Der Südwestrundfunk als Auftraggeber sowie die an dieser Ausschreibung beteiligten Bezugsberechtigten betreiben an ihren Standorten sowie in der Außenübertragung Produktionsmischer des Herstellers Sony. Eine detaillierte Auflistung der Bildmischer kann der Anlage 17 – Preisblätter sowie dem Kapitel 6.1 entnommen werden. Benötigt wird ein Supportvertrag, um bei technischen Fehlern bzw. Ausfällen von Geräten schnellstmöglich Abhilfe schaffen zu können. Bedingt durch die unterschiedlichen Standorte der Geräte muss der externe Dienstleister auch ein zentrales Ersatzteildepot vorhalten, um die benötigten Ersatzeile bei Bedarf zeitnah an den jeweiligen Produktions-Standort ausliefern zu können. Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Service- und Supportleistungen für SONY Produktionsmischer der Serien MVS, XVS und MLS. Basierend auf den bestehenden Sony Servicemodulen soll der Vertrag mit einer Grundlaufzeit von 24 Monaten sowie zwei Verlängerungsoptionen um jeweils 12 Monate abgeschlossen werden. Die Rahmenvereinbarung beginnt geplant am 01.04.2026 jedoch frühestens mit Erteilung des Zuschlags. Dies ermöglicht innerhalb festgelegter SLA's den entsprechenden Service zeit- und fachgerecht leisten zu können. Die über dieses Vergabeverfahren ausgeschriebenen Hauptleistungen sind: Abschluss eines Rahmenvertrags über eine Grundlaufzeit von 24 Monaten über fachgerechte Service- und Supportleistungen, innerhalb fest definierter Servicezeiten, Vorhalten eines zentralen Ersatzteils-Pools, 2 Verlängerungsoptionen um jeweils 12 Monate. An dieser Rahmenvereinbarung sind neben dem SWR als Vertragspartner dieser Rahmenvereinbarung die nachfolgend benannten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sowie deren Tochter- und Beteiligungsunternehmen, sofern die Beteiligung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mindestens 50% beträgt, als Bezugsberechtigte beteiligt: -Deutsche Welle (DW) -Bayerischer Rundfunk (BR) -Hessischer Rundfunk (HR) -Mitteldeutscher Rundfunk (MDR) -Norddeutscher Rundfunk (NDR) -Saarländischer Rundfunk (SR) -Südwestrundfunk (SWR). Ebenfalls bezugsberechtigt sind Gemeinschaftseinrichtungen (GSEA), für die der jeweilige Bezugsberechtigte die Federführung hat. Die Abnahmemengen in € netto sind in den Verfahrens- und Vertragsunterlagen, Kapitel 5.5 Abnahmemengen dargestellt: Abnahmemengen: Mindestabnahmemenge netto: 250.000 €, Geplante Abnahmemenge netto: 1.000.000 €, Optionale Höchstabnahmemenge netto: 1.100.000 €
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-02-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-01-12.
Auftragsbekanntmachung (2026-01-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung für Service- und Supportleistungen für SONY Produktionsmischer für den Südwestrundfunk und weitere Bezugsberechtigte
Referenznummer: EU-I/T 13/2025
Kurze Beschreibung:
“Der Südwestrundfunk als Auftraggeber sowie die an dieser Ausschreibung beteiligten Bezugsberechtigten betreiben an ihren Standorten sowie in der...”
Kurze Beschreibung
Der Südwestrundfunk als Auftraggeber sowie die an dieser Ausschreibung beteiligten Bezugsberechtigten betreiben an ihren Standorten sowie in der Außenübertragung Produktionsmischer des Herstellers Sony. Eine detaillierte Auflistung der Bildmischer kann der Anlage 17 – Preisblätter sowie dem Kapitel 6.1 entnommen werden. Benötigt wird ein Supportvertrag, um bei technischen Fehlern bzw. Ausfällen von Geräten schnellstmöglich Abhilfe schaffen zu können. Bedingt durch die unterschiedlichen Standorte der Geräte muss der externe Dienstleister auch ein zentrales Ersatzteildepot vorhalten, um die benötigten Ersatzeile bei Bedarf zeitnah an den jeweiligen Produktions-Standort ausliefern zu können. Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Service- und Supportleistungen für SONY Produktionsmischer der Serien MVS, XVS und MLS. Basierend auf den bestehenden Sony Servicemodulen soll der Vertrag mit einer Grundlaufzeit von 24 Monaten sowie zwei Verlängerungsoptionen um jeweils 12 Monate abgeschlossen werden. Die Rahmenvereinbarung beginnt geplant am 01.04.2026 jedoch frühestens mit Erteilung des Zuschlags. Dies ermöglicht innerhalb festgelegter SLA's den entsprechenden Service zeit- und fachgerecht leisten zu können. Die über dieses Vergabeverfahren ausgeschriebenen Hauptleistungen sind: Abschluss eines Rahmenvertrags über eine Grundlaufzeit von 24 Monaten über fachgerechte Service- und Supportleistungen, innerhalb fest definierter Servicezeiten, Vorhalten eines zentralen Ersatzteils-Pools, 2 Verlängerungsoptionen um jeweils 12 Monate. An dieser Rahmenvereinbarung sind neben dem SWR als Vertragspartner dieser Rahmenvereinbarung die nachfolgend benannten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sowie deren Tochter- und Beteiligungsunternehmen, sofern die Beteiligung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mindestens 50% beträgt, als Bezugsberechtigte beteiligt: -Deutsche Welle (DW) -Bayerischer Rundfunk (BR) -Hessischer Rundfunk (HR) -Mitteldeutscher Rundfunk (MDR) -Norddeutscher Rundfunk (NDR) -Saarländischer Rundfunk (SR) -Südwestrundfunk (SWR). Ebenfalls bezugsberechtigt sind Gemeinschaftseinrichtungen (GSEA), für die der jeweilige Bezugsberechtigte die Federführung hat. Die Abnahmemengen in € netto sind in den Verfahrens- und Vertragsunterlagen, Kapitel 5.5 Abnahmemengen dargestellt: Abnahmemengen: Mindestabnahmemenge netto: 250.000 €, Geplante Abnahmemenge netto: 1.000.000 €, Optionale Höchstabnahmemenge netto: 1.100.000 €
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Reparatur- und Wartungsdienste📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 100 000 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Südwestrundfunk als Auftraggeber sowie die an dieser Ausschreibung beteiligten Bezugsberechtigten betreiben an ihren Standorten sowie in der...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Südwestrundfunk als Auftraggeber sowie die an dieser Ausschreibung beteiligten Bezugsberechtigten betreiben an ihren Standorten sowie in der Außenübertragung Produktionsmischer des Herstellers Sony. Eine detaillierte Auflistung der Bildmischer kann der Anlage 17 – Preisblätter sowie dem Kapitel 6.1 entnommen werden. Benötigt wird ein Supportvertrag, um bei technischen Fehlern bzw. Ausfällen von Geräten schnellstmöglich Abhilfe schaffen zu können. Bedingt durch die unterschiedlichen Standorte der Geräte muss der externe Dienstleister auch ein zentrales Ersatzteildepot vorhalten, um die benötigten Ersatzeile bei Bedarf zeitnah an den jeweiligen Produktions-Standort ausliefern zu können. Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Service- und Supportleistungen für SONY Produktionsmischer der Serien MVS, XVS und MLS. Basierend auf den bestehenden Sony Servicemodulen soll der Vertrag mit einer Grundlaufzeit von 24 Monaten sowie zwei Verlängerungsoptionen um jeweils 12 Monate abgeschlossen werden. Die Rahmenvereinbarung beginnt geplant am 01.04.2026 jedoch frühestens mit Erteilung des Zuschlags. Dies ermöglicht innerhalb festgelegter SLA's den entsprechenden Service zeit- und fachgerecht leisten zu können. Die über dieses Vergabeverfahren ausgeschriebenen Hauptleistungen sind: Abschluss eines Rahmenvertrags über eine Grundlaufzeit von 24 Monaten über fachgerechte Service- und Supportleistungen, innerhalb fest definierter Servicezeiten, Vorhalten eines zentralen Ersatzteils-Pools, 2 Verlängerungsoptionen um jeweils 12 Monate. An dieser Rahmenvereinbarung sind neben dem SWR als Vertragspartner dieser Rahmenvereinbarung die nachfolgend benannten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sowie deren Tochter- und Beteiligungsunternehmen, sofern die Beteiligung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mindestens 50% beträgt, als Bezugsberechtigte beteiligt: -Deutsche Welle (DW) -Bayerischer Rundfunk (BR) -Hessischer Rundfunk (HR) -Mitteldeutscher Rundfunk (MDR) -Norddeutscher Rundfunk (NDR) -Saarländischer Rundfunk (SR) -Südwestrundfunk (SWR) Ebenfalls bezugsberechtigt sind Gemeinschaftseinrichtungen (GSEA), für die der jeweilige Bezugsberechtigte die Federführung hat. Die Abnahmemengen in € netto sind in den Verfahrens- und Vertragsunterlagen, Kapitel 5.5 Abnahmemengen dargestellt: Abnahmemengen: Mindestabnahmemenge netto: 250.000 €, Geplante Abnahmemenge netto: 1.000.000 €, Optionale Höchstabnahmemenge netto: 1.100.000 €
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Zusätzliche Informationen:
“Bei Erreichen der Höchstmenge oder des Höchstwerts verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung.”
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Stuttgart, Baden-Baden und Mainz / siehe auch Verfahrens- und Vertragsunterlagen, Kapitel 3.3.3 Bezugsberechtigte und GSEA und Kapitel 6 Leistungsbeschreibung”
Ort der Leistung: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
Dauer: 2 (YEAR)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Jahren ausgedrückt.
Dauer
Datum des Beginns: 2026-04-01 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die hier geschlossene Rahmenvereinbarung wird über eine Grundlaufzeit von 24 Monaten abgeschlossen. Zusätzlich bestehen zwei Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten.”
Beschreibung der Optionen
Die hier geschlossene Rahmenvereinbarung wird über eine Grundlaufzeit von 24 Monaten abgeschlossen. Zusätzlich bestehen zwei Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-02-12 23:59:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Bei Bildung einer Bietergemeinschaft müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“,...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachgewiesen werden. Die geforderten Nachweise für die „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden.
Beim Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 geforderten Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bieter vorgelegt werden. Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bieter für die geplanten Unterauftragnehmer gemäß den Angaben in Kapitel 3.12.2 vorgelegt werden. Der geforderte Nachweis zu den „Russland Sanktionen (Sanktions-VO), „Anlage 08 - Eigenerklärung Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 833-2014“, muss vom Bieter mit Abgabe des Angebots eingereicht werden. Der geforderte Nachweis unter „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ und die Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt (LTMG)“ muss vom Bieter sowie für den geplanten Unterauftragnehmer mit Abgabe des Angebots vorgelegt werden.
Hinweis zur Eignungsleihe: Im Falle der Eignungsleihe hat der Bieter bereits mit dem Angebot die Eignungsnachweise des anderen Unternehmens, entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe, und die „Anlage 05 - Haftungserklärung §47 Abs. 3 VgV“ vorzulegen.
Der Auftraggeber wird für jeden Bieter / jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, der / das gemäß den festgelegten Kriterien geeignet ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.
Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter alle geforderten Nachweise eingereicht und alle etwaigen gestellten Mindestanforderungen an diese Nachweise erfüllt.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“A1.1 - Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §42 VgV in Verbindung mit §§123,124 GWB muss mit jedem Angebot die „ Anlage 09 -...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
A1.1 - Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §42 VgV in Verbindung mit §§123,124 GWB muss mit jedem Angebot die „ Anlage 09 - Bieterauskunft mit Eigenerklärung“ ausgefüllt beigefügt sein. Beim Einsatz von Unterauftragnehmern ist für jeden Unterauftragnehmer die Anlage 04 -Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer und Eignungsleihe ausgefüllt beizulegen. Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter alle geforderten Nachweise eingereicht und alle etwaigen gestellten Mindestanforderungen an diese Nachweise erfüllt.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“A2.1 - Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss mit jedem Angebot ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
A2.1 - Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss mit jedem Angebot ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug, nicht älter als 1 Jahr). Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter alle geforderten Nachweise eingereicht und alle etwaigen gestellten Mindestanforderungen an diese Nachweise erfüllt.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen mit jedem Angebot folgende Unterlagen vorgelegt werden: A3.1 - Nachweis einer...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen mit jedem Angebot folgende Unterlagen vorgelegt werden: A3.1 - Nachweis einer Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen: Mindestanforderung: Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung (A3.1) mit folgenden Deckungssummen: -für Sach- und Personenschäden mind. 3.000.000 € je Schadensereignis, mindestens 6.000.000 € Jahreshöchstersatzleistung -
Für Vermögensschäden mind. 1.000.000 € je Schadensereignis, mindestens 2.000.000 € Jahreshöchstersatzleistung oder Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall ggf. bestehende Unterdeckungen an die oben aufgeführten Deckungssummen angepasst werden und der Nachweis dieser Anpassung dem Auftraggeber noch vor Abschluss des ersten Einzelkaufvertrages vorgelegt wird. Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter alle geforderten Nachweise eingereicht und alle etwaigen gestellten Mindestanforderungen an diese Nachweise erfüllt.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“A3.2 – Bonitätsnachweis oder Unternehmensauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (z.B. Creditreform) oder gleichwertiger Nachweis einer...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
A3.2 – Bonitätsnachweis oder Unternehmensauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (z.B. Creditreform) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 6 Monate), aus welchem eine Risikoklasse/Ausfallwahrscheinlichkeit zweifelsfrei ablesbar ist. Mindestanforderung: Nachweis einer Ausfallwahrscheinlichkeit von maximal 1,5 %. Hinweis: Eigenerklärungen oder Auskünfte der Hausbank, aus denen keine Ausfallwahrscheinlichkeit glaubhaft hervorgeht, erfüllen diese Anforderung nicht. Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter alle geforderten Nachweise eingereicht und alle etwaigen gestellten Mindestanforderungen an diese Nachweise erfüllt.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“A4.1 – Nachweis der Unternehmenszertifizierung als „Autorisierte Service Center“ (ASC’s) für Produktionsmischer der Baureihe XVS/MVS/MLS, gilt nicht für...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
A4.1 – Nachweis der Unternehmenszertifizierung als „Autorisierte Service Center“ (ASC’s) für Produktionsmischer der Baureihe XVS/MVS/MLS, gilt nicht für Hersteller. Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter alle geforderten Nachweise eingereicht und alle etwaigen gestellten Mindestanforderungen an diese Nachweise erfüllt.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“A4.2 - Es müssen zwei Referenzprojekte mit Supportleistungen von Produktionsbildmischer der Baureihe XVS/MVS/MLS in vergleichbarer Art nachgewiesen werden....”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
A4.2 - Es müssen zwei Referenzprojekte mit Supportleistungen von Produktionsbildmischer der Baureihe XVS/MVS/MLS in vergleichbarer Art nachgewiesen werden. Verwenden Sie hierzu bitte die Anlage 10 - Vorlage für Referenzprojekte (eignungsbezogen). Allgemeine Mindestanforderungen: Die Anlage 10 muss vom Bieter mit Angaben zu exakt zwei Referenzprojekten vollständig ausgefüllt und mit dem Angebot vorgelegt werden. Die eingereichten Referenzprojekte werden hinsichtlich der Kriterien (siehe Tabelle 5 im Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlagen) auf Vergleichbarkeit mit der gegenständlichen Ausschreibung geprüft. Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter alle geforderten Nachweise eingereicht und alle etwaigen gestellten Mindestanforderungen an diese Nachweise erfüllt.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“A4.3 - Bestätigung der beruflichen Befähigung anhand einer Zertifizierung oder Eigenerklärung von mindestens zwei, vom Bieter vorgesehenen Mitarbeitern mit...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
A4.3 - Bestätigung der beruflichen Befähigung anhand einer Zertifizierung oder Eigenerklärung von mindestens zwei, vom Bieter vorgesehenen Mitarbeitern mit der Qualifikation zur Durchführung von Serviceleistungen für Produktionsmischer der Baureihe XVS/MVS/MLS. Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter alle geforderten Nachweise eingereicht und alle etwaigen gestellten Mindestanforderungen an diese Nachweise erfüllt.
“1) Aufgrund der Sanktionsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine sind sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen verboten, die...”
1) Aufgrund der Sanktionsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine sind sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen verboten, die einen Bezug zu Russland haben als auch an Unternehmen, die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, die im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, soweit auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bieter die „Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014“ auszufüllen und vorzulegen. 2) Es wird darauf hingewiesen, dass das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch beim Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten und die erforderliche Verpflichtungserklärung abgeben.
Mehr anzeigen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: IHK Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: DE 143588945
Postleitzahl: 76133
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@karlsruhe.ihk.de📧
Telefon: +49 721174290📞 Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 (721) 926-8730📞
Fax: +49 (721) 926-3985 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 (721) 926-8730📞
Fax: +49 (721) 926-3985 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 008-019183 (2026-01-12)