Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Pflege des Datenbestands und die Weiterentwicklung der Webseiten. Technisch besteht die zentrale Website des StMUK (www.km.bayern.de) aus einem Redaktionsserver mit dem CMS [redax.] und einem Live-Server. Vom Auftragnehmer müssen das CMS gepflegt, Fehler beseitigt sowie neue Funktionen integriert werden. Weiter ist vom Auftragnehmer das Frontend der Webseiten zu pflegen (Fehlerbeseitigung) und ggf. zu überarbeiten. Darüber hinaus gibt es eigenständig programmierte Webseiten. Hier erfolgen die zuvor genannten Leistungen durch den Auftragnehmer auf der Basis inhaltlicher Zuarbeit des Auftraggebers.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-03-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-02-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2026-02-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung: Pflege und Weiterentwicklung der Webseiten des StMUK
Referenznummer: 2025MBR000002
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Pflege des Datenbestands und die
Weiterentwicklung der Webseiten. Technisch besteht die zentrale Website des StMUK (www.km.bayern.de) aus einem Redaktionsserver mit dem CMS [redax.] und einem Live-Server. Vom Auftragnehmer müssen das CMS gepflegt, Fehler beseitigt sowie neue Funktionen integriert werden. Weiter ist vom Auftragnehmer das Frontend der Webseiten zu pflegen (Fehlerbeseitigung) und ggf. zu überarbeiten. Darüber hinaus gibt es eigenständig programmierte Webseiten. Hier erfolgen die zuvor genannten Leistungen durch den Auftragnehmer auf der Basis inhaltlicher Zuarbeit des Auftraggebers.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Pflege des Datenbestands und die
Weiterentwicklung der Webseiten. Technisch besteht die zentrale Website des StMUK (www.km.bayern.de) aus einem Redaktionsserver mit dem CMS [redax.] und einem Live-Server. Vom Auftragnehmer müssen das CMS gepflegt, Fehler beseitigt sowie neue Funktionen integriert werden. Weiter ist vom Auftragnehmer das Frontend der Webseiten zu pflegen (Fehlerbeseitigung) und ggf. zu überarbeiten. Darüber hinaus gibt es eigenständig programmierte Webseiten. Hier erfolgen die zuvor genannten Leistungen durch den Auftragnehmer auf der Basis inhaltlicher Zuarbeit des Auftraggebers.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦 Beschreibung
Interne Kennung: 0fa0688f-8266-4ce5-9ff8-2208336747e5
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen:
Programmdateien werden auf einem Server des IT-Dienstleistungszentrums des Freistaats Bayern abgelegt
Postanschrift: Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung - IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern, St.-Martin-Straße 47, 81541 München
Postleitzahl: 81541
Stadt: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Dauer: 36 Monate
Maximale Verlängerungen: 1
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag kann nach Ablauf der initialen Laufzeit einseitig einmalig durch den Auftraggeber um ein Jahr verlängert werden (Option Vertragsverlängerung); im Fall der Verlängerung teilt der Auftraggeber dies dem Auftragnehmer schriftlich mindestens drei Monate vor Ende der initialen Vertragslaufzeit mit. Die Gesamtlaufzeit (initiale Laufzeit inklusive der Option Vertragsverlängerung) des Vertrags endet spätestens vier Jahre nach Zuschlag; einer Kündigung bedarf es hierfür nicht.
Hinweis: Die initiale Laufzeit des Vertrages beginnt mit dem Zuschlag und endet spätestens drei Jahre danach (siehe 5.1.3 der Bekanntmachung); einer Kündigung bedarf es hierfür nicht. Binnen zwei Wochen nach Zuschlagserteilung erhält der Auftragnehmer eine Arbeitskopie des auf dem Webserver hinterlegten Quellcodes für die Einarbeitung in das System. Zur Einarbeitung werden ab diesem Zeitpunkt ca. 2 Monate Zeit gewährt. Die vertragsgegenständlichen Leistungen Pflege und Weiterentwicklung der Webseiten des Informationsverbunds sind ab 01.07.2026, Weiterentwicklung ggf. auf Abruf des Auftraggebers, durch den Auftragnehmer zu erbringen.
Der Vertrag kann nach Ablauf der initialen Laufzeit einseitig einmalig durch den Auftraggeber um ein Jahr verlängert werden (Option Vertragsverlängerung); im Fall der Verlängerung teilt der Auftraggeber dies dem Auftragnehmer schriftlich mindestens drei Monate vor Ende der initialen Vertragslaufzeit mit. Die Gesamtlaufzeit (initiale Laufzeit inklusive der Option Vertragsverlängerung) des Vertrags endet spätestens vier Jahre nach Zuschlag; einer Kündigung bedarf es hierfür nicht.
Hinweis: Die initiale Laufzeit des Vertrages beginnt mit dem Zuschlag und endet spätestens drei Jahre danach (siehe 5.1.3 der Bekanntmachung); einer Kündigung bedarf es hierfür nicht. Binnen zwei Wochen nach Zuschlagserteilung erhält der Auftragnehmer eine Arbeitskopie des auf dem Webserver hinterlegten Quellcodes für die Einarbeitung in das System. Zur Einarbeitung werden ab diesem Zeitpunkt ca. 2 Monate Zeit gewährt. Die vertragsgegenständlichen Leistungen Pflege und Weiterentwicklung der Webseiten des Informationsverbunds sind ab 01.07.2026, Weiterentwicklung ggf. auf Abruf des Auftraggebers, durch den Auftragnehmer zu erbringen.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-13 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 41 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-02-24 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Nachforderungen erfolgen im Rahmen der anwendbaren Verfahrensordnung zum Vergabeverfahren
(§ 56 VgV). Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/b0a30ef3-610c-4ec1-ad5d-c62ac36308f0/suitabilitycriteria
-- Der Bieter hat über das "Beiblatt Referenzen" zu erklären, dass er innerhalb der letzten 3 Jahre gerechnet ab dem Tag der Absendung der EU-Auftragsbekanntmachung (siehe EU-Auftragsbekanntmachung am Ende) in diesem Vergabeverfahren mindestens 2 vergleichbare Referenzaufträge in Bezug auf die Erstellung von Webanwendungen durchgeführt hat (Mindestanforderung).
Als vergleichbar werden dabei nur Leistungen angesehen, bei denen Webanwendungen unter Verwendung eines CMS erstellt wurden. Die Leistung kann auch als inhaltlich abgrenzbarer Teil einer umfangreicheren Beauftragung angegeben werden. Jede Referenz muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe mindestens 100 bereits abgeleistete Zeitstunden (1 Zeitstunde beinhaltet 60 Minuten; Mindestanforderung) und mindestens die folgenden Leistungen (Mindestanforderung) beinhalten:
- Entwicklung eines Templates für eine Website
- Entwicklung oder Anpassung eines Moduls für ein CMS.
Für die Überprüfung der Referenzen behält sich der Auftraggeber vor, sich vom Bieter jeweils einen deutschsprachigen Ansprechpartner des Referenzauftraggebers mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse benennen zu lassen.
Im "Beiblatt Referenzen" sind vom Bieter die grün markierten Felder (und nur diese) vollständig auszufüllen und damit folgende Angaben zu jedem Referenzauftraggebern zu erteilen:
• Name/Firma,
• Anschrift (Straße, Nr., PLZ, Ort, Land),
• URL der Internetseite und
• aussagekräftige Beschreibung (ca. ½ bis 1 Seite) mit detaillierten Angaben zu Art und Umfang (insbesondere Angabe der bereits geleisteten Zeitstunden und Leistungsinhalte, aus denen hervorgeht, dass die oben genannten Mindestanforderungen erfüllt sind) inklusive Auftragsdauer (von <DATUM> bis <DATUM>) und Auftragswert in Euro (netto) der erbrachten Leistung, so dass für den Auftraggeber ersichtlich ist, dass die Referenz die oben genannten Anforderungen erfüllt.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/b0a30ef3-610c-4ec1-ad5d-c62ac36308f0/suitabilitycriteria
-- Der Bieter hat über das "Beiblatt Referenzen" zu erklären, dass er innerhalb der letzten 3 Jahre gerechnet ab dem Tag der Absendung der EU-Auftragsbekanntmachung (siehe EU-Auftragsbekanntmachung am Ende) in diesem Vergabeverfahren mindestens 2 vergleichbare Referenzaufträge in Bezug auf die Erstellung von Webanwendungen durchgeführt hat (Mindestanforderung).
Als vergleichbar werden dabei nur Leistungen angesehen, bei denen Webanwendungen unter Verwendung eines CMS erstellt wurden. Die Leistung kann auch als inhaltlich abgrenzbarer Teil einer umfangreicheren Beauftragung angegeben werden. Jede Referenz muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe mindestens 100 bereits abgeleistete Zeitstunden (1 Zeitstunde beinhaltet 60 Minuten; Mindestanforderung) und mindestens die folgenden Leistungen (Mindestanforderung) beinhalten:
- Entwicklung eines Templates für eine Website
- Entwicklung oder Anpassung eines Moduls für ein CMS.
Für die Überprüfung der Referenzen behält sich der Auftraggeber vor, sich vom Bieter jeweils einen deutschsprachigen Ansprechpartner des Referenzauftraggebers mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse benennen zu lassen.
Im "Beiblatt Referenzen" sind vom Bieter die grün markierten Felder (und nur diese) vollständig auszufüllen und damit folgende Angaben zu jedem Referenzauftraggebern zu erteilen:
• Name/Firma,
• Anschrift (Straße, Nr., PLZ, Ort, Land),
• URL der Internetseite und
• aussagekräftige Beschreibung (ca. ½ bis 1 Seite) mit detaillierten Angaben zu Art und Umfang (insbesondere Angabe der bereits geleisteten Zeitstunden und Leistungsinhalte, aus denen hervorgeht, dass die oben genannten Mindestanforderungen erfüllt sind) inklusive Auftragsdauer (von bis ) und Auftragswert in Euro (netto) der erbrachten Leistung, so dass für den Auftraggeber ersichtlich ist, dass die Referenz die oben genannten Anforderungen erfüllt.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: siehe Vergabeunterlagen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
+ 12 weitere
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
-- gemäß §§ 42 ff VgV (insbesondere §§ 42 Abs. 1, 2, 57 Abs. 1 VgV), §§ 123, 124 GWB.
Sollten für den Bieter bzw. sein Unternehmen, ein Mitglied einer Bietergemeinschaft (BG) oder das Unternehmen, dessen Fähigkeiten herangezogen wird (Eignungsverleiher), fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, so sind diese im jeweiligen Arbeitsschritt Eignungskriterien des Angebotsassistenten der eVergabe bzw. auf einem Beiblatt, dass mit dem Angebot hochzuladen ist, zu schildern und es ist anzugeben, weshalb diese nicht zum Ausschluss vom Verfahren führen sollen. Der Auftraggeber (AG) entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den Ausschluss. -- Der Bieter, jedes Mitglied der BG und - soweit für die Eignungsleihe relevant - das Unternehmen, dessen Eignung herangezogen wird, muss mit dem Angebot das den Vergabeunterlagen beiliegende Formular "Schutzerklärung Scientology" zur Kenntnis nehmen und ihren Inhalt bestätigen (gem. Bekanntmachung der Bayer. Staatsregierung vom 29. Oktober 1996 Nr. 476-2-151 (AllMBl. S. 701, StAnz. Nr. 44)). -- Öffentliche Auftraggeber sind nach § 6 Abs. 1 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 EUR netto verpflichtet, für den Bieter, jedes Mitglied der BG, der/ die den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anzufordern. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle des AG eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister eingeholt. Angaben zur Einholung der Auskunft sind vom Bieter und jedem Mitglied einer BG mit dem Angebot zu erteilen. Für die Erteilung eines Zuschlags kommt nur ein Bieter/eine BG in Betracht, der/ die keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
-- gemäß §§ 42 ff VgV (insbesondere §§ 42 Abs. 1, 2, 57 Abs. 1 VgV), §§ 123, 124 GWB.
Sollten für den Bieter bzw. sein Unternehmen, ein Mitglied einer Bietergemeinschaft (BG) oder das Unternehmen, dessen Fähigkeiten herangezogen wird (Eignungsverleiher), fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, so sind diese im jeweiligen Arbeitsschritt Eignungskriterien des Angebotsassistenten der eVergabe bzw. auf einem Beiblatt, dass mit dem Angebot hochzuladen ist, zu schildern und es ist anzugeben, weshalb diese nicht zum Ausschluss vom Verfahren führen sollen. Der Auftraggeber (AG) entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den Ausschluss. -- Der Bieter, jedes Mitglied der BG und - soweit für die Eignungsleihe relevant - das Unternehmen, dessen Eignung herangezogen wird, muss mit dem Angebot das den Vergabeunterlagen beiliegende Formular "Schutzerklärung Scientology" zur Kenntnis nehmen und ihren Inhalt bestätigen (gem. Bekanntmachung der Bayer. Staatsregierung vom 29. Oktober 1996 Nr. 476-2-151 (AllMBl. S. 701, StAnz. Nr. 44)). -- Öffentliche Auftraggeber sind nach § 6 Abs. 1 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 EUR netto verpflichtet, für den Bieter, jedes Mitglied der BG, der/ die den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anzufordern. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle des AG eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister eingeholt. Angaben zur Einholung der Auskunft sind vom Bieter und jedem Mitglied einer BG mit dem Angebot zu erteilen. Für die Erteilung eines Zuschlags kommt nur ein Bieter/eine BG in Betracht, der/ die keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Mit dem Angebot haben der Bieter, jedes Mitglied einer BG (über das den Vergabeunterlagen beiliegende Formular "Eigenerklärung") und das Unternehmen, dessen Eignung herangezogen wird (über das den Vergabeunterlagen beiliegende Formular "Eigenerklärung für Unterauftragnehmer"), zu erklären, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der in § 123 Abs.1 GWB genannten Straftaten (z.B. §§ 129 - 129b StGB) oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten verurteilt und auch nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen rechtskräftig festgesetzt worden ist.
Mit dem Angebot haben der Bieter, jedes Mitglied einer BG (über das den Vergabeunterlagen beiliegende Formular "Eigenerklärung") und das Unternehmen, dessen Eignung herangezogen wird (über das den Vergabeunterlagen beiliegende Formular "Eigenerklärung für Unterauftragnehmer"), zu erklären, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der in § 123 Abs.1 GWB genannten Straftaten (z.B. §§ 129 - 129b StGB) oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten verurteilt und auch nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen rechtskräftig festgesetzt worden ist.
Mit dem Angebot haben der Bieter, jedes Mitglied der BG (über das den Vergabeunterlagen beiliegende Formular "Eigenerklärung") und das Unternehmen, dessen Eignung herangezogen wird (über das den Vergabeunterlagen beiliegende Formular "Eigenerklärung für Unterauftragnehmer"), zu erklären, dass sein Unternehmen…
… seine Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
… bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Insbesondere dass: - den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt, die nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG), einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, oder einer nach den §§ 7, 7a oder 11 AEntG oder § 3a des AÜG erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende
Leistung verbindlich vorgegeben werden, - kein Ausschlussgrund nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (LkSG) vorliegt, - gegen das Unternehmen keine Geldbuße von mindestens 2.500 € wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG oder § 21 MiLoG verhängt wurde, - gegen das Unternehmen oder einen Vertretungsberechtigten keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten und keine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder Geldbuße von mindestens 2.500 € wegen Verstoßes gegen eine in § 21 SchwarzArbG aufgeführte Vorschrift verhängt wurde, - gemäß § 7 Abs. 1 AGG, § 3 Abs. 1 EntgTranspG und § 2 Nr. 7 AEntG Frauen und Männern für gleiche oder gleichwertige Arbeit gleiches Entgelt gewährt wird.
… nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet ist oder mangels Masse abgelehnt worden ist und es sich auch nicht in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
… keine schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. Dies gilt auch für Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist.
… keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen abgegeben hat, keine irreführenden Informationen übermittelt und mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Mit dem Angebot haben der Bieter und jedes Mitglied der BG (über das den Vergabeunterlagen beiliegende Formular "Eigenerklärung russische Unternehmen") - zu erklären, dass er/es nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, gehört. - Ebenso hat er/es dies für seine am Auftrag beteiligten Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, zu erklären, auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfällt. - zu bestätigen und sicherzustellen, dass auch während der Vertragslaufzeit keine derartigen Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, eingesetzt werden.
Mit dem Angebot haben der Bieter und jedes Mitglied der BG (über das den Vergabeunterlagen beiliegende Formular "Eigenerklärung russische Unternehmen") - zu erklären, dass er/es nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, gehört. - Ebenso hat er/es dies für seine am Auftrag beteiligten Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, zu erklären, auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfällt. - zu bestätigen und sicherzustellen, dass auch während der Vertragslaufzeit keine derartigen Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, eingesetzt werden.
Mit dem Angebot haben der Bieter, jedes Mitglied einer BG (über das den Vergabeunterlagen beiliegende Formular "Eigenerklärung") und das Unternehmen, dessen Eignung herangezogen wird (über das den Vergabeunterlagen beiliegende Formular "Eigenerklärung für Unterauftragnehmer"), zu erklären, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der in § 123 Abs.1 GWB genannten Straftaten (z.B. §§…
… 89c, 261 StGB) oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten verurteilt und auch nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen rechtskräftig festgesetzt worden ist.
… 129 - 129b, 89c, 261, 299 - 299b, 108e, 333-335a StGB, Art.2 § 2 IntBestG) oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten verurteilt und auch nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen rechtskräftig festgesetzt worden ist.
… 232 - 233a StGB) oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten verurteilt und auch nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen rechtskräftig festgesetzt worden ist.
… 263, 264 StGB) oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten verurteilt und auch nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen rechtskräftig festgesetzt worden ist.
Mit dem Angebot haben der Bieter, jedes Mitglied der BG (über das den Vergabeunterlagen beiliegende Formular "Eigenerklärung") und das Unternehmen, dessen Eignung herangezogen wird (über das den Vergabeunterlagen beiliegende Formular "Eigenerklärung für Unterauftragnehmer"), zu erklären, dass sein Unternehmen…
… seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt hat.
… bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Insbesondere dass: - den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt, die nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG), einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, oder einer nach den §§ 7, 7a oder 11 AEntG oder § 3a des AÜG erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden, - kein Ausschlussgrund nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (LkSG) vorliegt, - gegen das Unternehmen keine Geldbuße von mindestens 2.500 € wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG oder § 21 MiLoG verhängt wurde, - gegen das Unternehmen oder einen Vertretungsberechtigten keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten und keine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder Geldbuße von mindestens 2.500 € wegen Verstoßes gegen eine in § 21 SchwarzArbG aufgeführte
Vorschrift verhängt wurde, - gemäß § 7 Abs. 1 AGG, § 3 Abs. 1 EntgTranspG und § 2 Nr. 7 AEntG Frauen und Männern für gleiche oder gleichwertige Arbeit gleiches Entgelt gewährt wird.
… bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende menschen- und umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Insbesondere dass, gemäß § 3 LkSG die in Abschnitt 2 dieses Gesetzes festgelegten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in angemessener Weise beachtet werden.
Die Abgabe des Angebots hat unter Verwendung elektronischer Mittel über die Vergabeplattform
(www.auftraege.bayern.de) in Textform § 126b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zu erfolgen. Die Vergabestelle übermittelt Nachrichten aus dem Verfahren grundsätzlich nur über den Angebotsassistenten der Vergabeplattform eVergabe und versendet parallel – rein informatorisch – jeweils eine E-Mail-Nachricht (Info-E-Mail) an die in Ihrem Profil hinterlegte E-Mail-Adresse. Verwenden Sie für die Kommunikation mit der Vergabestelle die Nachrichtenfunktion im Angebotsassistenten der Vergabeplattform. Weitere Informationen und Unterlagen sind in den Vergabeunterlagen enthalten und zu beachten.
Die Abgabe des Angebots hat unter Verwendung elektronischer Mittel über die Vergabeplattform
(www.auftraege.bayern.de) in Textform § 126b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zu erfolgen. Die Vergabestelle übermittelt Nachrichten aus dem Verfahren grundsätzlich nur über den Angebotsassistenten der Vergabeplattform eVergabe und versendet parallel – rein informatorisch – jeweils eine E-Mail-Nachricht (Info-E-Mail) an die in Ihrem Profil hinterlegte E-Mail-Adresse. Verwenden Sie für die Kommunikation mit der Vergabestelle die Nachrichtenfunktion im Angebotsassistenten der Vergabeplattform. Weitere Informationen und Unterlagen sind in den Vergabeunterlagen enthalten und zu beachten.
Der Bieter hat etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung unter 5.1.12 genannten Frist gegenüber dem Auftraggeber (bei der unter 8.1 genannten Organisation) zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und 3 GWB). Etwaige sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften haben Bieter innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme gegenüber dem Auftraggeber (bei der unter 8.1 genannten Organisation) zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Hilft der Auftraggeber dem gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht ab, kann der Bieter innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einen Antrag auf Einleitung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bei Nichteinhaltung der vorgenannten Fristen ist der Bieter mit seiner Rüge präkludiert und ein etwaiger darauf gestützter Nachprüfungsantrag unzulässig.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Bieter hat etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung unter 5.1.12 genannten Frist gegenüber dem Auftraggeber (bei der unter 8.1 genannten Organisation) zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und 3 GWB). Etwaige sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften haben Bieter innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme gegenüber dem Auftraggeber (bei der unter 8.1 genannten Organisation) zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Hilft der Auftraggeber dem gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht ab, kann der Bieter innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einen Antrag auf Einleitung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bei Nichteinhaltung der vorgenannten Fristen ist der Bieter mit seiner Rüge präkludiert und ein etwaiger darauf gestützter Nachprüfungsantrag unzulässig.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-02-10+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 029-098618 (2026-02-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-04-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in dieser Bekanntmachung: 1 EUR 💰
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
Der unter Ziffer 6 angegebene Gesamtwert der Beschaffung bzw. der Wert des Auftrages/Loses entspricht nicht dem tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. des Auftrages/Loses. Dieser Wert wird gemäß Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und § 39 Abs. 6 VgV nicht veröffentlicht, da die Bekanntmachung unter anderem den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters schadet und den lauteren Wettbewerb zwischen den Unternehmen - insbesondere im Hinblick auf künftig vergleichbare Aufträge - beinträchtigen würde.
Der unter Ziffer 6 angegebene Gesamtwert der Beschaffung bzw. der Wert des Auftrages/Loses entspricht nicht dem tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. des Auftrages/Loses. Dieser Wert wird gemäß Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und § 39 Abs. 6 VgV nicht veröffentlicht, da die Bekanntmachung unter anderem den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters schadet und den lauteren Wettbewerb zwischen den Unternehmen - insbesondere im Hinblick auf künftig vergleichbare Aufträge - beinträchtigen würde.
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag kann nach Ablauf der initialen Laufzeit einseitig einmalig durch den Auftraggeber um ein Jahr verlängert werden (Option Vertragsverlängerung); im Fall der Verlängerung teilt der Auftraggeber dies dem Auftragnehmer schriftlich mindestens drei Monate vor Ende der initialen Vertragslaufzeit mit. Die Gesamtlaufzeit (initiale Laufzeit inklusive der Option Vertragsverlängerung) des Vertrags endet spätestens vier Jahre nach Zuschlag; einer Kündigung bedarf es hierfür nicht.
Hinweis: Die initiale Laufzeit des Vertrages beginnt mit dem Zuschlag und endet spätestens drei Jahre danach (siehe 5.1.3 der Bekanntmachung); einer Kündigung bedarf es hierfür nicht.
Der Vertrag kann nach Ablauf der initialen Laufzeit einseitig einmalig durch den Auftraggeber um ein Jahr verlängert werden (Option Vertragsverlängerung); im Fall der Verlängerung teilt der Auftraggeber dies dem Auftragnehmer schriftlich mindestens drei Monate vor Ende der initialen Vertragslaufzeit mit. Die Gesamtlaufzeit (initiale Laufzeit inklusive der Option Vertragsverlängerung) des Vertrags endet spätestens vier Jahre nach Zuschlag; einer Kündigung bedarf es hierfür nicht.
Hinweis: Die initiale Laufzeit des Vertrages beginnt mit dem Zuschlag und endet spätestens drei Jahre danach (siehe 5.1.3 der Bekanntmachung); einer Kündigung bedarf es hierfür nicht.
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: CON-0001 - nova GmbH
Datum des Vertragsabschlusses: 2026-04-09 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 1 EUR 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1 EUR 💰
Kennung des Angebots: 2026153800
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: nova GmbH
Nationale Registrierungsnummer: 371a7957-d393-4f0e-904f-081f2b4fdbec
Postanschrift: Zimmerstraße 6
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: m.boehm@nova.digital📧
Telefon: +49 7219819370📞
Fax: +49 72198193799 📠
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-04-10+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 071-249595 (2026-04-10)