Auftragsbekanntmachung (2026-03-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung Stahl-Kleider-Wäscheschränke und Betten
Reference number: VGSt1-2-2026-0035
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvereinbarung Stahl-Kleider-Wäscheschränke und Betten”
Art des Vertrags: supplies
Produkte/Dienstleistungen: Möbel (einschließlich Büromöbel), Zubehör, Haushaltsgeräte (ausgenommen Beleuchtung) und Reinigungsmittel📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Liefern, Vertragen und betriebsfertige Montage frei Verwendungsstelle - von:
14.000 Stk. Stahl-Kleider-Wäscheschränke und 11.600 Stk. Betten”
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#Die Höchstabrufmenge dient nicht als verbindliche
Kalkulationsgrundlage, sondern setzt die Rechtsprechung des
EuGH...”
Zusätzliche Informationen
#Besonders auch geeignet für:other-sme#Die Höchstabrufmenge dient nicht als verbindliche
Kalkulationsgrundlage, sondern setzt die Rechtsprechung des
EuGH (Urt. v. 17.06.2021, C-23/20) um (1,5-fache von der
geschätzten Abrufmenge).
21.000 Stk. Stahl-Kleider-Wäscheschränke und 17.400 Stk. Betten
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Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Dauer: 24 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Optionen gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB” Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-27 23:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-04-28 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 6
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Bieter muss als Referenz mind. eine erbrachte vergleichbare Leistung vorweisen.
Als vergleichbare Leistung gilt in vorliegendem Fall eine vergleichbare...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter muss als Referenz mind. eine erbrachte vergleichbare Leistung vorweisen.
Als vergleichbare Leistung gilt in vorliegendem Fall eine vergleichbare Rahmenvereinbarung mit mindestens 7.000 Stk. Stahl-Kleider-Wäscheschränke und 5.800 Stk. Betten. Referenzen werden nur berücksichtigt, wenn sie nicht älter als 5 Jahre sind und die Leistung bereits vollständig abgeschlossen wurde oder bei einer Vertragslaufzeit von über einem Jahr, mindestens ein Leistungszeitraum von einem Jahr bereits abgeschlossen wurde.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Bieter muss eine Betriebshaftversicherung vorlegen.
Die Deckungssumme muss mindestens 5 Mio. Euro betragen.”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Jahresumsatz vom letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr.
Der Jahresumsatz (netto) muss mindestens 1,7 Mio. Euro/Jahr betragen”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 059-205626 (2026-03-23)