Rahmenvereinbarung mit einem Vertragspartner zur Durchführung von Kontrollen für Direktzahlungen und flächenbezogene Agrarfördermaßnahmen mittels Satellitenbildauswertung in Sachsen
Leistungsgegenstand ist es, auf Basis von aktuell erfassten Daten der Sentinel-Satelliten des EU-Copernicus-Programms sowie ggf. weiterer min. gleichwertiger Daten Kontrollaufgaben mittels einer Satellitenbildauswertung durchzuführen. Im Folgenden sind die im Rahmen des Flächenüberwachungssystems zu erbringenden Leistungen detailliert dargestellt. Dies betrifft die folgenden zu erbringenden Leistungen: - Erkennung der angebauten Kulturart, - Erkennung von landwirtschaftlichen Tätigkeiten - Durchführung von "Physischen Vor-Ort-Kotrollen - Schnelle Feldbegehung" (pVOK sFB) zur Aufklärung vor Ort. Die vollständigen Leistungsbestandteile und Leistungsanforderungen sind der beiliegenden Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-04-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-03-03.
Auftragsbekanntmachung (2026-03-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung mit einem Vertragspartner zur Durchführung von Kontrollen für Direktzahlungen und flächenbezogene Agrarfördermaßnahmen mittels Satellitenbildauswertung in Sachsen
Referenznummer: SMUL-24-005/2026
Kurze Beschreibung:
“Leistungsgegenstand ist es, auf Basis von aktuell erfassten Daten der Sentinel-Satelliten des EU-Copernicus-Programms sowie ggf. weiterer min....”
Kurze Beschreibung
Leistungsgegenstand ist es, auf Basis von aktuell erfassten Daten der Sentinel-Satelliten des EU-Copernicus-Programms sowie ggf. weiterer min. gleichwertiger Daten Kontrollaufgaben mittels einer Satellitenbildauswertung durchzuführen.
Im Folgenden sind die im Rahmen des Flächenüberwachungssystems zu erbringenden Leistungen detailliert dargestellt. Dies betrifft die folgenden zu erbringenden Leistungen:
- Erkennung der angebauten Kulturart,
- Erkennung von landwirtschaftlichen Tätigkeiten
- Durchführung von "Physischen Vor-Ort-Kotrollen - Schnelle Feldbegehung" (pVOK sFB) zur Aufklärung vor Ort.
Die vollständigen Leistungsbestandteile und Leistungsanforderungen sind der beiliegenden Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Datenanalyse📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Leistungsgegenstand ist es, auf Basis von aktuell erfassten Daten der Sentinel-Satelliten des EU-Copernicus-Programms sowie ggf. weiterer min....”
Beschreibung der Beschaffung
Leistungsgegenstand ist es, auf Basis von aktuell erfassten Daten der Sentinel-Satelliten des EU-Copernicus-Programms sowie ggf. weiterer min. gleichwertiger Daten Kontrollaufgaben mittels einer Satellitenbildauswertung durchzuführen.
Im Folgenden sind die im Rahmen des Flächenüberwachungssystems zu erbringenden Leistungen detailliert dargestellt. Dies betrifft die folgenden zu erbringenden Leistungen:
- Erkennung der angebauten Kulturart,
- Erkennung von landwirtschaftlichen Tätigkeiten
- Durchführung von "Physischen Vor-Ort-Kotrollen - Schnelle Feldbegehung" (pVOK sFB) zur Aufklärung vor Ort.
Die vollständigen Leistungsbestandteile und Leistungsanforderungen sind der beiliegenden Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Datenanalyse📦 Dauer
Datum des Beginns: 2027-01-01 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die Rahmenvereinbarung beginnt mit dem Datum der Zuschlagserteilung, frühestens jedoch zum 1. Januar 2027 und hat eine Laufzeit von einem Jahr. Diese...”
Beschreibung der Optionen
Die Rahmenvereinbarung beginnt mit dem Datum der Zuschlagserteilung, frühestens jedoch zum 1. Januar 2027 und hat eine Laufzeit von einem Jahr. Diese Rahmenvereinbarung verlängert sich danach bis zu drei Mal jeweils um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht drei Monate vor Ablauf der Laufzeit von einer Partei schriftlich gekündigt wird. Entscheidend für die Fristwahrung ist der Zugang der Kündigung beim Vertragspartner.
Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt vier Jahre, die Rahmenvereinbarung endet somit spätestens am 31. Dezember 2030.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-08 23:59:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 146
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mindestens zwei Referenzen (Eigenerklärung zugelassen) über vergleichbare Leistungen, die in den letzten 3 Jahren abgeschlossen wurden. Der Beginn der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mindestens zwei Referenzen (Eigenerklärung zugelassen) über vergleichbare Leistungen, die in den letzten 3 Jahren abgeschlossen wurden. Der Beginn der Leistung kann auch vor den drei Jahren liegen. Die Vergleichbarkeit ist anhand nachfolgender Merkmale zu begründen: vergleichbare Leistungen, vergleichbarer jährlicher Umfang (Kontrollschläge), vergleichbare Methoden.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung über das Vorhandensein der notwendigen technischen Ausrüstung, Beschreibung der Verkehrsmittel, oder auf welche sonstige Weise sichergestellt...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung über das Vorhandensein der notwendigen technischen Ausrüstung, Beschreibung der Verkehrsmittel, oder auf welche sonstige Weise sichergestellt ist, dass innerhalb einer Woche sachsenweit Vor-Ort-Termine zur physischen Vor-Ort-Kontrolle - schnellen Feldbegehung im Sinne der Ziffer 2.1.3 der beiliegenden Leistungsbeschreibung durchgeführt werden können.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Das Unternehmen weist Erfahrungen und Kenntnisse in den folgenden Bereichen im Rahmen einer Eigenerklärung nach:
- die automatisierte, kontinuierliche und...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Das Unternehmen weist Erfahrungen und Kenntnisse in den folgenden Bereichen im Rahmen einer Eigenerklärung nach:
- die automatisierte, kontinuierliche und systematische Auswertung von Satellitenbildern und der IT-gestützten - Verwaltung und Auswertung der Ergebnisse,
- Maschinelles Lernen und der Zeitreihenauswertung,
- Sprachkenntnisse in deutscher Sprache (mindestens Sprachniveau C1 - nach dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“ISO 27001-Zertifikat entweder auf Basis der internationalen Norm ISO/IEC 27001 (nativ) oder auf Basis des BSI IT-Grundschutzes oder unterschriebene...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
ISO 27001-Zertifikat entweder auf Basis der internationalen Norm ISO/IEC 27001 (nativ) oder auf Basis des BSI IT-Grundschutzes oder unterschriebene IT-Vereinbarung (Anlage 13)
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: entfällt
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 341977-3800📞
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: k.A.
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 341977-3800📞
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2026/S 045-155935 (2026-03-03)