Das Zweite Deutsche Fernsehen ZDF beabsichtigt eine einseitig verbindliche Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Servern des Herstellers Supermicro Computer mit maximal 5 Unternehmen abzuschließen, in welcher Preise (Maximalpreis) und Vertragsbedingungen festgeschrieben werden. Die Abrufe erfolgen auf Grundlage von Einzelbestellungen mit Bezug auf die Konditionen der Rahmenvereinbarung nach erneutem Aufruf zum Wettbewerb (sog. Miniwettbewerbe) zwischen den Beteiligten der Rahmenvereinbarung, in welchem ein nochmaliger Preiswettbewerb erwartet wird. Über den Initialwettbewerb (Art und Umfang in den Vergabeunterlagen) besteht keinerlei Abnahmeverpflichtung des ZDF. Die Ermittlung der Rahmenvereinbarungspartner erfolgt anhand der zum Submissionstermin eingereichten Maximalpreise.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-03-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-02-11.
Auftragsbekanntmachung (2026-02-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung Proxmox Plattform Erweiterung
Referenznummer: ZDF-127-OV-26-001
Kurze Beschreibung:
Das Zweite Deutsche Fernsehen ZDF beabsichtigt eine einseitig verbindliche Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Servern des Herstellers Supermicro Computer mit maximal 5 Unternehmen abzuschließen, in welcher Preise (Maximalpreis) und Vertragsbedingungen festgeschrieben werden. Die Abrufe erfolgen auf Grundlage von Einzelbestellungen mit Bezug auf die Konditionen der Rahmenvereinbarung nach erneutem Aufruf zum Wettbewerb (sog. Miniwettbewerbe) zwischen den Beteiligten der Rahmenvereinbarung, in welchem ein nochmaliger Preiswettbewerb erwartet wird.
Über den Initialwettbewerb (Art und Umfang in den Vergabeunterlagen) besteht keinerlei Abnahmeverpflichtung des ZDF. Die Ermittlung der Rahmenvereinbarungspartner erfolgt anhand der zum Submissionstermin eingereichten Maximalpreise.
Das Zweite Deutsche Fernsehen ZDF beabsichtigt eine einseitig verbindliche Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Servern des Herstellers Supermicro Computer mit maximal 5 Unternehmen abzuschließen, in welcher Preise (Maximalpreis) und Vertragsbedingungen festgeschrieben werden. Die Abrufe erfolgen auf Grundlage von Einzelbestellungen mit Bezug auf die Konditionen der Rahmenvereinbarung nach erneutem Aufruf zum Wettbewerb (sog. Miniwettbewerbe) zwischen den Beteiligten der Rahmenvereinbarung, in welchem ein nochmaliger Preiswettbewerb erwartet wird.
Über den Initialwettbewerb (Art und Umfang in den Vergabeunterlagen) besteht keinerlei Abnahmeverpflichtung des ZDF. Die Ermittlung der Rahmenvereinbarungspartner erfolgt anhand der zum Submissionstermin eingereichten Maximalpreise.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)📦 Beschreibung
Interne Kennung: 1
Postleitzahl: 55127
Stadt: Mainz
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Mainz, Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-05-01 📅
Datum des Endes: 2030-04-30 📅
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-18 14:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-03-18 14:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 42 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 5
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2026-03-18 14:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-03-10 14:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
1) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf der externen Vergabe-Plattform zum Download zur Verfügung gestellt. Nach dem aktuellen Vergaberecht darf der öffentliche Auftraggeber für den Zugang zu den Vergabeunterlagen keine Registrierung verlangen; eine freiwillige Registrierung ist jedoch zulässig. Wenn Sie sich vollständig registrieren, hat dies für Sie den Vorteil, dass Sie automatisch über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen und über Fragen und Antworten informiert werden. Registrieren Sie sich nicht, müssen Sie die v. g. Internetseite von RIB regelmäßig selbständig auf eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen und Fragen sowie Antworten zu den Fragen kontrollieren;
2) Bieterfragen sind ebenfalls über die Vergabeplattform einzureichen;
3) Die Angebotsabgabe ist nur elektronisch (ausschließlich über die Vergabeplattform) möglich;
4) Die geforderten Nachweise sind nach der Aufzählung unter III.1) dieser Bekanntmachung vorzulegen;
5) Es erfolgt eine pflichtgemäße Ermessensentscheidung, ob fehlende Angaben und Unterlagen von der ausschreibenden Stelle nachgefordert werden. Im Fall der Nachforderung müssen diese innerhalb einer Frist von 6 Werktagen nach Aufforderung bei der Vergabestelle eingegangen sein; nach fruchtlosem Fristablauf erfolgt zwingend ein Ausschluss des Angebots.
1) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf der externen Vergabe-Plattform zum Download zur Verfügung gestellt. Nach dem aktuellen Vergaberecht darf der öffentliche Auftraggeber für den Zugang zu den Vergabeunterlagen keine Registrierung verlangen; eine freiwillige Registrierung ist jedoch zulässig. Wenn Sie sich vollständig registrieren, hat dies für Sie den Vorteil, dass Sie automatisch über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen und über Fragen und Antworten informiert werden. Registrieren Sie sich nicht, müssen Sie die v. g. Internetseite von RIB regelmäßig selbständig auf eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen und Fragen sowie Antworten zu den Fragen kontrollieren;
2) Bieterfragen sind ebenfalls über die Vergabeplattform einzureichen;
3) Die Angebotsabgabe ist nur elektronisch (ausschließlich über die Vergabeplattform) möglich;
4) Die geforderten Nachweise sind nach der Aufzählung unter III.1) dieser Bekanntmachung vorzulegen;
5) Es erfolgt eine pflichtgemäße Ermessensentscheidung, ob fehlende Angaben und Unterlagen von der ausschreibenden Stelle nachgefordert werden. Im Fall der Nachforderung müssen diese innerhalb einer Frist von 6 Werktagen nach Aufforderung bei der Vergabestelle eingegangen sein; nach fruchtlosem Fristablauf erfolgt zwingend ein Ausschluss des Angebots.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: https://my.vergabe.rib.de/eignungskriterien.php?lv_id=151772
Ausschlussgrund: Korruption
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Ergänzende Informationen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Name und Adressen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Sollten Sie eine Rüge erheben, die der Auftraggeber zurückweist, muss ein auf die Rüge gestützter Nachprüfungsantrag spätestens am 15. Kalendertag nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingehen (§ 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB). Vorsorglich wird auch auf die Fristen gemäß § 134 Abs. 1 und 2, § 135 Abs. 2 sowie § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB hingewiesen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Sollten Sie eine Rüge erheben, die der Auftraggeber zurückweist, muss ein auf die Rüge gestützter Nachprüfungsantrag spätestens am 15. Kalendertag nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingehen (§ 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB). Vorsorglich wird auch auf die Fristen gemäß § 134 Abs. 1 und 2, § 135 Abs. 2 sowie § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB hingewiesen.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-02-16+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 032-107101 (2026-02-11)