Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Produktion/Druck und Lieferung von ärztlichen Vordrucken in den Bereichen der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (Los 1) und der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (Los 2). Die Gestaltung und Verwendung der Vordrucke sowie die Produktanforderungen sind verbindlich in der "Vereinbarung über Vordrucke für die vertragsärztliche Versorgung", in den "Erläuterungen zur Vereinbarung über Vordrucke für die vertragsärztliche Versorgung" und in der "Vereinbarung über den Einsatz des Blankoformularbedruckungsverfahrens zur Herstellung und Bedruckung von Vordrucken für die vertragsärztliche Versorgung" zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband nach dem Bundesmantelvertrag Ärzte (BMV-Ä) in der jeweiligen Fassung geregelt. Für die Vordrucke der Psychotherapie und des Entlassmanagements sind die zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband getroffenen Vereinbarungen wie z.B. Psychotherapie- Vereinbarung in Verbindung mit der Mustersammlung Psychotherapie, dem Rahmenvertrag über ein Entlassmanagement beim Übergang in die Versorgung nach Krankenhausbehandlung und die Technische Anlage zum Rahmenvertrag über ein Entlassmanagement zu beachten. Die zu liefernden Vordrucke sind auf der Homepage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (http://www.kbv.de/html/formulare.php) hinterlegt und können dort eingesehen werden. Die Urheberrechte liegen bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-04-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-03-02.
Auftragsbekanntmachung (2026-03-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung über Produktion/Druck und Lieferung von ärztlichen Vordrucken in den Bereichen der KV Westfalen-Lippe und der KV Schleswig-Holstein
Referenznummer: 19758
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Produktion/Druck und Lieferung von ärztlichen Vordrucken in den Bereichen der Kassenärztlichen Vereinigung...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Produktion/Druck und Lieferung von ärztlichen Vordrucken in den Bereichen der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (Los 1) und der Kassenärztlichen Vereinigung
Schleswig-Holstein (Los 2).
Die Gestaltung und Verwendung der Vordrucke sowie die Produktanforderungen sind verbindlich in der "Vereinbarung über Vordrucke für die vertragsärztliche Versorgung", in den "Erläuterungen zur
Vereinbarung über Vordrucke für die vertragsärztliche Versorgung" und in der "Vereinbarung über den Einsatz des Blankoformularbedruckungsverfahrens zur Herstellung und Bedruckung von Vordrucken für die vertragsärztliche Versorgung" zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband nach dem Bundesmantelvertrag Ärzte (BMV-Ä) in der jeweiligen Fassung geregelt. Für die Vordrucke der Psychotherapie und des Entlassmanagements sind die zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband getroffenen Vereinbarungen wie z.B. Psychotherapie-
Vereinbarung in Verbindung mit der Mustersammlung Psychotherapie, dem Rahmenvertrag über ein Entlassmanagement beim Übergang in die Versorgung nach Krankenhausbehandlung und die Technische
Anlage zum Rahmenvertrag über ein Entlassmanagement zu beachten.
Die zu liefernden Vordrucke sind auf der Homepage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (http://www.kbv.de/html/formulare.php) hinterlegt und können dort eingesehen werden. Die Urheberrechte liegen bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Formulare📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“In dem Bereich der KV Westfalen-Lippe nehmen über 16.000 Vertragsärztinnen und Vertragsärzte an der vertragsärztlichen Versorgung teil. Ziel dieser...”
Beschreibung der Beschaffung
In dem Bereich der KV Westfalen-Lippe nehmen über 16.000 Vertragsärztinnen und Vertragsärzte an der vertragsärztlichen Versorgung teil. Ziel dieser Ausschreibung ist es, eine Rahmenvereinbarung über den Druck und die Lieferung von Vordrucken zur vertragsärztlichen Versorgung durch Vertragsärzte, ermächtigten Ärzten und Krankenhäuser für das Entlassmanagement mit den Krankenkassenverbänden in Westfalen-Lippe abzuschließen. Mit dieser Rahmenvereinbarung soll in Westfalen-Lippe eine wirtschaftliche, zeitnahe, zuver-lässige und unkomplizierte Versorgung der Vertragsärztinnen und Vertragsärzte, ermächtigten Ärztinnen und Ärzte und den Krankenhäusern für das Entlassmanagement mit den benötigten Vordrucken sichergestellt werden.
Das Auftragsvolumen für Los 1 wird auf eine Stückzahl von insgesamt 566.854.269 Vordrucken geschätzt. Die Schätzung beruht auf den Ausgaben vom 3. Quartal 2022 bis zum 2.Quartal 2025 und wurde auf 4 Jahre hochgerechnet und stellt keine Mindestabnahme dar. In Anlehnung an das EuGH-Urteil (AZ: C23/20) vom 17.06.2021 wird als Höchstmenge (Maximalabnahme) eine Stückzahl von 736.910.550 Vordrucken festgelegt.
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Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein” Dauer
Datum des Beginns: 2026-07-01 📅
Datum des Endes: 2028-06-30 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Nachfolgeklausel (Überprüfungsklausel, Ziff. 10.5 des Vertrags):
Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen...”
Beschreibung der Optionen
Nachfolgeklausel (Überprüfungsklausel, Ziff. 10.5 des Vertrags):
Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeberin vor, die verbleibenden Leistungen den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 3 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen.
Die Klausel findet bei durch die Auftraggeberin ausgesprochener Kündigung keine Anwendung.
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“In dem Bereich der KV Schleswig-Holstein nehmen ca. 6.100 Vertrags-ärztinnen und Vertragsärzte an der vertragsärztlichen Versorgung teil. Ziel die-ser...”
Beschreibung der Beschaffung
In dem Bereich der KV Schleswig-Holstein nehmen ca. 6.100 Vertrags-ärztinnen und Vertragsärzte an der vertragsärztlichen Versorgung teil. Ziel die-ser Ausschreibung ist es, eine Rahmenvereinbarung über den Druck und die Lieferung von Vordrucken zur vertragsärztlichen Versorgung durch Vertrags-ärzte, ermächtigten Ärzten und Krankenhäuser für das Entlassmanagement mit den Krankenkassenverbänden in Schleswig-Holstein abzuschließen. Mit dieser Rahmenvereinbarung soll in Schleswig-Holstein eine wirtschaftliche, zeitnahe, zuverlässige und unkomplizierte Versorgung der Vertragsärztinnen und Vertragsärzte, ermächtigten Ärztinnen und Ärzte und den Krankenhäusern für das Entlassmanagement mit den benötigten Vordrucken sichergestellt wer-den.
Das Auftragsvolumen für Los 2 wird auf eine Stückzahl von insgesamt 143.861.885 Vordrucken geschätzt. Die Schätzung beruht auf den Ausgaben vom 3.Quartal 2022 bis zum 2.Quartal 2025 und wurde auf 4 Jahre hochgerechnet und stellt keine Mindestabnahme dar. In Anlehnung an das EuGH-Urteil (C23/20) vom 17.06.2021 wird als Höchstmenge (Maximalabnahme) eine Stückzahl von 187.020.451 Vordrucken festgelegt.
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-09 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 54
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Betriebshaftpflichterklärung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er spätestens 8 (acht)...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Betriebshaftpflichterklärung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er spätestens 8 (acht) Wochen nach Zuschlag der Auftraggeberin nachweist, dass er über eine Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung, welche Sach- und Personenschäden in Höhe von mindestens 3 Mio. EUR pro Kalenderjahr sowie Vermögensschäden i. H. v. 1.800.000 EUR pro Kalenderjahr abdeckt. Der Auftragnehmer weist eine hinreichende Haftpflichtversicherung (min. 600.000 EUR) bei Inanspruchnahme wegen Verletzung der Datenschutzvorschriften pro Kalenderjahr nach. Diese Versicherung wird über die Dauer der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten.
Hinweise:
(a) Der Nachweis kann bereits mit Abgabe des Angebotes eingereicht werden, ist jedoch spätestens acht Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.
(b) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung vom bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben und mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Versicherungsbescheinigung ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft den Auftraggeberinnen binnen acht Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Referenzen zu vergleichbaren Lieferleistungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Gem. § 46 Abs. 3 Nr.1 VgV fordert die Auftraggeberin Referenzen zu...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Referenzen zu vergleichbaren Lieferleistungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Gem. § 46 Abs. 3 Nr.1 VgV fordert die Auftraggeberin Referenzen zu Leistungen, die innerhalb der letzten drei Jahre (2023 - 2025) erbracht wurden und die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind.
Die Referenz gilt als erbracht, wenn alle geforderten Angaben getätigt und erreicht werden sowie
- mindestens die geforderte Anzahl an Referenzen angegeben werden und die eingeholten Auskünfte keine Zweifel an der Eignung begründen (der Bieter selbst darf nicht als Referenz angegeben werden)
- keine negativen Erfahrungen der Auftraggeberin oder Dritter mit dem Bieter beim Vertragsvollzug mit der Auftraggeberin vorliegen.
Die Anzahl der mindestens vorzulegenden Referenzen beträgt drei.
Als vergleichbar gelten Druckleistungen, die
1. mengenmäßig je Referenz zu 50 % dem ausgeschriebenen jährlichen Auftragsvolumen entsprechen (d.h. Los 1: 70.857.084 Stück von Vordrucken, Los 2: 17.983.113 Stück von Vordrucken; bei Angebot auf alle Lose je Referenz:88.840.197 Stück von Vordrucken, und
2. die den Druck von DS-Sätzen, Wasserzeichen und verschieden farbigen Vordrucken zum Inhalt hatten.
Es ist eine hinreichend detaillierte Beschreibung der erbrachten Leistungen vorzunehmen und anzugeben, wann diese erbracht wurden; zwingend erforderlich sind Angaben zu Referenzansprechpartnern (inkl. Telefonnummer).
Hinweise:
(a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft können die zuvor genannten Erklärungen gemeinsam erbracht werden. Dazu sind die Erklärungen und Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert auszufüllen und jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Diese Erklärungen sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
(b) Im Fall der Eignungsleihe sind die zuvor genannten Unterlagen für jedes Drittunternehmen insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der Eignungsleihe betroffen ist. Diese Erklärungen sind bereits mit der Abgabe des Angebots vom jeweiligen Eignungsverleiher einzureichen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Zertifizierung Qualitätsmanagement (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Auftragnehmer hat den Nachweis über eine erfolgreiche Zertifizierung gemäß...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zertifizierung Qualitätsmanagement (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Auftragnehmer hat den Nachweis über eine erfolgreiche Zertifizierung gemäß der DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar zu erbringen. Der Nachweis über eine erfolgreiche Zertifizierung ist auch für Unterauftragnehmer zu erbringen, wenn diese wesentlichen Teilleistungen hinsichtlich des Auftragsgegenstandes erbringen. Wird bei Angebotsabgabe keine aktuell gültige Zertifizierung eingereicht, müssen Maßnahmen zur Qualitätssicherung anderweitig schlüssig mit Angebotsabgabe nachgewiesen werden.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Zertifizierung Informationssicherheit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Auftragnehmer hat ein vorhandenes...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zertifizierung Informationssicherheit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Auftragnehmer hat ein vorhandenes Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) auf Basis eines bekannten Standards (z.B. ISO 27001, KRITIS oder TISAX) durch entsprechende Zertifikate nachzuweisen. Alternativ können entsprechende Nachweise über den Aufbau und der Umsetzung eines ISMS (z.B. über Dokumentationen) in Verbindung mit dem Fragebogen zur Informationssicherheit (Anlage 01d) erbracht werden.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Bewerben sich mehrere Unternehmen in Form einer Bietergemeinschaft, so hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft eine rechtsverbindliche Erklärung für sich...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bewerben sich mehrere Unternehmen in Form einer Bietergemeinschaft, so hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft eine rechtsverbindliche Erklärung für sich abzugeben, wonach im Auftragsfall die Bildung einer gesamtschuldnerisch haftenden Rechtsform zugesichert wird. Es sind alle Mitglieder der
Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages im Auftragsfall bevollmächtigte Vertreter ist zu benennen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Es gelten folgende besonderen Bedingungen:
- Besondere Vertragsbedingungen des Landes NRW (BVB NRW)
- Datenschutzbestimmungen der AOK NordWest (inklusive...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Es gelten folgende besonderen Bedingungen:
- Besondere Vertragsbedingungen des Landes NRW (BVB NRW)
- Datenschutzbestimmungen der AOK NordWest (inklusive Anhänge A - G)
- Umsetzung eines ISMS entsprechend der Zertifizierung ISO 27001, KRITIS oder TISAX. Alternativ können entsprechende Nachweise über den Aufbau und der Umsetzung eines ISMS (z.B. über Dokumentationen) in Verbindung mit dem Fragebogen zur Informationssicherheit (Anlage 01d) erbracht werden.
“#Bekanntmachungs-ID: CXVHYDHYTG95D5F6#
(I) Für die Ausführung des Auftrages gelten die nachfolgend aufgeführten besonderen Bedingungen:
- Ergänzenden...”
#Bekanntmachungs-ID: CXVHYDHYTG95D5F6#
(I) Für die Ausführung des Auftrages gelten die nachfolgend aufgeführten besonderen Bedingungen:
- Ergänzenden Vertragsbedingungen der AOK NordWest
-Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen
-Datenschutzbestimmungen
-KRITIS-Anforderungen
(II) Eignungsnachweise:
(a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft beachten Sie die Hinweise in den Bewerbungsbedingungen und im Angebotsblatt (siehe Vergabeunterlagen).
(b) Im Fall der Eignungsleihe beachten Sie die Hinweise in den Bewerbungsbedingungen und im Angebotsblatt (siehe Vergabeunterlagen).
(c) Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern beachten Sie die Hinweise in den Bewerbungsbedingungen und im Angebotsblatt (siehe Vergabeunterlagen).
(III) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die Auftraggeberin die E-Vergabelösung www.dtvp.de. Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o.g. Link dort abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Vergabeunterlagen zu verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten.
Bitte beachten Sie, dass die Angebotsabgabe elektronisch über dieses Vergabeportal zu erfolgen hat. Weitere Hinweise zur elektronischen Angebotsabgabe finden Sie in den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen).
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞
URL: https://www.bundeskartellamt.de/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“134 GWB Informations- und Wartepflicht.
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
134 GWB Informations- und Wartepflicht.
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 043-146604 (2026-03-02)
Auftragsbekanntmachung (2026-03-03) Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Betriebshaftpflichterklärung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er spätestens 8 (acht)...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Betriebshaftpflichterklärung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er spätestens 8 (acht) Wochen nach Zuschlag der Auftraggeberin nachweist, dass er über eine Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung, welche Sach- und Personenschäden in Höhe von mindestens 3 Mio. EUR pro Kalenderjahr sowie Vermögensschäden i. H. v. 1.800.000 EUR pro Kalenderjahr abdeckt. Der Auftragnehmer weist eine hinreichende Haftpflichtversicherung (min. 300.000 EUR) bei Inanspruchnahme wegen Verletzung der Datenschutzvorschriften pro Kalenderjahr nach. Diese Versicherung wird über die Dauer der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten.
Hinweise:
(a) Der Nachweis kann bereits mit Abgabe des Angebotes eingereicht werden, ist jedoch spätestens acht Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.
(b) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung vom bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben und mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Versicherungsbescheinigung ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft den Auftraggeberinnen binnen acht Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Es wurde eine Änderung der Mindestdeckungssumme in der Haftpflichtversicherung vorgenommen. Die Summe wurde von min. 600.000 auf min. 300.000 EUR...”
Text
Es wurde eine Änderung der Mindestdeckungssumme in der Haftpflichtversicherung vorgenommen. Die Summe wurde von min. 600.000 auf min. 300.000 EUR runtergestuft. Der Auftragnehmer weist somit eine hinreichende Haftpflichtversicherung (min. 300.000 EUR) bei Inanspruchnahme wegen Verletzung der Datenschutzvorschriften pro Kalenderjahr nach.