Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1) Referenzleistungen
Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge der letzten 3 Kalenderjahre vor Angebotsabgabe mit Angaben zu:
- Gegenstand des Auftrags
- Zeitraum der Leistungserbringung
Es sind mindestens 3 Referenzen der hier aus-geschriebenen Leistungen in Müllverwertungsanlagen, Biomasseheizkraftwerken, Raffinerien, Petrochemie, Industriebetrieben oder vergleichbarer Anlagen einzureichen
Vergleichbar sind nur Referenzaufträge, bei denen nachfolgende Merkmale vorliegen:
• Wanddickenmessung an Kesseln
• Wanddickenmessung an Reaktoren
• Wanddickenmessung an Behältern
2) Beschäftigtenzahl
Eigenerklärung zum Personalstand im Jahresdurch-schnitt in den letzten drei Geschäftsjahren. Beschäftigte insgesamt und Beschäftigte im Bereich angebotenen Leistungen.
3) Anzahl der technischen Fachkräfte, die für die Auftragsausführung vorgesehen sind inkl. einer Übersicht der bestehenden Untersuchungen / Prüfungen mit der Zusicherung das ausschließlich Mitarbeiter, welche die für die Auftragsdurchführung benötigte, berufliche Qualifikation besitzen, mit der Durchführung eingesetzt werden.
4) Angaben zum Konzept zur Umsetzung der Arbeitssicherheit:
Nachweis/Zertifikat über das Bestehen eines der gelisteten oder ein vergleichbares Arbeitsschutzmanagementsystems. Die Vergleichbarkeit ist durch den Bewerber nachzuweisen.
Dies gilt nur für die auf dem Gelände der Gesellschaft ausgeführte Leistungen, für deren Tätigkeit bzw. Leistungsanteil der Nachweis bzw. das Zertifikat inhaltlich zutrifft.
Anforderungen an den Arbeitsschutz:
Mit Angebotsabgabe weist der Bieter die erfolgreiche und zertifizierte Implementierung eines aktuell gültigen Arbeitsschutz-Managementsystems nach (Nachweispflicht bei Angebotsabgabe). Akzeptiert werden folgende oder vergleichbare, fremdzertifizierte Zertifizierungen:
• „Sicher mit System“ bspw. der BG-Bau nach nationalem Leitfaden
• DIN ISO 45001:2018
• SCC-Zertifikat für Führungskräfte (Dok. 17) und operativ Mitarbeitende (Dok. 18)
• OHRIS für in Bayern / Sachsen ansässige Betriebe, sofern diese durch die zuständige Gewerbeaufsicht zertifiziert, wurden
Die Zertifizierung ist für die ausführende Firma bzw. Niederlassung, entsprechend der auszuführenden Leistung, nachzuweisen.
5) Ggf. Angaben zum Nachunternehmereinsatz
- Ggf. Eigenerklärung zu den Leistungsteilen, die auf Nachunternehmer übertragen werden sollen (Erklärung zum Nachunternehmereinsatz) sowie
- Ggf. Eigenerklärung zur Eignungsleihe zum Nachweis der vom Nachunternehmer zur Verfügung stehenden Ressourcen (Nachunternehmerverpflichtungserklärung).
Diese Erklärung ist vom Nachunternehmer zu unterschreiben.
6) Nachweis über zertifiziertes Prüfpersonal nach DIN EN ISO 9712 im Sektor IS