Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Lieferung und Einrichtung von Satellitenkommunikationstechnik für die obersten, oberen und unteren Katastrophenschutzbehörden des Landes Niedersachsen. Zielsetzung ist, dass die Behörden über Sprachkanäle miteinander kommunizieren können, insbesondere bei Ausfall der terrestrischen Kommunikationskanäle wie Telefon und Internet. Die Rahmenvereinbarung wird geschlossen über - den Kauf von Hardware (Satellitenterminals, SIM-Karten), - Instandhaltungsleistungen, - die Montage und Installation, - die Bereitstellung von Zugängen zum Iridium-Satellitenkommunikationssystem und - optionaler Dienstleistungen zur Projektierung / Consulting, Projektleitung, Konfiguration und Installation, Einweisung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-04-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-03-13.
Auftragsbekanntmachung (2026-03-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung Satellitenkommunikation
Referenznummer: 25/349
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Lieferung und Einrichtung von Satellitenkommunikationstechnik für die obersten, oberen und unteren Katastrophenschutzbehörden des Landes Niedersachsen. Zielsetzung ist, dass die Behörden über Sprachkanäle miteinander kommunizieren können, insbesondere bei Ausfall der terrestrischen Kommunikationskanäle wie Telefon und Internet.
Die Rahmenvereinbarung wird geschlossen über
- den Kauf von Hardware (Satellitenterminals, SIM-Karten),
- Instandhaltungsleistungen,
- die Montage und Installation,
- die Bereitstellung von Zugängen zum Iridium-Satellitenkommunikationssystem und
- optionaler Dienstleistungen zur Projektierung / Consulting, Projektleitung, Konfiguration und Installation, Einweisung.
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Lieferung und Einrichtung von Satellitenkommunikationstechnik für die obersten, oberen und unteren Katastrophenschutzbehörden des Landes Niedersachsen. Zielsetzung ist, dass die Behörden über Sprachkanäle miteinander kommunizieren können, insbesondere bei Ausfall der terrestrischen Kommunikationskanäle wie Telefon und Internet.
Die Rahmenvereinbarung wird geschlossen über
- den Kauf von Hardware (Satellitenterminals, SIM-Karten),
- Instandhaltungsleistungen,
- die Montage und Installation,
- die Bereitstellung von Zugängen zum Iridium-Satellitenkommunikationssystem und
- optionaler Dienstleistungen zur Projektierung / Consulting, Projektleitung, Konfiguration und Installation, Einweisung.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Ausrüstung für Satellitenfunk📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Beliebiger Ort
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Interne Kennung: 1
Titel: Low Earth Orbit: Iridium
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Lieferung und Einrichtung von Satellitenkommunikationstechnik für die obersten, oberen und unteren Katastrophenschutzbehörden des Landes Niedersachsen. Zielsetzung ist, dass die Behörden über Sprachkanäle miteinander kommunizieren können, insbesondere bei Ausfall der terrestrischen Kommunikationskanäle wie Telefon und Internet.
Die Rahmenvereinbarung wird geschlossen über
- den Kauf von Hardware (Satellitenterminals, SIM-Karten),
- Instandhaltungsleistungen,
- die Montage und Installation,
- die Bereitstellung von Zugängen zum Iridium-Satellitenkommunikationssystem und
- optionaler Dienstleistungen zur Projektierung / Consulting, Projektleitung, Konfiguration und Installation, Einweisung.
Hier für das System des Herstellers Iridium.
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Lieferung und Einrichtung von Satellitenkommunikationstechnik für die obersten, oberen und unteren Katastrophenschutzbehörden des Landes Niedersachsen. Zielsetzung ist, dass die Behörden über Sprachkanäle miteinander kommunizieren können, insbesondere bei Ausfall der terrestrischen Kommunikationskanäle wie Telefon und Internet.
Die Rahmenvereinbarung wird geschlossen über
- den Kauf von Hardware (Satellitenterminals, SIM-Karten),
- Instandhaltungsleistungen,
- die Montage und Installation,
- die Bereitstellung von Zugängen zum Iridium-Satellitenkommunikationssystem und
- optionaler Dienstleistungen zur Projektierung / Consulting, Projektleitung, Konfiguration und Installation, Einweisung.
Hier für das System des Herstellers Iridium.
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:selbst#
IT.Niedersachsen geht davon aus, dass aufgrund der Funktion als zentraler IT-Dienstleister für die niedersächsische Landesverwaltung sowie für niedersächsische Kommunen auch aus dieser Aufträge an IT.Niedersachsen erteilt werden, zu deren Erfüllung sich IT.Niedersachsen der Leistungen aus der hier zu vergebenden Rahmenvereinbarung bedienen muss. Diesbezügliche Bedarfsschätzungen sind in die Gesamtbedarfsschätzung mit eingeflossen.
Sollte IT.Niedersachsen von weiteren öffentlichen Institutionen beauftragt werden können (Beispiel: Inhouse), wird IT.Niedersachsen sich ebenfalls aus der hier zu vergebenden Rahmenvereinbarung bedienen. Diesbezügliche Bedarfsschätzungen sind ebenfalls in die Gesamtbedarfsschätzung eingeflossen.
IT.Niedersachsen geht davon aus, dass aufgrund der Funktion als zentraler IT-Dienstleister für die niedersächsische Landesverwaltung sowie für niedersächsische Kommunen auch aus dieser Aufträge an IT.Niedersachsen erteilt werden, zu deren Erfüllung sich IT.Niedersachsen der Leistungen aus der hier zu vergebenden Rahmenvereinbarung bedienen muss. Diesbezügliche Bedarfsschätzungen sind in die Gesamtbedarfsschätzung mit eingeflossen.
Sollte IT.Niedersachsen von weiteren öffentlichen Institutionen beauftragt werden können (Beispiel: Inhouse), wird IT.Niedersachsen sich ebenfalls aus der hier zu vergebenden Rahmenvereinbarung bedienen. Diesbezügliche Bedarfsschätzungen sind ebenfalls in die Gesamtbedarfsschätzung eingeflossen.
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Verpflichtung zur Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards in der öffentlichen Beschaffung
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
Gefördertes soziales Ziel: Gleichstellung von ethnischen Gruppen
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Im Land Niedersachsen; genaue Behörden werden beim Abruf benannt.
Dauer: 12 Monate
Maximale Verlängerungen: 3
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Die Vertragslaufzeit beträgt 12 Monate (Mindestvertragsdauer) mit einer dreimaligen Verlängerungsoption von jeweils 12 Monaten, wenn er nicht 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit durch den Auftraggeber gekündigt wird. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate.
Die Vertragslaufzeit beträgt 12 Monate (Mindestvertragsdauer) mit einer dreimaligen Verlängerungsoption von jeweils 12 Monaten, wenn er nicht 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit durch den Auftraggeber gekündigt wird. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate.
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Optional bietet der Auftragnehmer dem Auftraggeber Instandhaltungsleistungen gemäß Nr. 3.3 der Rahmenvereinbarung an. Der Auftraggeber ist nicht zur Abnahme von Instandhaltungsleistungen verpflichtet.
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Lieferung und Einrichtung von Satellitenkommunikationstechnik für die obersten, oberen und unteren Katastrophenschutzbehörden des Landes Niedersachsen. Zielsetzung ist, dass die Behörden über Sprachkanäle miteinander kommunizieren können, insbesondere bei Ausfall der terrestrischen Kommunikationskanäle wie Telefon und Internet.
Die Rahmenvereinbarung wird geschlossen über
- den Kauf von Hardware (Satellitenterminals, SIM-Karten),
- Instandhaltungsleistungen,
- die Montage und Installation,
- die Bereitstellung von Zugängen zum Iridium-Satellitenkommunikationssystem und
- optionaler Dienstleistungen zur Projektierung / Consulting, Projektleitung, Konfiguration und Installation, Einweisung.
Hier für das System Inmarsat.
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Lieferung und Einrichtung von Satellitenkommunikationstechnik für die obersten, oberen und unteren Katastrophenschutzbehörden des Landes Niedersachsen. Zielsetzung ist, dass die Behörden über Sprachkanäle miteinander kommunizieren können, insbesondere bei Ausfall der terrestrischen Kommunikationskanäle wie Telefon und Internet.
Die Rahmenvereinbarung wird geschlossen über
- den Kauf von Hardware (Satellitenterminals, SIM-Karten),
- Instandhaltungsleistungen,
- die Montage und Installation,
- die Bereitstellung von Zugängen zum Iridium-Satellitenkommunikationssystem und
- optionaler Dienstleistungen zur Projektierung / Consulting, Projektleitung, Konfiguration und Installation, Einweisung.
Hier für das System Inmarsat.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-13 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 78 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-03-26 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
- Ob eine Nachforderung erfolgt, wird im Einzelfall im Rahmen der Ermessensausübung entschieden.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Platzhalter für die interne Eignungsprüfung anhand der Dokumente gemäß Vergabeunterlagen - Dieser Platzhalter wird lediglich für die interne Abwicklung der Eignungsprüfung verwendet. Die Eignungsprüfung erfolgt anhand der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien und Unterlagen.
Die Art und das Kriterium sind irrelevant für die Eignungsprüfung in diesem Verfahren.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Platzhalter für die interne Eignungsprüfung anhand der Dokumente gemäß Vergabeunterlagen - Dieser Platzhalter wird lediglich für die interne Abwicklung der Eignungsprüfung verwendet. Die Eignungsprüfung erfolgt anhand der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien und Unterlagen.
Die Art und das Kriterium sind irrelevant für die Eignungsprüfung in diesem Verfahren.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
- Eigenerklärung Tariftreue und Mindestlohn gemäß § 4 Abs. 1 NTVergG
- Eigenerklärung zur Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards in der öffentlichen ITK-Beschaffung
- Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
- Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung nach § 123 oder § 124 GWB begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
- Eigenerklärung ITK-Beschaffung
- Eigenerklärung Kontrollstruktur
- Eigenerklärung Tariftreue und Mindestlohn gemäß § 4 Abs. 1 NTVergG
- Eigenerklärung zur Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards in der öffentlichen ITK-Beschaffung
- Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
- Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung nach § 123 oder § 124 GWB begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
- Eigenerklärung ITK-Beschaffung
- Eigenerklärung Kontrollstruktur
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 18 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach §123 Absatz 3 GWB, dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:…
… § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_ITN_08_2024").
… § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_ITN_08_2024" ).
… § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_ITN_08_2024").
… § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_ITN_08_2024" ).
… § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_ITN_08_2024").
… den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschen-handel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_ITN_08_2024").
Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_ITN_08_2024").
Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_ITN_08_2024").
Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_ITN_08_2024").
Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_ITN_08_2024").
1. Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches seinen Pflichten zur Zahlung des Mindestlohns gemäß § 22 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348), in der jeweils geltenden Fassung, nicht nachkommt. (siehe "A25_Anlage_V_Eigenerklärung_Tariftreue_und_Mindestlohn_ITN_07_2024" ).
2. Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_ITN_08_2024").
1. Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches seinen Pflichten zur Zahlung des Mindestlohns gemäß § 22 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348), in der jeweils geltenden Fassung, nicht nachkommt. (siehe "A25_Anlage_V_Eigenerklärung_Tariftreue_und_Mindestlohn_ITN_07_2024" ).
2. Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_ITN_08_2024").
Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches zahlungsunfähig sind, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_ITN_08_2024").
Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches zahlungsunfähig sind, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_ITN_08_2024").
Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_ITN_08_2024" ).
Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_ITN_08_2024" ).
Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, bei dem…
… öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_ITN_08_2024").
… ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_ITN_08_2024") .
… eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1").
Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vor-zeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1" ).
Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vor-zeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1" ).
Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1").
Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1").
#Bekanntmachungs-ID: CXS0Y51YTJ3NKZSJ#
Wenn Sie für die Bearbeitung der Dokumente ein Apple Gerät benutzen, könnte es zu Problemen in der Darstellung der Formatierung kommen. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Software das RTF-Dateiformat nicht verändert.
Sie können das Problem umgehen, wenn Sie die Dateien nicht als RTF abspeichern, sondern nach der Bearbeitung als PDF exportieren.
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Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; die Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Weg oder per Fax beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; die Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Weg oder per Fax beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-03-13+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 052-179535 (2026-03-13)
Auftragsbekanntmachung (2026-03-17)
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-03-17+01:00 📅
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: PROCEDURE Neuer Wert
Text:
Fehlerhafte Angaben wurden korrigiert und aktualisierte Dokumente zur Verfügung gestellt:
- A0_Anschreiben_von_IT_Niedersachsen_V2.pdf
- Los_1_A1_Angebotsschreiben_an_IT_Niedersachsen_V2.docx
- Los_2_A1_Angebotsschreiben_an_IT_Niedersachsen_V2.docx
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Änderung der Auftragsunterlagen am ✅
Datum der Änderung der Auftragsunterlagen: 2026-03-17 📅
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: bc54b659-966f-4b92-9a2f-923ce0e66618-01
Quelle: OJS 2026/S 054-186049 (2026-03-17)
Auftragsbekanntmachung (2026-04-07) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-27 11:00:00 📅
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 94 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-04-13 23:59:59 📅
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-04-07+02:00 📅
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: PROCEDURE Neuer Wert
Text:
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Änderung der Auftragsunterlagen am ✅
Datum der Änderung der Auftragsunterlagen: 2026-04-07 📅
Andere zusätzliche Informationen
Verlängerung der Angebotsfrist und Bindefrist aufgrund ausstehender Beantwortung von Bieterfragen.
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: d2213546-cafa-459b-894d-2dfedc3ca4b6-01
Quelle: OJS 2026/S 068-239427 (2026-04-07)
Auftragsbekanntmachung (2026-04-15)
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-04-15+02:00 📅
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: PROCEDURE Neuer Wert
Text:
Die Dokumente
- "Bieterfragen_und_Beantwortung_Los_1_V2.pdf"
- "Bieterfragen_und_Beantwortung_Los_2_V2.pdf"
wurden zur Verfügung gestellt.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Änderung der Auftragsunterlagen am ✅
Datum der Änderung der Auftragsunterlagen: 2026-04-15 📅
Andere zusätzliche Informationen
Beantwortung von Bieterfragen
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: e90fe66a-f8bf-4a05-a85f-616dddcf1213-01
Quelle: OJS 2026/S 074-259177 (2026-04-15)