Der Südwestrundfunk (SWR) als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt der ARD versorgt mit den Bundesländern Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz ein Sendegebiet, in dem insgesamt etwa 15 Millionen Menschen leben. Darüber hinaus liefert der SWR dem ARD-Gemeinschaftsprogramm zu und nutzt die Online-Verbreitungswege. Der SWR betreibt in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz ein eigenes terrestrisches UKW-Sendernetz an ca. 100 Standorten zur Versorgung der Bevölkerung mit analogen Hörfunkprogrammen. Die UKW-Sender wurden in den vergangenen Jahrzehnten regelmäßig erneuert, um die UKW-Versorgung mit hoher Qualität zu gewährleisten. Auch in den nächsten Jahren müssen alte UKW-Sendeanlagen ersetzt werden. Die zu ersetzenden UKW-Sendeanlagen haben mit über 20 Jahren Betriebsdauer das Ende ihres technischen Lebenszyklus erreicht, der Betrieb kann durch nur Wartung und In-standhaltung nicht mehr sichergestellt werden. An die Leistungen des Auftragnehmers stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen: Bereitstellung einer Projektleitung als zentrale Ansprechperson für den Auftraggeber, Teilnahme an einem Kickoff-Termin zu Beginn der Vertragslaufzeit Nachweis der Typmusterprüfung nach den Technischen Richtlinien der ARD für alle davon betroffenen, angebotenen Komponenten. Lieferung von UKW-Sendeanlagen: • UKW-Sender mit 10 KW Sendeleistung und Wasserkühlung • UKW-Sender mit 5 KW Sendeleistung und Wasserkühlung • Funktionskomponenten für den Aufbau der Sendeanlagen - Pumpen - Rüstsätze Sender -Messstellen (Richtkoppler) -Prüflasten - Rüstsätze Prüflast - Wärmetauscher mit weiteren zugehörigen Funktionskomponenten (z.B. Wärmetauscher-Gestelle, Edelstahlverrohrung, Kühlwasserschläuche, etc.) - Weichenanschlüsse Leistungen zur Implementierung an den Standorten der Sendeanlagen: • Bautechnische Begehung (BTB) • Planungsleistungen (z.B. Gestellpläne, Elektroanschlüsse, etc.) • Lieferleistungen • Aufbau der Sendeanlagen • Aufbauarbeiten der Kühlung • Inbetriebnahme und Abnahme der Sendeanlagen am jeweiligen Standort Serviceleistungen im Regelbetrieb der UKW-Sendeanlagen: • Technische Unterstützung (optional) • Ersatzteilversorgung Der SWR als Auftraggeber beabsichtigt, die technische Erneuerung mehrerer großer UKW-Sendeanlagen in den Jahren 2026 bis 2029. Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem geeigneten Auftragnehmer zur Lieferung und Implementierung von 7 großen UKW-Sendeanlagen an Standorten in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, die in diesen Unterlagen beschriebenen Erneuerungen vorzubereiten, die erforderlichen Liefer- und Montageleistungen zu erbringen, sowie diese an den Standorten zu montieren, zu integrieren und abschließend ge-meinsam mit dem SWR in Betrieb zu nehmen. Die Leistungen werden je Sendestandort als Abruf aus dieser Rahmenvereinbarung beauftragt. Dabei sind jeweils mindestens zwei Standorte pro Kalenderjahr zur Erneuerung vorgesehen. Der beabsichtigte Beginn der Laufzeit der Rahmenvereinbarung ist geplant für den 08.05.2026, jedoch frühestens mit Erteilung des Zuschlags. Die Rahmenvereinbarung wird mit einer Grundlaufzeit von 3 Jahren abgeschlossen und kann optional durch den Auftraggeber einmalig um 12 Monate verlängert werden. Die Rahmenvereinbarung endet damit spätestens nach einer Laufzeit von 48 Monaten. Die Abnahmemengen sind in der „Vertragsunterlage“ in Kapitel 4.2 dargestellt. Mindestabnahmemenge: 4 St. UKW-Sendeanlagen; Geplante Abnahmemenge: 7 St. UKW-Sendeanlagen; Optionale Höchstmenge: 7 St. UKW-Sendeanalagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-03-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-02-23.
Auftragsbekanntmachung (2026-02-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung zur Lieferung und Implementierung von UKW-Sendeanlagen
Referenznummer: EU-I/T 14/2025
Kurze Beschreibung:
“Der Südwestrundfunk (SWR) als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt der ARD versorgt mit den Bundesländern Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz ein...”
Kurze Beschreibung
Der Südwestrundfunk (SWR) als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt der ARD versorgt mit den Bundesländern Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz ein Sendegebiet, in dem insgesamt etwa 15 Millionen Menschen leben. Darüber hinaus liefert der SWR dem ARD-Gemeinschaftsprogramm zu und nutzt die Online-Verbreitungswege. Der SWR betreibt in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz ein eigenes terrestrisches UKW-Sendernetz an ca. 100 Standorten zur Versorgung der Bevölkerung mit analogen Hörfunkprogrammen. Die UKW-Sender wurden in den vergangenen Jahrzehnten regelmäßig erneuert, um die UKW-Versorgung mit hoher Qualität zu gewährleisten. Auch in den nächsten Jahren müssen alte UKW-Sendeanlagen ersetzt werden. Die zu ersetzenden UKW-Sendeanlagen haben mit über 20 Jahren Betriebsdauer das Ende ihres technischen Lebenszyklus erreicht, der Betrieb kann durch nur Wartung und In-standhaltung nicht mehr sichergestellt werden.
An die Leistungen des Auftragnehmers stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen: Bereitstellung einer Projektleitung als zentrale Ansprechperson für den Auftraggeber, Teilnahme an einem Kickoff-Termin zu Beginn der Vertragslaufzeit Nachweis der Typmusterprüfung nach den Technischen Richtlinien der ARD für alle davon betroffenen, angebotenen Komponenten. Lieferung von UKW-Sendeanlagen: • UKW-Sender mit 10 KW Sendeleistung und Wasserkühlung • UKW-Sender mit 5 KW Sendeleistung und Wasserkühlung • Funktionskomponenten für den Aufbau der Sendeanlagen - Pumpen - Rüstsätze Sender -Messstellen (Richtkoppler) -Prüflasten - Rüstsätze Prüflast - Wärmetauscher mit weiteren zugehörigen Funktionskomponenten (z.B. Wärmetauscher-Gestelle, Edelstahlverrohrung, Kühlwasserschläuche, etc.) - Weichenanschlüsse Leistungen zur Implementierung an den Standorten der Sendeanlagen: • Bautechnische Begehung (BTB) • Planungsleistungen (z.B. Gestellpläne, Elektroanschlüsse, etc.) • Lieferleistungen • Aufbau der Sendeanlagen • Aufbauarbeiten der Kühlung • Inbetriebnahme und Abnahme der Sendeanlagen am jeweiligen Standort
Serviceleistungen im Regelbetrieb der UKW-Sendeanlagen: • Technische Unterstützung (optional) • Ersatzteilversorgung
Der SWR als Auftraggeber beabsichtigt, die technische Erneuerung mehrerer großer UKW-Sendeanlagen in den Jahren 2026 bis 2029. Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem geeigneten Auftragnehmer zur Lieferung und Implementierung von 7 großen UKW-Sendeanlagen an Standorten in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, die in diesen Unterlagen beschriebenen Erneuerungen vorzubereiten, die erforderlichen Liefer- und Montageleistungen zu erbringen, sowie diese an den Standorten zu montieren, zu integrieren und abschließend ge-meinsam mit dem SWR in Betrieb zu nehmen. Die Leistungen werden je Sendestandort als Abruf aus dieser Rahmenvereinbarung beauftragt. Dabei sind jeweils mindestens zwei Standorte pro Kalenderjahr zur Erneuerung vorgesehen. Der beabsichtigte Beginn der Laufzeit der Rahmenvereinbarung ist geplant für den 08.05.2026, jedoch frühestens mit Erteilung des Zuschlags. Die Rahmenvereinbarung wird mit einer Grundlaufzeit von 3 Jahren abgeschlossen und kann optional durch den Auftraggeber einmalig um 12 Monate verlängert werden. Die Rahmenvereinbarung endet damit spätestens nach einer Laufzeit von 48 Monaten. Die Abnahmemengen sind in der „Vertragsunterlage“ in Kapitel 4.2 dargestellt. Mindestabnahmemenge: 4 St. UKW-Sendeanlagen; Geplante Abnahmemenge: 7 St. UKW-Sendeanlagen; Optionale Höchstmenge: 7 St. UKW-Sendeanalagen.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Sendegeräte für den Funksprech- oder Funktelegrafieverkehr, Rundfunk oder Fernsehen📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 700 000 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Südwestrundfunk (SWR) als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt der ARD versorgt mit den Bundesländern Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz ein...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Südwestrundfunk (SWR) als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt der ARD versorgt mit den Bundesländern Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz ein Sendegebiet, in dem insgesamt etwa 15 Millionen Menschen leben. Darüber hinaus liefert der SWR dem ARD-Gemeinschaftsprogramm zu und nutzt die Online-Verbreitungswege. Der SWR betreibt in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz ein eigenes terrestrisches UKW-Sendernetz an ca. 100 Standorten zur Versorgung der Bevölkerung mit analogen Hörfunkprogrammen. Die UKW-Sender wurden in den vergangenen Jahrzehnten regelmäßig erneuert, um die UKW-Versorgung mit hoher Qualität zu gewährleisten. Auch in den nächsten Jahren müssen alte UKW-Sendeanlagen ersetzt werden. Die zu ersetzenden UKW-Sendeanlagen haben mit über 20 Jahren Betriebsdauer das Ende ihres technischen Lebenszyklus erreicht, der Betrieb kann durch nur Wartung und In-standhaltung nicht mehr sichergestellt werden.
An die Leistungen des Auftragnehmers stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen: Bereitstellung einer Projektleitung als zentrale Ansprechperson für den Auftraggeber, Teilnahme an einem Kickoff-Termin zu Beginn der Vertragslaufzeit Nachweis der Typmusterprüfung nach den Technischen Richtlinien der ARD für alle davon betroffenen, angebotenen Komponenten. Lieferung von UKW-Sendeanlagen: • UKW-Sender mit 10 KW Sendeleistung und Wasserkühlung • UKW-Sender mit 5 KW Sendeleistung und Wasserkühlung • Funktionskomponenten für den Aufbau der Sendeanlagen - Pumpen - Rüstsätze Sender -Messstellen (Richtkoppler) -Prüflasten - Rüstsätze Prüflast - Wärmetauscher mit weiteren zugehörigen Funktionskomponenten (z.B. Wärmetauscher-Gestelle, Edelstahlverrohrung, Kühlwasserschläuche, etc.) - Weichenanschlüsse Leistungen zur Implementierung an den Standorten der Sendeanlagen: • Bautechnische Begehung (BTB) • Planungsleistungen (z.B. Gestellpläne, Elektroanschlüsse, etc.) • Lieferleistungen • Aufbau der Sendeanlagen • Aufbauarbeiten der Kühlung • Inbetriebnahme und Abnahme der Sendeanlagen am jeweiligen Standort
Serviceleistungen im Regelbetrieb der UKW-Sendeanlagen: • Technische Unterstützung (optional) • Ersatzteilversorgung
Der SWR als Auftraggeber beabsichtigt, die technische Erneuerung mehrerer großer UKW-Sendeanlagen in den Jahren 2026 bis 2029. Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem geeigneten Auftragnehmer zur Lieferung und Implementierung von 7 großen UKW-Sendeanlagen an Standorten in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, die in diesen Unterlagen beschriebenen Erneuerungen vorzubereiten, die erforderlichen Liefer- und Montageleistungen zu erbringen, sowie diese an den Standorten zu montieren, zu integrieren und abschließend ge-meinsam mit dem SWR in Betrieb zu nehmen. Die Leistungen werden je Sendestandort als Abruf aus dieser Rahmenvereinbarung beauftragt. Dabei sind jeweils mindestens zwei Standorte pro Kalenderjahr zur Erneuerung vorgesehen. Der beabsichtigte Beginn der Laufzeit der Rahmenvereinbarung ist geplant für den 08.05.2026, jedoch frühestens mit Erteilung des Zuschlags. Die Rahmenvereinbarung wird mit einer Grundlaufzeit von 3 Jahren abgeschlossen und kann optional durch den Auftraggeber einmalig um 12 Monate verlängert werden. Die Rahmenvereinbarung endet damit spätestens nach einer Laufzeit von 48 Monaten. Die Abnahmemengen sind in der „Vertragsunterlage“ in Kapitel 4.2 dargestellt. Mindestabnahmemenge: 4 St. UKW-Sendeanlagen; Geplante Abnahmemenge: 7 St. UKW-Sendeanlagen; Optionale Höchstmenge: 7 St. UKW-Sendeanalagen.
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Zusätzliche Informationen:
“Bei Erreichen der Höchstmenge oder des Höchstwerts verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung.”
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Ein Teil der Leistungen ist an mehreren Senderstandorten in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz auszuführen.”
Ort der Leistung: Stuttgart, Stadtkreis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-05-08 📅
Datum des Endes: 2029-05-07 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Eine Verlängerungsoption um 12 Monate.” Vergabekriterien
Kriterium:
“Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot unter Berücksichtigung der Leistung und des Preises erteilt.” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-26 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Bei Bildung einer Bietergemeinschaft müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 3.12.1 geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 3.12.1 geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachgewiesen werden. Die geforderten Nachweise für die „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden.
Beim Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 3.12.1 geforderten Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bieter vorgelegt werden. Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bieter für die geplanten Unterauftragnehmer gemäß den Angaben in Kapitel 3.12.1 vorgelegt werden in dem Umfang, in welchem der/die Unterauftragnehmer für die entsprechenden Teilleistungen vorgesehen werden.
Der geforderte Nachweis unter „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ und die „Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt (LTMG)“ muss vom Bieter sowie für den geplanten Unterauftragnehmer gemäß Kapitel 3.12.1 mit Abgabe des Angebots vorgelegt werden. Der geforderte Nachweis zu Anlage 02 – Eigenerklärung art. 5K der Verordnung (EU) Nr. 833-214“ muss vom Bieter mit Abgabe des Angebots gemäß Kapitel 3.2.1 vorgelegt werden.
Hinweis zur Eignungsleihe: Im Falle der Eignungsleihe hat der Bieter bereits mit dem Angebot die Eignungsnachweise des anderen Unternehmens, entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe, und die „Anlage 05 – Haftungserklärung § 47 Abs. 3 VgV“ vorzulegen.
Der Auftraggeber wird für jeden Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, der/das gemäß den festgelegten Kriterien geeignet ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.
Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter mit seinem Angebot alle Nachweise zur Erfüllung der Mindestanforderungen vorlegt.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“A1.1 – Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §42 VgV in Verbindung mit §§123,124 GWB muss die „Anlage 06 – Bieterauskunft mit...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
A1.1 – Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §42 VgV in Verbindung mit §§123,124 GWB muss die „Anlage 06 – Bieterauskunft mit Eigenerklärung“ ausgefüllt beigefügt sein.
Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter mit seinem Angebot alle Nachweise zur Erfüllung der Mindestanforderungen vorlegt.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“A2.1 – Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss mit jedem Angebot ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
A2.1 – Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss mit jedem Angebot ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder Handels-register nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist.
Mindestanforderung: Berufs- oder Handelsregisterauszug nicht älter als 1 Jahr.
Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter mit seinem Angebot alle Nachweise zur Erfüllung der Mindestanforderungen vorlegt.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen mit jedem Angebot folgende Unterlagen vorgelegt werden:
A3.1 – Nachweis einer...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen mit jedem Angebot folgende Unterlagen vorgelegt werden:
A3.1 – Nachweis einer Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung mit mindestens folgenden Deckungssummen: •für Sach- und Personenschäden mind. 3.000.000 € je Schadensereignis / mindestens 6.000.000 € Jahreshöchstersatzleistung •für Vermögensschäden mind. 1.000.000 € je Schadensereignis / mindestens 2.000.000 € Jahreshöchstersatzleistung oder •Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungssummen an die oben aufgeführten Summen angepasst werden. Der Nachweis dieser Anpassung muss dem Auftraggeber spätestens zwei Wochen nach Zuschlagserteilung unaufgefordert vorgelegt werden.
Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter mit seinem Angebot alle Nachweise zur Erfüllung der Mindestanforderungen vorlegt.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“A3.2 – Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen zur Ermittlung der Eigenkapitalquote über die letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
A3.2 – Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen zur Ermittlung der Eigenkapitalquote über die letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist oder, sofern das Unternehmen nicht veröffentlichungspflichtig ist, eine Eigenerklärung mit Angabe der Eigenkapitalquote der letzten drei Geschäftsjahre.
Mindestanforderung: Nachweis einer mindestens positiven Eigenkapitalquote durchschnittlich über die letzten 3 Geschäftsjahre.
Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter mit seinem Angebot alle Nachweise zur Erfüllung der Mindestanforderungen vorlegt.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“A3.3 – Bonitätsnachweis oder Unternehmensauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (z.B. Creditreform) oder gleichwertiger Nachweis einer...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
A3.3 – Bonitätsnachweis oder Unternehmensauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (z.B. Creditreform) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 6 Monate), aus welchem eine Risikoklasse/Ausfallwahrscheinlichkeit zweifelsfrei ablesbar ist.
Mindestanforderung: Nachweis einer Ausfallwahrscheinlichkeit von maximal 1,5 % (entspricht einer Risikoklasse nicht höher als III).
Hinweis: Dokumente, Auskünfte der Hausbank oder Eigenerklärungen, aus denen eine Angabe der Ausfallwahrscheinlichkeit in Prozent nicht glaubhaft hervorgeht, erfüllen diese Anforderung nicht.
Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter mit seinem Angebot alle Nachweise zur Erfüllung der Mindestanforderungen vorlegt.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“A4.1 – Ein in den vergangenen drei Jahren durchgeführtes Referenzprojekt 1 zur Lieferung und Implementierung UKW-Sendeanlagen, vergleichbar mit diesem...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
A4.1 – Ein in den vergangenen drei Jahren durchgeführtes Referenzprojekt 1 zur Lieferung und Implementierung UKW-Sendeanlagen, vergleichbar mit diesem Verfahrensgegenstand hinsichtlich Art und Größe gem. technischer Anforderungen. Verwenden Sie zur Darstellung bitte die „Anlage 09 – Referenztemplate“ und beschreiben Sie das Referenzprojekt 1 anhand der darin aufgeführten Kriterien und Fragestellungen. Die Erwartungshaltung der Vergabestelle ist hier ein möglichst hohes Maß an Übereinstimmung der Referenz zu Umfang und Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung. Deshalb muss jede Referenz die Mindestkriterien a, b und c erfüllen sowie in mindestens 7 der 11 weiteren Kriterien mit der ausgeschriebenen Leistung übereinstimmen (mit „Ja“ beantwortet).
A4.2 – Ein zweites, in den vergangenen drei Jahren durchgeführtes Referenzprojekt 2 zur Lieferung und Implementierung UKW-Sendeanlagen, vergleichbar mit diesem Verfahrensgegenstand hinsichtlich Art und Größe gem. technischer Anforderungen. Verwenden Sie zur Darstellung bitte ebenfalls die „Anlage 09 – Referenztemplate“ und beschreiben Sie das Referenzprojekt 2 anhand der darin aufgeführten Kriterien und Fragestellungen. Die Erwartungshaltung der Vergabestelle ist hier ein möglichst hohes Maß an Übereinstimmung der Referenz zu Umfang und Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung. Deshalb muss jede Referenz die Mindestkriterien a, b und c erfüllen sowie in mindestens 7 der 11 weiteren Kriterien mit der ausgeschriebenen Leistung übereinstimmen (mit „Ja“ beantwortet).
Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter mit seinem Angebot alle Nachweise zur Erfüllung der Mindestanforderungen vorlegt.
“1) Aufgrund der Sanktionsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine sind sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen verboten, die...”
1) Aufgrund der Sanktionsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine sind sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen verboten, die einen Bezug zu Russland haben als auch an Unternehmen, die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, die im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, soweit auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bieter die „Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014“ auszufüllen und vorzulegen.
2) Es wird darauf hingewiesen, dass das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch beim Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten und die erforderliche Verpflichtungserklärung abgeben.
Mehr anzeigen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: IHK Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: DE 143588945
Postleitzahl: 76133
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@karlsruhe.ihk.de📧
Telefon: +49 721174290📞 Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 (721) 926-8730📞
Fax: +49 (721) 926-3985 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 (721) 926-8730📞
Fax: +49 (721) 926-3985 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 038-130207 (2026-02-23)
Auftragsbekanntmachung (2026-03-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 700 000 EUR 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-10 12:00:00 📅
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Kapitel 2.2 der Verfahrensunterlagen "Meilensteine der Ausschreibung und der Leistungserbringung"
ursprünglich spätester Termin für die Beantwortung von...”
Text
Kapitel 2.2 der Verfahrensunterlagen "Meilensteine der Ausschreibung und der Leistungserbringung"
ursprünglich spätester Termin für die Beantwortung von Fragen der Bieter bis: 19.03.2026
Ursprüngliche Angebotsfrist: 26.03.2026, 12:00 Uhr
ursprünglich geplanter Zuschlagstermin: 08.05.2026
ursprünglicher Beginn der Rahmenvereinbarung geplant ab: 08.05.2026
neuer spätester Termin für die Beantwortung von Fragen der Bieter bis: 02.04.2026
neue Angebotsfrist: 10.04.2026,12:00 Uhr
neuer geplanter Zuschlagstermin: 29.05.2026
neuer Beginn der Rahmenvereinbarung geplant ab: 01.06.2026
“Verlängerung der Angebotsfrist und damit einhergehende Anpassung der Meilensteine. Begründung Antwort auf Bieterfrage Nr. 1:
- spätester Termin für die...”
Verlängerung der Angebotsfrist und damit einhergehende Anpassung der Meilensteine. Begründung Antwort auf Bieterfrage Nr. 1:
- spätester Termin für die Beantwortung von Fragen der Bieter am Donnerstag, 02.04.2026.
- Die Angebotsfrist wird bis zum Freitag, 10.04.26, 12:00 Uhr verlängert.
- geplanter Zuschlagstermin: Freitag, 29.05.2026
- Beginn der Rahmenvereinbarung geplant ab: Montag, 01.06.2026
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Quelle: OJS 2026/S 047-161756 (2026-03-05)