Rahmenvereinbarung Kanalreinigung- und Inspektion für Einrichtungen der Bundesrepublik Deutschland in Schleswig-Holstein. _________________________________________________________________________________________________ Im Zuge von Bestandsaufnahmen zur Erstellung von LAKs (Liegenschaftsbezogenen Abwasserentsorgungskonzepten), Gewährleistungsabnahmen von Kanalsanierungsmaßnahmen, Kanalinspektionen vor Kanalsanierungsmaßnahmen, sowie Abnahmeinspektionen von Kanalsanierungsmaßnahmen sollen Schmutz- und / oder Regenwasserkanalisationen von Liegenschaften des Bundes vollständig und/oder teilweise gereinigt und auf Schäden untersucht werden. Die entsprechenden Liegenschaften können der beigefügten Liste entnommen werden. Es handelt sich um Liegenschaften mit weniger als 100 m Kanallänge bis zu mehreren Kilometern Kanalnetz. _________________________________________________________________________________________________ Hinweis: Beschränkung der Zahl der Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhalten kann. Die Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose ist zulässig. Es wird allerdings pro Auftragnehmer maximal 1 Los beauftragt, da der Umfang der Arbeiten sehr umfangreich ist. Jeder Bieter kann Wünsche in Form einer Liste äußern, welches Los er vordringlich gewinnen möchte, sollte er der Bestbietende in mehreren Losen sein. Er erhält dann das Los, das in seiner persönlichen Liste auf Rang 1 ist. Fehlt diese Liste steht es der Vergabestelle frei das zu gewinnende Los festzusetzen. D. h. Im ersten Schritt wird geprüft, welcher Bieter welches Los gewinnt. Sollte jeder Bieter jeweils nur ein Los gewinnen, kommt das Verfahren nicht zur Anwendung. Wenn ein Bieter 2 Lose gewinnt erhält er den Zuschlag auf das Los, dass in seiner Wunschliste den höheren Platz hat. Der Gewinn des anderen Loses entfällt dann und es gewinnt das Los derjenige, der in dem Los auf Rang 2 ist. Sollte bei diesem Verfahren ein unwirtschaftliches Angebot den Zuschlag erhalten sollen, dann behält sich die Vergabestelle vor, die unwirtschaftlichen Lose aufzuheben und in einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb neu auszuschreiben. _________________________________________________________________________________________________ Die Ausschreibung wird in folgende regionale Lose aufgeteilt: Los 1: Flensburg Glücksburg Los 2: Nordfriesland Schleswig-Flensburg Los 3: Rendsburg-Eckernförde Los 4: Pinneberg Steinburg Dithmarschen Los 5: Kiel Neumünster Lübeck _________________________________________________________________________________________________ Für diese Rahmenvereinbarung gelten die folgenden Höchstwerte für die zu erbringenden Leistungen im ausgeschriebenen Zeitraum: Los 1: 710.000,00 € netto. Los 2: 1.480.000,00 € netto. Los 3: 930.000,00 € netto. Los 4: 820.000,00 € netto. Los 5: 1.540.000,00 € netto. Mit Erreichen dieser Höchstwerte endet die Rahmenvereinbarung automatisch, unabhängig von der ursprünglich vereinbarten Laufzeit.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-11-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-09-29.
Auftragsbekanntmachung (2026-09-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung Kanalreinigung und -inspektion
Referenznummer: ZV-GB-26-1038000-4121.04
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung Kanalreinigung- und Inspektion für Einrichtungen der Bundesrepublik Deutschland in Schleswig-Holstein.
_________________________________________________________________________________________________
Im Zuge von Bestandsaufnahmen zur Erstellung von LAKs (Liegenschaftsbezogenen Abwasserentsorgungskonzepten), Gewährleistungsabnahmen von Kanalsanierungsmaßnahmen, Kanalinspektionen vor Kanalsanierungsmaßnahmen, sowie Abnahmeinspektionen von Kanalsanierungsmaßnahmen sollen Schmutz- und / oder Regenwasserkanalisationen von Liegenschaften des Bundes vollständig und/oder teilweise gereinigt und auf Schäden untersucht werden. Die entsprechenden Liegenschaften können der beigefügten Liste entnommen werden. Es handelt sich um Liegenschaften mit weniger als 100 m Kanallänge bis zu mehreren Kilometern Kanalnetz.
_________________________________________________________________________________________________
Hinweis:
Beschränkung der Zahl der Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhalten kann.
Die Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose ist zulässig. Es wird allerdings pro Auftragnehmer maximal 1 Los beauftragt, da der Umfang der Arbeiten sehr umfangreich ist. Jeder Bieter kann Wünsche in Form einer Liste äußern, welches Los er vordringlich gewinnen möchte, sollte er der Bestbietende in mehreren Losen sein. Er erhält dann das Los, das in seiner persönlichen Liste auf Rang 1 ist. Fehlt diese Liste steht es der Vergabestelle frei das zu gewinnende Los festzusetzen. D. h. Im ersten Schritt wird geprüft, welcher Bieter welches Los gewinnt. Sollte jeder Bieter jeweils nur ein Los gewinnen, kommt das Verfahren nicht zur Anwendung. Wenn ein Bieter 2 Lose gewinnt erhält er den Zuschlag auf das Los, dass in seiner Wunschliste den höheren Platz hat. Der Gewinn des anderen Loses entfällt dann und es gewinnt das Los derjenige, der in dem Los auf Rang 2 ist. Sollte bei diesem Verfahren ein unwirtschaftliches Angebot den Zuschlag erhalten sollen, dann behält sich die Vergabestelle vor, die unwirtschaftlichen Lose aufzuheben und in einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb neu auszuschreiben.
_________________________________________________________________________________________________
Die Ausschreibung wird in folgende regionale Lose aufgeteilt:
Los 1: Flensburg Glücksburg
Los 2: Nordfriesland Schleswig-Flensburg
Los 3: Rendsburg-Eckernförde
Los 4: Pinneberg Steinburg Dithmarschen
Los 5: Kiel Neumünster Lübeck
_________________________________________________________________________________________________
Für diese Rahmenvereinbarung gelten die folgenden Höchstwerte für die zu erbringenden Leistungen im ausgeschriebenen Zeitraum:
Los 1: 710.000,00 € netto.
Los 2: 1.480.000,00 € netto.
Los 3: 930.000,00 € netto.
Los 4: 820.000,00 € netto.
Los 5: 1.540.000,00 € netto.
Mit Erreichen dieser Höchstwerte endet die Rahmenvereinbarung automatisch, unabhängig von der ursprünglich vereinbarten Laufzeit.
Rahmenvereinbarung Kanalreinigung- und Inspektion für Einrichtungen der Bundesrepublik Deutschland in Schleswig-Holstein.
_________________________________________________________________________________________________
Im Zuge von Bestandsaufnahmen zur Erstellung von LAKs (Liegenschaftsbezogenen Abwasserentsorgungskonzepten), Gewährleistungsabnahmen von Kanalsanierungsmaßnahmen, Kanalinspektionen vor Kanalsanierungsmaßnahmen, sowie Abnahmeinspektionen von Kanalsanierungsmaßnahmen sollen Schmutz- und / oder Regenwasserkanalisationen von Liegenschaften des Bundes vollständig und/oder teilweise gereinigt und auf Schäden untersucht werden. Die entsprechenden Liegenschaften können der beigefügten Liste entnommen werden. Es handelt sich um Liegenschaften mit weniger als 100 m Kanallänge bis zu mehreren Kilometern Kanalnetz.
_________________________________________________________________________________________________
Hinweis:
Beschränkung der Zahl der Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhalten kann.
Die Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose ist zulässig. Es wird allerdings pro Auftragnehmer maximal 1 Los beauftragt, da der Umfang der Arbeiten sehr umfangreich ist. Jeder Bieter kann Wünsche in Form einer Liste äußern, welches Los er vordringlich gewinnen möchte, sollte er der Bestbietende in mehreren Losen sein. Er erhält dann das Los, das in seiner persönlichen Liste auf Rang 1 ist. Fehlt diese Liste steht es der Vergabestelle frei das zu gewinnende Los festzusetzen. D. h. Im ersten Schritt wird geprüft, welcher Bieter welches Los gewinnt. Sollte jeder Bieter jeweils nur ein Los gewinnen, kommt das Verfahren nicht zur Anwendung. Wenn ein Bieter 2 Lose gewinnt erhält er den Zuschlag auf das Los, dass in seiner Wunschliste den höheren Platz hat. Der Gewinn des anderen Loses entfällt dann und es gewinnt das Los derjenige, der in dem Los auf Rang 2 ist. Sollte bei diesem Verfahren ein unwirtschaftliches Angebot den Zuschlag erhalten sollen, dann behält sich die Vergabestelle vor, die unwirtschaftlichen Lose aufzuheben und in einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb neu auszuschreiben.
_________________________________________________________________________________________________
Die Ausschreibung wird in folgende regionale Lose aufgeteilt:
Los 1: Flensburg Glücksburg
Los 2: Nordfriesland Schleswig-Flensburg
Los 3: Rendsburg-Eckernförde
Los 4: Pinneberg Steinburg Dithmarschen
Los 5: Kiel Neumünster Lübeck
_________________________________________________________________________________________________
Für diese Rahmenvereinbarung gelten die folgenden Höchstwerte für die zu erbringenden Leistungen im ausgeschriebenen Zeitraum:
Los 1: 710.000,00 € netto.
Los 2: 1.480.000,00 € netto.
Los 3: 930.000,00 € netto.
Los 4: 820.000,00 € netto.
Los 5: 1.540.000,00 € netto.
Mit Erreichen dieser Höchstwerte endet die Rahmenvereinbarung automatisch, unabhängig von der ursprünglich vereinbarten Laufzeit.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Überprüfung von Abwasserkanälen📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 1
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 5
1️⃣
Interne Kennung: 1
Titel: Flensburg Glücksburg
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Rahmenvereinbarung Kanalreinigung und -inspektion
Los 1: Flensburg Glücksburg
Für diese Rahmenvereinbarung gelten die folgenden Höchstwerte für die zu erbringenden Leistungen im ausgeschriebenen Zeitraum:
Los 1: 710.000,00 € netto.
Mit Erreichen dieser Höchstwerte endet die Rahmenvereinbarung automatisch, unabhängig von der ursprünglich vereinbarten Laufzeit.
Für diese Rahmenvereinbarung gelten die folgenden Höchstwerte für die zu erbringenden Leistungen im ausgeschriebenen Zeitraum:
Los 1: 710.000,00 € netto.
Mit Erreichen dieser Höchstwerte endet die Rahmenvereinbarung automatisch, unabhängig von der ursprünglich vereinbarten Laufzeit.
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:selbst#
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen.
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen.
Erfüllungsorte Schleswig-Holstein
_________________________________________________________________________________________________
Los 1: Flensburg Glücksburg
Los 2: Nordfriesland Schleswig-Flensburg
Los 3: Rendsburg-Eckernförde
Los 4: Pinneberg Steinburg Dithmarschen
Los 5: Kiel Neumünster Lübeck
Erfüllungsorte Schleswig-Holstein
_________________________________________________________________________________________________
Los 1: Flensburg Glücksburg
Los 2: Nordfriesland Schleswig-Flensburg
Los 3: Rendsburg-Eckernförde
Los 4: Pinneberg Steinburg Dithmarschen
Los 5: Kiel Neumünster Lübeck
Land: Deutschland 🇩🇪 Dauer
Datum des Beginns: 2026-11-30 📅
Datum des Endes: 2028-11-29 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 1
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Die Vertragslaufzeit beträgt grundsätzlich 24 Monate. Der Vertragsbeginn ist der 30.11.2026. Der Vertrag läuft mindestens für 24 Monate bis zum 29.11.2028. Im Anschluss an die die Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 12 Monate, wenn der Vertrag nicht sechs Monate vor Ablauf des Vertragsjahres durch den Auftraggeber gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens am 29.11.2029.
Die Vertragslaufzeit beträgt grundsätzlich 24 Monate. Der Vertragsbeginn ist der 30.11.2026. Der Vertrag läuft mindestens für 24 Monate bis zum 29.11.2028. Im Anschluss an die die Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 12 Monate, wenn der Vertrag nicht sechs Monate vor Ablauf des Vertragsjahres durch den Auftraggeber gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens am 29.11.2029.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: 2
Titel: Nordfriesland Schleswig-Flensburg
Beschreibung der Beschaffung:
Rahmenvereinbarung Kanalreinigung und -inspektion
Los 2: Nordfriesland Schleswig-Flensburg
Für diese Rahmenvereinbarung gelten die folgenden Höchstwerte für die zu erbringenden Leistungen im ausgeschriebenen Zeitraum:
Los 2: 1.480.000,00 € netto.
Mit Erreichen dieser Höchstwerte endet die Rahmenvereinbarung automatisch, unabhängig von der ursprünglich vereinbarten Laufzeit.
Für diese Rahmenvereinbarung gelten die folgenden Höchstwerte für die zu erbringenden Leistungen im ausgeschriebenen Zeitraum:
Los 2: 1.480.000,00 € netto.
Mit Erreichen dieser Höchstwerte endet die Rahmenvereinbarung automatisch, unabhängig von der ursprünglich vereinbarten Laufzeit.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Interne Kennung: 3
Titel: Rendsburg-Eckernförde
Beschreibung der Beschaffung:
Rahmenvereinbarung Kanalreinigung und -inspektion
Los 3: Rendsburg-Eckernförde
Für diese Rahmenvereinbarung gelten die folgenden Höchstwerte für die zu erbringenden Leistungen im ausgeschriebenen Zeitraum:
Los 1: 930.000,00 € netto.
Mit Erreichen dieser Höchstwerte endet die Rahmenvereinbarung automatisch, unabhängig von der ursprünglich vereinbarten Laufzeit.
Rahmenvereinbarung Kanalreinigung und -inspektion
Los 4: Pinneberg Steinburg Dithmarschen
Für diese Rahmenvereinbarung gelten die folgenden Höchstwerte für die zu erbringenden Leistungen im ausgeschriebenen Zeitraum:
Los 1: 820.000,00 € netto.
Mit Erreichen dieser Höchstwerte endet die Rahmenvereinbarung automatisch, unabhängig von der ursprünglich vereinbarten Laufzeit.
Für diese Rahmenvereinbarung gelten die folgenden Höchstwerte für die zu erbringenden Leistungen im ausgeschriebenen Zeitraum:
Los 1: 820.000,00 € netto.
Mit Erreichen dieser Höchstwerte endet die Rahmenvereinbarung automatisch, unabhängig von der ursprünglich vereinbarten Laufzeit.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
5️⃣
Interne Kennung: 5
Titel: Kiel Neumünster Lübeck
Beschreibung der Beschaffung:
Rahmenvereinbarung Kanalreinigung und -inspektion
Los 5: Kiel Neumünster Lübeck
Für diese Rahmenvereinbarung gelten die folgenden Höchstwerte für die zu erbringenden Leistungen im ausgeschriebenen Zeitraum:
Los 1: 1.540.000,00 € netto.
Mit Erreichen dieser Höchstwerte endet die Rahmenvereinbarung automatisch, unabhängig von der ursprünglich vereinbarten Laufzeit.
Für diese Rahmenvereinbarung gelten die folgenden Höchstwerte für die zu erbringenden Leistungen im ausgeschriebenen Zeitraum:
Los 1: 1.540.000,00 € netto.
Mit Erreichen dieser Höchstwerte endet die Rahmenvereinbarung automatisch, unabhängig von der ursprünglich vereinbarten Laufzeit.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0005
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-11-02 08:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-11-02 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Submission/Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 66 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2026-11-02 09:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Submission/Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-10-27 23:59:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Ferner werden Preisangaben nicht nachgefordert, wenn es sich um wesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Ferner werden Preisangaben nicht nachgefordert, wenn es sich um wesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
1. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt.
Hinweis: Die GMSH wird ggf. den entsprechenden Nachweis vor Zuschlagserteilung abfordern.
Eignungskriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
2. Eigenerklärung über den Jahresumsatz des Bieters sowie den Umsatz bezüglich vergleichbarer Leistungen (Kanalinspektion- und Reinigung) je Los, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2023-2025).
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
3. Eigenerklärung über den Nachweis einer entsprechend bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung. Hinweis: Die GMSH behält sich die Einholung des Nachweises vor Zuschlagserteilung vor.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
4. Erklärung (Formblatt) über Referenzen vergleichbarer (bezogen auf die Laufzeit des Vertrages) Leistungen (Kanalinspektion- und Reinigung, vergleichbar mit dem Leistungsumfang der von Ihnen eingereichten Angebote) je Los hinsichtlich des Umfangs mit mindestens 3 und höchstens 5 Kunden der letzten drei Jahre (2023-2025) mit Angabe des Auftragsumfangs und eines Ansprechpartners mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
4. Erklärung (Formblatt) über Referenzen vergleichbarer (bezogen auf die Laufzeit des Vertrages) Leistungen (Kanalinspektion- und Reinigung, vergleichbar mit dem Leistungsumfang der von Ihnen eingereichten Angebote) je Los hinsichtlich des Umfangs mit mindestens 3 und höchstens 5 Kunden der letzten drei Jahre (2023-2025) mit Angabe des Auftragsumfangs und eines Ansprechpartners mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Eignungskriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
5. Erklärung (Formblatt), ob im Falle eines Auftrages, der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Die Erklärung ist dem Angebot beizufügen, auch wenn zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe keine Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern vorgesehen ist.
a) Im Fall der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern, ist die entsprechende Verpflichtungserklärung (Formblatt) vom Nachunternehmer mit dem Angebot einzureichen.
b) Im Fall der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern, ist eine Eigenerklärung über die Eignung des Nachunternehmens vorzulegen und mit auftragsspezifischen Einzelnachweisen zu ergänzen. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
5. Erklärung (Formblatt), ob im Falle eines Auftrages, der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Die Erklärung ist dem Angebot beizufügen, auch wenn zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe keine Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern vorgesehen ist.
a) Im Fall der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern, ist die entsprechende Verpflichtungserklärung (Formblatt) vom Nachunternehmer mit dem Angebot einzureichen.
b) Im Fall der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern, ist eine Eigenerklärung über die Eignung des Nachunternehmens vorzulegen und mit auftragsspezifischen Einzelnachweisen zu ergänzen. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
6. Eigenerklärung oder Nachweis, dass eine Eintragung in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) vorliegt.
a) Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124) vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Hinweis: Die GMSH behält sich vor, sich die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen, durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen, bestätigen zu lassen.
7. Nachweis der Einhaltung der Güte und Prüfbestimmungen der Güteschutzgemeinschaft Kanalbau e. V. (RALGZ 961) betreffend die Beurteilungsgruppen „I“, „R“ und "D". Dieser Nachweis kann durch das entsprechende Zertifikat RAL.GZ 961 oder Fremdüberwachungsvertrag erfolgen, in dem die Erfüllung der vorgenannten Bestimmungen festgestellt ist. Soweit bei Angebotsabgabe noch kein Fremdüberwachungs-vertrag besteht, ist ein Nachweis der fremdüberwachenden Stelle erforderlich, dass die Anforderungen der vor-genannten Güte- und Prüfbestimmungen erfüllt werden (vorgezogene Erstprüfung entsprechend Abschnitt 4.1 der Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 961); darüber hinaus ist der Nachweis erforderlich, dass der Bieter sich im Auftragsfall für die Dauer der Werkleistung zur Gütesicherung entsprechend Abschnitt 4.2 und 4.3 der Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 961 (Eigen- und Fremdüberwachung) verpflichtet.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
6. Eigenerklärung oder Nachweis, dass eine Eintragung in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) vorliegt.
a) Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124) vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Hinweis: Die GMSH behält sich vor, sich die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen, durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen, bestätigen zu lassen.
7. Nachweis der Einhaltung der Güte und Prüfbestimmungen der Güteschutzgemeinschaft Kanalbau e. V. (RALGZ 961) betreffend die Beurteilungsgruppen „I“, „R“ und "D". Dieser Nachweis kann durch das entsprechende Zertifikat RAL.GZ 961 oder Fremdüberwachungsvertrag erfolgen, in dem die Erfüllung der vorgenannten Bestimmungen festgestellt ist. Soweit bei Angebotsabgabe noch kein Fremdüberwachungs-vertrag besteht, ist ein Nachweis der fremdüberwachenden Stelle erforderlich, dass die Anforderungen der vor-genannten Güte- und Prüfbestimmungen erfüllt werden (vorgezogene Erstprüfung entsprechend Abschnitt 4.1 der Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 961); darüber hinaus ist der Nachweis erforderlich, dass der Bieter sich im Auftragsfall für die Dauer der Werkleistung zur Gütesicherung entsprechend Abschnitt 4.2 und 4.3 der Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 961 (Eigen- und Fremdüberwachung) verpflichtet.
Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
8. Formlose Eigenerklärung, dass der Bieter, bei besonders dringlichen Arbeiten (Gefahr im Verzug o.ä.), die vom Auftraggeber in den gängigen Geschäftszeiten von 09:00 - 16:00 Uhr gemeldet werden, eine Reaktionszeit von weniger als 3 Tagen verbindlich einhält.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
8. Formlose Eigenerklärung, dass der Bieter, bei besonders dringlichen Arbeiten (Gefahr im Verzug o.ä.), die vom Auftraggeber in den gängigen Geschäftszeiten von 09:00 - 16:00 Uhr gemeldet werden, eine Reaktionszeit von weniger als 3 Tagen verbindlich einhält.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Arbeitsgemeinschaft (mindestens GbR)
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zentrale Beschaffungsstelle i. S. d. § 120 Abs. 4 GWB. Damit ist sie verpflichtet, bei allen europaweiten Ausschreibungen das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge / Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
_________________________________________________________________________________________________
Soweit in dieser Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen auf Formblätter verwiesen wird, sind diese zu verwenden.
_________________________________________________________________________________________________
Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
(Hinweis: die nachfolgende und auch in den Ziff. 5.1.9 und 5.1.10 aufgeführte Nummerierung bezieht sich auf diejenige aus der/den Vergabeunterlagen beigefügter "Anlage 14 vorzulegende Nachweise")
_________________________________________________________________________________________________
11. Eigenerklärung (Formblatt) zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022. Das Formblatt ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
12. Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt).
13. Aussagekräftige Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens inkl. eines Leistungsportfolios (max.4 DIN-A4-Seiten).
14. Nachweis oder Eigenerklärung, dass das Wettbewerbszentralregister keine negativen Eintragungen enthält.
15. Im Falle, dass der Bieter sich für mehrere Lose bewirbt, ist eine Auflistung mit allen angebotenen Losen abzugeben, in der eine Rangfolge der favorisierten Lose, beginnend mit Rang 1 (Favorit), enthalten ist.
Auf gesondertes Verlangen:
1. Formblatt 221
2. Formblatt 222
3. Formblatt 124
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zentrale Beschaffungsstelle i. S. d. § 120 Abs. 4 GWB. Damit ist sie verpflichtet, bei allen europaweiten Ausschreibungen das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge / Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
_________________________________________________________________________________________________
Soweit in dieser Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen auf Formblätter verwiesen wird, sind diese zu verwenden.
_________________________________________________________________________________________________
Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
(Hinweis: die nachfolgende und auch in den Ziff. 5.1.9 und 5.1.10 aufgeführte Nummerierung bezieht sich auf diejenige aus der/den Vergabeunterlagen beigefügter "Anlage 14 vorzulegende Nachweise")
_________________________________________________________________________________________________
11. Eigenerklärung (Formblatt) zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022. Das Formblatt ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
12. Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt).
13. Aussagekräftige Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens inkl. eines Leistungsportfolios (max.4 DIN-A4-Seiten).
14. Nachweis oder Eigenerklärung, dass das Wettbewerbszentralregister keine negativen Eintragungen enthält.
15. Im Falle, dass der Bieter sich für mehrere Lose bewirbt, ist eine Auflistung mit allen angebotenen Losen abzugeben, in der eine Rangfolge der favorisierten Lose, beginnend mit Rang 1 (Favorit), enthalten ist.
Auf gesondertes Verlangen:
1. Formblatt 221
2. Formblatt 222
3. Formblatt 124
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
_________________________________________________________________________________________________
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
_________________________________________________________________________________________________
Nach Ablauf der vorgenannten Fristen ist ein Antrag nach § 160 GWB, mit welchem die Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags begehrt wird, unstatthaft.
_________________________________________________________________________________________________
Im Übrigen kann ein Vertrag als nicht von Anfang an unwirksam erachtet werden, wenn nach Prüfung aller maßgeblichen Gesichtspunkte zwingende Gründe des Allgemeininteresses dies ausnahmsweise rechtfertigen. Darüber hinaus ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 GWB vorliegt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
_________________________________________________________________________________________________
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
_________________________________________________________________________________________________
Nach Ablauf der vorgenannten Fristen ist ein Antrag nach § 160 GWB, mit welchem die Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags begehrt wird, unstatthaft.
_________________________________________________________________________________________________
Im Übrigen kann ein Vertrag als nicht von Anfang an unwirksam erachtet werden, wenn nach Prüfung aller maßgeblichen Gesichtspunkte zwingende Gründe des Allgemeininteresses dies ausnahmsweise rechtfertigen. Darüber hinaus ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 GWB vorliegt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-09-29+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 189-671481 (2026-09-29)