Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit tragen Sie bitte in den Vorlagen "08_Vordruck_Referenzen_für_Referenzobjekt_1" und "09_Vordruck_Referenzen_für_Referenzobjekt_2" jeweils mindestens 1 gleichwertige Referenz in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
● Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
● Zeitraum der Leistungserbringung,
● Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
● Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (gerechnet vom Datum der letzten Leistungserbringung im jeweiligen Referenzprojekt bis zum Tag der Auftragsbekanntmachung/Veröffentlichung).
● Die genannten Referenzobjekte müssen abgeschlossen sein.
● Referenzobjekt 1: Mindestens 1 Referenz für die Herstellung eines Kartenspielsets:
○ Kartenspielset mit mind. 32 verschiedenen Motivkarten im Format ca. 60 x 90 mm
○ Auflage von mindestens 5.000 Exemplaren
○ 4/4-farbig Skala, zzgl. Dispersionslack beidseitig (matt oder glänzend)
○ Mit Faltschachtel als Umverpackung *
● Referenzobjekt 2: Mindestens 1 Referenz für die Herstellung eines Faltproduktes:
○ Gestanztes Faltprodukt (Bastelbogen, Präsentbox, o. ä.)*
○ Format des Stanzbogens mindestens DIN A4 oder größer
○ Auflage von mindestens 2.000 Exemplaren
○ Druck: mindestens 4/0-farbig Skala, zzgl. Dispersionslack außen (matt oder glänzend)
* Der Nachweis für die Erbringung dieser Leistungsbestandteile kann auch durch weitere Referenzen, die jeweils nur diese Teilleistungen abbilden, erbracht werden.
Für die Referenzen sind zwingend die Vorlagen "08_Vordruck_Referenzen_für_Referenzobjekt_1" und "09_Vordruck_Referenzen_für_Referenzobjekt_2" zu verwenden. Die detaillierte Beschreibung der ausgeführten Leistungen muss dem Beschaffungsamt des BMI die Prüfung ermöglichen, ob Ihre Referenz die aufgestellten Eignungsanforderungen erfüllt. Daher sind im Feld "Beschreibung der ausgeführten Leistung nach Art und Umfang" die oben genannten Mindestanforderungen an die jeweilige Referenz im Einzelnen darzustellen.
Es sind insgesamt nur 2 Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen. Nutzen Sie in diesem Fall die Vorlagen "Vordruck_Referenzen" bitte mehrfach.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich darüber hinaus vor, die angegebenen Referenzen durch Rückfrage bei den in den Referenzen genannten Ansprechpersonen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe mit dem Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ende der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.