch den Auftraggeber je Los separat ausgeübt und gelten auch für alle aus diesen Rahmenvereinbarungen Bezugsberechtigten.
Die beschriebenen Anforderungen in diesen Verfahrens- und Vertragsunterlagen gelten für beide Lose gleichermaßen, außer es wird explizit auf ein Los hingewiesen.
Die Rahmenvereinbarungen für beide Lose (Los 1 und Los 2) beginnen geplant am 01.04.2026 jedoch frühestens mit Erteilung des Zuschlags je Los.
Die über dieses Vergabeverfahren ausgeschriebenen Hauptleistungen sind:
Los 1: Workstations
- Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Workstations verschiedener Leistungsklassen eines Herstellers sowie zugehörige Instandhaltungs- und Garantieleistungen für 36 Monate,
- ein gemeinsames Abstimmungsgespräch zum Vertragsbeginn am Standort des Auftraggebers,
- vertragliche Vereinbarung von optionalen Leistungen:
- ergänzende Ausstattungsvarianten,
- Garantieerweiterung auf 48 und 60 Monate.
Los 2: 19-Zoll-Industrierechner
- Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von 19-Zoll-Industrierechner unterschiedlicher Bauhöhen eines Herstellers inkl. zugehörige Instandhaltungs- und Garantieleistungen für 36 Monate,
- ein gemeinsames Abstimmungsgespräch zum Vertragsbeginn am Standort des Auftraggebers,
Optionale Leistungen sind:
- ergänzende Ausstattungsvarianten,
- Garantieerweiterung auf 48 und 60 Monate.
Wichtig sind für dieses Vorhaben in beiden Losen folgende Punkte:
- technische Leistungsmerkmale,
- Kontinuität und Qualität in der Abwicklung der Instandhaltungs- und Garantieleistungen,
- logistische Leistung.
- 2 x 12 Monate Verlängerungsoption für die Rahmenvereinbarungen Los 1 und Los 2
Es sind ausschließlich Neugeräte (keine wiederaufbereiteten Geräte) zulässig. Die konkreten Abnahmemengen sind im Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlagen in den Kapiteln 6.3 und 6.4 aufgeführt.
Abnahmemengen Workstations Los 1 (Stück): Leistungsklasse=LK
Mindestabnahmemenge: Workstations der LK 1: 320; Workstations der LK 2: 70; Workstations der LK 3: 10; Gesamt: 410
Geplante Abnahmemenge: Workstations der LK 1: 770; Workstations der LK 2: 250; Workstations der LK 3: 60; Gesamt: 1.080
Optionale Höchstmenge: Workstations der LK 1: 870; Workstations der LK 2: 320; Workstations der LK 3:75; Gesamt:1.265
Die zu Grunde liegende Zeitplanung ist im Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlage im Kapitel 2.2 aufgeführt.
Die in den Leistungsblättern in der „Anlage 09a – Leistungs- und Preisblätter Los 1“ und „Anlage 09b – Leistungs- und Preisblätter Los 2“ aufgeführten optionalen Zusatzleistungen können vom Auftraggeber/Bezugsberechtigten während der Vertragslaufzeit abgerufen werden. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abnahme der optionalen Leistungen besteht nicht.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Computeranlagen und Zubehör📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 9 400 000 EUR 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Interne Kennung: EU-I/T 7/2025 (Los 1)
Titel: Rahmenvereinbarung für die Beschaffung von Workstations für den Südwestrundfunk und weitere Bezugsberechtigte
Geschätzter Wert ohne MwSt: 5 900 000 EUR 💰
Beschreibung der Beschaffung:
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf eine leistungsfähige und funktionierende IT-Infrastruktur zwingend angewiesen. Hierzu gehören auch Industrierechner im 19-Zoll-Format und Workstations, die in verschiedenen Bereichen wie beispielsweise für Video- und Audioproduktion sowie anderen Aufgaben eingesetzt werden.
Die zu beschaffenden 19-Zoll-Industrierechner sind primär für den Einbau in Sende- und Produktionsstudios sowie über KVM-Lösungen in zentrale Technikräume der jeweiligen Rundfunkanstalten vorgesehen. Darüber hinaus kommen sie auch für weitere Aufgaben zum Einsatz. Diese Rechner befinden sich im kontinuierlichen 24/7-Betrieb und übernehmen kritische Funktionen für senderelevante und produktionsbezogene Anwendungen. Daraus ergibt sich ein besonders hoher Anspruch an die Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit der eingesetzten Systeme.
Bestehende Rahmenvereinbarungen zur Beschaffung dieser Systeme erreichen die Grenze ihrer maximalen Laufzeit, zudem sind die bisher eingesetzten Systeme durch neue, dem Stand der Technik entsprechende Geräte zu ersetzen. Deshalb wird eine neue Ausschreibung zur Beschaffung von Workstations und 19-Zoll-Industrierechner in zwei Losen durchgeführt.
Unter Federführung des Südwestrundfunks (SWR) wird mit diesem EU-weiten Vergabeverfahren beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer für die Beschaffung von Workstations (Los 1) abzuschließen.
An diesen Rahmenvereinbarungen sind neben dem SWR als Auftraggeber dieser Rahmenvereinbarungen die weiteren im Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlagen, unter Kapitel 3.5 Bezugsberechtigte benannten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sowie deren Tochter- und Beteiligungsunternehmen, sofern die Beteiligung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mindestens 50% beträgt, als Bezugsberechtigte beteiligt. Ebenfalls bezugsberechtigt sind Gemeinschaftseinrichtungen (GSEA), für die der jeweilige Bezugsberechtigte die Federführung hat. Die in diesen Verfahrens- und Vertragsunterlagen enthaltenen Vertragsinhalte gelten für alle Bezugsberechtigten in gleichem Maße.
Bezugsberechtigt aus dieser Rahmenvereinbarung und zum Abschluss von Einzelkaufverträgen berechtigt sind die nachfolgend aufgeführten Rundfunkanstalten, GSEAs und Einzeleinrichtungen:
• Bayerischer Rundfunk (BR)
• Deutsche Welle (DW)
• Deutschlandradio (DR)
• Hessischer Rundfunk (HR)
• Norddeutscher Rundfunk (NDR)
• Radio Bremen (RB)
• Bremedia Produktion GmbH
• Rundfunk Berlin Brandenburg (RBB)
• ARD Hauptstadtstudio (vertreten durch RBB)
• Südwestrundfunk (SWR)
• Westdeutscher Rundfunk (WDR)
Die Rahmenvereinbarungen sollen je Los für eine Grundlaufzeit von 24 Monaten und zusätzlich zwei Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten (max. Laufzeit 48 Monate) abgeschlossen werden. Die Verlängerungsoptionen werden bei Bedarf durch den Auftraggeber je Los separat ausgeübt und gelten auch für alle aus diesen Rahmenvereinbarungen Bezugsberechtigten.
Die beschriebenen Anforderungen in diesen Verfahrens- und Vertragsunterlagen gelten für beide Lose gleichermaßen, außer es wird explizit auf ein Los hingewiesen.
Die Rahmenvereinbarung für Los 1 beginnt geplant am 01.04.2026 jedoch frühestens mit Erteilung des Zuschlags.
Die über dieses Vergabeverfahren ausgeschriebenen Hauptleistungen sind:
Los 1: Workstations
- Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Workstations verschiedener Leistungsklassen eines Herstellers sowie zugehörige Instandhaltungs- und Garantieleistungen für 36 Monate,
- ein gemeinsames Abstimmungsgespräch zum Vertragsbeginn am Standort des Auftraggebers,
- vertragliche Vereinbarung von optionalen Leistungen:
- ergänzende Ausstattungsvarianten,
- Garantieerweiterung auf 48 und 60 Monate.
Wichtig sind für dieses Vorhaben in beiden Losen folgende Punkte:
- technische Leistungsmerkmale,
- Kontinuität und Qualität in der Abwicklung der Instandhaltungs- und Garantieleistungen,
- logistische Leistung.
- 2 x 12 Monate Verlängerungsoption für die Rahmenvereinbarungen Los 1
Es sind ausschließlich Neugeräte (keine wiederaufbereiteten Geräte) zulässig. Die konkreten Abnahmemengen sind im Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlagen in den Kapiteln 6.3 und 6.4 aufgeführt.
Abnahmemengen Workstations Los 1 (Stück):
Mindestabnahmemenge:
-Workstations der Leistungsklasse 1: 320
-Workstations der Leistungsklasse 2: 70
-Workstations der Leistungsklasse 3: 10
Gesamt: 410
Geplante Abnahmemenge:
-Workstations der Leistungsklasse 1: 770
-Workstations der Leistungsklasse 2: 250
-Workstations der Leistungsklasse 3: 60
Gesamt: 1.080
Optionale Höchstmenge:
-Workstations der Leistungsklasse 1: 870
-Workstations der Leistungsklasse 2: 320
-Workstations der Leistungsklasse 3: 75
Gesamt: 1.265
Die zu Grunde liegende Zeitplanung ist im Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlage im Kapitel 2.2 aufgeführt.
Die in den Leistungsblättern in der „Anlage 09a – Leistungs- und Preisblätter Los 1“ aufgeführten optionalen Zusatzleistungen können vom Auftraggeber/Bezugsberechtigten während der Vertragslaufzeit abgerufen werden. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abnahme der optionalen Leistungen besteht nicht.
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf eine leistungsfähige und funktionierende IT-Infrastruktur zwingend angewiesen. Hierzu gehören auch Industrierechner im 19-Zoll-Format und Workstations, die in verschiedenen Bereichen wie beispielsweise für Video- und Audioproduktion sowie anderen Aufgaben eingesetzt werden.
Die zu beschaffenden 19-Zoll-Industrierechner sind primär für den Einbau in Sende- und Produktionsstudios sowie über KVM-Lösungen in zentrale Technikräume der jeweiligen Rundfunkanstalten vorgesehen. Darüber hinaus kommen sie auch für weitere Aufgaben zum Einsatz. Diese Rechner befinden sich im kontinuierlichen 24/7-Betrieb und übernehmen kritische Funktionen für senderelevante und produktionsbezogene Anwendungen. Daraus ergibt sich ein besonders hoher Anspruch an die Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit der eingesetzten Systeme.
Bestehende Rahmenvereinbarungen zur Beschaffung dieser Systeme erreichen die Grenze ihrer maximalen Laufzeit, zudem sind die bisher eingesetzten Systeme durch neue, dem Stand der Technik entsprechende Geräte zu ersetzen. Deshalb wird eine neue Ausschreibung zur Beschaffung von Workstations und 19-Zoll-Industrierechner in zwei Losen durchgeführt.
Unter Federführung des Südwestrundfunks (SWR) wird mit diesem EU-weiten Vergabeverfahren beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer für die Beschaffung von Workstations (Los 1) abzuschließen.
An diesen Rahmenvereinbarungen sind neben dem SWR als Auftraggeber dieser Rahmenvereinbarungen die weiteren im Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlagen, unter Kapitel 3.5 Bezugsberechtigte benannten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sowie deren Tochter- und Beteiligungsunternehmen, sofern die Beteiligung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mindestens 50% beträgt, als Bezugsberechtigte beteiligt. Ebenfalls bezugsberechtigt sind Gemeinschaftseinrichtungen (GSEA), für die der jeweilige Bezugsberechtigte die Federführung hat. Die in diesen Verfahrens- und Vertragsunterlagen enthaltenen Vertragsinhalte gelten für alle Bezugsberechtigten in gleichem Maße.
Bezugsberechtigt aus dieser Rahmenvereinbarung und zum Abschluss von Einzelkaufverträgen berechtigt sind die nachfolgend aufgeführten Rundfunkanstalten, GSEAs und Einzeleinrichtungen:
Die Rahmenvereinbarungen sollen je Los für eine Grundlaufzeit von 24 Monaten und zusätzlich zwei Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten (max. Laufzeit 48 Monate) abgeschlossen werden. Die Verlängerungsoptionen werden bei Bedarf durch den Auftraggeber je Los separat ausgeübt und gelten auch für alle aus diesen Rahmenvereinbarungen Bezugsberechtigten.
Die beschriebenen Anforderungen in diesen Verfahrens- und Vertragsunterlagen gelten für beide Lose gleichermaßen, außer es wird explizit auf ein Los hingewiesen.
Die Rahmenvereinbarung für Los 1 beginnt geplant am 01.04.2026 jedoch frühestens mit Erteilung des Zuschlags.
Die über dieses Vergabeverfahren ausgeschriebenen Hauptleistungen sind:
Los 1: Workstations
- Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Workstations verschiedener Leistungsklassen eines Herstellers sowie zugehörige Instandhaltungs- und Garantieleistungen für 36 Monate,
- ein gemeinsames Abstimmungsgespräch zum Vertragsbeginn am Standort des Auftraggebers,
- vertragliche Vereinbarung von optionalen Leistungen:
- ergänzende Ausstattungsvarianten,
- Garantieerweiterung auf 48 und 60 Monate.
Wichtig sind für dieses Vorhaben in beiden Losen folgende Punkte:
- technische Leistungsmerkmale,
- Kontinuität und Qualität in der Abwicklung der Instandhaltungs- und Garantieleistungen,
- logistische Leistung.
- 2 x 12 Monate Verlängerungsoption für die Rahmenvereinbarungen Los 1
Es sind ausschließlich Neugeräte (keine wiederaufbereiteten Geräte) zulässig. Die konkreten Abnahmemengen sind im Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlagen in den Kapiteln 6.3 und 6.4 aufgeführt.
Abnahmemengen Workstations Los 1 (Stück):
Mindestabnahmemenge:
-Workstations der Leistungsklasse 1: 320
-Workstations der Leistungsklasse 2: 70
-Workstations der Leistungsklasse 3: 10
Gesamt: 410
Geplante Abnahmemenge:
-Workstations der Leistungsklasse 1: 770
-Workstations der Leistungsklasse 2: 250
-Workstations der Leistungsklasse 3: 60
Gesamt: 1.080
Optionale Höchstmenge:
-Workstations der Leistungsklasse 1: 870
-Workstations der Leistungsklasse 2: 320
-Workstations der Leistungsklasse 3: 75
Gesamt: 1.265
Die zu Grunde liegende Zeitplanung ist im Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlage im Kapitel 2.2 aufgeführt.
Die in den Leistungsblättern in der „Anlage 09a – Leistungs- und Preisblätter Los 1“ aufgeführten optionalen Zusatzleistungen können vom Auftraggeber/Bezugsberechtigten während der Vertragslaufzeit abgerufen werden. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abnahme der optionalen Leistungen besteht nicht.
Zusätzliche Informationen:
Bei Erreichen der Höchstmenge oder des Höchstwerts verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung. Die Rahmenvereinbarung kann auch durch den zeitlichen Ablauf enden.
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Hauptstandorte der Ausführung sind die Standorte des SWR (Baden-Baden, Mainz und Stuttgart) und die Standorte der
Bezugsberechtigten siehe Vergabeunterlagen, Kapitel 3.5 Bezugsberechtigte, und Kapitel 6.9 Lieferung.
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Baden-Baden, Stadtkreis
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-04-01 📅
Datum des Endes: 2028-03-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung:
-Die Rahmenvereinbarung soll für die Grundlaufzeit von 24 Monaten und zwei Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten (max. Laufzeit 48 Monate) abgeschlossen werden. Die Verlängerungsoptionen werden bei Bedarf durch den Auftraggeber ausgeübt und gelten auch für alle aus dieser Rahmenvereinbarung Bezugsberechtigten.
- 2 x 12 Monate Verlängerungsoption für die Rahmenvereinbarungen Los 1
-Die Rahmenvereinbarung soll für die Grundlaufzeit von 24 Monaten und zwei Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten (max. Laufzeit 48 Monate) abgeschlossen werden. Die Verlängerungsoptionen werden bei Bedarf durch den Auftraggeber ausgeübt und gelten auch für alle aus dieser Rahmenvereinbarung Bezugsberechtigten.
- 2 x 12 Monate Verlängerungsoption für die Rahmenvereinbarungen Los 1
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
- vertragliche Vereinbarung von optionalen Leistungen:
o ergänzende Ausstattungsvarianten,
o Garantieerweiterung auf 48 und 60 Monate.
- zeitliche Verlängerung (Verlängerungsoption)
- 2 x 12 Monate Verlängerungsoption für die Rahmenvereinbarungen Los 1
- vertragliche Vereinbarung von optionalen Leistungen:
o ergänzende Ausstattungsvarianten,
o Garantieerweiterung auf 48 und 60 Monate.
- zeitliche Verlängerung (Verlängerungsoption)
- 2 x 12 Monate Verlängerungsoption für die Rahmenvereinbarungen Los 1
Vergabekriterien
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
Die B-Kriterien je Los und ggf. je Leistungsklasse werden einer – meist vergleichenden – Bewertung unterzogen. Der Bieter muss für das jeweils von ihm angebotene Modell technische Parameter angeben, welche angegebene Mindestanforderungen nicht unterschreiten dürfen.
Bei Fragen, deren Antwort ein numerischer Wert ist, erhält der beste und für den Auftraggeber vorteilhafteste angebotene Wert die für das Kriterium festgelegte Höchstpunktzahl, der schlechteste 0 Punkte. Zwischenwerte alle weiteren Anbieter werden linear interpoliert.
(vgl. ggf. auch die Erläuterungen zu den jeweiligen B-Kriterien im Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlagen in den „Anlage 12a bzw. 12b – Leistungs- und Preisblätter Los 1 bzw. Los 2“).
Die B-Kriterien im Leistungsblatt Allgemein fordern von den Bietern Konzepte zu den Prozessen für Abruf und Lieferung, Rücknahme von Verpackungsmaterial und Support. Aufgrund der unterschiedlichen Bedeutung der Konzepte für den Auftraggeber werden für die Konzepte maximal folgende Leistungspunkte vergeben:
- Konzept Abruf- und Lieferprozesse (nur Los 1): max. 25 Punkte
- Konzept Fertigungs- und Lieferprozesse (nur Los 2): max. 25 Punkte
- Konzept Prozesse zur Rücknahme von Verpackungsmaterial: max. 10 Punkte
- Konzept Supportprozesse: max. 25 Punkte
Die erreichten Leistungspunkte werden je Angebot für alle Konzepte addiert. Somit sind für alle Konzepte gemeinsam maximal 60 Leistungspunkte zu erreichen. Die dazu eingereichten Konzeptbeschreibungen der Prozesse oder Vorgehensweisen werden unter Berücksichtigung der jeweiligen Fragestellungen vergleichend bewertet und in vier Zielerfüllungsgrade wie folgt eingestuft und bewertet. Dabei wird der errechnet Wert der Leistungspunkte kaufmännisch auf eine Nachkommastelle gerundet.
Niedriger Zielerfüllungsgrad – 0% der je Konzept maximal erreichbaren Leistungspunkte:
Ein Servicenutzen ist für den Auftraggeber nicht oder nur in geringem Maße erkennbar. Im ein-gereichten Konzept wurde auf weniger als zwei der genannten Aspekte anschaulich und nachvollziehbar eingegangen. Die Schilderung der anderen Aspekte enthält nur wenige anschauliche Angaben oder die Angaben sind lückenhaft, wenig aussagekräftig und nicht erkennbar auftragsbezogen. Beim Auftraggeber entstehende Aufwände sind nicht transparent. Für den Auftraggeber ist nur ein niedriger erwartbarer Servicegrad erkennbar.
Mittlerer Zielerfüllungsgrad – 50% der je Konzept maximal erreichbaren Leistungspunkte:
Ein Servicenutzen ist für den Auftraggeber in Grundzügen erkennbar. Im eingereichten Konzept wurde auf zwei bis drei der genannten Aspekte anschaulich und nachvollziehbar eingegangen. Die Angaben sind insgesamt mäßig aussagekräftig, aber auftragsbezogen. Die Serviceprozesse sind für den Auftraggeber im Wesentlichen nachvollziehbar. Beim Auftraggeber entstehende Aufwände sind als ungünstig einzuschätzen. Für den Auftraggeber ist ein mittelmäßiger Servicegrad erkennbar.
Hoher Zielerfüllungsgrad – 80% der je Konzept maximal erreichbaren Leistungspunkte:
Ein Servicenutzen ist für den Auftraggeber in hohem Maße erkennbar. Das Konzept wurde insgesamt schlüssig formuliert. Es wurde auf alle vier der genannten Aspekte anschaulich und nachvollziehbar eingegangen. Die Schilderung umfasst gut nachvollziehbare, aussagekräftige Angaben zu Prozessen und Bearbeitungszeiten. Ein systematisches und zielgerichtetes Vorgehen des Bieters ist zu erkennen. Die Unterstützung durch den Anbieter hält Aufwände beim Auftraggeber gering. Für den Auftraggeber kann eine verlässliche und nutzerorientierte Serviceabwicklung abgeleitet werden.
Sehr hoher Zielerfüllungsgrad – 100% der je Konzept maximal erreichbaren Leistungspunkte:
Das Durchführungskonzept wurde schlüssig dargestellt. Es enthält sehr aussagekräftige und umfassende Angaben zu allen genannten Aspekten. Darüber hinaus bezieht es zusätzliche Aspekte und Ansätze mit ein, die vom Auftraggeber möglicherweise nicht explizit adressiert wurden, die dem Bieter im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrags aber wesentlich erscheinen und einen Mehrwert für den Auftraggeber bewirken. Die Darstellung lässt erwarten, dass durch systematische und zielgerichtete Prozesse und ausgezeichnete Unterstützung nur sehr geringe Aufwände beim Auftraggeber entstehen. Für den Auftraggeber ist ein sehr hoher Servicegrad mit einem deutlichen Mehrwert ablesbar.
Hinweis: Die Einreichung der drei Konzepte mit dem Angebot ist verpflichtend (A-Kriterium).
Besonderheiten Anlage 12a für Los 1:
Je Workstation-Leistungsklasse sind maximal 25 Leistungspunkte zu erreichen. Die Leistungspunkte werden je Angebot im Los 1 für alle Workstation-Leistungsklassen addiert. Somit sind für alle Leistungsklassen im Los 1 gemeinsam maximal 75 Leistungspunkte zu erreichen.
Aus den Preisangaben des Bieters in den entspr. Zellen des „Preisblatts“ in „Anlage 12a bzw. 12b – Leistungs- und Preisblätter Los 1 bzw. Los 2“ wird der Gesamt-Angebotspreis je Los errechnet. Dieser bezieht sich auf die je Los angegebene optionale Höchstmenge unter Berücksichtigung der dabei geplanten spezifischen Ausführungsvarianten. Danach erfolgt die Wertung aller Angebote je Los hinsichtlich der Leistungspunkte sowie der Preise. Die Gesamtbewertung je Los erfolgt durch die Ermittlung des Leistungs-Preis-Verhältnisses nach der „Einfachen Richtwertmethode“ gemäß UfAB 2018. Das Angebot mit der höchsten Leistungskennziffer Z je Los erhält den Zuschlag. Sollten zwei oder mehrere Angebote die gleiche Leistungskennziffer je Los ausweisen, erhält das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtangebotspreis den Zuschlag für das Los.
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde
Die B-Kriterien je Los und ggf. je Leistungsklasse werden einer – meist vergleichenden – Bewertung unterzogen. Der Bieter muss für das jeweils von ihm angebotene Modell technische Parameter angeben, welche angegebene Mindestanforderungen nicht unterschreiten dürfen.
Bei Fragen, deren Antwort ein numerischer Wert ist, erhält der beste und für den Auftraggeber vorteilhafteste angebotene Wert die für das Kriterium festgelegte Höchstpunktzahl, der schlechteste 0 Punkte. Zwischenwerte alle weiteren Anbieter werden linear interpoliert.
(vgl. ggf. auch die Erläuterungen zu den jeweiligen B-Kriterien im Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlagen in den „Anlage 12a bzw. 12b – Leistungs- und Preisblätter Los 1 bzw. Los 2“).
Die B-Kriterien im Leistungsblatt Allgemein fordern von den Bietern Konzepte zu den Prozessen für Abruf und Lieferung, Rücknahme von Verpackungsmaterial und Support. Aufgrund der unterschiedlichen Bedeutung der Konzepte für den Auftraggeber werden für die Konzepte maximal folgende Leistungspunkte vergeben:
- Konzept Abruf- und Lieferprozesse (nur Los 1): max. 25 Punkte
- Konzept Fertigungs- und Lieferprozesse (nur Los 2): max. 25 Punkte
- Konzept Prozesse zur Rücknahme von Verpackungsmaterial: max. 10 Punkte
- Konzept Supportprozesse: max. 25 Punkte
Die erreichten Leistungspunkte werden je Angebot für alle Konzepte addiert. Somit sind für alle Konzepte gemeinsam maximal 60 Leistungspunkte zu erreichen. Die dazu eingereichten Konzeptbeschreibungen der Prozesse oder Vorgehensweisen werden unter Berücksichtigung der jeweiligen Fragestellungen vergleichend bewertet und in vier Zielerfüllungsgrade wie folgt eingestuft und bewertet. Dabei wird der errechnet Wert der Leistungspunkte kaufmännisch auf eine Nachkommastelle gerundet.
Niedriger Zielerfüllungsgrad – 0% der je Konzept maximal erreichbaren Leistungspunkte:
Ein Servicenutzen ist für den Auftraggeber nicht oder nur in geringem Maße erkennbar. Im ein-gereichten Konzept wurde auf weniger als zwei der genannten Aspekte anschaulich und nachvollziehbar eingegangen. Die Schilderung der anderen Aspekte enthält nur wenige anschauliche Angaben oder die Angaben sind lückenhaft, wenig aussagekräftig und nicht erkennbar auftragsbezogen. Beim Auftraggeber entstehende Aufwände sind nicht transparent. Für den Auftraggeber ist nur ein niedriger erwartbarer Servicegrad erkennbar.
Mittlerer Zielerfüllungsgrad – 50% der je Konzept maximal erreichbaren Leistungspunkte:
Ein Servicenutzen ist für den Auftraggeber in Grundzügen erkennbar. Im eingereichten Konzept wurde auf zwei bis drei der genannten Aspekte anschaulich und nachvollziehbar eingegangen. Die Angaben sind insgesamt mäßig aussagekräftig, aber auftragsbezogen. Die Serviceprozesse sind für den Auftraggeber im Wesentlichen nachvollziehbar. Beim Auftraggeber entstehende Aufwände sind als ungünstig einzuschätzen. Für den Auftraggeber ist ein mittelmäßiger Servicegrad erkennbar.
Hoher Zielerfüllungsgrad – 80% der je Konzept maximal erreichbaren Leistungspunkte:
Ein Servicenutzen ist für den Auftraggeber in hohem Maße erkennbar. Das Konzept wurde insgesamt schlüssig formuliert. Es wurde auf alle vier der genannten Aspekte anschaulich und nachvollziehbar eingegangen. Die Schilderung umfasst gut nachvollziehbare, aussagekräftige Angaben zu Prozessen und Bearbeitungszeiten. Ein systematisches und zielgerichtetes Vorgehen des Bieters ist zu erkennen. Die Unterstützung durch den Anbieter hält Aufwände beim Auftraggeber gering. Für den Auftraggeber kann eine verlässliche und nutzerorientierte Serviceabwicklung abgeleitet werden.
Sehr hoher Zielerfüllungsgrad – 100% der je Konzept maximal erreichbaren Leistungspunkte:
Das Durchführungskonzept wurde schlüssig dargestellt. Es enthält sehr aussagekräftige und umfassende Angaben zu allen genannten Aspekten. Darüber hinaus bezieht es zusätzliche Aspekte und Ansätze mit ein, die vom Auftraggeber möglicherweise nicht explizit adressiert wurden, die dem Bieter im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrags aber wesentlich erscheinen und einen Mehrwert für den Auftraggeber bewirken. Die Darstellung lässt erwarten, dass durch systematische und zielgerichtete Prozesse und ausgezeichnete Unterstützung nur sehr geringe Aufwände beim Auftraggeber entstehen. Für den Auftraggeber ist ein sehr hoher Servicegrad mit einem deutlichen Mehrwert ablesbar.
Hinweis: Die Einreichung der drei Konzepte mit dem Angebot ist verpflichtend (A-Kriterium).
Besonderheiten Anlage 12a für Los 1:
Je Workstation-Leistungsklasse sind maximal 25 Leistungspunkte zu erreichen. Die Leistungspunkte werden je Angebot im Los 1 für alle Workstation-Leistungsklassen addiert. Somit sind für alle Leistungsklassen im Los 1 gemeinsam maximal 75 Leistungspunkte zu erreichen.
Aus den Preisangaben des Bieters in den entspr. Zellen des „Preisblatts“ in „Anlage 12a bzw. 12b – Leistungs- und Preisblätter Los 1 bzw. Los 2“ wird der Gesamt-Angebotspreis je Los errechnet. Dieser bezieht sich auf die je Los angegebene optionale Höchstmenge unter Berücksichtigung der dabei geplanten spezifischen Ausführungsvarianten. Danach erfolgt die Wertung aller Angebote je Los hinsichtlich der Leistungspunkte sowie der Preise. Die Gesamtbewertung je Los erfolgt durch die Ermittlung des Leistungs-Preis-Verhältnisses nach der „Einfachen Richtwertmethode“ gemäß UfAB 2018. Das Angebot mit der höchsten Leistungskennziffer Z je Los erhält den Zuschlag. Sollten zwei oder mehrere Angebote die gleiche Leistungskennziffer je Los ausweisen, erhält das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtangebotspreis den Zuschlag für das Los.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: EU-I/T 7/2025 (Los 2)
Titel: Rahmenvereinbarung für die Beschaffung von Industrierechnern im 19-Zoll-Format für den Südwestrundfunk und weitere Bezugsberechtigte
Geschätzter Wert ohne MwSt: 3 500 000 EUR 💰
Beschreibung der Beschaffung:
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf eine leistungsfähige und funktionierende IT-Infrastruktur zwingend angewiesen. Hierzu gehören auch Industrierechner im 19-Zoll-Format und Workstations, die in verschiedenen Bereichen wie beispielsweise für Video- und Audioproduktion sowie anderen Aufgaben eingesetzt werden.
Die zu beschaffenden 19-Zoll-Industrierechner sind primär für den Einbau in Sende- und Produktionsstudios sowie über KVM-Lösungen in zentrale Technikräume der jeweiligen Rundfunkanstalten vorgesehen. Darüber hinaus kommen sie auch für weitere Aufgaben zum Einsatz. Diese Rechner befinden sich im kontinuierlichen 24/7-Betrieb und übernehmen kritische Funktionen für senderelevante und produktionsbezogene Anwendungen. Daraus ergibt sich ein besonders hoher Anspruch an die Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit der eingesetzten Systeme.
Bestehende Rahmenvereinbarungen zur Beschaffung dieser Systeme erreichen die Grenze ihrer maximalen Laufzeit, zudem sind die bisher eingesetzten Systeme durch neue, dem Stand der Technik entsprechende Geräte zu ersetzen. Deshalb wird eine neue Ausschreibung zur Beschaffung von Workstations und 19-Zoll-Industrierechner in zwei Losen durchgeführt.
Unter Federführung des Südwestrundfunks (SWR) wird mit diesem EU-weiten Vergabeverfahren beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer für die Beschaffung von Industrierechnern im 19-Zoll-Format (Los 2) abzuschließen.
An diesen Rahmenvereinbarungen sind neben dem SWR als Auftraggeber dieser Rahmenvereinbarungen die weiteren im Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlagen, unter Kapitel 3.5 Bezugsberechtigte benannten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sowie deren Tochter- und Beteiligungsunternehmen, sofern die Beteiligung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mindestens 50% beträgt, als Bezugsberechtigte beteiligt. Ebenfalls bezugsberechtigt sind Gemeinschaftseinrichtungen (GSEA), für die der jeweilige Bezugsberechtigte die Federführung hat. Die in diesen Verfahrens- und Vertragsunterlagen enthaltenen Vertragsinhalte gelten für alle Bezugsberechtigten in gleichem Maße.
Bezugsberechtigt aus dieser Rahmenvereinbarung und zum Abschluss von Einzelkaufverträgen berechtigt sind die nachfolgend aufgeführten Rundfunkanstalten, GSEAs und Einzeleinrichtungen:
• Bayerischer Rundfunk (BR)
• Deutschlandradio (DR)
• ARD Hauptstadtstudio (vertreten durch RBB)
• Saarländischer Rundfunk (SR)
• Südwestrundfunk (SWR)
Die Rahmenvereinbarungen sollen je Los für eine Grundlaufzeit von 24 Monaten und zusätzlich zwei Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten (max. Laufzeit 48 Monate) abgeschlossen werden. Die Verlängerungsoptionen werden bei Bedarf durch den Auftraggeber je Los separat ausgeübt und gelten auch für alle aus diesen Rahmenvereinbarungen Bezugsberechtigten.
Die beschriebenen Anforderungen in diesen Verfahrens- und Vertragsunterlagen gelten für beide Lose gleichermaßen, außer es wird explizit auf ein Los hingewiesen.
Die Rahmenvereinbarung für Los 2 beginnt geplant am 01.04.2026 jedoch frühestens mit Erteilung des Zuschlags.
Die über dieses Vergabeverfahren ausgeschriebenen Hauptleistungen sind:
Los 2: 19-Zoll-Industrierechner
- Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von 19-Zoll-Industrierechner unterschiedlicher Bauhöhen eines Herstellers inkl. zugehörige Instandhaltungs- und Garantieleistungen für 36 Monate,
- ein gemeinsames Abstimmungsgespräch zum Vertragsbeginn am Standort des Auftraggebers,
Optionale Leistungen sind:
- ergänzende Ausstattungsvarianten,
- Garantieerweiterung auf 48 und 60 Monate.
Wichtig sind für dieses Vorhaben in beiden Losen folgende Punkte:
- technische Leistungsmerkmale,
- Kontinuität und Qualität in der Abwicklung der Instandhaltungs- und Garantieleistungen,
- logistische Leistung.
- 2 x 12 Monate Verlängerungsoption für die Rahmenvereinbarungen Los 2
Es sind ausschließlich Neugeräte (keine wiederaufbereiteten Geräte) zulässig. Die konkreten Abnahmemengen sind im Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlagen in den Kapiteln 6.3 und 6.4 aufgeführt.
Abnahmemengen 19-Zoll Industrierechner Los 2 (Stück):
Mindestabnahmemenge:
-Rechnerklasse 1: 140
-Rechnerklasse 2: 290
-Rechnerklasse 3: 320
Gesamt: 750
Geplante Abnahmemenge:
-Rechnerklasse 1: 280
-Rechnerklasse 2: 840
-Rechnerklasse 3: 980
Gesamt: 2.100
Optionale Höchstmenge:
-Rechnerklasse 1: 325
-Rechnerklasse 2: 920
-Rechnerklasse 3: 1.085
Gesamt: 2.330
Die zu Grunde liegende Zeitplanung ist im Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlage im Kapitel 2.2 aufgeführt.
Die in den Leistungsblättern in der „Anlage 09b – Leistungs- und Preisblätter Los 2“ aufgeführten optionalen Zusatzleistungen können vom Auftraggeber/Bezugsberechtigten während der Vertragslaufzeit abgerufen werden. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abnahme der optionalen Leistungen besteht nicht.
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf eine leistungsfähige und funktionierende IT-Infrastruktur zwingend angewiesen. Hierzu gehören auch Industrierechner im 19-Zoll-Format und Workstations, die in verschiedenen Bereichen wie beispielsweise für Video- und Audioproduktion sowie anderen Aufgaben eingesetzt werden.
Die zu beschaffenden 19-Zoll-Industrierechner sind primär für den Einbau in Sende- und Produktionsstudios sowie über KVM-Lösungen in zentrale Technikräume der jeweiligen Rundfunkanstalten vorgesehen. Darüber hinaus kommen sie auch für weitere Aufgaben zum Einsatz. Diese Rechner befinden sich im kontinuierlichen 24/7-Betrieb und übernehmen kritische Funktionen für senderelevante und produktionsbezogene Anwendungen. Daraus ergibt sich ein besonders hoher Anspruch an die Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit der eingesetzten Systeme.
Bestehende Rahmenvereinbarungen zur Beschaffung dieser Systeme erreichen die Grenze ihrer maximalen Laufzeit, zudem sind die bisher eingesetzten Systeme durch neue, dem Stand der Technik entsprechende Geräte zu ersetzen. Deshalb wird eine neue Ausschreibung zur Beschaffung von Workstations und 19-Zoll-Industrierechner in zwei Losen durchgeführt.
Unter Federführung des Südwestrundfunks (SWR) wird mit diesem EU-weiten Vergabeverfahren beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer für die Beschaffung von Industrierechnern im 19-Zoll-Format (Los 2) abzuschließen.
An diesen Rahmenvereinbarungen sind neben dem SWR als Auftraggeber dieser Rahmenvereinbarungen die weiteren im Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlagen, unter Kapitel 3.5 Bezugsberechtigte benannten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sowie deren Tochter- und Beteiligungsunternehmen, sofern die Beteiligung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mindestens 50% beträgt, als Bezugsberechtigte beteiligt. Ebenfalls bezugsberechtigt sind Gemeinschaftseinrichtungen (GSEA), für die der jeweilige Bezugsberechtigte die Federführung hat. Die in diesen Verfahrens- und Vertragsunterlagen enthaltenen Vertragsinhalte gelten für alle Bezugsberechtigten in gleichem Maße.
Bezugsberechtigt aus dieser Rahmenvereinbarung und zum Abschluss von Einzelkaufverträgen berechtigt sind die nachfolgend aufgeführten Rundfunkanstalten, GSEAs und Einzeleinrichtungen:
Die Rahmenvereinbarungen sollen je Los für eine Grundlaufzeit von 24 Monaten und zusätzlich zwei Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten (max. Laufzeit 48 Monate) abgeschlossen werden. Die Verlängerungsoptionen werden bei Bedarf durch den Auftraggeber je Los separat ausgeübt und gelten auch für alle aus diesen Rahmenvereinbarungen Bezugsberechtigten.
Die beschriebenen Anforderungen in diesen Verfahrens- und Vertragsunterlagen gelten für beide Lose gleichermaßen, außer es wird explizit auf ein Los hingewiesen.
Die Rahmenvereinbarung für Los 2 beginnt geplant am 01.04.2026 jedoch frühestens mit Erteilung des Zuschlags.
Die über dieses Vergabeverfahren ausgeschriebenen Hauptleistungen sind:
Los 2: 19-Zoll-Industrierechner
- Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von 19-Zoll-Industrierechner unterschiedlicher Bauhöhen eines Herstellers inkl. zugehörige Instandhaltungs- und Garantieleistungen für 36 Monate,
- ein gemeinsames Abstimmungsgespräch zum Vertragsbeginn am Standort des Auftraggebers,
Optionale Leistungen sind:
- ergänzende Ausstattungsvarianten,
- Garantieerweiterung auf 48 und 60 Monate.
Wichtig sind für dieses Vorhaben in beiden Losen folgende Punkte:
- technische Leistungsmerkmale,
- Kontinuität und Qualität in der Abwicklung der Instandhaltungs- und Garantieleistungen,
- logistische Leistung.
- 2 x 12 Monate Verlängerungsoption für die Rahmenvereinbarungen Los 2
Es sind ausschließlich Neugeräte (keine wiederaufbereiteten Geräte) zulässig. Die konkreten Abnahmemengen sind im Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlagen in den Kapiteln 6.3 und 6.4 aufgeführt.
Abnahmemengen 19-Zoll Industrierechner Los 2 (Stück):
Die zu Grunde liegende Zeitplanung ist im Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlage im Kapitel 2.2 aufgeführt.
Die in den Leistungsblättern in der „Anlage 09b – Leistungs- und Preisblätter Los 2“ aufgeführten optionalen Zusatzleistungen können vom Auftraggeber/Bezugsberechtigten während der Vertragslaufzeit abgerufen werden. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abnahme der optionalen Leistungen besteht nicht.
Weitere Informationen zur Verlängerung:
-Die Rahmenvereinbarung soll für die Grundlaufzeit von 24 Monaten und zwei Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten (max. Laufzeit 48 Monate) abgeschlossen werden. Die Verlängerungsoptionen werden bei Bedarf durch den Auftraggeber ausgeübt und gelten auch für alle aus dieser Rahmenvereinbarung Bezugsberechtigten.
- 2 x 12 Monate Verlängerungsoption für die Rahmenvereinbarungen Los 2
-Die Rahmenvereinbarung soll für die Grundlaufzeit von 24 Monaten und zwei Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten (max. Laufzeit 48 Monate) abgeschlossen werden. Die Verlängerungsoptionen werden bei Bedarf durch den Auftraggeber ausgeübt und gelten auch für alle aus dieser Rahmenvereinbarung Bezugsberechtigten.
- 2 x 12 Monate Verlängerungsoption für die Rahmenvereinbarungen Los 2
Vergabekriterien
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
Die B-Kriterien je Los und ggf. je Leistungsklasse werden einer – meist vergleichenden – Bewertung unterzogen. Der Bieter muss für das jeweils von ihm angebotene Modell technische Parameter angeben, welche angegebene Mindestanforderungen nicht unterschreiten dürfen.
Bei Fragen, deren Antwort ein numerischer Wert ist, erhält der beste und für den Auftraggeber vorteilhafteste angebotene Wert die für das Kriterium festgelegte Höchstpunktzahl, der schlechteste 0 Punkte. Zwischenwerte alle weiteren Anbieter werden linear interpoliert.
(vgl. ggf. auch die Erläuterungen zu den jeweiligen B-Kriterien im Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlagen in den „Anlage 12a bzw. 12b – Leistungs- und Preisblätter Los 1 bzw. Los 2“).
Die B-Kriterien im Leistungsblatt Allgemein fordern von den Bietern Konzepte zu den Prozessen für Abruf und Lieferung, Rücknahme von Verpackungsmaterial und Support. Aufgrund der unterschiedlichen Bedeutung der Konzepte für den Auftraggeber werden für die Konzepte maximal folgende Leistungspunkte vergeben:
- Konzept Abruf- und Lieferprozesse (nur Los 1): max. 25 Punkte
- Konzept Fertigungs- und Lieferprozesse (nur Los 2): max. 25 Punkte
- Konzept Prozesse zur Rücknahme von Verpackungsmaterial: max. 10 Punkte
- Konzept Supportprozesse: max. 25 Punkte
Die erreichten Leistungspunkte werden je Angebot für alle Konzepte addiert. Somit sind für alle Konzepte gemeinsam maximal 60 Leistungspunkte zu erreichen. Die dazu eingereichten Konzeptbeschreibungen der Prozesse oder Vorgehensweisen werden unter Berücksichtigung der jeweiligen Fragestellungen vergleichend bewertet und in vier Zielerfüllungsgrade wie folgt eingestuft und bewertet. Dabei wird der errechnet Wert der Leistungspunkte kaufmännisch auf eine Nachkommastelle gerundet.
Niedriger Zielerfüllungsgrad – 0% der je Konzept maximal erreichbaren Leistungspunkte:
Ein Servicenutzen ist für den Auftraggeber nicht oder nur in geringem Maße erkennbar. Im ein-gereichten Konzept wurde auf weniger als zwei der genannten Aspekte anschaulich und nachvollziehbar eingegangen. Die Schilderung der anderen Aspekte enthält nur wenige anschauliche Angaben oder die Angaben sind lückenhaft, wenig aussagekräftig und nicht erkennbar auftragsbezogen. Beim Auftraggeber entstehende Aufwände sind nicht transparent. Für den Auftraggeber ist nur ein niedriger erwartbarer Servicegrad erkennbar.
Mittlerer Zielerfüllungsgrad – 50% der je Konzept maximal erreichbaren Leistungspunkte:
Ein Servicenutzen ist für den Auftraggeber in Grundzügen erkennbar. Im eingereichten Konzept wurde auf zwei bis drei der genannten Aspekte anschaulich und nachvollziehbar eingegangen. Die Angaben sind insgesamt mäßig aussagekräftig, aber auftragsbezogen. Die Serviceprozesse sind für den Auftraggeber im Wesentlichen nachvollziehbar. Beim Auftraggeber entstehende Aufwände sind als ungünstig einzuschätzen. Für den Auftraggeber ist ein mittelmäßiger Servicegrad erkennbar.
Hoher Zielerfüllungsgrad – 80% der je Konzept maximal erreichbaren Leistungspunkte:
Ein Servicenutzen ist für den Auftraggeber in hohem Maße erkennbar. Das Konzept wurde insgesamt schlüssig formuliert. Es wurde auf alle vier der genannten Aspekte anschaulich und nachvollziehbar eingegangen. Die Schilderung umfasst gut nachvollziehbare, aussagekräftige Angaben zu Prozessen und Bearbeitungszeiten. Ein systematisches und zielgerichtetes Vorgehen des Bieters ist zu erkennen. Die Unterstützung durch den Anbieter hält Aufwände beim Auftraggeber gering. Für den Auftraggeber kann eine verlässliche und nutzerorientierte Serviceabwicklung abgeleitet werden.
Sehr hoher Zielerfüllungsgrad – 100% der je Konzept maximal erreichbaren Leistungspunkte:
Das Durchführungskonzept wurde schlüssig dargestellt. Es enthält sehr aussagekräftige und umfassende Angaben zu allen genannten Aspekten. Darüber hinaus bezieht es zusätzliche Aspekte und Ansätze mit ein, die vom Auftraggeber möglicherweise nicht explizit adressiert wurden, die dem Bieter im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrags aber wesentlich erscheinen und einen Mehrwert für den Auftraggeber bewirken. Die Darstellung lässt erwarten, dass durch systematische und zielgerichtete Prozesse und ausgezeichnete Unterstützung nur sehr geringe Aufwände beim Auftraggeber entstehen. Für den Auftraggeber ist ein sehr hoher Servicegrad mit einem deutlichen Mehrwert ablesbar.
Hinweis: Die Einreichung der drei Konzepte mit dem Angebot ist verpflichtend (A-Kriterium).
Besonderheiten für im Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlage zu Anlage 12b für Los 2:
Je Leistungsklasse sind maximal 60 Leistungspunkte zu erreichen. Die Leistungspunkte werden je Angebot für alle Leistungsklassen addiert. Somit sind für alle Leistungsklassen gemeinsam maximal 180 Leistungspunkte zu erreichen.
Aus den Preisangaben des Bieters in den entspr. Zellen des „Preisblatts“ in „Anlage 12a bzw. 12b – Leistungs- und Preisblätter Los 1 bzw. Los 2“ wird der Gesamt-Angebotspreis je Los errechnet. Dieser bezieht sich auf die je Los angegebene optionale Höchstmenge unter Berücksichtigung der dabei geplanten spezifischen Ausführungsvarianten. Danach erfolgt die Wertung aller Angebote je Los hinsichtlich der Leistungspunkte sowie der Preise. Die Gesamtbewertung je Los erfolgt durch die Ermittlung des Leistungs-Preis-Verhältnisses nach der „Einfachen Richtwertmethode“ gemäß UfAB 2018. Das Angebot mit der höchsten Leistungskennziffer Z je Los erhält den Zuschlag. Sollten zwei oder mehrere Angebote die gleiche Leistungskennziffer je Los ausweisen, erhält das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtangebotspreis den Zuschlag für das Los.
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde
Die B-Kriterien je Los und ggf. je Leistungsklasse werden einer – meist vergleichenden – Bewertung unterzogen. Der Bieter muss für das jeweils von ihm angebotene Modell technische Parameter angeben, welche angegebene Mindestanforderungen nicht unterschreiten dürfen.
Bei Fragen, deren Antwort ein numerischer Wert ist, erhält der beste und für den Auftraggeber vorteilhafteste angebotene Wert die für das Kriterium festgelegte Höchstpunktzahl, der schlechteste 0 Punkte. Zwischenwerte alle weiteren Anbieter werden linear interpoliert.
(vgl. ggf. auch die Erläuterungen zu den jeweiligen B-Kriterien im Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlagen in den „Anlage 12a bzw. 12b – Leistungs- und Preisblätter Los 1 bzw. Los 2“).
Die B-Kriterien im Leistungsblatt Allgemein fordern von den Bietern Konzepte zu den Prozessen für Abruf und Lieferung, Rücknahme von Verpackungsmaterial und Support. Aufgrund der unterschiedlichen Bedeutung der Konzepte für den Auftraggeber werden für die Konzepte maximal folgende Leistungspunkte vergeben:
- Konzept Abruf- und Lieferprozesse (nur Los 1): max. 25 Punkte
- Konzept Fertigungs- und Lieferprozesse (nur Los 2): max. 25 Punkte
- Konzept Prozesse zur Rücknahme von Verpackungsmaterial: max. 10 Punkte
- Konzept Supportprozesse: max. 25 Punkte
Die erreichten Leistungspunkte werden je Angebot für alle Konzepte addiert. Somit sind für alle Konzepte gemeinsam maximal 60 Leistungspunkte zu erreichen. Die dazu eingereichten Konzeptbeschreibungen der Prozesse oder Vorgehensweisen werden unter Berücksichtigung der jeweiligen Fragestellungen vergleichend bewertet und in vier Zielerfüllungsgrade wie folgt eingestuft und bewertet. Dabei wird der errechnet Wert der Leistungspunkte kaufmännisch auf eine Nachkommastelle gerundet.
Niedriger Zielerfüllungsgrad – 0% der je Konzept maximal erreichbaren Leistungspunkte:
Ein Servicenutzen ist für den Auftraggeber nicht oder nur in geringem Maße erkennbar. Im ein-gereichten Konzept wurde auf weniger als zwei der genannten Aspekte anschaulich und nachvollziehbar eingegangen. Die Schilderung der anderen Aspekte enthält nur wenige anschauliche Angaben oder die Angaben sind lückenhaft, wenig aussagekräftig und nicht erkennbar auftragsbezogen. Beim Auftraggeber entstehende Aufwände sind nicht transparent. Für den Auftraggeber ist nur ein niedriger erwartbarer Servicegrad erkennbar.
Mittlerer Zielerfüllungsgrad – 50% der je Konzept maximal erreichbaren Leistungspunkte:
Ein Servicenutzen ist für den Auftraggeber in Grundzügen erkennbar. Im eingereichten Konzept wurde auf zwei bis drei der genannten Aspekte anschaulich und nachvollziehbar eingegangen. Die Angaben sind insgesamt mäßig aussagekräftig, aber auftragsbezogen. Die Serviceprozesse sind für den Auftraggeber im Wesentlichen nachvollziehbar. Beim Auftraggeber entstehende Aufwände sind als ungünstig einzuschätzen. Für den Auftraggeber ist ein mittelmäßiger Servicegrad erkennbar.
Hoher Zielerfüllungsgrad – 80% der je Konzept maximal erreichbaren Leistungspunkte:
Ein Servicenutzen ist für den Auftraggeber in hohem Maße erkennbar. Das Konzept wurde insgesamt schlüssig formuliert. Es wurde auf alle vier der genannten Aspekte anschaulich und nachvollziehbar eingegangen. Die Schilderung umfasst gut nachvollziehbare, aussagekräftige Angaben zu Prozessen und Bearbeitungszeiten. Ein systematisches und zielgerichtetes Vorgehen des Bieters ist zu erkennen. Die Unterstützung durch den Anbieter hält Aufwände beim Auftraggeber gering. Für den Auftraggeber kann eine verlässliche und nutzerorientierte Serviceabwicklung abgeleitet werden.
Sehr hoher Zielerfüllungsgrad – 100% der je Konzept maximal erreichbaren Leistungspunkte:
Das Durchführungskonzept wurde schlüssig dargestellt. Es enthält sehr aussagekräftige und umfassende Angaben zu allen genannten Aspekten. Darüber hinaus bezieht es zusätzliche Aspekte und Ansätze mit ein, die vom Auftraggeber möglicherweise nicht explizit adressiert wurden, die dem Bieter im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrags aber wesentlich erscheinen und einen Mehrwert für den Auftraggeber bewirken. Die Darstellung lässt erwarten, dass durch systematische und zielgerichtete Prozesse und ausgezeichnete Unterstützung nur sehr geringe Aufwände beim Auftraggeber entstehen. Für den Auftraggeber ist ein sehr hoher Servicegrad mit einem deutlichen Mehrwert ablesbar.
Hinweis: Die Einreichung der drei Konzepte mit dem Angebot ist verpflichtend (A-Kriterium).
Besonderheiten für im Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlage zu Anlage 12b für Los 2:
Je Leistungsklasse sind maximal 60 Leistungspunkte zu erreichen. Die Leistungspunkte werden je Angebot für alle Leistungsklassen addiert. Somit sind für alle Leistungsklassen gemeinsam maximal 180 Leistungspunkte zu erreichen.
Aus den Preisangaben des Bieters in den entspr. Zellen des „Preisblatts“ in „Anlage 12a bzw. 12b – Leistungs- und Preisblätter Los 1 bzw. Los 2“ wird der Gesamt-Angebotspreis je Los errechnet. Dieser bezieht sich auf die je Los angegebene optionale Höchstmenge unter Berücksichtigung der dabei geplanten spezifischen Ausführungsvarianten. Danach erfolgt die Wertung aller Angebote je Los hinsichtlich der Leistungspunkte sowie der Preise. Die Gesamtbewertung je Los erfolgt durch die Ermittlung des Leistungs-Preis-Verhältnisses nach der „Einfachen Richtwertmethode“ gemäß UfAB 2018. Das Angebot mit der höchsten Leistungskennziffer Z je Los erhält den Zuschlag. Sollten zwei oder mehrere Angebote die gleiche Leistungskennziffer je Los ausweisen, erhält das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtangebotspreis den Zuschlag für das Los.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-02-13 23:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-02-16 08:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 4 Monate Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-02-16 08:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Der SWR behält sich vor, geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, innerhalb einer Nachfrist
nachzufordern.
Werden diese Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser Nachfrist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung anhand der Zuschlagskriterien betreffen, den Gesamtpreis verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen ist ausgeschlossen.
Der SWR behält sich vor, geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, innerhalb einer Nachfrist
nachzufordern.
Werden diese Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser Nachfrist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung anhand der Zuschlagskriterien betreffen, den Gesamtpreis verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen ist ausgeschlossen.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft müssen mit Abgabe des Angebots die im Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlage unter Kapitel 3.12.1 geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachgewiesen werden.
Die geforderten Nachweise für die „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden.
Hinweis zu Unterauftragnehmern:
Beim Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des Angebots die im Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlage unter Kapitel 4.3 geforderten Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bieter vorgelegt werden.
Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bieter für die geplanten Unterauftragnehmer gemäß den Angaben in im Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlage in Kapitel 3.12.2 vorgelegt werden in dem Umfang, in welchem der/die Unterauftragnehmer für die entsprechenden Teilleistungen vorgesehen werden.
Der geforderte Nachweis unter „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ muss vom Bieter sowie für den geplanten Unterauftragnehmer gemäß im Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlage in Kapitel 3.12.2 mit Abgabe des Angebots vorgelegt werden.
Der geforderte Nachweis zu „Anlage 08 – Eigenerklärung Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833-2014“ muss vom Bieter mit Abgabe des Angebots gemäß Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlage Kapitel 3.2.1 vorgelegt werden.
Hinweis zur Eignungsleihe:
Im Falle der Eignungsleihe hat der Bieter bereits mit dem Angebot die Eignungsnach-weise des anderen Unternehmens, entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe, und die „Anlage 03 – Haftungserklärung § 47 Abs. 3 VgV“ vorzulegen.
Der Auftraggeber wird für jeden Bieter / jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, der / das gemäß den festgelegten Kriterien geeignet ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.
Die Anforderung gilt für beide Lose.
In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" müssen zur Eignung alle A-Kriterien erfüllt sein. In der "technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit" müssen zur Eignung ebenfalls alle A-Kriterien erfüllt sein. Eine vorgelegte Referenz wird als geeignet anerkannt, wenn die Rahmendaten voll-ständig sind, mindestens 6 der 8 projektbeschreibenden Kriterien erfüllt sind und die vertraglichen Leistungen im Referenztemplate wie gefordert anschaulich beschrieben wurden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht und sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft müssen mit Abgabe des Angebots die im Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlage unter Kapitel 3.12.1 geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachgewiesen werden.
Die geforderten Nachweise für die „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden.
Hinweis zu Unterauftragnehmern:
Beim Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des Angebots die im Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlage unter Kapitel 4.3 geforderten Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bieter vorgelegt werden.
Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bieter für die geplanten Unterauftragnehmer gemäß den Angaben in im Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlage in Kapitel 3.12.2 vorgelegt werden in dem Umfang, in welchem der/die Unterauftragnehmer für die entsprechenden Teilleistungen vorgesehen werden.
Der geforderte Nachweis unter „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ muss vom Bieter sowie für den geplanten Unterauftragnehmer gemäß im Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlage in Kapitel 3.12.2 mit Abgabe des Angebots vorgelegt werden.
Der geforderte Nachweis zu „Anlage 08 – Eigenerklärung Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833-2014“ muss vom Bieter mit Abgabe des Angebots gemäß Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlage Kapitel 3.2.1 vorgelegt werden.
Hinweis zur Eignungsleihe:
Im Falle der Eignungsleihe hat der Bieter bereits mit dem Angebot die Eignungsnach-weise des anderen Unternehmens, entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe, und die „Anlage 03 – Haftungserklärung § 47 Abs. 3 VgV“ vorzulegen.
Der Auftraggeber wird für jeden Bieter / jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, der / das gemäß den festgelegten Kriterien geeignet ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.
Die Anforderung gilt für beide Lose.
In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" müssen zur Eignung alle A-Kriterien erfüllt sein. In der "technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit" müssen zur Eignung ebenfalls alle A-Kriterien erfüllt sein. Eine vorgelegte Referenz wird als geeignet anerkannt, wenn die Rahmendaten voll-ständig sind, mindestens 6 der 8 projektbeschreibenden Kriterien erfüllt sind und die vertraglichen Leistungen im Referenztemplate wie gefordert anschaulich beschrieben wurden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht und sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt.
A1.1 – Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123,124 GWB muss die „Anlage 05 – Bieterauskunft mit Eigenerklärung“ ausgefüllt dem Angebot beigelegt sein. Beim Einsatz von Unterauftragnehmern ist für jeden Unterauftragnehmer die Anlage 02b (Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer und Eignungsleihe) ausgefüllt beizulegen(A1.1).Die Anforderung gilt für beide Lose.
In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" müssen zur Eignung alle A-Kriterien erfüllt sein. In der "technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit" müssen zur Eignung ebenfalls alle A-Kriterien erfüllt sein. Eine vorgelegte Referenz wird als geeignet anerkannt, wenn die Rahmendaten voll-ständig sind, mindestens 6 der 8 projektbeschreibenden Kriterien erfüllt sind und die vertraglichen Leistungen im Referenztemplate wie gefordert anschaulich beschrieben wurden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht und sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
A1.1 – Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123,124 GWB muss die „Anlage 05 – Bieterauskunft mit Eigenerklärung“ ausgefüllt dem Angebot beigelegt sein. Beim Einsatz von Unterauftragnehmern ist für jeden Unterauftragnehmer die Anlage 02b (Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer und Eignungsleihe) ausgefüllt beizulegen(A1.1).Die Anforderung gilt für beide Lose.
In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" müssen zur Eignung alle A-Kriterien erfüllt sein. In der "technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit" müssen zur Eignung ebenfalls alle A-Kriterien erfüllt sein. Eine vorgelegte Referenz wird als geeignet anerkannt, wenn die Rahmendaten voll-ständig sind, mindestens 6 der 8 projektbeschreibenden Kriterien erfüllt sind und die vertraglichen Leistungen im Referenztemplate wie gefordert anschaulich beschrieben wurden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht und sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt.
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
A2.1 – Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug, nicht älter als 1 Jahr). Die Anforderung gilt für beide Lose.
In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" müssen zur Eignung alle A-Kriterien erfüllt sein. In der "technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit" müssen zur Eignung ebenfalls alle A-Kriterien erfüllt sein. Eine vorgelegte Referenz wird als geeignet anerkannt, wenn die Rahmendaten voll-ständig sind, mindestens 6 der 8 projektbeschreibenden Kriterien erfüllt sind und die vertraglichen Leistungen im Referenztemplate wie gefordert anschaulich beschrieben wurden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht und sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
A2.1 – Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug, nicht älter als 1 Jahr). Die Anforderung gilt für beide Lose.
In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" müssen zur Eignung alle A-Kriterien erfüllt sein. In der "technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit" müssen zur Eignung ebenfalls alle A-Kriterien erfüllt sein. Eine vorgelegte Referenz wird als geeignet anerkannt, wenn die Rahmendaten voll-ständig sind, mindestens 6 der 8 projektbeschreibenden Kriterien erfüllt sind und die vertraglichen Leistungen im Referenztemplate wie gefordert anschaulich beschrieben wurden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht und sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
A3.1 – Nachweis einer Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:
- für Sach- und Personenschäden min. 3.000.000 € je Schadensereignis / mindestens 6.000.000 € Jahreshöchstersatzleistung
- für Vermögensschäden min. 1.000.000 € je Schadensereignis / mindestens 2.000.000 € Jahreshöchstersatzleistung
oder
- Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall ggf. bestehende Unterdeckungen an die oben aufgeführten Deckungssummen angepasst werden und der Nachweis dieser Anpassung dem Auftraggeber noch vor Abschluss des ersten Einzelkaufvertrages vorgelegt wird.
In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" müssen zur Eignung alle A-Kriterien erfüllt sein. In der "technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit" müssen zur Eignung ebenfalls alle A-Kriterien erfüllt sein. Eine vorgelegte Referenz wird als geeignet anerkannt, wenn die Rahmendaten voll-ständig sind, mindestens 6 der 8 projektbeschreibenden Kriterien erfüllt sind und die vertraglichen Leistungen im Referenztemplate wie gefordert anschaulich beschrieben wurden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht und sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
A3.1 – Nachweis einer Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:
- für Sach- und Personenschäden min. 3.000.000 € je Schadensereignis / mindestens 6.000.000 € Jahreshöchstersatzleistung
- für Vermögensschäden min. 1.000.000 € je Schadensereignis / mindestens 2.000.000 € Jahreshöchstersatzleistung
oder
- Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall ggf. bestehende Unterdeckungen an die oben aufgeführten Deckungssummen angepasst werden und der Nachweis dieser Anpassung dem Auftraggeber noch vor Abschluss des ersten Einzelkaufvertrages vorgelegt wird.
In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" müssen zur Eignung alle A-Kriterien erfüllt sein. In der "technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit" müssen zur Eignung ebenfalls alle A-Kriterien erfüllt sein. Eine vorgelegte Referenz wird als geeignet anerkannt, wenn die Rahmendaten voll-ständig sind, mindestens 6 der 8 projektbeschreibenden Kriterien erfüllt sind und die vertraglichen Leistungen im Referenztemplate wie gefordert anschaulich beschrieben wurden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht und sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt.
Eignungskriterium: Finanzkennzahlen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
A3.2 – Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen zur Ermittlung der Eigenkapitalquote über die letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist oder, sofern das Unternehmen nicht veröffentlichungspflichtig ist, eine Eigenerklärung mit Angabe der Eigenkapitalquote der letzten drei Geschäftsjahre.
Mindestanforderung: Nachweis einer mindestens positiven Eigenkapitalquote durch-schnittlich über die letzten 3 Geschäftsjahre.
In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" müssen zur Eignung alle A-Kriterien erfüllt sein. In der "technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit" müssen zur Eignung ebenfalls alle A-Kriterien erfüllt sein. Eine vorgelegte Referenz wird als geeignet anerkannt, wenn die Rahmendaten voll-ständig sind, mindestens 6 der 8 projektbeschreibenden Kriterien erfüllt sind und die vertraglichen Leistungen im Referenztemplate wie gefordert anschaulich beschrieben wurden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht und sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
A3.2 – Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen zur Ermittlung der Eigenkapitalquote über die letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist oder, sofern das Unternehmen nicht veröffentlichungspflichtig ist, eine Eigenerklärung mit Angabe der Eigenkapitalquote der letzten drei Geschäftsjahre.
Mindestanforderung: Nachweis einer mindestens positiven Eigenkapitalquote durch-schnittlich über die letzten 3 Geschäftsjahre.
In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" müssen zur Eignung alle A-Kriterien erfüllt sein. In der "technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit" müssen zur Eignung ebenfalls alle A-Kriterien erfüllt sein. Eine vorgelegte Referenz wird als geeignet anerkannt, wenn die Rahmendaten voll-ständig sind, mindestens 6 der 8 projektbeschreibenden Kriterien erfüllt sind und die vertraglichen Leistungen im Referenztemplate wie gefordert anschaulich beschrieben wurden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht und sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt.
A3.3 – Bonitätsnachweis oder Unternehmensauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (z.B. Creditreform) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 6 Monate), aus welchem ei-ne Risikoklasse/Ausfallwahrscheinlichkeit zweifelsfrei ablesbar ist.
Mindestanforderung: Nachweis einer Risikoklasse nicht höher als III (entspricht einer Ausfallwahrscheinlichkeit von maximal 1,5 %).
Hinweis: Eigenerklärungen oder Auskünfte der Hausbank erfüllen diese Anforderung nicht.
In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" müssen zur Eignung alle A-Kriterien erfüllt sein. In der "technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit" müssen zur Eignung ebenfalls alle A-Kriterien erfüllt sein. Eine vorgelegte Referenz wird als geeignet anerkannt, wenn die Rahmendaten voll-ständig sind, mindestens 6 der 8 projektbeschreibenden Kriterien erfüllt sind und die vertraglichen Leistungen im Referenztemplate wie gefordert anschaulich beschrieben wurden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht und sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
A3.3 – Bonitätsnachweis oder Unternehmensauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (z.B. Creditreform) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 6 Monate), aus welchem ei-ne Risikoklasse/Ausfallwahrscheinlichkeit zweifelsfrei ablesbar ist.
Mindestanforderung: Nachweis einer Risikoklasse nicht höher als III (entspricht einer Ausfallwahrscheinlichkeit von maximal 1,5 %).
Hinweis: Eigenerklärungen oder Auskünfte der Hausbank erfüllen diese Anforderung nicht.
In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" müssen zur Eignung alle A-Kriterien erfüllt sein. In der "technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit" müssen zur Eignung ebenfalls alle A-Kriterien erfüllt sein. Eine vorgelegte Referenz wird als geeignet anerkannt, wenn die Rahmendaten voll-ständig sind, mindestens 6 der 8 projektbeschreibenden Kriterien erfüllt sind und die vertraglichen Leistungen im Referenztemplate wie gefordert anschaulich beschrieben wurden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht und sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt.
Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
A4.1 – Nachweis, der aktuellen Unternehmenszertifizierung als Partner für den Vertrieb der angebotenen Produkte, wenn nicht Hersteller.
In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" müssen zur Eignung alle A-Kriterien erfüllt sein. In der "technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit" müssen zur Eignung ebenfalls alle A-Kriterien erfüllt sein. Eine vorgelegte Referenz wird als geeignet anerkannt, wenn die Rahmendaten voll-ständig sind, mindestens 6 der 8 projektbeschreibenden Kriterien erfüllt sind und die vertraglichen Leistungen im Referenztemplate wie gefordert anschaulich beschrieben wurden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht und sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
A4.1 – Nachweis, der aktuellen Unternehmenszertifizierung als Partner für den Vertrieb der angebotenen Produkte, wenn nicht Hersteller.
In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" müssen zur Eignung alle A-Kriterien erfüllt sein. In der "technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit" müssen zur Eignung ebenfalls alle A-Kriterien erfüllt sein. Eine vorgelegte Referenz wird als geeignet anerkannt, wenn die Rahmendaten voll-ständig sind, mindestens 6 der 8 projektbeschreibenden Kriterien erfüllt sind und die vertraglichen Leistungen im Referenztemplate wie gefordert anschaulich beschrieben wurden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht und sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt.
Eignungskriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
A4.2 – Nachweise eines zertifizierten Qualitätsmanagements des Bieters nach DIN EN ISO 9001:2015.
In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" müssen zur Eignung alle A-Kriterien erfüllt sein. In der "technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit" müssen zur Eignung ebenfalls alle A-Kriterien erfüllt sein. Eine vorgelegte Referenz wird als geeignet anerkannt, wenn die Rahmendaten voll-ständig sind, mindestens 6 der 8 projektbeschreibenden Kriterien erfüllt sind und die vertraglichen Leistungen im Referenztemplate wie gefordert anschaulich beschrieben wurden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht und sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
A4.2 – Nachweise eines zertifizierten Qualitätsmanagements des Bieters nach DIN EN ISO 9001:2015.
In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" müssen zur Eignung alle A-Kriterien erfüllt sein. In der "technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit" müssen zur Eignung ebenfalls alle A-Kriterien erfüllt sein. Eine vorgelegte Referenz wird als geeignet anerkannt, wenn die Rahmendaten voll-ständig sind, mindestens 6 der 8 projektbeschreibenden Kriterien erfüllt sind und die vertraglichen Leistungen im Referenztemplate wie gefordert anschaulich beschrieben wurden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht und sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
A4.3 – Nachweis von drei Referenzen von IT-Liefer- und Dienstleistungs-Rahmenverträgen in vergleichbarer Art und Größe mit den angebotenen Produkten innerhalb der vergangenen drei Jahre mit den geforderten Angaben.
Hierzu ist das je Referenz ausgefüllte Referenztemplate (Anlage 11a) mit dem Angebot vorzulegen.
Die Prüfung der Referenzen in Los 1 erfolgt anhand der nachstehenden Kriterien. Eine vorgelegte Referenz wird als geeignet anerkannt, wenn die Rahmendaten vollständig sind, mindestens 6 der 8 projektbeschreibenden Kriterien erfüllt sind und die vertraglichen Leistungen im Referenztemplate wie gefordert anschaulich beschrieben wurden.
Angabe der
Rahmendaten Alle erforderlichen Angeben wurden gemacht. Ja/Nein
Projektvolumen 1 Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt mind. 24 Monate Ja/Nein
Projektvolumen 2 Vertragsvolumen beträgt durchschnittlich mindestens 1.000.000 €/Jahr. Ja/Nein
Projektvolumen 3 Anzahl der ausgelieferten Workstations war durchschnittlich mindestens 250/Jahr. Ja/Nein
Projektvolumen 4 Mindestens 10 Standorte wurden beliefert. Ja/Nein
Projektinhalt 1 Mindestens 2 verschiedene Leistungsklassen wurden konfiguriert und geliefert. Ja/Nein
Projektinhalt 2 Verschiede Ausstattungsvarianten wurden mit wählbaren Komponenten bestückt/ausgeliefert. Ja/Nein
Projektinhalt 3 Vertrag umfasste eine Haltbarkeitsgarantie inkl. Vor-Ort-Reparaturservice und Garantietausch. Ja/Nein
Projektinhalt 4 Technischer Support/Störungsannahme, Bereitstellung eines Ticketsystem, definierte SLAs. Ja/Nein
Systemumgebung Kurze, anschauliche Beschreibung der vertraglichen Leistungen. Ja/Nein
In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" müssen zur Eignung alle A-Kriterien erfüllt sein. In der "technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit" müssen zur Eignung ebenfalls alle A-Kriterien erfüllt sein. Eine vorgelegte Referenz wird als geeignet anerkannt, wenn die Rahmendaten voll-ständig sind, mindestens 6 der 8 projektbeschreibenden Kriterien erfüllt sind und die vertraglichen Leistungen im Referenztemplate wie gefordert anschaulich beschrieben wurden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht und sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
A4.3 – Nachweis von drei Referenzen von IT-Liefer- und Dienstleistungs-Rahmenverträgen in vergleichbarer Art und Größe mit den angebotenen Produkten innerhalb der vergangenen drei Jahre mit den geforderten Angaben.
Hierzu ist das je Referenz ausgefüllte Referenztemplate (Anlage 11a) mit dem Angebot vorzulegen.
Die Prüfung der Referenzen in Los 1 erfolgt anhand der nachstehenden Kriterien. Eine vorgelegte Referenz wird als geeignet anerkannt, wenn die Rahmendaten vollständig sind, mindestens 6 der 8 projektbeschreibenden Kriterien erfüllt sind und die vertraglichen Leistungen im Referenztemplate wie gefordert anschaulich beschrieben wurden.
Angabe der
Rahmendaten Alle erforderlichen Angeben wurden gemacht. Ja/Nein
Projektvolumen 1 Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt mind. 24 Monate Ja/Nein
Projektvolumen 2 Vertragsvolumen beträgt durchschnittlich mindestens 1.000.000 €/Jahr. Ja/Nein
Projektvolumen 3 Anzahl der ausgelieferten Workstations war durchschnittlich mindestens 250/Jahr. Ja/Nein
Projektvolumen 4 Mindestens 10 Standorte wurden beliefert. Ja/Nein
Projektinhalt 1 Mindestens 2 verschiedene Leistungsklassen wurden konfiguriert und geliefert. Ja/Nein
Projektinhalt 2 Verschiede Ausstattungsvarianten wurden mit wählbaren Komponenten bestückt/ausgeliefert. Ja/Nein
Projektinhalt 3 Vertrag umfasste eine Haltbarkeitsgarantie inkl. Vor-Ort-Reparaturservice und Garantietausch. Ja/Nein
Projektinhalt 4 Technischer Support/Störungsannahme, Bereitstellung eines Ticketsystem, definierte SLAs. Ja/Nein
Systemumgebung Kurze, anschauliche Beschreibung der vertraglichen Leistungen. Ja/Nein
In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" müssen zur Eignung alle A-Kriterien erfüllt sein. In der "technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit" müssen zur Eignung ebenfalls alle A-Kriterien erfüllt sein. Eine vorgelegte Referenz wird als geeignet anerkannt, wenn die Rahmendaten voll-ständig sind, mindestens 6 der 8 projektbeschreibenden Kriterien erfüllt sind und die vertraglichen Leistungen im Referenztemplate wie gefordert anschaulich beschrieben wurden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht und sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt.
A4.4 – Nachweis der beruflichen Befähigung von mindestens sechs zertifizierten Mitarbeitern (auch anonymisiert) für die Erbringung der Instandhaltungsleistungen. Die zugehörigen persönlichen Zertifizierungen sind beizulegen.
In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" müssen zur Eignung alle A-Kriterien erfüllt sein. In der "technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit" müssen zur Eignung ebenfalls alle A-Kriterien erfüllt sein. Eine vorgelegte Referenz wird als geeignet anerkannt, wenn die Rahmendaten voll-ständig sind, mindestens 6 der 8 projektbeschreibenden Kriterien erfüllt sind und die vertraglichen Leistungen im Referenztemplate wie gefordert anschaulich beschrieben wurden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht und sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
A4.4 – Nachweis der beruflichen Befähigung von mindestens sechs zertifizierten Mitarbeitern (auch anonymisiert) für die Erbringung der Instandhaltungsleistungen. Die zugehörigen persönlichen Zertifizierungen sind beizulegen.
In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" müssen zur Eignung alle A-Kriterien erfüllt sein. In der "technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit" müssen zur Eignung ebenfalls alle A-Kriterien erfüllt sein. Eine vorgelegte Referenz wird als geeignet anerkannt, wenn die Rahmendaten voll-ständig sind, mindestens 6 der 8 projektbeschreibenden Kriterien erfüllt sind und die vertraglichen Leistungen im Referenztemplate wie gefordert anschaulich beschrieben wurden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht und sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt.
Ausschlussgrund: Korruption
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Weitere zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB sind Anlage 05 - Bieterauskunft mit Eigenerklärung der Vergabe- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
1) Aufgrund der Sanktionsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine sind sowohl Auftragsvergaben an
Unternehmen verboten, die einen Bezug zu Russland haben als auch an Unternehmen, die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen,
die im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, soweit auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bieter die „Anlage 08 - Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr.
833/2014“ auszufüllen und vorzulegen.
2) Es wird darauf hingewiesen, dass das Tariftreue und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur
Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere
auch beim Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten und die erforderliche Verpflichtungserklärung (Anlage 02a - Erklärung Unterauftragnehmer und Eignungsleihe und Anlage 02b - Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer und Eignungsleihe) auszufüllen sowie abzugeben.
1) Aufgrund der Sanktionsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine sind sowohl Auftragsvergaben an
Unternehmen verboten, die einen Bezug zu Russland haben als auch an Unternehmen, die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen,
die im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, soweit auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bieter die „Anlage 08 - Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr.
833/2014“ auszufüllen und vorzulegen.
2) Es wird darauf hingewiesen, dass das Tariftreue und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur
Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere
auch beim Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten und die erforderliche Verpflichtungserklärung (Anlage 02a - Erklärung Unterauftragnehmer und Eignungsleihe und Anlage 02b - Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer und Eignungsleihe) auszufüllen sowie abzugeben.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: IHK Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: DE 143588945
Postleitzahl: 76133
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@karlsruhe.ihk.de📧
Telefon: +49 721174290📞 Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 (721) 926-8730📞
Fax: +49 (721) 926-3985 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor, der im Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlage in Kapitel 3.9.6 genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller
• den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkenn-bar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, stellt.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor, der im Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlage in Kapitel 3.9.6 genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller
• den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkenn-bar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, stellt.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-01-13+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 010-028108 (2026-01-13)
Auftragsbekanntmachung (2026-02-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 9 400 000 EUR 💰
Beschreibung
5 900 000 EUR 💰
Vergabekriterien
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
Die B-Kriterien je Los und ggf. je Leistungsklasse werden einer – meist vergleichenden – Bewertung unterzogen. Der Bieter muss für das jeweils von ihm angebotene Modell technische Parameter angeben, welche angegebene Mindestanforderungen nicht unterschreiten dürfen.
Bei Fragen, deren Antwort ein numerischer Wert ist, erhält der beste und für den Auftraggeber vorteilhafteste angebotene Wert die für das Kriterium festgelegte Höchstpunktzahl, der schlechteste 0 Punkte. Zwischenwerte alle weiteren Anbieter werden linear interpoliert.
(vgl. ggf. auch die Erläuterungen zu den jeweiligen B-Kriterien im Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlagen in den „Anlage 12a bzw. 12b – Leistungs- und Preisblätter Los 1 bzw. Los 2“).
Die B-Kriterien im Leistungsblatt Allgemein fordern von den Bietern Konzepte zu den Prozessen für Abruf und Lieferung, Rücknahme von Verpackungsmaterial und Support. Aufgrund der unterschiedlichen Bedeutung der Konzepte für den Auftraggeber werden für die Konzepte maximal folgende Leistungspunkte vergeben:
- Konzept Abruf- und Lieferprozesse (nur Los 1): max. 25 Punkte
- Konzept Fertigungs- und Lieferprozesse (nur Los 2): max. 25 Punkte
- Konzept Prozesse zur Rücknahme von Verpackungsmaterial: max. 10 Punkte
- Konzept Supportprozesse: max. 25 Punkte
Die erreichten Leistungspunkte werden je Angebot für alle Konzepte addiert. Somit sind für alle Konzepte gemeinsam maximal 60 Leistungspunkte zu erreichen. Die dazu eingereichten Konzeptbeschreibungen der Prozesse oder Vorgehensweisen werden unter Berücksichtigung der jeweiligen Fragestellungen vergleichend bewertet und in vier Zielerfüllungsgrade wie folgt eingestuft und bewertet. Dabei wird der errechnet Wert der Leistungspunkte kaufmännisch auf eine Nachkommastelle gerundet.
Niedriger Zielerfüllungsgrad – 0% der je Konzept maximal erreichbaren Leistungspunkte:
Ein Servicenutzen ist für den Auftraggeber nicht oder nur in geringem Maße erkennbar. Im ein-gereichten Konzept wurde auf weniger als zwei der genannten Aspekte anschaulich und nachvollziehbar eingegangen. Die Schilderung der anderen Aspekte enthält nur wenige anschauliche Angaben oder die Angaben sind lückenhaft, wenig aussagekräftig und nicht erkennbar auftragsbezogen. Beim Auftraggeber entstehende Aufwände sind nicht transparent. Für den Auftraggeber ist nur ein niedriger erwartbarer Servicegrad erkennbar.
Mittlerer Zielerfüllungsgrad – 50% der je Konzept maximal erreichbaren Leistungspunkte:
Ein Servicenutzen ist für den Auftraggeber in Grundzügen erkennbar. Im eingereichten Konzept wurde auf zwei bis drei der genannten Aspekte anschaulich und nachvollziehbar eingegangen. Die Angaben sind insgesamt mäßig aussagekräftig, aber auftragsbezogen. Die Serviceprozesse sind für den Auftraggeber im Wesentlichen nachvollziehbar. Beim Auftraggeber entstehende Aufwände sind als ungünstig einzuschätzen. Für den Auftraggeber ist ein mittelmäßiger Servicegrad erkennbar.
Hoher Zielerfüllungsgrad – 80% der je Konzept maximal erreichbaren Leistungspunkte:
Ein Servicenutzen ist für den Auftraggeber in hohem Maße erkennbar. Das Konzept wurde insgesamt schlüssig formuliert. Es wurde auf alle vier der genannten Aspekte anschaulich und nachvollziehbar eingegangen. Die Schilderung umfasst gut nachvollziehbare, aussagekräftige Angaben zu Prozessen und Bearbeitungszeiten. Ein systematisches und zielgerichtetes Vorgehen des Bieters ist zu erkennen. Die Unterstützung durch den Anbieter hält Aufwände beim Auftraggeber gering. Für den Auftraggeber kann eine verlässliche und nutzerorientierte Serviceabwicklung abgeleitet werden.
Sehr hoher Zielerfüllungsgrad – 100% der je Konzept maximal erreichbaren Leistungspunkte:
Das Durchführungskonzept wurde schlüssig dargestellt. Es enthält sehr aussagekräftige und umfassende Angaben zu allen genannten Aspekten. Darüber hinaus bezieht es zusätzliche Aspekte und Ansätze mit ein, die vom Auftraggeber möglicherweise nicht explizit adressiert wurden, die dem Bieter im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrags aber wesentlich erscheinen und einen Mehrwert für den Auftraggeber bewirken. Die Darstellung lässt erwarten, dass durch systematische und zielgerichtete Prozesse und ausgezeichnete Unterstützung nur sehr geringe Aufwände beim Auftraggeber entstehen. Für den Auftraggeber ist ein sehr hoher Servicegrad mit einem deutlichen Mehrwert ablesbar.
Hinweis: Die Einreichung der drei Konzepte mit dem Angebot ist verpflichtend (A-Kriterium).
Besonderheiten Anlage 12a für Los 1:
In der Workstation-Leistungsklasse 1 sind maximal 25 Leistungspunkte zu erreichen. In den Workstation-Leistungsklassen 2 und 3 sind maximal je 30 Leistungspunkte zu erreichen. Die Leistungspunkte werden je Angebot im Los 1 für alle Workstation-Leistungsklassen addiert. Somit sind für alle Leistungsklassen im Los 1 gemeinsam maximal 85 Leistungspunkte zu erreichen.
Aus den Preisangaben des Bieters in den entspr. Zellen des „Preisblatts“ in „Anlage 12a bzw. 12b – Leistungs- und Preisblätter Los 1 bzw. Los 2“ wird der Gesamt-Angebotspreis je Los errechnet. Dieser bezieht sich auf die je Los angegebene optionale Höchstmenge unter Berücksichtigung der dabei geplanten spezifischen Ausführungsvarianten. Danach erfolgt die Wertung aller Angebote je Los hinsichtlich der Leistungspunkte sowie der Preise. Die Gesamtbewertung je Los erfolgt durch die Ermittlung des Leistungs-Preis-Verhältnisses nach der „Einfachen Richtwertmethode“ gemäß UfAB 2018. Das Angebot mit der höchsten Leistungskennziffer Z je Los erhält den Zuschlag. Sollten zwei oder mehrere Angebote die gleiche Leistungskennziffer je Los ausweisen, erhält das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtangebotspreis den Zuschlag für das Los.
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde
Die B-Kriterien je Los und ggf. je Leistungsklasse werden einer – meist vergleichenden – Bewertung unterzogen. Der Bieter muss für das jeweils von ihm angebotene Modell technische Parameter angeben, welche angegebene Mindestanforderungen nicht unterschreiten dürfen.
Bei Fragen, deren Antwort ein numerischer Wert ist, erhält der beste und für den Auftraggeber vorteilhafteste angebotene Wert die für das Kriterium festgelegte Höchstpunktzahl, der schlechteste 0 Punkte. Zwischenwerte alle weiteren Anbieter werden linear interpoliert.
(vgl. ggf. auch die Erläuterungen zu den jeweiligen B-Kriterien im Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlagen in den „Anlage 12a bzw. 12b – Leistungs- und Preisblätter Los 1 bzw. Los 2“).
Die B-Kriterien im Leistungsblatt Allgemein fordern von den Bietern Konzepte zu den Prozessen für Abruf und Lieferung, Rücknahme von Verpackungsmaterial und Support. Aufgrund der unterschiedlichen Bedeutung der Konzepte für den Auftraggeber werden für die Konzepte maximal folgende Leistungspunkte vergeben:
- Konzept Abruf- und Lieferprozesse (nur Los 1): max. 25 Punkte
- Konzept Fertigungs- und Lieferprozesse (nur Los 2): max. 25 Punkte
- Konzept Prozesse zur Rücknahme von Verpackungsmaterial: max. 10 Punkte
- Konzept Supportprozesse: max. 25 Punkte
Die erreichten Leistungspunkte werden je Angebot für alle Konzepte addiert. Somit sind für alle Konzepte gemeinsam maximal 60 Leistungspunkte zu erreichen. Die dazu eingereichten Konzeptbeschreibungen der Prozesse oder Vorgehensweisen werden unter Berücksichtigung der jeweiligen Fragestellungen vergleichend bewertet und in vier Zielerfüllungsgrade wie folgt eingestuft und bewertet. Dabei wird der errechnet Wert der Leistungspunkte kaufmännisch auf eine Nachkommastelle gerundet.
Niedriger Zielerfüllungsgrad – 0% der je Konzept maximal erreichbaren Leistungspunkte:
Ein Servicenutzen ist für den Auftraggeber nicht oder nur in geringem Maße erkennbar. Im ein-gereichten Konzept wurde auf weniger als zwei der genannten Aspekte anschaulich und nachvollziehbar eingegangen. Die Schilderung der anderen Aspekte enthält nur wenige anschauliche Angaben oder die Angaben sind lückenhaft, wenig aussagekräftig und nicht erkennbar auftragsbezogen. Beim Auftraggeber entstehende Aufwände sind nicht transparent. Für den Auftraggeber ist nur ein niedriger erwartbarer Servicegrad erkennbar.
Mittlerer Zielerfüllungsgrad – 50% der je Konzept maximal erreichbaren Leistungspunkte:
Ein Servicenutzen ist für den Auftraggeber in Grundzügen erkennbar. Im eingereichten Konzept wurde auf zwei bis drei der genannten Aspekte anschaulich und nachvollziehbar eingegangen. Die Angaben sind insgesamt mäßig aussagekräftig, aber auftragsbezogen. Die Serviceprozesse sind für den Auftraggeber im Wesentlichen nachvollziehbar. Beim Auftraggeber entstehende Aufwände sind als ungünstig einzuschätzen. Für den Auftraggeber ist ein mittelmäßiger Servicegrad erkennbar.
Hoher Zielerfüllungsgrad – 80% der je Konzept maximal erreichbaren Leistungspunkte:
Ein Servicenutzen ist für den Auftraggeber in hohem Maße erkennbar. Das Konzept wurde insgesamt schlüssig formuliert. Es wurde auf alle vier der genannten Aspekte anschaulich und nachvollziehbar eingegangen. Die Schilderung umfasst gut nachvollziehbare, aussagekräftige Angaben zu Prozessen und Bearbeitungszeiten. Ein systematisches und zielgerichtetes Vorgehen des Bieters ist zu erkennen. Die Unterstützung durch den Anbieter hält Aufwände beim Auftraggeber gering. Für den Auftraggeber kann eine verlässliche und nutzerorientierte Serviceabwicklung abgeleitet werden.
Sehr hoher Zielerfüllungsgrad – 100% der je Konzept maximal erreichbaren Leistungspunkte:
Das Durchführungskonzept wurde schlüssig dargestellt. Es enthält sehr aussagekräftige und umfassende Angaben zu allen genannten Aspekten. Darüber hinaus bezieht es zusätzliche Aspekte und Ansätze mit ein, die vom Auftraggeber möglicherweise nicht explizit adressiert wurden, die dem Bieter im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrags aber wesentlich erscheinen und einen Mehrwert für den Auftraggeber bewirken. Die Darstellung lässt erwarten, dass durch systematische und zielgerichtete Prozesse und ausgezeichnete Unterstützung nur sehr geringe Aufwände beim Auftraggeber entstehen. Für den Auftraggeber ist ein sehr hoher Servicegrad mit einem deutlichen Mehrwert ablesbar.
Hinweis: Die Einreichung der drei Konzepte mit dem Angebot ist verpflichtend (A-Kriterium).
Besonderheiten Anlage 12a für Los 1:
In der Workstation-Leistungsklasse 1 sind maximal 25 Leistungspunkte zu erreichen. In den Workstation-Leistungsklassen 2 und 3 sind maximal je 30 Leistungspunkte zu erreichen. Die Leistungspunkte werden je Angebot im Los 1 für alle Workstation-Leistungsklassen addiert. Somit sind für alle Leistungsklassen im Los 1 gemeinsam maximal 85 Leistungspunkte zu erreichen.
Aus den Preisangaben des Bieters in den entspr. Zellen des „Preisblatts“ in „Anlage 12a bzw. 12b – Leistungs- und Preisblätter Los 1 bzw. Los 2“ wird der Gesamt-Angebotspreis je Los errechnet. Dieser bezieht sich auf die je Los angegebene optionale Höchstmenge unter Berücksichtigung der dabei geplanten spezifischen Ausführungsvarianten. Danach erfolgt die Wertung aller Angebote je Los hinsichtlich der Leistungspunkte sowie der Preise. Die Gesamtbewertung je Los erfolgt durch die Ermittlung des Leistungs-Preis-Verhältnisses nach der „Einfachen Richtwertmethode“ gemäß UfAB 2018. Das Angebot mit der höchsten Leistungskennziffer Z je Los erhält den Zuschlag. Sollten zwei oder mehrere Angebote die gleiche Leistungskennziffer je Los ausweisen, erhält das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtangebotspreis den Zuschlag für das Los.
Beschreibung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 3 500 000 EUR 💰
Vergabekriterien
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
Die B-Kriterien je Los und ggf. je Leistungsklasse werden einer – meist vergleichenden – Bewertung unterzogen. Der Bieter muss für das jeweils von ihm angebotene Modell technische Parameter angeben, welche angegebene Mindestanforderungen nicht unterschreiten dürfen.
Bei Fragen, deren Antwort ein numerischer Wert ist, erhält der beste und für den Auftraggeber vorteilhafteste angebotene Wert die für das Kriterium festgelegte Höchstpunktzahl, der schlechteste 0 Punkte. Zwischenwerte alle weiteren Anbieter werden linear interpoliert.
(vgl. ggf. auch die Erläuterungen zu den jeweiligen B-Kriterien im Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlagen in den „Anlage 12a bzw. 12b – Leistungs- und Preisblätter Los 1 bzw. Los 2“).
Die B-Kriterien im Leistungsblatt Allgemein fordern von den Bietern Konzepte zu den Prozessen für Abruf und Lieferung, Rücknahme von Verpackungsmaterial und Support. Aufgrund der unterschiedlichen Bedeutung der Konzepte für den Auftraggeber werden für die Konzepte maximal folgende Leistungspunkte vergeben:
- Konzept Abruf- und Lieferprozesse (nur Los 1): max. 25 Punkte
- Konzept Fertigungs- und Lieferprozesse (nur Los 2): max. 25 Punkte
- Konzept Prozesse zur Rücknahme von Verpackungsmaterial: max. 10 Punkte
- Konzept Supportprozesse: max. 25 Punkte
Die erreichten Leistungspunkte werden je Angebot für alle Konzepte addiert. Somit sind für alle Konzepte gemeinsam maximal 60 Leistungspunkte zu erreichen. Die dazu eingereichten Konzeptbeschreibungen der Prozesse oder Vorgehensweisen werden unter Berücksichtigung der jeweiligen Fragestellungen vergleichend bewertet und in vier Zielerfüllungsgrade wie folgt eingestuft und bewertet. Dabei wird der errechnet Wert der Leistungspunkte kaufmännisch auf eine Nachkommastelle gerundet.
Niedriger Zielerfüllungsgrad – 0% der je Konzept maximal erreichbaren Leistungspunkte:
Ein Servicenutzen ist für den Auftraggeber nicht oder nur in geringem Maße erkennbar. Im ein-gereichten Konzept wurde auf weniger als zwei der genannten Aspekte anschaulich und nachvollziehbar eingegangen. Die Schilderung der anderen Aspekte enthält nur wenige anschauliche Angaben oder die Angaben sind lückenhaft, wenig aussagekräftig und nicht erkennbar auftragsbezogen. Beim Auftraggeber entstehende Aufwände sind nicht transparent. Für den Auftraggeber ist nur ein niedriger erwartbarer Servicegrad erkennbar.
Mittlerer Zielerfüllungsgrad – 50% der je Konzept maximal erreichbaren Leistungspunkte:
Ein Servicenutzen ist für den Auftraggeber in Grundzügen erkennbar. Im eingereichten Konzept wurde auf zwei bis drei der genannten Aspekte anschaulich und nachvollziehbar eingegangen. Die Angaben sind insgesamt mäßig aussagekräftig, aber auftragsbezogen. Die Serviceprozesse sind für den Auftraggeber im Wesentlichen nachvollziehbar. Beim Auftraggeber entstehende Aufwände sind als ungünstig einzuschätzen. Für den Auftraggeber ist ein mittelmäßiger Servicegrad erkennbar.
Hoher Zielerfüllungsgrad – 80% der je Konzept maximal erreichbaren Leistungspunkte:
Ein Servicenutzen ist für den Auftraggeber in hohem Maße erkennbar. Das Konzept wurde insgesamt schlüssig formuliert. Es wurde auf alle vier der genannten Aspekte anschaulich und nachvollziehbar eingegangen. Die Schilderung umfasst gut nachvollziehbare, aussagekräftige Angaben zu Prozessen und Bearbeitungszeiten. Ein systematisches und zielgerichtetes Vorgehen des Bieters ist zu erkennen. Die Unterstützung durch den Anbieter hält Aufwände beim Auftraggeber gering. Für den Auftraggeber kann eine verlässliche und nutzerorientierte Serviceabwicklung abgeleitet werden.
Sehr hoher Zielerfüllungsgrad – 100% der je Konzept maximal erreichbaren Leistungspunkte:
Das Durchführungskonzept wurde schlüssig dargestellt. Es enthält sehr aussagekräftige und umfassende Angaben zu allen genannten Aspekten. Darüber hinaus bezieht es zusätzliche Aspekte und Ansätze mit ein, die vom Auftraggeber möglicherweise nicht explizit adressiert wurden, die dem Bieter im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrags aber wesentlich erscheinen und einen Mehrwert für den Auftraggeber bewirken. Die Darstellung lässt erwarten, dass durch systematische und zielgerichtete Prozesse und ausgezeichnete Unterstützung nur sehr geringe Aufwände beim Auftraggeber entstehen. Für den Auftraggeber ist ein sehr hoher Servicegrad mit einem deutlichen Mehrwert ablesbar.
Hinweis: Die Einreichung der drei Konzepte mit dem Angebot ist verpflichtend (A-Kriterium).
Besonderheiten für im Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlage zu Anlage 12b für Los 2:
Je Leistungsklasse sind maximal 90 Leistungspunkte zu erreichen. Die Leistungspunkte werden je Angebot für alle Leistungsklassen addiert. Somit sind für alle Leistungsklassen im Los 2 gemeinsam maximal 270 Leistungspunkte zu erreichen.
Aus den Preisangaben des Bieters in den entspr. Zellen des „Preisblatts“ in „Anlage 12a bzw. 12b – Leistungs- und Preisblätter Los 1 bzw. Los 2“ wird der Gesamt-Angebotspreis je Los errechnet. Dieser bezieht sich auf die je Los angegebene optionale Höchstmenge unter Berücksichtigung der dabei geplanten spezifischen Ausführungsvarianten. Danach erfolgt die Wertung aller Angebote je Los hinsichtlich der Leistungspunkte sowie der Preise. Die Gesamtbewertung je Los erfolgt durch die Ermittlung des Leistungs-Preis-Verhältnisses nach der „Einfachen Richtwertmethode“ gemäß UfAB 2018. Das Angebot mit der höchsten Leistungskennziffer Z je Los erhält den Zuschlag. Sollten zwei oder mehrere Angebote die gleiche Leistungskennziffer je Los ausweisen, erhält das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtangebotspreis den Zuschlag für das Los.
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde
Die B-Kriterien je Los und ggf. je Leistungsklasse werden einer – meist vergleichenden – Bewertung unterzogen. Der Bieter muss für das jeweils von ihm angebotene Modell technische Parameter angeben, welche angegebene Mindestanforderungen nicht unterschreiten dürfen.
Bei Fragen, deren Antwort ein numerischer Wert ist, erhält der beste und für den Auftraggeber vorteilhafteste angebotene Wert die für das Kriterium festgelegte Höchstpunktzahl, der schlechteste 0 Punkte. Zwischenwerte alle weiteren Anbieter werden linear interpoliert.
(vgl. ggf. auch die Erläuterungen zu den jeweiligen B-Kriterien im Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlagen in den „Anlage 12a bzw. 12b – Leistungs- und Preisblätter Los 1 bzw. Los 2“).
Die B-Kriterien im Leistungsblatt Allgemein fordern von den Bietern Konzepte zu den Prozessen für Abruf und Lieferung, Rücknahme von Verpackungsmaterial und Support. Aufgrund der unterschiedlichen Bedeutung der Konzepte für den Auftraggeber werden für die Konzepte maximal folgende Leistungspunkte vergeben:
- Konzept Abruf- und Lieferprozesse (nur Los 1): max. 25 Punkte
- Konzept Fertigungs- und Lieferprozesse (nur Los 2): max. 25 Punkte
- Konzept Prozesse zur Rücknahme von Verpackungsmaterial: max. 10 Punkte
- Konzept Supportprozesse: max. 25 Punkte
Die erreichten Leistungspunkte werden je Angebot für alle Konzepte addiert. Somit sind für alle Konzepte gemeinsam maximal 60 Leistungspunkte zu erreichen. Die dazu eingereichten Konzeptbeschreibungen der Prozesse oder Vorgehensweisen werden unter Berücksichtigung der jeweiligen Fragestellungen vergleichend bewertet und in vier Zielerfüllungsgrade wie folgt eingestuft und bewertet. Dabei wird der errechnet Wert der Leistungspunkte kaufmännisch auf eine Nachkommastelle gerundet.
Niedriger Zielerfüllungsgrad – 0% der je Konzept maximal erreichbaren Leistungspunkte:
Ein Servicenutzen ist für den Auftraggeber nicht oder nur in geringem Maße erkennbar. Im ein-gereichten Konzept wurde auf weniger als zwei der genannten Aspekte anschaulich und nachvollziehbar eingegangen. Die Schilderung der anderen Aspekte enthält nur wenige anschauliche Angaben oder die Angaben sind lückenhaft, wenig aussagekräftig und nicht erkennbar auftragsbezogen. Beim Auftraggeber entstehende Aufwände sind nicht transparent. Für den Auftraggeber ist nur ein niedriger erwartbarer Servicegrad erkennbar.
Mittlerer Zielerfüllungsgrad – 50% der je Konzept maximal erreichbaren Leistungspunkte:
Ein Servicenutzen ist für den Auftraggeber in Grundzügen erkennbar. Im eingereichten Konzept wurde auf zwei bis drei der genannten Aspekte anschaulich und nachvollziehbar eingegangen. Die Angaben sind insgesamt mäßig aussagekräftig, aber auftragsbezogen. Die Serviceprozesse sind für den Auftraggeber im Wesentlichen nachvollziehbar. Beim Auftraggeber entstehende Aufwände sind als ungünstig einzuschätzen. Für den Auftraggeber ist ein mittelmäßiger Servicegrad erkennbar.
Hoher Zielerfüllungsgrad – 80% der je Konzept maximal erreichbaren Leistungspunkte:
Ein Servicenutzen ist für den Auftraggeber in hohem Maße erkennbar. Das Konzept wurde insgesamt schlüssig formuliert. Es wurde auf alle vier der genannten Aspekte anschaulich und nachvollziehbar eingegangen. Die Schilderung umfasst gut nachvollziehbare, aussagekräftige Angaben zu Prozessen und Bearbeitungszeiten. Ein systematisches und zielgerichtetes Vorgehen des Bieters ist zu erkennen. Die Unterstützung durch den Anbieter hält Aufwände beim Auftraggeber gering. Für den Auftraggeber kann eine verlässliche und nutzerorientierte Serviceabwicklung abgeleitet werden.
Sehr hoher Zielerfüllungsgrad – 100% der je Konzept maximal erreichbaren Leistungspunkte:
Das Durchführungskonzept wurde schlüssig dargestellt. Es enthält sehr aussagekräftige und umfassende Angaben zu allen genannten Aspekten. Darüber hinaus bezieht es zusätzliche Aspekte und Ansätze mit ein, die vom Auftraggeber möglicherweise nicht explizit adressiert wurden, die dem Bieter im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrags aber wesentlich erscheinen und einen Mehrwert für den Auftraggeber bewirken. Die Darstellung lässt erwarten, dass durch systematische und zielgerichtete Prozesse und ausgezeichnete Unterstützung nur sehr geringe Aufwände beim Auftraggeber entstehen. Für den Auftraggeber ist ein sehr hoher Servicegrad mit einem deutlichen Mehrwert ablesbar.
Hinweis: Die Einreichung der drei Konzepte mit dem Angebot ist verpflichtend (A-Kriterium).
Besonderheiten für im Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlage zu Anlage 12b für Los 2:
Je Leistungsklasse sind maximal 90 Leistungspunkte zu erreichen. Die Leistungspunkte werden je Angebot für alle Leistungsklassen addiert. Somit sind für alle Leistungsklassen im Los 2 gemeinsam maximal 270 Leistungspunkte zu erreichen.
Aus den Preisangaben des Bieters in den entspr. Zellen des „Preisblatts“ in „Anlage 12a bzw. 12b – Leistungs- und Preisblätter Los 1 bzw. Los 2“ wird der Gesamt-Angebotspreis je Los errechnet. Dieser bezieht sich auf die je Los angegebene optionale Höchstmenge unter Berücksichtigung der dabei geplanten spezifischen Ausführungsvarianten. Danach erfolgt die Wertung aller Angebote je Los hinsichtlich der Leistungspunkte sowie der Preise. Die Gesamtbewertung je Los erfolgt durch die Ermittlung des Leistungs-Preis-Verhältnisses nach der „Einfachen Richtwertmethode“ gemäß UfAB 2018. Das Angebot mit der höchsten Leistungskennziffer Z je Los erhält den Zuschlag. Sollten zwei oder mehrere Angebote die gleiche Leistungskennziffer je Los ausweisen, erhält das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtangebotspreis den Zuschlag für das Los.
Verfahren Administrative Informationen
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-02-20 13:00:00 📅
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Eröffnungstermin: 2026-02-20 13:00:00 📅
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-02-06+01:00 📅
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Neuer Wert
Text:
Kapitel 2.2 der Verfahrens- und Vertragsunterlagen "Meilensteine der Ausschreibung und Leistungserbringung"
Ursprüngliche Angebotsfrist: 13.02.2026, 23:59Uhr
ursprünglich spätester Termin für die Beantwortung von Fragen der Bieter bis: 06.02.2026
neue Angebotsfrist: 20.02.2026,12:00 Uhr
neuer spätester Termin für die Beantwortung von Fragen der Bieter bis: 13.02.2026
Kapitel 2.2 der Verfahrens- und Vertragsunterlagen "Meilensteine der Ausschreibung und Leistungserbringung"
Ursprüngliche Angebotsfrist: 13.02.2026, 23:59Uhr
ursprünglich spätester Termin für die Beantwortung von Fragen der Bieter bis: 06.02.2026
neue Angebotsfrist: 20.02.2026,12:00 Uhr
neuer spätester Termin für die Beantwortung von Fragen der Bieter bis: 13.02.2026
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Änderung der Auftragsunterlagen am ✅
Datum der Änderung der Auftragsunterlagen: 2026-02-06 📅
Andere zusätzliche Informationen
Verlängerung der Angebotsfrist und damit einhergehende Anpassung der Tabelle in Kapitel 2.2 der Verfahrens- und Vertragsunterlagen "Meilensteine der
Ausschreibung und Leistungserbringung" Begründung Antwort auf Bieterfrage Nr. 14:
- Die Angebotsfrist wird bis zum Freitag, 20.02.26, 12:00 Uhr verlängert.
- spätester Termin für die Beantwortung von Fragen der Bieter am Freitag, 13.02.2026.
- geplanter Zuschlagstermin: Montag, 23.03.2026
- Bindefrist des Angebots: Freitag, 22.05.2026
Verlängerung der Angebotsfrist und damit einhergehende Anpassung der Tabelle in Kapitel 2.2 der Verfahrens- und Vertragsunterlagen "Meilensteine der
Ausschreibung und Leistungserbringung" Begründung Antwort auf Bieterfrage Nr. 14:
- Die Angebotsfrist wird bis zum Freitag, 20.02.26, 12:00 Uhr verlängert.
- spätester Termin für die Beantwortung von Fragen der Bieter am Freitag, 13.02.2026.
- geplanter Zuschlagstermin: Montag, 23.03.2026
- Bindefrist des Angebots: Freitag, 22.05.2026
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 97af5515-7b8f-4354-a52d-c7b702537ab4-01
Quelle: OJS 2026/S 027-091003 (2026-02-06)
Auftragsbekanntmachung (2026-02-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 9 400 000 EUR 💰
Beschreibung
5 900 000 EUR 💰
3 500 000 EUR 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-02-27 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-02-27 13:00:00 📅
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Eröffnungstermin: 2026-02-27 13:00:00 📅
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-02-13+01:00 📅
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Neuer Wert
Text:
Kapitel 2.2 der Verfahrens- und Vertragsunterlagen "Meilensteine der Ausschreibung
und Leistungserbringung"
Ursprüngliche Angebotsfrist: 20.02.2026, 12:00Uhr
neue Angebotsfrist: 27.02.2026,12:00 Uhr
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Änderung der Auftragsunterlagen am ✅
Datum der Änderung der Auftragsunterlagen: 2026-02-13 📅
Andere zusätzliche Informationen
Verlängerung der Angebotsfrist und damit einhergehende Anpassung der Tabelle in Kapitel 2.2 der Verfahrens- und Vertragsunterlagen "Meilensteine der
Ausschreibung und Leistungserbringung" Begründung Antwort auf Bieterfrage Nr. 31:
- Die Angebotsfrist wird bis zum Freitag, 27.02.26, 12:00 Uhr verlängert.
Verlängerung der Angebotsfrist und damit einhergehende Anpassung der Tabelle in Kapitel 2.2 der Verfahrens- und Vertragsunterlagen "Meilensteine der
Ausschreibung und Leistungserbringung" Begründung Antwort auf Bieterfrage Nr. 31:
- Die Angebotsfrist wird bis zum Freitag, 27.02.26, 12:00 Uhr verlängert.
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: ea124b47-d9f9-49b0-a33c-5a1e2fecde9a-01
Quelle: OJS 2026/S 032-109502 (2026-02-13)
Auftragsbekanntmachung (2026-02-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 9 400 000 EUR 💰
Beschreibung
5 900 000 EUR 💰
3 500 000 EUR 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-06 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-03-06 13:00:00 📅
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Eröffnungstermin: 2026-03-06 13:00:00 📅
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-02-19+01:00 📅
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Neuer Wert
Text:
Kapitel 2.2 der Verfahrens- und Vertragsunterlagen "Meilensteine der Ausschreibung und Leistungserbringung"
ursprünglich spätester Termin für die Beantwortung von Fragen der Bieter bis: Fr, 13.02.26, 12:00 Uhr
ursprüngliche Angebotsfrist: Fr, 27.02.26, 12:00 Uhr
ursprünglich Geplanter Zuschlagstermin ab: Mo, 23.03.26
ursprünglicher Termin Beginn der Rahmenvereinbarung ab: Mi, 01.04.26
ursprünglicher Termin Ende der Bindefrist: Fr, 22.05.26
neuer spätester Termin für die Beantwortung von Fragen der Bieter bis: Fr, 27.02.26, 12:00 Uhr
neue Angebotsfrist: Fr. 06.03.2026,12:00 Uhr
neuer Termin Geplanter Zuschlagstermin ab: Mo, 20.04.26
neuer Termin Beginn Beginn der Rahmenvereinbarung ab: Fr, 01.05.26
neuer Termin Ende der Bindefrist: Fr, 19.06.26
Kapitel 2.2 der Verfahrens- und Vertragsunterlagen "Meilensteine der Ausschreibung und Leistungserbringung"
ursprünglich spätester Termin für die Beantwortung von Fragen der Bieter bis: Fr, 13.02.26, 12:00 Uhr
ursprüngliche Angebotsfrist: Fr, 27.02.26, 12:00 Uhr
ursprünglich Geplanter Zuschlagstermin ab: Mo, 23.03.26
ursprünglicher Termin Beginn der Rahmenvereinbarung ab: Mi, 01.04.26
ursprünglicher Termin Ende der Bindefrist: Fr, 22.05.26
neuer spätester Termin für die Beantwortung von Fragen der Bieter bis: Fr, 27.02.26, 12:00 Uhr
neue Angebotsfrist: Fr. 06.03.2026,12:00 Uhr
neuer Termin Geplanter Zuschlagstermin ab: Mo, 20.04.26
neuer Termin Beginn Beginn der Rahmenvereinbarung ab: Fr, 01.05.26
neuer Termin Ende der Bindefrist: Fr, 19.06.26
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Änderung der Auftragsunterlagen am ✅
Datum der Änderung der Auftragsunterlagen: 2026-02-19 📅
Andere zusätzliche Informationen
Verlängerung der Angebotsfrist und damit einhergehende Anpassung der Tabelle in Kapitel 2.2 der Verfahrens- und Vertragsunterlagen "Meilensteine der Ausschreibung und Leistungserbringung" Begründung Antwort auf Bieterfrage Nr. 34:
- Die Angebotsfrist wird bis zum Freitag, 06.03.26, 12:00 Uhr verlängert.
- spätester Termin für die Beantwortung von Fragen der Bieter am Freitag, 27.02.2026, 12:00 Uhr
- geplanter Zuschlagstermin: Montag, 20.04.2026
- Bindefrist des Angebots: Freitag, 19.06.2026
Verlängerung der Angebotsfrist und damit einhergehende Anpassung der Tabelle in Kapitel 2.2 der Verfahrens- und Vertragsunterlagen "Meilensteine der Ausschreibung und Leistungserbringung" Begründung Antwort auf Bieterfrage Nr. 34:
- Die Angebotsfrist wird bis zum Freitag, 06.03.26, 12:00 Uhr verlängert.
- spätester Termin für die Beantwortung von Fragen der Bieter am Freitag, 27.02.2026, 12:00 Uhr
- geplanter Zuschlagstermin: Montag, 20.04.2026
- Bindefrist des Angebots: Freitag, 19.06.2026
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: f238d2fe-aa0f-4771-8b9f-35a758cabec5-01
Quelle: OJS 2026/S 037-126686 (2026-02-19)
Auftragsbekanntmachung (2026-02-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 9 400 000 EUR 💰
Beschreibung
5 900 000 EUR 💰
3 500 000 EUR 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-23 15:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-03-23 15:30:00 📅
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Eröffnungstermin: 2026-03-23 15:30:00 📅
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-02-27+01:00 📅
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Neuer Wert
Text:
Kapitel 2.2 der Verfahrens- und Vertragsunterlagen "Meilensteine der Ausschreibung und Leistungserbringung"
ursprünglich spätester Termin für die Beantwortung von Fragen der Bieter bis: Fr, 27.02.26, 12:00 Uhr
ursprüngliche Angebotsfrist: : Fr, 06.03.26, 12:00 Uh
ursprünglich Geplanter Zuschlagstermin ab: Mo, 20.04.26
neuer spätester Termin für die Beantwortung von Fragen der Bieter bis: Mo, 16.03.26, 12:00 Uh
neue Angebotsfrist: Mo, 23.03.26, 15:00 Uhr
neuer Termin Geplanter Zuschlagstermin ab: Di, 28.04.26
Kapitel 2.2 der Verfahrens- und Vertragsunterlagen "Meilensteine der Ausschreibung und Leistungserbringung"
ursprünglich spätester Termin für die Beantwortung von Fragen der Bieter bis: Fr, 27.02.26, 12:00 Uhr
ursprüngliche Angebotsfrist: : Fr, 06.03.26, 12:00 Uh
ursprünglich Geplanter Zuschlagstermin ab: Mo, 20.04.26
neuer spätester Termin für die Beantwortung von Fragen der Bieter bis: Mo, 16.03.26, 12:00 Uh
neue Angebotsfrist: Mo, 23.03.26, 15:00 Uhr
neuer Termin Geplanter Zuschlagstermin ab: Di, 28.04.26
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Änderung der Auftragsunterlagen am ✅
Datum der Änderung der Auftragsunterlagen: 2026-02-27 📅
Andere zusätzliche Informationen
Verlängerung der Angebotsfrist und damit einhergehende Anpassung der Tabelle in Kapitel 2.2 der Verfahrens- und Vertragsunterlagen "Meilensteine der Ausschreibung und
Leistungserbringung" Begründung Antwort auf Bieterfrage Nr. 47:
- Die Angebotsfrist wird bis zum Montag, 23.03.26, 15:00 Uhr verlängert.
- spätester Termin für die Beantwortung von Fragen der Bieter am Montag, 16.03.2026,12:00 Uhr
- geplanter Zuschlagstermin: Dienstag, 28.04.2026
- Bindefrist des Angebots: Freitag, 19.06.2026 (bleibt bestehen)
Verlängerung der Angebotsfrist und damit einhergehende Anpassung der Tabelle in Kapitel 2.2 der Verfahrens- und Vertragsunterlagen "Meilensteine der Ausschreibung und
Leistungserbringung" Begründung Antwort auf Bieterfrage Nr. 47:
- Die Angebotsfrist wird bis zum Montag, 23.03.26, 15:00 Uhr verlängert.
- spätester Termin für die Beantwortung von Fragen der Bieter am Montag, 16.03.2026,12:00 Uhr
- geplanter Zuschlagstermin: Dienstag, 28.04.2026
- Bindefrist des Angebots: Freitag, 19.06.2026 (bleibt bestehen)
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 07919b2c-0d9d-439f-b6e8-3f18145489e6-01
Quelle: OJS 2026/S 042-144163 (2026-02-27)
Auftragsbekanntmachung (2026-03-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf eine leistungsfähige und funktionierende IT-Infrastruktur zwingend angewiesen. Hierzu gehören auch Industrierechner im 19-Zoll-Format und Workstations, die in verschiedenen Bereichen wie beispielsweise für Video- und Audioproduktion sowie anderen Aufgaben eingesetzt werden.
Die zu beschaffenden 19-Zoll-Industrierechner sind primär für den Einbau in Sende- und Produktionsstudios sowie über KVM-Lösungen in zentrale Technikräume der jeweiligen Rundfunkanstalten vorgesehen. Darüber hinaus kommen sie auch für weitere Aufgaben zum Einsatz. Diese Rechner befinden sich im kontinuierlichen 24/7-Betrieb und übernehmen kritische Funktionen für senderelevante und produktionsbezogene Anwendungen. Daraus ergibt sich ein besonders hoher Anspruch an die Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit der eingesetzten Systeme.
Bestehende Rahmenvereinbarungen zur Beschaffung dieser Systeme erreichen die Grenze ihrer maximalen Laufzeit, zudem sind die bisher eingesetzten Systeme durch neue, dem Stand der Technik entsprechende Geräte zu ersetzen. Deshalb wird eine neue Ausschreibung zur Beschaffung von Workstations und 19-Zoll-Industrierechner in zwei Losen durchgeführt.
Unter Federführung des Südwestrundfunks (SWR) wird mit diesem EU-weiten Vergabeverfahren beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer für die Beschaffung von Workstations (Los 1) sowie die Beschaffung von Industrierechnern im 19-Zoll-Format (Los 2) abzuschließen.
An diesen Rahmenvereinbarungen sind neben dem SWR als Auftraggeber dieser Rahmenvereinbarungen die weiteren im Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlagen, unter Kapitel 3.5 Bezugsberechtigte benannten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sowie deren Tochter- und Beteiligungsunternehmen, sofern die Beteiligung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mindestens 50% beträgt, als Bezugsberechtigte beteiligt. Ebenfalls bezugsberechtigt sind Gemeinschaftseinrichtungen (GSEA), für die der jeweilige Bezugsberechtigte die Federführung hat. Die in diesen Verfahrens- und Vertragsunterlagen enthaltenen Vertragsinhalte gelten für alle Bezugsberechtigten in gleichem Maße.
Bezugsberechtigt aus dieser Rahmenvereinbarung und zum Abschluss von Einzelkaufverträgen berechtigt sind die nachfolgend aufgeführten Rundfunkanstalten, GSEAs und Einzeleinrichtungen:
• Bayerischer Rundfunk (BR)
• Deutsche Welle (DW)
• Deutschlandradio (DR)
• Hessischer Rundfunk (HR)
• Norddeutscher Rundfunk (NDR)
• Radio Bremen (RB)
• Bremedia Produktion GmbH
• Rundfunk Berlin Brandenburg (RBB)
• ARD Hauptstadtstudio (vertreten durch RBB)
• Saarländischer Rundfunk (SR)
• Südwestrundfunk (SWR)
• Westdeutscher Rundfunk (WDR)
Die Rahmenvereinbarungen sollen je Los für eine Grundlaufzeit von 24 Monaten und zusätzlich zwei Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten (max. Laufzeit 48 Monate) abgeschlossen werden. Die Verlängerungsoptionen werden bei Bedarf durch den Auftraggeber je Los separat ausgeübt und gelten auch für alle aus diesen Rahmenvereinbarungen Bezugsberechtigten.
Die beschriebenen Anforderungen in diesen Verfahrens- und Vertragsunterlagen gelten für beide Lose gleichermaßen, außer es wird explizit auf ein Los hingewiesen.
Die Rahmenvereinbarungen für beide Lose (Los 1 und Los 2) beginnen geplant am 08.05.2026 jedoch frühestens mit Erteilung des Zuschlags je Los.
Die über dieses Vergabeverfahren ausgeschriebenen Hauptleistungen sind:
Los 1: Workstations
- Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Workstations verschiedener Leistungsklassen eines Herstellers sowie zugehörige Instandhaltungs- und Garantieleistungen für 36 Monate,
- ein gemeinsames Abstimmungsgespräch zum Vertragsbeginn am Standort des Auftraggebers,
- vertragliche Vereinbarung von optionalen Leistungen:
- ergänzende Ausstattungsvarianten,
- Garantieerweiterung auf 48 und 60 Monate.
Los 2: 19-Zoll-Industrierechner
- Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von 19-Zoll-Industrierechner unterschiedlicher Bauhöhen eines Herstellers inkl. zugehörige Instandhaltungs- und Garantieleistungen für 36 Monate,
- ein gemeinsames Abstimmungsgespräch zum Vertragsbeginn am Standort des Auftraggebers,
Optionale Leistungen sind:
- ergänzende Ausstattungsvarianten,
- Garantieerweiterung auf 48 und 60 Monate.
Wichtig sind für dieses Vorhaben in beiden Losen folgende Punkte:
- technische Leistungsmerkmale,
- Kontinuität und Qualität in der Abwicklung der Instandhaltungs- und Garantieleistungen,
- logistische Leistung.
- 2 x 12 Monate Verlängerungsoption für die Rahmenvereinbarungen Los 1 und Los 2
Es sind ausschließlich Neugeräte (keine wiederaufbereiteten Geräte) zulässig. Die konkreten Abnahmemengen sind im Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlagen in den Kapiteln 6.3 und 6.4 aufgeführt.
Abnahmemengen Workstations Los 1 (Stück): Leistungsklasse=LK
Mindestabnahmemenge: Workstations der LK 1: 320; Workstations der LK 2: 70; Workstations der LK 3: 10; Gesamt: 410
Geplante Abnahmemenge: Workstations der LK 1: 770; Workstations der LK 2: 250; Workstations der LK 3: 60; Gesamt: 1.080
Optionale Höchstmenge: Workstations der LK 1: 870; Workstations der LK 2: 320; Workstations der LK 3:75; Gesamt:1.265
Abnahmemengen 19-Zoll Industrierechner Los 2 (Stück):
Rechnerklasse= RK
Mindestabnahmemenge: Rechnerklasse (RK) 1: 140; RK 2: 290; RK 3: 320 Gesamt: 750
Geplante Abnahmemenge: RK 1: 280; RK 2: 840; RK 3: 980 Gesamt: 2.100
Optionale Höchstmenge: RK 1: 325; RK 2: 920; RK 3: 1.085 Gesamt: 2.330
Die zu Grunde liegende Zeitplanung ist im Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlage im Kapitel 2.2 aufgeführt.
Die in den Leistungsblättern in der „Anlage 09a – Leistungs- und Preisblätter Los 1“ und „Anlage 09b – Leistungs- und Preisblätter Los 2“ aufgeführten optionalen Zusatzleistungen können vom Auftraggeber/Bezugsberechtigten während der Vertragslaufzeit abgerufen werden. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abnahme der optionalen Leistungen besteht nicht.
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf eine leistungsfähige und funktionierende IT-Infrastruktur zwingend angewiesen. Hierzu gehören auch Industrierechner im 19-Zoll-Format und Workstations, die in verschiedenen Bereichen wie beispielsweise für Video- und Audioproduktion sowie anderen Aufgaben eingesetzt werden.
Die zu beschaffenden 19-Zoll-Industrierechner sind primär für den Einbau in Sende- und Produktionsstudios sowie über KVM-Lösungen in zentrale Technikräume der jeweiligen Rundfunkanstalten vorgesehen. Darüber hinaus kommen sie auch für weitere Aufgaben zum Einsatz. Diese Rechner befinden sich im kontinuierlichen 24/7-Betrieb und übernehmen kritische Funktionen für senderelevante und produktionsbezogene Anwendungen. Daraus ergibt sich ein besonders hoher Anspruch an die Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit der eingesetzten Systeme.
Bestehende Rahmenvereinbarungen zur Beschaffung dieser Systeme erreichen die Grenze ihrer maximalen Laufzeit, zudem sind die bisher eingesetzten Systeme durch neue, dem Stand der Technik entsprechende Geräte zu ersetzen. Deshalb wird eine neue Ausschreibung zur Beschaffung von Workstations und 19-Zoll-Industrierechner in zwei Losen durchgeführt.
Unter Federführung des Südwestrundfunks (SWR) wird mit diesem EU-weiten Vergabeverfahren beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer für die Beschaffung von Workstations (Los 1) sowie die Beschaffung von Industrierechnern im 19-Zoll-Format (Los 2) abzuschließen.
An diesen Rahmenvereinbarungen sind neben dem SWR als Auftraggeber dieser Rahmenvereinbarungen die weiteren im Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlagen, unter Kapitel 3.5 Bezugsberechtigte benannten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sowie deren Tochter- und Beteiligungsunternehmen, sofern die Beteiligung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mindestens 50% beträgt, als Bezugsberechtigte beteiligt. Ebenfalls bezugsberechtigt sind Gemeinschaftseinrichtungen (GSEA), für die der jeweilige Bezugsberechtigte die Federführung hat. Die in diesen Verfahrens- und Vertragsunterlagen enthaltenen Vertragsinhalte gelten für alle Bezugsberechtigten in gleichem Maße.
Bezugsberechtigt aus dieser Rahmenvereinbarung und zum Abschluss von Einzelkaufverträgen berechtigt sind die nachfolgend aufgeführten Rundfunkanstalten, GSEAs und Einzeleinrichtungen:
Die Rahmenvereinbarungen sollen je Los für eine Grundlaufzeit von 24 Monaten und zusätzlich zwei Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten (max. Laufzeit 48 Monate) abgeschlossen werden. Die Verlängerungsoptionen werden bei Bedarf durch den Auftraggeber je Los separat ausgeübt und gelten auch für alle aus diesen Rahmenvereinbarungen Bezugsberechtigten.
Die beschriebenen Anforderungen in diesen Verfahrens- und Vertragsunterlagen gelten für beide Lose gleichermaßen, außer es wird explizit auf ein Los hingewiesen.
Die Rahmenvereinbarungen für beide Lose (Los 1 und Los 2) beginnen geplant am 08.05.2026 jedoch frühestens mit Erteilung des Zuschlags je Los.
Die über dieses Vergabeverfahren ausgeschriebenen Hauptleistungen sind:
Los 1: Workstations
- Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Workstations verschiedener Leistungsklassen eines Herstellers sowie zugehörige Instandhaltungs- und Garantieleistungen für 36 Monate,
- ein gemeinsames Abstimmungsgespräch zum Vertragsbeginn am Standort des Auftraggebers,
- vertragliche Vereinbarung von optionalen Leistungen:
- ergänzende Ausstattungsvarianten,
- Garantieerweiterung auf 48 und 60 Monate.
Los 2: 19-Zoll-Industrierechner
- Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von 19-Zoll-Industrierechner unterschiedlicher Bauhöhen eines Herstellers inkl. zugehörige Instandhaltungs- und Garantieleistungen für 36 Monate,
- ein gemeinsames Abstimmungsgespräch zum Vertragsbeginn am Standort des Auftraggebers,
Optionale Leistungen sind:
- ergänzende Ausstattungsvarianten,
- Garantieerweiterung auf 48 und 60 Monate.
Wichtig sind für dieses Vorhaben in beiden Losen folgende Punkte:
- technische Leistungsmerkmale,
- Kontinuität und Qualität in der Abwicklung der Instandhaltungs- und Garantieleistungen,
- logistische Leistung.
- 2 x 12 Monate Verlängerungsoption für die Rahmenvereinbarungen Los 1 und Los 2
Es sind ausschließlich Neugeräte (keine wiederaufbereiteten Geräte) zulässig. Die konkreten Abnahmemengen sind im Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlagen in den Kapiteln 6.3 und 6.4 aufgeführt.
Abnahmemengen Workstations Los 1 (Stück): Leistungsklasse=LK
Mindestabnahmemenge: Workstations der LK 1: 320; Workstations der LK 2: 70; Workstations der LK 3: 10; Gesamt: 410
Geplante Abnahmemenge: Workstations der LK 1: 770; Workstations der LK 2: 250; Workstations der LK 3: 60; Gesamt: 1.080
Optionale Höchstmenge: Workstations der LK 1: 870; Workstations der LK 2: 320; Workstations der LK 3:75; Gesamt:1.265
Die zu Grunde liegende Zeitplanung ist im Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlage im Kapitel 2.2 aufgeführt.
Die in den Leistungsblättern in der „Anlage 09a – Leistungs- und Preisblätter Los 1“ und „Anlage 09b – Leistungs- und Preisblätter Los 2“ aufgeführten optionalen Zusatzleistungen können vom Auftraggeber/Bezugsberechtigten während der Vertragslaufzeit abgerufen werden. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abnahme der optionalen Leistungen besteht nicht.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 9 400 000 EUR 💰
Beschreibung
5 900 000 EUR 💰
Beschreibung der Beschaffung:
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf eine leistungsfähige und funktionierende IT-Infrastruktur zwingend angewiesen. Hierzu gehören auch Industrierechner im 19-Zoll-Format und Workstations, die in verschiedenen Bereichen wie beispielsweise für Video- und Audioproduktion sowie anderen Aufgaben eingesetzt werden.
Die zu beschaffenden 19-Zoll-Industrierechner sind primär für den Einbau in Sende- und Produktionsstudios sowie über KVM-Lösungen in zentrale Technikräume der jeweiligen Rundfunkanstalten vorgesehen. Darüber hinaus kommen sie auch für weitere Aufgaben zum Einsatz. Diese Rechner befinden sich im kontinuierlichen 24/7-Betrieb und übernehmen kritische Funktionen für senderelevante und produktionsbezogene Anwendungen. Daraus ergibt sich ein besonders hoher Anspruch an die Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit der eingesetzten Systeme.
Bestehende Rahmenvereinbarungen zur Beschaffung dieser Systeme erreichen die Grenze ihrer maximalen Laufzeit, zudem sind die bisher eingesetzten Systeme durch neue, dem Stand der Technik entsprechende Geräte zu ersetzen. Deshalb wird eine neue Ausschreibung zur Beschaffung von Workstations und 19-Zoll-Industrierechner in zwei Losen durchgeführt.
Unter Federführung des Südwestrundfunks (SWR) wird mit diesem EU-weiten Vergabeverfahren beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer für die Beschaffung von Workstations (Los 1) abzuschließen.
An diesen Rahmenvereinbarungen sind neben dem SWR als Auftraggeber dieser Rahmenvereinbarungen die weiteren im Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlagen, unter Kapitel 3.5 Bezugsberechtigte benannten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sowie deren Tochter- und Beteiligungsunternehmen, sofern die Beteiligung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mindestens 50% beträgt, als Bezugsberechtigte beteiligt. Ebenfalls bezugsberechtigt sind Gemeinschaftseinrichtungen (GSEA), für die der jeweilige Bezugsberechtigte die Federführung hat. Die in diesen Verfahrens- und Vertragsunterlagen enthaltenen Vertragsinhalte gelten für alle Bezugsberechtigten in gleichem Maße.
Bezugsberechtigt aus dieser Rahmenvereinbarung und zum Abschluss von Einzelkaufverträgen berechtigt sind die nachfolgend aufgeführten Rundfunkanstalten, GSEAs und Einzeleinrichtungen:
• Bayerischer Rundfunk (BR)
• Deutsche Welle (DW)
• Deutschlandradio (DR)
• Hessischer Rundfunk (HR)
• Norddeutscher Rundfunk (NDR)
• Radio Bremen (RB)
• Bremedia Produktion GmbH
• Rundfunk Berlin Brandenburg (RBB)
• ARD Hauptstadtstudio (vertreten durch RBB)
• Südwestrundfunk (SWR)
• Westdeutscher Rundfunk (WDR)
Die Rahmenvereinbarungen sollen je Los für eine Grundlaufzeit von 24 Monaten und zusätzlich zwei Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten (max. Laufzeit 48 Monate) abgeschlossen werden. Die Verlängerungsoptionen werden bei Bedarf durch den Auftraggeber je Los separat ausgeübt und gelten auch für alle aus diesen Rahmenvereinbarungen Bezugsberechtigten.
Die beschriebenen Anforderungen in diesen Verfahrens- und Vertragsunterlagen gelten für beide Lose gleichermaßen, außer es wird explizit auf ein Los hingewiesen.
Die Rahmenvereinbarung für Los 1 beginnt geplant am 08.05.2026 jedoch frühestens mit Erteilung des Zuschlags.
Die über dieses Vergabeverfahren ausgeschriebenen Hauptleistungen sind:
Los 1: Workstations
- Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Workstations verschiedener Leistungsklassen eines Herstellers sowie zugehörige Instandhaltungs- und Garantieleistungen für 36 Monate,
- ein gemeinsames Abstimmungsgespräch zum Vertragsbeginn am Standort des Auftraggebers,
- vertragliche Vereinbarung von optionalen Leistungen:
- ergänzende Ausstattungsvarianten,
- Garantieerweiterung auf 48 und 60 Monate.
Wichtig sind für dieses Vorhaben in beiden Losen folgende Punkte:
- technische Leistungsmerkmale,
- Kontinuität und Qualität in der Abwicklung der Instandhaltungs- und Garantieleistungen,
- logistische Leistung.
- 2 x 12 Monate Verlängerungsoption für die Rahmenvereinbarungen Los 1
Es sind ausschließlich Neugeräte (keine wiederaufbereiteten Geräte) zulässig. Die konkreten Abnahmemengen sind im Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlagen in den Kapiteln 6.3 und 6.4 aufgeführt.
Abnahmemengen Workstations Los 1 (Stück):
Mindestabnahmemenge:
-Workstations der Leistungsklasse 1: 320
-Workstations der Leistungsklasse 2: 70
-Workstations der Leistungsklasse 3: 10
Gesamt: 410
Geplante Abnahmemenge:
-Workstations der Leistungsklasse 1: 770
-Workstations der Leistungsklasse 2: 250
-Workstations der Leistungsklasse 3: 60
Gesamt: 1.080
Optionale Höchstmenge:
-Workstations der Leistungsklasse 1: 870
-Workstations der Leistungsklasse 2: 320
-Workstations der Leistungsklasse 3: 75
Gesamt: 1.265
Die zu Grunde liegende Zeitplanung ist im Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlage im Kapitel 2.2 aufgeführt.
Die in den Leistungsblättern in der „Anlage 09a – Leistungs- und Preisblätter Los 1“ aufgeführten optionalen Zusatzleistungen können vom Auftraggeber/Bezugsberechtigten während der Vertragslaufzeit abgerufen werden. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abnahme der optionalen Leistungen besteht nicht.
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf eine leistungsfähige und funktionierende IT-Infrastruktur zwingend angewiesen. Hierzu gehören auch Industrierechner im 19-Zoll-Format und Workstations, die in verschiedenen Bereichen wie beispielsweise für Video- und Audioproduktion sowie anderen Aufgaben eingesetzt werden.
Die zu beschaffenden 19-Zoll-Industrierechner sind primär für den Einbau in Sende- und Produktionsstudios sowie über KVM-Lösungen in zentrale Technikräume der jeweiligen Rundfunkanstalten vorgesehen. Darüber hinaus kommen sie auch für weitere Aufgaben zum Einsatz. Diese Rechner befinden sich im kontinuierlichen 24/7-Betrieb und übernehmen kritische Funktionen für senderelevante und produktionsbezogene Anwendungen. Daraus ergibt sich ein besonders hoher Anspruch an die Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit der eingesetzten Systeme.
Bestehende Rahmenvereinbarungen zur Beschaffung dieser Systeme erreichen die Grenze ihrer maximalen Laufzeit, zudem sind die bisher eingesetzten Systeme durch neue, dem Stand der Technik entsprechende Geräte zu ersetzen. Deshalb wird eine neue Ausschreibung zur Beschaffung von Workstations und 19-Zoll-Industrierechner in zwei Losen durchgeführt.
Unter Federführung des Südwestrundfunks (SWR) wird mit diesem EU-weiten Vergabeverfahren beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer für die Beschaffung von Workstations (Los 1) abzuschließen.
An diesen Rahmenvereinbarungen sind neben dem SWR als Auftraggeber dieser Rahmenvereinbarungen die weiteren im Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlagen, unter Kapitel 3.5 Bezugsberechtigte benannten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sowie deren Tochter- und Beteiligungsunternehmen, sofern die Beteiligung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mindestens 50% beträgt, als Bezugsberechtigte beteiligt. Ebenfalls bezugsberechtigt sind Gemeinschaftseinrichtungen (GSEA), für die der jeweilige Bezugsberechtigte die Federführung hat. Die in diesen Verfahrens- und Vertragsunterlagen enthaltenen Vertragsinhalte gelten für alle Bezugsberechtigten in gleichem Maße.
Bezugsberechtigt aus dieser Rahmenvereinbarung und zum Abschluss von Einzelkaufverträgen berechtigt sind die nachfolgend aufgeführten Rundfunkanstalten, GSEAs und Einzeleinrichtungen:
Die Rahmenvereinbarungen sollen je Los für eine Grundlaufzeit von 24 Monaten und zusätzlich zwei Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten (max. Laufzeit 48 Monate) abgeschlossen werden. Die Verlängerungsoptionen werden bei Bedarf durch den Auftraggeber je Los separat ausgeübt und gelten auch für alle aus diesen Rahmenvereinbarungen Bezugsberechtigten.
Die beschriebenen Anforderungen in diesen Verfahrens- und Vertragsunterlagen gelten für beide Lose gleichermaßen, außer es wird explizit auf ein Los hingewiesen.
Die Rahmenvereinbarung für Los 1 beginnt geplant am 08.05.2026 jedoch frühestens mit Erteilung des Zuschlags.
Die über dieses Vergabeverfahren ausgeschriebenen Hauptleistungen sind:
Los 1: Workstations
- Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Workstations verschiedener Leistungsklassen eines Herstellers sowie zugehörige Instandhaltungs- und Garantieleistungen für 36 Monate,
- ein gemeinsames Abstimmungsgespräch zum Vertragsbeginn am Standort des Auftraggebers,
- vertragliche Vereinbarung von optionalen Leistungen:
- ergänzende Ausstattungsvarianten,
- Garantieerweiterung auf 48 und 60 Monate.
Wichtig sind für dieses Vorhaben in beiden Losen folgende Punkte:
- technische Leistungsmerkmale,
- Kontinuität und Qualität in der Abwicklung der Instandhaltungs- und Garantieleistungen,
- logistische Leistung.
- 2 x 12 Monate Verlängerungsoption für die Rahmenvereinbarungen Los 1
Es sind ausschließlich Neugeräte (keine wiederaufbereiteten Geräte) zulässig. Die konkreten Abnahmemengen sind im Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlagen in den Kapiteln 6.3 und 6.4 aufgeführt.
Abnahmemengen Workstations Los 1 (Stück):
Mindestabnahmemenge:
-Workstations der Leistungsklasse 1: 320
-Workstations der Leistungsklasse 2: 70
-Workstations der Leistungsklasse 3: 10
Gesamt: 410
Geplante Abnahmemenge:
-Workstations der Leistungsklasse 1: 770
-Workstations der Leistungsklasse 2: 250
-Workstations der Leistungsklasse 3: 60
Gesamt: 1.080
Optionale Höchstmenge:
-Workstations der Leistungsklasse 1: 870
-Workstations der Leistungsklasse 2: 320
-Workstations der Leistungsklasse 3: 75
Gesamt: 1.265
Die zu Grunde liegende Zeitplanung ist im Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlage im Kapitel 2.2 aufgeführt.
Die in den Leistungsblättern in der „Anlage 09a – Leistungs- und Preisblätter Los 1“ aufgeführten optionalen Zusatzleistungen können vom Auftraggeber/Bezugsberechtigten während der Vertragslaufzeit abgerufen werden. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abnahme der optionalen Leistungen besteht nicht.
Vergabekriterien
Kriterium:
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot unter Berücksichtigung des Preises und der Leistung erteilt. Die Gesamtbewertung erfolgt durch die Ermittlung des Leistungs-Preis-Verhältnisses nach der „Einfachen Richtwertmethode“ gemäß UfAB 2018. Hierbei wird das Leistungs-Preis-Verhältnis gebildet. Dabei wird jeweils eine Kennzahl Z für das Leistungs-Preis-Verhältnis ermittelt. Das Angebot mit dem besten Leistungs-Preis-Verhältnis erhält den Zuschlag.
Das Angebot mit der höchsten Leistungskennziffer Z je Los erhält den Zuschlag. Sollten zwei oder mehrere Angebote die gleiche Leistungskennziffer je Los ausweisen, erhält das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtangebotspreis den Zuschlag für das Los.
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot unter Berücksichtigung des Preises und der Leistung erteilt. Die Gesamtbewertung erfolgt durch die Ermittlung des Leistungs-Preis-Verhältnisses nach der „Einfachen Richtwertmethode“ gemäß UfAB 2018. Hierbei wird das Leistungs-Preis-Verhältnis gebildet. Dabei wird jeweils eine Kennzahl Z für das Leistungs-Preis-Verhältnis ermittelt. Das Angebot mit dem besten Leistungs-Preis-Verhältnis erhält den Zuschlag.
Das Angebot mit der höchsten Leistungskennziffer Z je Los erhält den Zuschlag. Sollten zwei oder mehrere Angebote die gleiche Leistungskennziffer je Los ausweisen, erhält das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtangebotspreis den Zuschlag für das Los.
Beschreibung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 3 500 000 EUR 💰
Beschreibung der Beschaffung:
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf eine leistungsfähige und funktionierende IT-Infrastruktur zwingend angewiesen. Hierzu gehören auch Industrierechner im 19-Zoll-Format und Workstations, die in verschiedenen Bereichen wie beispielsweise für Video- und Audioproduktion sowie anderen Aufgaben eingesetzt werden.
Die zu beschaffenden 19-Zoll-Industrierechner sind primär für den Einbau in Sende- und Produktionsstudios sowie über KVM-Lösungen in zentrale Technikräume der jeweiligen Rundfunkanstalten vorgesehen. Darüber hinaus kommen sie auch für weitere Aufgaben zum Einsatz. Diese Rechner befinden sich im kontinuierlichen 24/7-Betrieb und übernehmen kritische Funktionen für senderelevante und produktionsbezogene Anwendungen. Daraus ergibt sich ein besonders hoher Anspruch an die Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit der eingesetzten Systeme.
Bestehende Rahmenvereinbarungen zur Beschaffung dieser Systeme erreichen die Grenze ihrer maximalen Laufzeit, zudem sind die bisher eingesetzten Systeme durch neue, dem Stand der Technik entsprechende Geräte zu ersetzen. Deshalb wird eine neue Ausschreibung zur Beschaffung von Workstations und 19-Zoll-Industrierechner in zwei Losen durchgeführt.
Unter Federführung des Südwestrundfunks (SWR) wird mit diesem EU-weiten Vergabeverfahren beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer für die Beschaffung von Industrierechnern im 19-Zoll-Format (Los 2) abzuschließen.
An diesen Rahmenvereinbarungen sind neben dem SWR als Auftraggeber dieser Rahmenvereinbarungen die weiteren im Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlagen, unter Kapitel 3.5 Bezugsberechtigte benannten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sowie deren Tochter- und Beteiligungsunternehmen, sofern die Beteiligung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mindestens 50% beträgt, als Bezugsberechtigte beteiligt. Ebenfalls bezugsberechtigt sind Gemeinschaftseinrichtungen (GSEA), für die der jeweilige Bezugsberechtigte die Federführung hat. Die in diesen Verfahrens- und Vertragsunterlagen enthaltenen Vertragsinhalte gelten für alle Bezugsberechtigten in gleichem Maße.
Bezugsberechtigt aus dieser Rahmenvereinbarung und zum Abschluss von Einzelkaufverträgen berechtigt sind die nachfolgend aufgeführten Rundfunkanstalten, GSEAs und Einzeleinrichtungen:
• Bayerischer Rundfunk (BR)
• Deutschlandradio (DR)
• ARD Hauptstadtstudio (vertreten durch RBB)
• Saarländischer Rundfunk (SR)
• Südwestrundfunk (SWR)
Die Rahmenvereinbarungen sollen je Los für eine Grundlaufzeit von 24 Monaten und zusätzlich zwei Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten (max. Laufzeit 48 Monate) abgeschlossen werden. Die Verlängerungsoptionen werden bei Bedarf durch den Auftraggeber je Los separat ausgeübt und gelten auch für alle aus diesen Rahmenvereinbarungen Bezugsberechtigten.
Die beschriebenen Anforderungen in diesen Verfahrens- und Vertragsunterlagen gelten für beide Lose gleichermaßen, außer es wird explizit auf ein Los hingewiesen.
Die Rahmenvereinbarung für Los 2 beginnt geplant am 08.05.2026 jedoch frühestens mit Erteilung des Zuschlags.
Die über dieses Vergabeverfahren ausgeschriebenen Hauptleistungen sind:
Los 2: 19-Zoll-Industrierechner
- Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von 19-Zoll-Industrierechner unterschiedlicher Bauhöhen eines Herstellers inkl. zugehörige Instandhaltungs- und Garantieleistungen für 36 Monate,
- ein gemeinsames Abstimmungsgespräch zum Vertragsbeginn am Standort des Auftraggebers,
Optionale Leistungen sind:
- ergänzende Ausstattungsvarianten,
- Garantieerweiterung auf 48 und 60 Monate.
Wichtig sind für dieses Vorhaben in beiden Losen folgende Punkte:
- technische Leistungsmerkmale,
- Kontinuität und Qualität in der Abwicklung der Instandhaltungs- und Garantieleistungen,
- logistische Leistung.
- 2 x 12 Monate Verlängerungsoption für die Rahmenvereinbarungen Los 2
Es sind ausschließlich Neugeräte (keine wiederaufbereiteten Geräte) zulässig. Die konkreten Abnahmemengen sind im Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlagen in den Kapiteln 6.3 und 6.4 aufgeführt.
Abnahmemengen 19-Zoll Industrierechner Los 2 (Stück):
Mindestabnahmemenge:
-Rechnerklasse 1: 140
-Rechnerklasse 2: 290
-Rechnerklasse 3: 320
Gesamt: 750
Geplante Abnahmemenge:
-Rechnerklasse 1: 280
-Rechnerklasse 2: 840
-Rechnerklasse 3: 980
Gesamt: 2.100
Optionale Höchstmenge:
-Rechnerklasse 1: 325
-Rechnerklasse 2: 920
-Rechnerklasse 3: 1.085
Gesamt: 2.330
Die zu Grunde liegende Zeitplanung ist im Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlage im Kapitel 2.2 aufgeführt.
Die in den Leistungsblättern in der „Anlage 09b – Leistungs- und Preisblätter Los 2“ aufgeführten optionalen Zusatzleistungen können vom Auftraggeber/Bezugsberechtigten während der Vertragslaufzeit abgerufen werden. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abnahme der optionalen Leistungen besteht nicht.
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf eine leistungsfähige und funktionierende IT-Infrastruktur zwingend angewiesen. Hierzu gehören auch Industrierechner im 19-Zoll-Format und Workstations, die in verschiedenen Bereichen wie beispielsweise für Video- und Audioproduktion sowie anderen Aufgaben eingesetzt werden.
Die zu beschaffenden 19-Zoll-Industrierechner sind primär für den Einbau in Sende- und Produktionsstudios sowie über KVM-Lösungen in zentrale Technikräume der jeweiligen Rundfunkanstalten vorgesehen. Darüber hinaus kommen sie auch für weitere Aufgaben zum Einsatz. Diese Rechner befinden sich im kontinuierlichen 24/7-Betrieb und übernehmen kritische Funktionen für senderelevante und produktionsbezogene Anwendungen. Daraus ergibt sich ein besonders hoher Anspruch an die Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit der eingesetzten Systeme.
Bestehende Rahmenvereinbarungen zur Beschaffung dieser Systeme erreichen die Grenze ihrer maximalen Laufzeit, zudem sind die bisher eingesetzten Systeme durch neue, dem Stand der Technik entsprechende Geräte zu ersetzen. Deshalb wird eine neue Ausschreibung zur Beschaffung von Workstations und 19-Zoll-Industrierechner in zwei Losen durchgeführt.
Unter Federführung des Südwestrundfunks (SWR) wird mit diesem EU-weiten Vergabeverfahren beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer für die Beschaffung von Industrierechnern im 19-Zoll-Format (Los 2) abzuschließen.
An diesen Rahmenvereinbarungen sind neben dem SWR als Auftraggeber dieser Rahmenvereinbarungen die weiteren im Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlagen, unter Kapitel 3.5 Bezugsberechtigte benannten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sowie deren Tochter- und Beteiligungsunternehmen, sofern die Beteiligung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mindestens 50% beträgt, als Bezugsberechtigte beteiligt. Ebenfalls bezugsberechtigt sind Gemeinschaftseinrichtungen (GSEA), für die der jeweilige Bezugsberechtigte die Federführung hat. Die in diesen Verfahrens- und Vertragsunterlagen enthaltenen Vertragsinhalte gelten für alle Bezugsberechtigten in gleichem Maße.
Bezugsberechtigt aus dieser Rahmenvereinbarung und zum Abschluss von Einzelkaufverträgen berechtigt sind die nachfolgend aufgeführten Rundfunkanstalten, GSEAs und Einzeleinrichtungen:
Die Rahmenvereinbarungen sollen je Los für eine Grundlaufzeit von 24 Monaten und zusätzlich zwei Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten (max. Laufzeit 48 Monate) abgeschlossen werden. Die Verlängerungsoptionen werden bei Bedarf durch den Auftraggeber je Los separat ausgeübt und gelten auch für alle aus diesen Rahmenvereinbarungen Bezugsberechtigten.
Die beschriebenen Anforderungen in diesen Verfahrens- und Vertragsunterlagen gelten für beide Lose gleichermaßen, außer es wird explizit auf ein Los hingewiesen.
Die Rahmenvereinbarung für Los 2 beginnt geplant am 08.05.2026 jedoch frühestens mit Erteilung des Zuschlags.
Die über dieses Vergabeverfahren ausgeschriebenen Hauptleistungen sind:
Los 2: 19-Zoll-Industrierechner
- Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von 19-Zoll-Industrierechner unterschiedlicher Bauhöhen eines Herstellers inkl. zugehörige Instandhaltungs- und Garantieleistungen für 36 Monate,
- ein gemeinsames Abstimmungsgespräch zum Vertragsbeginn am Standort des Auftraggebers,
Optionale Leistungen sind:
- ergänzende Ausstattungsvarianten,
- Garantieerweiterung auf 48 und 60 Monate.
Wichtig sind für dieses Vorhaben in beiden Losen folgende Punkte:
- technische Leistungsmerkmale,
- Kontinuität und Qualität in der Abwicklung der Instandhaltungs- und Garantieleistungen,
- logistische Leistung.
- 2 x 12 Monate Verlängerungsoption für die Rahmenvereinbarungen Los 2
Es sind ausschließlich Neugeräte (keine wiederaufbereiteten Geräte) zulässig. Die konkreten Abnahmemengen sind im Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlagen in den Kapiteln 6.3 und 6.4 aufgeführt.
Abnahmemengen 19-Zoll Industrierechner Los 2 (Stück):
Die zu Grunde liegende Zeitplanung ist im Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlage im Kapitel 2.2 aufgeführt.
Die in den Leistungsblättern in der „Anlage 09b – Leistungs- und Preisblätter Los 2“ aufgeführten optionalen Zusatzleistungen können vom Auftraggeber/Bezugsberechtigten während der Vertragslaufzeit abgerufen werden. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abnahme der optionalen Leistungen besteht nicht.
Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-27 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-03-27 13:00:00 📅
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Eröffnungstermin: 2026-03-27 13:00:00 📅
Öffentlicher Auftraggeber Kommunikation
ID des Steuergesetzgebungsdokuments: unused-id
ID des Umweltgesetzgebungsdokuments: unused-id
ID des Arbeitsgesetzgebungsdokuments: unused-id
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-03-20+01:00 📅
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Neuer Wert
Text:
Kapitel 2.2 der Verfahrensunterlagen "Meilensteine der Ausschreibung und der Leistungserbringung"
ursprünglich spätester Termin für die Beantwortung von Fragen der Bieter bis: 16.03.2026, 12:00 Uhr
ursprüngliche Angebotsfrist: 23.03.2026, 15:00 Uhr
ursprünglich geplanter Zuschlagstermin: 28.04.2026
ursprünglicher Beginn der Rahmenvereinbarung geplant ab: 01.05.2026
neuer spätester Termin für die Beantwortung von Fragen der Bieter bis: 23.03.2026, 12:00 Uhr
neue Angebotsfrist: 27.03.2026,12:00 Uhr
neuer geplanter Zuschlagstermin: 05.05.2026
neuer Beginn der Rahmenvereinbarung geplant ab: 08.05.2026
Kapitel 2.2 der Verfahrensunterlagen "Meilensteine der Ausschreibung und der Leistungserbringung"
ursprünglich spätester Termin für die Beantwortung von Fragen der Bieter bis: 16.03.2026, 12:00 Uhr
ursprüngliche Angebotsfrist: 23.03.2026, 15:00 Uhr
ursprünglich geplanter Zuschlagstermin: 28.04.2026
ursprünglicher Beginn der Rahmenvereinbarung geplant ab: 01.05.2026
neuer spätester Termin für die Beantwortung von Fragen der Bieter bis: 23.03.2026, 12:00 Uhr
neue Angebotsfrist: 27.03.2026,12:00 Uhr
neuer geplanter Zuschlagstermin: 05.05.2026
neuer Beginn der Rahmenvereinbarung geplant ab: 08.05.2026
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Änderung der Auftragsunterlagen am ✅
Datum der Änderung der Auftragsunterlagen: 2026-03-20 📅
Andere zusätzliche Informationen
Verlängerung der Angebotsfrist und damit einhergehende Anpassung der Meilensteine
Begründung Antwort auf Bieterfrage Nr. 62:
- spätester Termin für die Beantwortung von Fragen der Bieter am Montag, 23.03.2026,12:00 Uhr
- Die Angebotsfrist wird bis zum Freitag, 27.03.26, 12:00 Uhr verlängert.
- geplanter Zuschlagstermin: Dienstag, 05.05.2026
- Beginn der Rahmenvereinbarung geplant ab: Freitag, 08.05.2026
- Bindefrist des Angebots: Freitag, 19.06.2026 (bleibt bestehen)
Verlängerung der Angebotsfrist und damit einhergehende Anpassung der Meilensteine
Begründung Antwort auf Bieterfrage Nr. 62:
- spätester Termin für die Beantwortung von Fragen der Bieter am Montag, 23.03.2026,12:00 Uhr
- Die Angebotsfrist wird bis zum Freitag, 27.03.26, 12:00 Uhr verlängert.
- geplanter Zuschlagstermin: Dienstag, 05.05.2026
- Beginn der Rahmenvereinbarung geplant ab: Freitag, 08.05.2026
- Bindefrist des Angebots: Freitag, 19.06.2026 (bleibt bestehen)
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 3355f7ec-7eae-4e85-9e95-117328f9e41b-01
Quelle: OJS 2026/S 057-198166 (2026-03-20)