Die Stadt Hamm (Auftraggeber) schreibt die Rahmenvereinbarung zur Durchführung von ordnungsbehördlichen Bestattungen im Stadtgebiet Hamm europaweit aus.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-04-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-03-19.
Auftragsbekanntmachung (2026-03-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung zur Durchführung ordnungsbehördlicher Bestattungen im Stadtgebiet Hamm
Referenznummer: 2026-01/024
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Hamm (Auftraggeber) schreibt die Rahmenvereinbarung zur Durchführung von ordnungsbehördlichen Bestattungen im Stadtgebiet Hamm europaweit aus.”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen des Bestattungswesens📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 7
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 7
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftragnehmer erbringt Überführungs- und Bestattungsdienstleistungen für Personen, die auf dem Gebiet der Stadt Hamm verstorben sind.
Die Stadt Hamm...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftragnehmer erbringt Überführungs- und Bestattungsdienstleistungen für Personen, die auf dem Gebiet der Stadt Hamm verstorben sind.
Die Stadt Hamm handelt als örtliche Ordnungsbehörde gemäß § 8 Abs. 1 des Bestattungsgesetzes NRW und ist verpflichtet, im Rahmen der Gefahrenabwehr Bestattungen für Personen zu veranlassen, die auf dem Gebiet der Stadt Hamm verstorben sind - sofern die gesetzlich bestattungspflichtigen Angehörigen nicht vorhanden sind, nicht erreichbar sind oder ihrer Verpflichtung nicht rechtzeitig nachkommen.
Zur Erfüllung dieser gesetzlichen Aufgabe beauftragt die Stadt Hamm einen Auftragnehmer, der die erforderlichen Überführungs- und Bestattungsleistungen angemessen, würdevoll und gleichzeitig wirtschaftlich erbringt.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bestattungsdienste📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Beerdigungs- und Feuerbestattungsdienste📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Beerdigungsdienste📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Feuerbestattungsdienste📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bestattungsunternehmen📦
Ort der Leistung: Hamm, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-06-01 📅
Datum des Endes: 2027-05-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Juni 2028” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
4️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
5️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0005
6️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0006
7️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0007
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-21 06:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 35
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit nach § 45 VgV - Betriebshaftpflichtversicherung - (1) Mit dem Angebot sind folgende...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit nach § 45 VgV - Betriebshaftpflichtversicherung - (1) Mit dem Angebot sind folgende Angaben und Erklärungen einzureichen:
(1.1) Erklärung über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von Personenschäden 3.000.000 EUR, Sachschäden 3.000.000 EUR und Vermögensschäden 3.000.000 EUR.
(2) Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen:
(2.1) Nachweis über eine bestehende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von Personenschäden 3.000.000 EUR, Sachschäden 3.000.000 EUR und Vermögensschäden 3.000.000 EUR.
(3) Bei Bildung einer Bietergemeinschaft sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die Unterlagen entsprechend der vorgenannten Punkte einzureichen.
(4) Beruft sich der Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Eignung auf Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe), so sind von sämtlichen dieser Unternehmen Unterlagen entsprechend der vorgenannten Punkte einzureichen. Es wird in diesem Falle gemäß § 47 Abs. 3 VgV vorgeschrieben, dass diese Unternehmen gemeinsam mit dem Bieter für die Auftragsausführung haften.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit nach § 46 VgV - Referenzen - (1) Mit dem Angebot vorzulegen sind:
(1.1) Referenzliste...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit nach § 46 VgV - Referenzen - (1) Mit dem Angebot vorzulegen sind:
(1.1) Referenzliste (Vordruck) mit Referenzen für vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Jahren (2023 - 2025) mit Angabe zum Gegenstand des Auftrags / der durchgeführten Leistungen, Zeitraum der Leistungserbringung / Laufzeit des Vertrages, Auftraggeber und zentrale Telefonnummer/Email-Adresse des Auftraggebers.
Vergleichbare Leistungen sind:
- Jeweils zwei Feuerbestattungen und zwei Erdbestattungen auf ordnungsbehördliche Anordnung.
Bei der Bildung einer Bietergemeinschaft ist der Vordruck Referenzliste von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft für die zu übernehmende Teilleistung vorzulegen.
(1.2) Nach § 46 Abs. 3 Ziffer 10 VgV:
(1.2.1) bei Einschaltung anderer Unternehmen: Angaben gem. Vordruck "Eigenerklärung zur Leistungsübertragung an Nachunternehmen bzw. zur Eignungsleihe"
(1.2.2) Bei Eignungsleihe: Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" Diese Erklärung ist vom anderen Unternehmen gesondert zu unterschreiben.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit nach § 46 VgV - Zulassung zum Ausführen der mit dem Auftrag zusammenhängenden Tätigkeiten auf...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit nach § 46 VgV - Zulassung zum Ausführen der mit dem Auftrag zusammenhängenden Tätigkeiten auf kommunalen Friedhöfen in Hamm - (1) Mit dem Angebot vorzulegen sind:
(1.1) Zusicherung des Bieters im Leistungsverzeichnis (Vordruck), dass er zum Zeitpunkt der Bestattung über eine Zulassung der Hammer Friedhofsverwaltung zum Ausführen der mit dem Auftrag zusammenhängenden Tätigkeiten auf kommunalen Friedhöfen in Hamm verfügt.
Bei der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft für die zu übernehmende Teilleistung vorzulegen.
(1.2) Nach § 46 Abs. 3 Ziffer 10 VgV:
(1.2.1) bei Einschaltung anderer Unternehmen: Angaben gem. Vordruck "Eigenerklärung zur Leistungsübertragung an Nachunternehmen bzw. zur Eignungsleihe"
(1.2.2) Bei Eignungsleihe: Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" Diese Erklärung ist vom anderen Unternehmen gesondert zu unterschreiben.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit nach § 46 VgV - Zertifizierung für Bestattungsdienstleistungen gemäß DIN EN 15017 - (1) Mit dem...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit nach § 46 VgV - Zertifizierung für Bestattungsdienstleistungen gemäß DIN EN 15017 - (1) Mit dem Angebot vorzulegen sind:
(1.1) Zusicherung des Bieters im Leistungsverzeichnis (Vordruck), dass er über eine Zertifizierung für Bestattungsdienstleistungen gemäß DIN EN 15017 verfügt.
Bei der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die Zusicherung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft für die zu übernehmende Teilleistung vorzulegen.
(1.2) Nach § 46 Abs. 3 Ziffer 10 VgV:
(1.2.1) bei Einschaltung anderer Unternehmen: Angaben gem. Vordruck "Eigenerklärung zur Leistungsübertragung an Nachunternehmen bzw. zur Eignungsleihe"
(1.2.2) Bei Eignungsleihe: Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" Diese Erklärung ist vom anderen Unternehmen gesondert zu unterschreiben.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit nach § 46 VgV - Zulassung als "Geprüfter Bestatter" - (1) Mit dem Angebot vorzulegen sind:...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit nach § 46 VgV - Zulassung als "Geprüfter Bestatter" - (1) Mit dem Angebot vorzulegen sind:
(1.1) Zusicherung des Bieters im Leistungsverzeichnis (Vordruck), dass er über eine Zulassung als "Geprüfter Bestatter" verfügt handelt.
Bei der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die Zusicherung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft für die zu übernehmende Teilleistung vorzulegen.
(1.2) Nach § 46 Abs. 3 Ziffer 10 VgV:
(1.2.1) bei Einschaltung anderer Unternehmen: Angaben gem. Vordruck "Eigenerklärung zur Leistungsübertragung an Nachunternehmen bzw. zur Eignungsleihe"
(1.2.2) Bei Eignungsleihe: Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" Diese Erklärung ist vom anderen Unternehmen gesondert zu unterschreiben.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Es gelten die VOL/B und die Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Hamm (ZVB-VOL).” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Es ist zulässig, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Unterauftragnehmer) oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Es ist zulässig, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Unterauftragnehmer) oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe).
Hierzu wird auf Ziffer 6 der zur Verfügung stehenden Bewerbungsbedingungen der Stadt Hamm und auf Ziffer 4.3 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Hamm (ZVB-VOL) verwiesen.
“#Bekanntmachungs-ID: CXTDYYRYTUM6VY70#
(1) Mit dem Angebot einzureichen:
(1.1) Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB...”
#Bekanntmachungs-ID: CXTDYYRYTUM6VY70#
(1) Mit dem Angebot einzureichen:
(1.1) Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB mit dem Vordruck "Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen".
(1.2) Zum Nachweis, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktions-VO) besteht, haben die Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung zum Bezug des Bieters zu Russland nach Vordruck abzugeben
(1.3) Bei der Bildung von Bietergemeinschaften:
- Vordruck "Bietergemeinschaftserklärung"
- Vordruck "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen"
- Zum Nachweis, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktions-VO) besteht, hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung zum Bezug des Bieters zu Russland nach Vordruck abzugeben
- die von allen Mitgliedern, mit den zu übernehmenden Teilleistungen, ausgefüllte Referenzliste (Vordruck)
(1.4) Bei Eignungsleihe:
- Der vom anderen Unternehmen unterzeichnete Vordruck "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen"
DE Standardformular 2 - Auftragsbekanntmachung 11 07.08.2023 16:58 Uhr - VMS 10.4.0.0803
- Der vom anderen Unternehmen unterzeichnete Vordruck zum Nachweis, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktions-VO) besteht
(1.5) Bei Nachunternehmereinsatz
- Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen"
(2) Der Auftraggeber behält sich die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 VgV vor.
Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der jeweiligen Nachreichungsfrist von 6 Kalendertagen nach Anforderung eingereicht, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Für den Zeitpunkt der Anforderung durch den Auftraggeber ist maßgeblich das Datum der dokumentierten Kommunikation über den Vergabemarktplatz Nordrhein-Westfalen -www.evergabe.nrw.de-.
(3) Die gesamte Kommunikation zum Vergabeverfahren hat grundsätzlich über den Vergabemarktplatz zu erfolgen. Nach Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Stadt Hamm einen Wechsel der Kommunikationsart (z.B. per Fax, Mail) vor.
(4) Folgende Unterlagen müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden:
- Leistungsbeschreibung
- Bewerbungsbedingungen
- Zusätzliche Vertragsbedingungen
- Wichtige Hinweise zur Angebotsabgabe
- Informationsblatt DSGVO
(5) Der Vordruck "Absage" ist über den Vergabemarktplatz einzureichen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 056-194398 (2026-03-19)