Rahmenvertrag Aufbereitung von Grünholz sowie Schadholz (abiotisch und biotisch) als teilmechanisierte Holzernte incl. Zufällen und Rückung im FoB Plauen, Revier Leubnitz mit Verlängerungsoption
Rahmenvertrag Aufbereitung von Grünholz sowie Schadholz (abiotisch und biotisch) als teilmechanisierte Holzernte incl. Zufällen und Rückung im FoB Plauen, Revier Leubnitz mit Verlängerungsoption
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-04-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-03-13.
Auftragsbekanntmachung (2026-03-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag Aufbereitung von Grünholz sowie Schadholz (abiotisch und biotisch) als teilmechanisierte Holzernte incl. Zufällen und Rückung im FoB Plauen, Revier Leubnitz mit Verlängerungsoption
Referenznummer: 2026-VG-FB12-0033
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvertrag Aufbereitung von Grünholz sowie Schadholz (abiotisch und biotisch) als teilmechanisierte Holzernte incl. Zufällen und Rückung im FoB Plauen,...”
Kurze Beschreibung
Rahmenvertrag Aufbereitung von Grünholz sowie Schadholz (abiotisch und biotisch) als teilmechanisierte Holzernte incl. Zufällen und Rückung im FoB Plauen, Revier Leubnitz mit Verlängerungsoption
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Holzgewinnung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Aufbereitung von ca. 9000 fm Grünholz sowie Schadholz für 2026
bei Verlängerung 2027 und 2028 ca 13500 fm Grünholz sowie Schadholz pro Jahr”
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#” Dauer
Datum des Beginns: 2026-05-20 📅
Datum des Endes: 2026-12-30 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Verlängerungsoption evtl. 2027 und 2028” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-23 13:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-04-23 13:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Staatsbetrieb Sachsenforst Europaratstraße 11 08523 Plauen
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 25
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: unbekannt
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 341977-3800📞
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: unbekannt
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 341977-3800📞
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2026/S 052-179726 (2026-03-13)
Auftragsbekanntmachung (2026-03-26)
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
“Korrektur des Angebotsabgabetermin
Anpassung des Leistungseinheiten im Leistungsverzeichnis”
Quelle: OJS 2026/S 061-211296 (2026-03-26)