Das HZI beabsichtigt, die folgenden Leistungen in Form einer Rahmenvereinbarung an den Auftragnehmer zu vergeben. Der Zeitraum der Rahmenvereinbarung erfasst die Prüfung der Jahresabschlüsse der Geschäftsjahre 2026 bis 2029. Das HZI bereitet mit dieser Ausschreibung die Auftragsvergabe vor; die Bestellung der Jahresabschlussprüfer (konkrete Auftragsvergabe im Einzelfall) erfolgt durch das hierfür zuständige Organ der Einrichtung. Daraus folgt, dass die Bestellung / Wahl der Jahresabschlussprüfer (Auftragsvergabe) durch die jeweilige Gesellschafterversammlung der entsprechenden Gesellschaften jeweils für ein Jahr erfolgt. Es ist beabsichtigt, für die Dauer von vier Jahren (2026 bis 2029) die Bestellung der Jahresabschlussprüfer jeweils auf der Grundlage dieser Ausschreibung vorzunehmen. So kann aus der Rahmenvereinbarung keine Pflicht zur Wiederbestellung hergeleitet werden. Die Bestellung der Jahresabschlussprüfer unterliegt zudem der Zustimmung durch den Zuwendungsempfänger, das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR). Darüber hinaus ist im Anschluss an das bzw. im Zuge des Ausschreibungsverfahrens das Einvernehmen mit dem Bundesrechnungshof (BRH) zur geplanten Beauftragung herzustellen (vgl. § 68 Abs. 1 Satz 2 BHO). Das bedeutet, dass vor der Abgabe einer entsprechenden Erklärung des Bundes in den Unternehmensorganen über die Wahl oder die Bestellung der Abschlussprüferin bzw. des Abschlussprüfers die BRH-Zustimmung vorliegen muss. Für die DSMZ ist zusätzlich noch die Zustimmung des Niedersächsischen Landesrechnungshof notwendig. Das HZI weist darauf hin, dass auch die Zustimmung zur Bestellung der Jahresabschlussprüfer jeweils nur für ein Jahr erteilt wird. Eine verbindliche Zusage, den Auftrag für den gesamten Zeitraum an den mit der Ausschreibung ausgewählten Bieter zu vergeben, kann daher nicht gegeben werden. Mit diesem Vergabeverfahren sucht das HZI einen Dienstleister (im Folgenden auch AN) für die Durchführung der Wirtschaftsprüferleistungen und weiterer Leistungen für die Prüfung der Jahresabschlüsse der Geschäftsjahre 2026 bis 2029 für die folgenden Gesellschaften: Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung GmbH Inhoffenstraße 7 38124 Braunschweig Leibniz-Institut DSMZ – Deutsche Sammlung von Mikroorganismen und Zellkulturen GmbH Inhoffenstraße 7 B 38124 Braunschweig TWINCORE, Zentrum für Experimentelle und Klinische Infektionsforschung GmbH Feodor-Lynen-Str. 7 30625 Hannover
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-04-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-03-27.
Auftragsbekanntmachung (2026-03-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2026-2029
Kurze Beschreibung:
“Das HZI beabsichtigt, die folgenden Leistungen in Form einer Rahmenvereinbarung an den Auftragnehmer zu vergeben. Der Zeitraum der Rahmenvereinbarung...”
Kurze Beschreibung
Das HZI beabsichtigt, die folgenden Leistungen in Form einer Rahmenvereinbarung an den Auftragnehmer zu vergeben. Der Zeitraum der Rahmenvereinbarung erfasst die Prüfung der Jahresabschlüsse der Geschäftsjahre 2026 bis 2029. Das HZI bereitet mit dieser Ausschreibung die Auftragsvergabe vor; die Bestellung der Jahresabschlussprüfer (konkrete Auftragsvergabe im Einzelfall) erfolgt durch das hierfür zuständige Organ der Einrichtung. Daraus folgt, dass die Bestellung / Wahl der Jahresabschlussprüfer (Auftragsvergabe) durch die jeweilige Gesellschafterversammlung der entsprechenden Gesellschaften jeweils für ein Jahr erfolgt. Es ist beabsichtigt, für die Dauer von vier Jahren (2026 bis 2029) die Bestellung der Jahresabschlussprüfer jeweils auf der Grundlage dieser Ausschreibung vorzunehmen. So kann aus der Rahmenvereinbarung keine Pflicht zur Wiederbestellung hergeleitet werden. Die Bestellung der Jahresabschlussprüfer unterliegt zudem der Zustimmung durch den Zuwendungsempfänger, das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR). Darüber hinaus ist im Anschluss an das bzw. im Zuge des Ausschreibungsverfahrens das Einvernehmen mit dem Bundesrechnungshof (BRH) zur geplanten Beauftragung herzustellen (vgl. § 68 Abs. 1 Satz 2 BHO). Das bedeutet, dass vor der Abgabe einer entsprechenden Erklärung des Bundes in den Unternehmensorganen über die Wahl oder die Bestellung der Abschlussprüferin bzw. des Abschlussprüfers die BRH-Zustimmung vorliegen muss. Für die DSMZ ist zusätzlich noch die Zustimmung des Niedersächsischen Landesrechnungshof notwendig. Das HZI weist darauf hin, dass auch die Zustimmung zur Bestellung der Jahresabschlussprüfer jeweils nur für ein Jahr erteilt wird. Eine verbindliche Zusage, den Auftrag für den gesamten Zeitraum an den mit der Ausschreibung ausgewählten Bieter zu vergeben, kann daher nicht gegeben werden.
Mit diesem Vergabeverfahren sucht das HZI einen Dienstleister (im Folgenden auch AN) für die Durchführung der Wirtschaftsprüferleistungen und weiterer Leistungen für die Prüfung der Jahresabschlüsse der Geschäftsjahre 2026 bis 2029 für die folgenden Gesellschaften:
Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung GmbH
Inhoffenstraße 7
38124 Braunschweig
Leibniz-Institut DSMZ –
Deutsche Sammlung von Mikroorganismen und Zellkulturen GmbH
Inhoffenstraße 7 B
38124 Braunschweig
TWINCORE, Zentrum für Experimentelle und Klinische Infektionsforschung GmbH
Feodor-Lynen-Str. 7
30625 Hannover
Das HZI beabsichtigt, die folgenden Leistungen in Form einer Rahmenvereinbarung an den Auftragnehmer zu vergeben. Der Zeitraum der Rahmenvereinbarung erfasst die Prüfung der Jahresabschlüsse der Geschäftsjahre 2026 bis 2029. Das HZI bereitet mit dieser Ausschreibung die Auftragsvergabe vor; die Bestellung der Jahresabschlussprüfer (konkrete Auftragsvergabe im Einzelfall) erfolgt durch das hierfür zuständige Organ der Einrichtung. Daraus folgt, dass die Bestellung / Wahl der Jahresabschlussprüfer (Auftragsvergabe) durch die jeweilige Gesellschafterversammlung der entsprechenden Gesellschaften jeweils für ein Jahr erfolgt. Es ist beabsichtigt, für die Dauer von vier Jahren (2026 bis 2029) die Bestellung der Jahresabschlussprüfer jeweils auf der Grundlage dieser Ausschreibung vorzunehmen. So kann aus der Rahmenvereinbarung keine Pflicht zur Wiederbestellung hergeleitet werden. Die Bestellung der Jahresabschlussprüfer unterliegt zudem der Zustimmung durch den Zuwendungsempfänger, das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR). Darüber hinaus ist im Anschluss an das bzw. im Zuge des Ausschreibungsverfahrens das Einvernehmen mit dem Bundesrechnungshof (BRH) zur geplanten Beauftragung herzustellen (vgl. § 68 Abs. 1 Satz 2 BHO). Das bedeutet, dass vor der Abgabe einer entsprechenden Erklärung des Bundes in den Unternehmensorganen über die Wahl oder die Bestellung der Abschlussprüferin bzw. des Abschlussprüfers die BRH-Zustimmung vorliegen muss. Für die DSMZ ist zusätzlich noch die Zustimmung des Niedersächsischen Landesrechnungshof notwendig. Das HZI weist darauf hin, dass auch die Zustimmung zur Bestellung der Jahresabschlussprüfer jeweils nur für ein Jahr erteilt wird. Eine verbindliche Zusage, den Auftrag für den gesamten Zeitraum an den mit der Ausschreibung ausgewählten Bieter zu vergeben, kann daher nicht gegeben werden.
Mit diesem Vergabeverfahren sucht das HZI einen Dienstleister (im Folgenden auch AN) für die Durchführung der Wirtschaftsprüferleistungen und weiterer Leistungen für die Prüfung der Jahresabschlüsse der Geschäftsjahre 2026 bis 2029 für die folgenden Gesellschaften:
Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung GmbH
Inhoffenstraße 7
38124 Braunschweig
Leibniz-Institut DSMZ –
Deutsche Sammlung von Mikroorganismen und Zellkulturen GmbH
Inhoffenstraße 7 B
38124 Braunschweig
TWINCORE, Zentrum für Experimentelle und Klinische Infektionsforschung GmbH
Feodor-Lynen-Str. 7
30625 Hannover
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Erstellung von Bilanzabschlüssen📦
Ort der Leistung: Braunschweig, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-10-07 📅
Datum des Endes: 2030-10-08 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Es ist beabsichtigt, den Auftrag für ein Jahr zu erteilen und für die Dauer von vier Jahren (2026 bis 2029) die Bestellung der Jahresabschlussprüfer jeweils...”
Beschreibung der Optionen
Es ist beabsichtigt, den Auftrag für ein Jahr zu erteilen und für die Dauer von vier Jahren (2026 bis 2029) die Bestellung der Jahresabschlussprüfer jeweils auf der Grundlage dieser Ausschreibung vorzunehmen. So kann aus der Rahmenvereinbarung keine Pflicht zur Wiederbestellung hergeleitet werden. Bitte beachten Sie dazu die Details aus der Leistungsbeschreibung.
Das Laufzeitende richtet sich nach tatsächlichem Abschluss des Prüfungsjahres 2029.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50
Qualitätskriterium (Bezeichnung): b) Qualität (Gewichtung: 50 %), auf die folgenden Anteile entfallen:
- davon zwei Drittel: Zusammensetzung und Qualifikation des Prüfungsteams, einschließlich Darstellung des Mengengerüsts
(geschätzter Zeitaufwand in Stunden), differenziert nach Mitarbeiterqualifikation und Art der Tätigkeit
- davon ein Drittel: Prüfungsansatz und Methodik.
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-29 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-04-29 10:15:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 154
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅ Beschreibung
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 4 Jahren vorzulegen:
“Es ist beabsichtigt, für die Dauer von vier Jahren (2026 bis 2029) die Bestellung der Jahresabschlussprüfer jeweils auf der Grundlage dieser Ausschreibung...”
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 4 Jahren vorzulegen
Es ist beabsichtigt, für die Dauer von vier Jahren (2026 bis 2029) die Bestellung der Jahresabschlussprüfer jeweils auf der Grundlage dieser Ausschreibung vorzunehmen. Die Grundlage dafür ist das Grundsatzpapier (siehe Vergabeunterlagen):
Rahmenvereinbarungen mit einer Laufzeit von bis zu vier Jahren im Oberschwellenbereich sind zulässig.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Für die Jahresabschlussprüfung kommen nur Wirtschaftsprüfer bzw. Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in Betracht, die über die erforderliche Fachkunde,...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Für die Jahresabschlussprüfung kommen nur Wirtschaftsprüfer bzw. Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in Betracht, die über die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit verfügen. Zu den unten genannten Eignungskriterien legen die Bieter mit ihren Angeboten umfassende Informationen vor, die eine sichere Einschätzung zulassen. Die Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit bemisst sich dabei nach den folgenden Kriterien, wobei die dargestellte Reihenfolge keine Rangfolge oder Gewichtung darstellt:
i) Leistungsfähigkeit:
(1) Anzahl der Mitarbeitenden
(2) Umsatz in den letzten drei Geschäftsjahren
(3) Anzahl der verfügbaren Spezialisten (insbesondere soweit dies zur Prüfung des eingesetzten Enterprise Resource Planning (ERP)-Systems, Datenbanken, IT-Systemen o.Ä. erforderlich ist)
(4) Sichere Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Für die Jahresabschlussprüfung kommen nur Wirtschaftsprüfer bzw. Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in Betracht, die über die erforderliche Fachkunde,...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Für die Jahresabschlussprüfung kommen nur Wirtschaftsprüfer bzw. Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in Betracht, die über die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit verfügen. Zu den unten genannten Eignungskriterien legen die Bieter mit ihren Angeboten umfassende Informationen vor, die eine sichere Einschätzung zulassen. Die Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit bemisst sich dabei nach den folgenden Kriterien, wobei die dargestellte Reihenfolge keine Rangfolge oder Gewichtung darstellt:
ii) Fachkunde
(1) eingehende Kenntnisse des öffentlichen Haushalts- und Zuwendungsrechts, einschließlich Kenntnisse der Kameralistik, welche in geeigneter
Weise (siehe hierzu § 48 VgV) nachzuweisen sind
(2) Erfahrungen bei mit öffentlichen Mitteln zuschussfinanzierten Einrichtungen mit entsprechenden Referenznachweisen
(3) Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich des in der Einrichtung eingesetzten ERP-Systems
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Für die Jahresabschlussprüfung kommen nur Wirtschaftsprüfer bzw. Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in Betracht, die über die erforderliche Fachkunde,...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Für die Jahresabschlussprüfung kommen nur Wirtschaftsprüfer bzw. Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in Betracht, die über die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit verfügen. Zu den unten genannten Eignungskriterien legen die Bieter mit ihren Angeboten umfassende Informationen vor, die eine sichere Einschätzung zulassen. Die Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit bemisst sich dabei nach den folgenden Kriterien, wobei die dargestellte Reihenfolge keine Rangfolge oder Gewichtung darstellt:
iii) Zuverlässigkeit
(1) Fehlen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: DE 114815244
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: 022894990📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“1) Ein Nachprüfungsverfahren zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1) Ein Nachprüfungsverfahren zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2) Insbesondere § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1, Nr. 2 und Nr. 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten.
3) Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 S. 2 GWB.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 062-217154 (2026-03-27)