#Bekanntmachungs-ID: CXS2YY6YTKXG7YWT#
Sollten Teile der Leistungsbeschreibung aus Ihrer Sicht nicht oder nicht wirtschaftlich umsetzbar sein, teilen Sie uns dies bitte unverzüglich und vor Angebotsabgabe mit. Wir behalten uns vor, die Leistungsbeschreibung entsprechend abzuändern. Hierauf besteht jedoch kein Anspruch.
Für Ihr Angebot können keine Kosten erstattet werden.
Kommunikation:
Ergeben sich Änderungen in den Vergabeunterlagen oder werden kalkulationsrelevante Fragen beantwortet, werden alle registrierten Bieter darüber informiert. Die Information erfolgt über das Kommunikationstool des Vergabemarktplatzes RLP.
Bieter*innen, die nicht auf der Vergabeplattform registriert sind, müssen sich selbst laufend zu informieren, ob Änderungen oder konkretisierende Angaben vorgenommen wurden.
Bietergemeinschaft / Nachunternehmen:
Die Teilnahme von Bietergemeinschaften ist - unter der Voraussetzung der Gründung einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, die gemeinschaftlich haftet - möglich. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nicht zusätzlich ein eigenes Angebot abgeben. Die Gebotsabgabe für eine Bietergemeinschaft erfolgt durch die bevollmächtigte Vertreterin oder den bevollmächtigten Vertreter. Es sind für alle Mitglieder*innen die geforderten Erklärungen und Nachweise einzureichen. Alle Mitglieder*innen der Bietergemeinschaft müssen namentlich genannt werden und eine Erklärung über die Vertretung und die Gesamtschuldnerhaftung unterschreiben.
Ein Nachunternehmen erbringt aufgrund eines Vertrages im Auftrag eines anderen Unternehmens (Hauptunternehmen) die gesamte oder einen Teil der vom Hauptunternehmen gegenüber der oder dem Auftraggeber*in geschuldeten Leistung. Das Hauptunternehmen stellt sicher, dass alle Anforderung an den Auftrag auch vom Nachunternehmen eingehalten werden. Der geplante Einsatz eines Nachunternehmens ist bei der auftraggebenden Stelle anzuzeigen und dessen Berufsgenossenschaft mitzuteilen.
Angebotsform:
Es werden nur Angebote berücksichtigt, die die im Angebotsformblatt abgefragten Angaben vollständig und ausschließlich enthalten.
Ausgeschlossen werden:
a) Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten,
b) Angebote, die nicht unterschrieben bzw. nicht elektronisch signiert sind,
c) Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht
zweifelsfrei sind,
d) Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vertragsunterlagen vorgenommen worden sind,
e) Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten,
f) Angebote von Bietern, die in Bezug auf die Vergabe eine unzulässige, wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen haben
g) Angebote, die nicht in deutscher Sprache und in Euro / Cent eingereicht werden.
Des Weiteren wird ab einem Auftragswert von 30.000 EUR vor der Zuschlagserteilung eine Wettbewerbs-Register-Anfrage bei der Registerbehörde (Bundeskartellamt) durchgeführt.
Zuschlagserteilung und Bindefrist:
Bei einer Verhandlungsvergabe wird der Verzicht auf eine Verhandlung vorbehalten.
Bei sonst wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten wird dem Unternehmen, das Ausbildungsplätze bereitstellt, sich an der beruflichen Erstausbildung beteiligt und/oder Maßnahmen zur Frauenförderung durchführt, bevorzugt der Zuschlag erteilt. Diese Kriterien werden im Bedarfsfall abgefragt.
Es gelten die Informationspflichten nach § 46 Abs. 1 UVgO.
Die den Zuschlag erteilende Stelle (Vergabestelle):
Landesbetrieb Landesforsten Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Forstamt Annweiler, direkt handelnd für den Staatswald sowie im Auftrag der Kommunen.
Auftraggeber*in:
Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Landesbetrieb Landesforsten Rheinland-Pfalz und endvertreten durch das Forstamt Annweiler, die Kommunen Bad Bergzabern, Birkenhördt, Böllenborn, Dörrenbach, Oberotterbach, Billigheim-Ingenheim, Gleiszellen-Gleishorbach, Heuchelheim - Klingen, Kapellen-Drusweiler, Klingenmünster, Münchweiler, Niederhorbach, Pleisweiler - Oberhofen, Gossersweiler-Stein, Vorderweidenthal, Wernersberg, Schweigen- Rechtenbach und die Privatwaldbesitzende Pfalzklinik.
Vertragsbestandteile:
Bestandteile des durch Zuschlag zustande kommenden Vertrages sind
1. Allgemeine Vertragsbedingungen VOL/B in aktueller Fassung
2. Die Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung
3. Ihr Angebot einschl. aller geforderten Erklärungen und/oder Nachweise und/oder sonstigen geforderten Dokumenten
Abrechnung der Leistung/en und Zahlungsabwicklung:
Die Abrechnung mit der Auftragnehmerin oder dem Auftragnehmer erfolgt nach einwandfreier und abgenommener Leistungserbringung auf Rechnung.
Nach den einschlägigen Haushaltsbestimmungen des Landes Rheinland-Pfalz dürfen Zahlungen grundsätzlich nur für bereits erbrachte Lieferungen / Leistungen erfolgen. Vorauszahlungen können somit nicht vereinbart werden.
Vergabeprüfstelle/n:
Erkannte Vergaberechtsverstöße sind im laufenden Vergabeverfahren unverzüglich bei der Auftraggeberin oder dem Auftraggeber zu rügen.
Alle Vergabeverfahren oberhalb und unterhalb der EU-Schwellenwerte unterliegen, unbeschadet der Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Landesverordnung über die Nachprüfung von Vergabeverfahren durch Vergabeprüfstellen, der Rechts- und Fachaufsicht. Diese wird für Vergabeverfahren der Landesbehörden in Rheinland-Pfalz von folgender Vergabeprüfstelle wahrgenommen:
Vergabeprüfstelle bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Willy-Brandt-Platz 3
54290 Trier
Postfach 13 20
54203 Trier
Telefon: 06 51/94 94-0
Telefax: 06 51/94 94-170
Internet:
http://www.add.rlp.de
E-Mail:
poststelle@add.rlp.de
Die Rechts- und Fachaufsicht für Vergabeverfahren kommunaler Gebietskörperschaften unterhalb der EU-Schwellenwerte durch die jeweils zuständige Aufsichtsbehörde bleibt unberührt.