Auftragsbekanntmachung (2026-02-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung für die Verwertung von vermischten Abfällen aus dem Gewerbe (ASN 20 03 01)
Referenznummer: 71.3.900.26
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvereinbarung für die Verwertung von vermischten Abfällen aus dem Gewerbe (ASN 20 03 01)”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel beabsichtigt, die Dienstleistung "Verwertung von vermischten Abfällen aus dem Gewerbe (ASN 20 03 01)" zu vergeben. Der...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel beabsichtigt, die Dienstleistung "Verwertung von vermischten Abfällen aus dem Gewerbe (ASN 20 03 01)" zu vergeben. Der Mengenanteil vermischter Abfällen aus dem Gewerbe ist unbeständig und aufgrund von möglichen Verhaltensänderungen der primären Abfallerzeuger nicht abschließend vorherbestimmbar, sodass eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden soll.
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Zusätzliche Informationen:
“Rahmenvereinbarung Höchstwert: 2450 Mg”
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Der Erfüllungsort kann erst nach der Bezuschlagung benannt werden und wird in einem Umkreis von 50 km um die Referenzadresse Altes Rathaus Kiel, Fleethörn...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Der Erfüllungsort kann erst nach der Bezuschlagung benannt werden und wird in einem Umkreis von 50 km um die Referenzadresse Altes Rathaus Kiel, Fleethörn 9, 24103 Kiel liegen.
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Ort der Leistung: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-06-01 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-08 08:10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-04-08 08:11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Rechtsamt - Zentrale Vergabestelle
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bei europaweiten Verfahren ist die Anwesenheit von Bietern und ihren Vertretern während der Angebotseröffnung entsprechend § 55 Abs. 2 S. 2 VgV nicht zugelassen.”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Bei europaweiten Verfahren ist die Anwesenheit von Bietern und ihren Vertretern während der Angebotseröffnung entsprechend § 55 Abs. 2 S. 2 VgV nicht zugelassen.
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Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 61
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen: - Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen: - Auflistung und kurze Beschreibung: Eigenerklärung zur bestehenden Zertifizierung...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen: - Auflistung und kurze Beschreibung: Eigenerklärung zur bestehenden Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Der Auftragnehmer wird als Beauftragter Dritter gemäß § 22 KrWG tätig. Die Leistungen können nur an einen Betrieb vergeben werden, der zertifizierter...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Der Auftragnehmer wird als Beauftragter Dritter gemäß § 22 KrWG tätig. Die Leistungen können nur an einen Betrieb vergeben werden, der zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG für die zu erbringenden Leistungen ist. Das Unternehmen muss die Zertifizierung für die in diesem Vergabeverfahren zu vergebenden Leistungen und den entsprechenden Abfallschlüssel mit dem Angebot nachweisen und sich verpflichten, diese während des gesamten Vertragszeitraumes aufrecht zu erhalten. Gleiches gilt auch für mögliche Nachunternehmen.
“#Bekanntmachungs-ID: CXP4YHMMC9M#” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postleitzahl: 24105
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Telefon: +49 4319884542📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt. Dort heißt es: "Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt. Dort heißt es: "Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2026/S 040-136171 (2026-02-25)